Die Verstrickung von ARD-Journalisten im Krieg gegen Syrien.
Befassen wir uns mit einer Verstrickung, die einer Mehrzahl von Journalisten innerhalb der Leitmedien – so hoffe ich es wenigstens – nicht wirklich bewusst ist. Doch die Folgen sind fatal. Denn Verstrickung ersetzt Skepsis und der Anspruch an Objektivität mutiert zu Glauben. Mehr noch impliziert dieser Glauben, dass man meint zu wissen.
Ein weiteres Schreiben an die ARD zur Falschberichterstattung ihrer Redaktionen – im speziellen Fall bezogen auf das Thema Syrien-Krieg.
Offener Brief an den Vorsitzenden des Rundfunkrates beim Bayerischen Rundfunk, Lorenz Wolf; versendet am 16. November 2019.
Guten Tag, Herr Wolf,
wie schon in meiner vorherigen Kurzantwort auch an dieser Stelle noch einmal mein Dank für die Befassung mit den kritischen Zeilen zu einem Beitrag der Redaktion des Bayerischen Rundfunks. Die Kenntnis der Sichten, welche Sie mir von den betreffenden Journalisten vermittelten, erlaubt es mir nunmehr, sehr viel konkreter auf bestimmte Punkte der in den vorhergehenden Briefen geäußerten Kritik einzugehen.
Zum wiederholten Male zitiere ich eine bestimmte und für die Gesamtaussage des betreffenden ARD-Berichtes bestimmende Passage:
„Später allerdings verfügte das Assad-Regime erneut über Sarin, das nach UN-Angaben auf Basis von Isopropanol hergestellt worden war und 2017 in Chan Schaichun im Nordwesten Syriens zum Einsatz kam. Bei dem Angriff wurden Dutzende Menschen getötet.“ (1)
In Ihrem letzten Brief schrieben sie dazu:
„Die „report München“ Redaktion erklärt, dass sie über handfeste Quellen verfügt, die der Berichterstattung zugrunde liegen.“ (2)
Ja, das ist schön, Herr Wolf. Aber wiederum habe ich die Quellen, an denen ich das prüfen kann, von Ihnen nicht erhalten. Der Leser oder Zuschauer soll sich also mit Aussagen von ARD-Journalisten zufrieden geben, die lapidar erklären, über Quellen zu verfügen?
Quellensuche
Also habe ich jetzt noch einmal selbst nach Primärquellen gesucht. Bei einem so wichtigen Thema wie dem Syrien-Krieg – in den Deutschland handfest verwickelt ist -, kann man ja davon ausgehen, dass der deutsche Übersetzungsdienst der UNO auch diese brisanten Dokumente für die Bevölkerung hierzulande übersetzt hat. Besser gesagt, man könnte es, denn dem ist offensichtlich nicht so (3). Der Durchschnittsleser wird kaum die Mühe aufbringen, sich durch die Archive von UNO oder OPCW (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons) zu wühlen. Er bräuchte es auch nicht, wenn öffentlich-rechtliche Medien ihre Quellen sauber angäben, um so Möglichkeiten zur Prüfung der Inhalte zu schaffen.
Sie, Herr Wolf, die Redakteure und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Medien belegen Ihre Behauptungen gegenüber Syrien damit, dass sie diese ja aus Quellen der Vereinten Nationen, ihrer Partnerorganisationen sowie sogenannter Nichtregierungsorganisationen (NRO) entnommen hätten. Das allein genügt ihnen? Einfach weil man diesen Institutionen und natürlich dann auch Ihnen per se glauben darf, ja muss? Tatsächlich?
Es sei den Journalisten – nicht nur des Bayerischen Rundfunks – empfohlen, sich einmal mit der Personalgeschichte der OPCW zu beschäftigen. Dass diese schon immer enormen Druck seitens den USA ausgesetzt war, ist selbst einer regierungsnahen Denkfabrik wie der Stiftung für Wissenschaft und Politik (SWP) aufgefallen (4). Bis heute berühmt-berüchtigte Hardliner wie der ehemalige US-Sicherheitsberater John Bolton halfen da gern mit blanken Drohungen nach (5). Auf Druck der USA wurde damals der hoch angesehene, zuvor mit großer Mehrheit wiedergewählte OPCW-Präsident in einem die Statuten der Organisation grob verletzenden Verfahren aus dem Amt gedrängt (6,a1).
Sie dagegen „erhärten“ ihre „Beweise“ damit, dass es sich schließlich um Organisationen handelte, die sich einzig und allein der weltweiten Verteidigung der Menschenrechte befleißigten und außerdem ja von der „Weltgemeinschaft“ für ihre „Verdienste“ mit Preisen geehrt wurden. Woher haben die Journalisten den tiefen Glauben, ja das Gottvertrauen, dass dies tatsächlich Beweise, Belege, belastbare Begründungen sind? Emotional kann ich deren „Beweis“-Konstrukt zwar nachvollziehen, aber rational ist das eine schwache Argumentation.
Denn sollte man Glaubwürdigkeit nicht besser am gründlich geprüften Inhalt der entsprechenden – auch einer Öffentlichkeit vorliegenden – Dokumente festmachen? Ist es – so man den Anspruch echten Journalismus pflegen möchte – nicht unabdingbar, zu recherchieren, in welchem Kontext die Dokumente erstellt wurden und auf welche Quellen sie sich ihrerseits beziehen?
Wenn es in den öffentlich-rechtlichen Medien um Rechtsstaatlichkeit geht, wird sehr gern mit dem Finger auf Staaten wie Russland, den Iran und eben auch Syrien gezeigt. Andererseits scheint es dem Mainstream entweder nicht bewusst oder egal zu sein, dass im Falle der Anschuldigungen gegenüber Syrien, auf rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal verzichtet wird. Oder nimmt das der Mainstream gar bewusst in Kauf?
Was ich – auch im Beitrag von Philipp Grüll und Ahmet Senyurt – erkennen kann, ist der Glaube an „gute“ Institutionen. Dazu zählen diese die UNO und die OPCW sowie NRO wie HRW, VDC und AI (siehe weiter unten). Dieser Glaube ersetzt in den Köpfen offenbar die anerkannten Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht. Er ist in der Journaille der Leitmedien bereits so fest eingebrannt, dass die Protagonisten meinen, es zu wissen. Dieses Wissen setzt die Dinge als gegeben, als gesetzt und nicht mehr diskutierbar voraus. Ihr Glaube zu wissen, ersetzt damit auch die Fairness, die ein jeder Beschuldigte verdient, solange ihm das Angelastete nicht in einem demokratischen Rechtsnormen genügenden Verfahren schlüssig nachgewiesen wurde.
Rechtsstaalichkeit nur für „die Guten“
Eines der grundlegenden Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit ist die Unschuldsvermutung. Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld schlüssig und widerspruchsfrei beweisen, sondern der Kläger die Schuld des Angeklagten. Kann er das nicht, gilt der Angeklagte auch nicht als schuldig.
Das sage ich deshalb, weil der JIM-Bericht, den Ihre Kollegen unter der Kategorie „handfeste Beweise“ einordnen, diese Beweise mitnichten vorbringen kann. Er ergeht sich stattdessen in „Überzeugungen“ – was man auch als gefestigten Glauben bezeichnen kann. Im weiteren werden wir uns mit diesem Bericht intensiver beschäftigen. Doch zuvor weise ich Sie schon einmal auf die Quellen hin, derer er sich unter anderem bedient.
Abseits jedes offiziellen Mandats der Vereinten Nationen gaben sogenannte Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch (HRW) bereits im Jahr 2014 vor, Beweise für die Verwendung chemischer Waffen seitens der Syrischen Arabischen Armee (SAA) zu besitzen. (7) Ihre Quellen wiederum waren solche wie das Violations Documentation Center (VDC) und dessen „Aktivisten“ (8).
Das VDC, gegründet im Jahre 2011, ist angeblich ein Repräsentant der syrischen Opposition und belieferte mit seinen Informationen nicht nur HRW sondern auch Amnesty International (AI) und die OPCW. Die OPCW bezog sich in ihren Berichten mit Aussagen wie dieser:
„In organising the interviews, the FFM worked closely with the organisation “Violations Documentation Center in Syria“ (9)
sogar ausdrücklich auf die enge Zusammenarbeit mit dem VDC. Könnte diese „Organisation der Interviews“ von der die OPCW da schreibt, für die Redaktionen bei ARD und ZDF möglicherweise von Interesse sein?
Wenn ich Ihren Kollegen, Herr Wolf, das Verbreiten von Lügen vorwerfe, heißt das ja nicht, dass diese die primären Urheber der Lügen wären. Doch ist die Entstehung gerade der Lügen über Syrien ein diffiziler Prozess. Das gilt hier ganz besonders, weil es sich um eine kollektive Lüge handelt, bei denen sich der Einzelne bequem hinter dem Handeln oder Nichthandeln der anderen verstecken kann.
So Sie die OPCW-Berichte aufmerksam lesen, werden sie keinerlei juristische Feststellungen im Sinne einer Schuldzuweisung finden. Die OPCW erstellte ihre Berichte aus den Reports selbst zusammengestellter, sogenannter Facts Finding Missions (FFM) und reichte sie dann an den Joint Investigative Mechanism (JIM) weiter. Das ist heute nicht mehr so – worauf ich weiter unten zurückkomme.
„Glaubwürdige“ Organisationen
Die Vorwürfe gegen die syrische Regierung stellen sich in der Regel in Aussagen dar wie „Es ist davon auszugehen …“ oder „Es liegt nahe, dass …“ oder „Wir sind davon überzeugt …“. Nichts davon hätte vor einem ordentlichen Gericht Beweiskraft. Einmal, weil unscharfe, spekulative und emotional wertende Aussagen einfach nicht zur Feststellung einer gesicherten Faktenlage im Beweisverfahren taugen. Andererseits aber auch aufgrund der Umwidmung vorgelegter Fakten zu Indizien – die sie aber nicht sind. Doch ständig so wiederholt und verbreitet, hat es die fatale Wirkung, dass die unermüdlich vorgebrachten Vorwürfe in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit mit der Zeit als Beweise funktionieren.
Eine absolut parteiische Quelle wie das VDC – ein entschiedener und radikaler Gegner der syrischen Regierung – darf in Publikationen großer, das Vertrauen der Bevölkerung genießenden Organisationen, ja im gesamten westlichen Mainstream seine Position verbreiten. Er darf auch die nicht durch unabhängige Dritte prüfbaren Behauptungen über Nichtregierungs- und UN-Organisationen streuen – Informationen, die einen mehr als zweifelhaften Wert vor ordentlichen Gerichten hätten. Öffentlich-rechtliche Medien ficht das nicht an. Sie beteiligen sich am Spiel einer Vorverurteilung auf Basis nicht belegter Behauptungen, die somit den Status von Verleumdungen einnehmen. Bis zur Lüge ist es da nur noch ein kleiner Schritt.
Was mich in Ihrem letzten Schreiben kurz sprachlos gemacht hat, war diese Aussage:
„Nach der Berichterstattung durch die Schweizer Medien hätten drei Nichtregierungsorganisationen Strafanzeige gestellt. Dass dies von Journalisten in ihrer Berichterstattung thematisiert werde, sei legitim. Ob ein Hedgefondsmanager eine oder mehrere dieser Organisationen finanziere, sei in diesem Zusammenhang unerheblich und ändere nichts am Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Rechercheergebnisse.“ (10)
Kann man so ignorant sein, die finanzielle Bezuschussung von Projekten durch Investoren wie Soros, als nachrangig zu bezeichnen? Das auch dann noch, wenn alle drei im Artikel behandelten Organisationen von den Zuwendungen eines Hedgedfonds-Managers mit selbstredend kapitalen Interessen profitieren? Keine Sorge, ich schweife nicht vom Thema ab.
Die Open Society Foundation des George Soros gehört auch seit Jahren zu den Großinvestoren bei HRW (11). Kommen wir nun auf das parteiische mit der „moderaten Opposition“ in Syrien verbundene VDC, welches HRW, AI und OPCW mit Informationen beliefert, zurück, dann erfahren wir: Auch dieses wird über die Soros-Netzwerke mitfinanziert (12).
Der Sachverhalt, dass eine ganze Reihe von NRO, die parteiisch in den Syrien-Krieg verstrickt sind, von ein und demselben Netzwerk eines Hedgefonds-Managers mitfinanziert wird, was von eminenter Bedeutung ist, um mögliche Interessenkonflikte aufdecken zu können, wird von der ARD als nachrangig betrachtet? Das kann doch einfach nicht wahr sein!?
„Glaubwürdige“ Ermittlungen
Ihre Kollegen sprachen von „handfesten Beweisen“. „Handfeste Beweise“ bedeutet, dass ein gemischtes Team unabhängiger Ermittler vor Ort weilte und dort gründliche, forensische Untersuchungen durchführte, sowie dortige Zeugen unter definierten Bedingungen befragte. Was meinen Sie, Herr Wolf: Hat es das 2017 in Khan Sheikhoun gegeben?
Nein, das hat es nicht.
Ist das überprüfbar?
Ja, das ist es. Es steht nämlich in genau dem Dokument, in welchem die Journalisten Ihres Hauses die „handfesten Beweise“ gefunden zu haben glauben. Es steht in dem Dokument, dass diese uns als Quelle – wozu eine exakte Quellenangabe gehört – noch immer vorenthalten. Wobei: Gefunden haben sie das gar nicht, Ihre Kollegen mussten nicht recherchieren, sie erhielten die „handfesten Beweise“ frei Haus, so meine sehr starke Vermutung.
Ihre „handfesten Beweise“ entnahmen die ARD-Kollegen wohl einem Bericht des Joint Investigative Mechanism (JIM). Dieser bezog sich wiederum auf den Bericht S/2017/567 der OPCW vom 30. Juni 2017 und bettete ihn im Bericht ein (13). Die OPCW erstellt ihre Berichte auf Basis der Ergebnisse von Ermittlungen von durch sie eingesetzte Fact Finding Missions (FFM). Schauen wir doch einmal, was der OPCW-Bericht uns dazu erzählt. Beginnend mit der Kenntnisnahme vom Vorfall über die Verbreitung durch Leitmedien und soziale Netzwerke sowie anschließender organisatorischer Vorbereitungen lässt er uns wissen (Übersetzung durch Autor):
„Das FFM setzte seine Arbeit mittels Interviews, Beweis-Management und Erhebung von Stichproben fort.“ (14)
Das war es schon. Alle Schlussfolgerungen, die OPCW und JIM im Weiteren zogen, beruhen auf „Interviews, Beweis-Management und Erhebung von Stichproben“. WO man die Stichproben her bekam, wo und wen man interviewte? Wie das überprüfbar ist? Die Journalisten der ARD sind herzlich eingeladen, das kritisch zu überprüfen, vor allem in Bezug auf die Verwendbarkeit vor einem ordentlichen Gericht. Was bislang nicht ausdrücklich gesagt, aber Tatsache ist: Unabhängige Ermittler waren in Khan Sheikhoun niemals vor Ort. In früheren Fällen waren die Erlebnisberichte der FFM-Teams, in Bezug auf die zugrunde liegenden Ursachen für diese Abwesenheit, noch bei weitem aussagekräftiger (15).
Halten wir fest, dass in allen Fällen, in denen man Syrien vorwarf, Giftgas gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt zu haben, keinerlei Ermittlungen durch die FFM-Teams am Ort des Geschehens erfolgten (a2). Es gab sie zuvor auch nicht in Talmenes und in Kafr Zitra (16). Herr Wolf, was meinen Sie: warum eigentlich nicht?
Letzte Frage muss unbedingt gestellt werden: Warum konnten Ermittler nicht an Orte, die Schauplätze von „Giftgasverbrechen“ der syrischen Armee gewesen sein sollen. Es ist doch völlig unlogisch, dass Opfer Ermittler daran hindern, ein Verbrechen aufzuklären, um so die Schuldigen unzweifelhaft feststellen zu können. Ja, selbst jede radikale islamistische Miliz – bei der ARD gern auch „moderate Opposition“ betitelt – muss doch das größte Interesse daran haben, Ermittler an den Tatort zu lassen, weil es schließlich hervorragend den eigenen Krieg gegen die syrische Regierung legitimiert.
Dann gibt es auch im Falle Khan Sheikhoun die Erstmelder, deren offenbare Hauptaufgabe wohl darin besteht, vor Ort „Verbrechen des Regimes“ zu dokumentieren und die selbstredend auch im vorliegenden Fall als glaubhafte Quelle für den JIM genügten (17). Welche Berichte dieser „Hilfsorganisation“ Realität und welche Fiktion sind, kann keiner überprüfen. Aber eben sie, die obskure „Hilfsorganisation“ namens Weißhelme hätte doch – gemeinsam mit der geplagten Zivilbevölkerung – in Khan Sheikhoun Spalier für die Ermittler stehen müssen, oder nicht? Stattdessen informierte der zugrunde liegende FFM-Bericht vom 29. Juni 2017 (sinngemäße Übersetzung und Hervorhebung durch Autor):
„Da sich das Mandat der FFM darauf beschränkt, nur die Tatsache der Verwendung von chemischen Waffen festzustellen, die Sicherheitsrisiken, die mit einem Einsatz in Khan Sheikhoun verbunden sind, den Wert einer zusätzlichen Bestätigung der bereits vorliegenden Tatsachen bei weitem überwiegen, hat der Generaldirektor beschlossen, dass für die FFM ein Besuch vor Ort in Khan Sheikhoun nicht erforderlich ist.“ (18)
Es war also ein Sicherheitsrisiko, zu den Opfern zu fahren? Was war denn dort so gefährlich? Nach den Berichten der deutschen Massenmedien gab es im April 2017 doch nur unschuldige Zivilisten und „Aufständische“ in der Region. Mehr noch: Seit wann ist die forensische und befragende Untersuchung vor Ort weniger wert, als eine Fernaufklärung, gar noch gefüttert von durch die Weißhelme und das VDC beigebrachte angebliche Zeugen?
Vier Zeilen eines JIM-Berichts
Der Gläubige wird sich auch hierzu sein Weltbild schon irgendwie zurechtbiegen. Doch wenn wir ehrlich nach Wahrheit suchen möchten, ist es vielleicht besser, unserem Glauben nicht den Vorrang zu lassen. Denn sonst überliest man auch locker, dass der OPCW-Bericht detailliert konkrete Kampfhandlungen zwischen islamistischen Extremisten von Ahar al-Sham (19) und der syrischen Armee in genau jener Zeit in diesem Gebiet beschreibt. Kräfte, die wohl schwerlich in die Kategorie „Zivilbevölkerung“ einzuordnen sind. Doch sowohl Ahrar al-Sham – damals Teil des al-Qaida-Ablegers al-Nusra-Front – als auch die Weißhelme waren in keiner Weise an der Anwesenheit unabhängiger Ermittler interessiert.
Warum, Herr Wolf, sollen die Opfer Ermittler daran hindern, Tatorte aufzusuchen – Tatorte zu denen syrischen Behörden der Zugang verwehrt ist? Der vom „bösen Assad“ überzeugte Gläubige könnte es sich so erklären: Hat das „Regime“ möglicherweise den Übertritt auf durch von „moderaten Rebellen“ besetztes Gebiet boykottiert? Selbst der OPCW-JIM-Bericht zu Khan Sheikhoun stellt dazu fest (sinngemäße Übersetzung durch den Autor):
„Die Arabische Republik Syrien hat sich konstruktiv an den Ermittlungen beteiligt und ihr Engagement für die Zusammenarbeit und Erleichterung der Anträge der Ermittler auf Zugang zu Informationen und Zeugen bewiesen. Die Ermittler hielten regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Behörden der Arabischen Republik Syrien.“ (20)
Mir ist kein OPCW-Bericht bekannt, in dem die Ermittler syrischen Behörden mangelnde Zusammenarbeit und Unterstützung vorgeworfen hätten. Doch wider besseren Wissens wurden regelmäßig UN-Resolutionen von westlichen Staaten eingebracht, in denen Syrien genau das unterstellt wurde. Resolutionsentwurf S/2017/172 vom Februar 2017 zum Beispiel – fünf Wochen vor dem angeblichen Giftgasanschlag in Khan Sheikhoun eingebracht –
„erinnert die syrischen Staatsorgane an ihre Verpflichtung, bei einer derartigen Untersuchung zu kooperieren, und betont, wie wichtig es ist, bei allen anderen Informations- und Hilfeersuchen der OVCW [OPCW] und des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus [JIM] voll zu kooperieren„. (21)
Als die Kampagne westlicher Medien und Politiker zu Khan Sheikhoun ins Laufen kam – und zwar ohne irgendeine rechtsstaatlich belastbare Ermittlung überhaupt abgewartet zu haben – warf man Russland das Veto gegen den obigen Resolutionsentwurf vor. Dabei ist es, wenn wir auf die Geschehnisse in Syrien schauen, gerade diese Schutzmacht, die nachweisbar Völkerrecht vorlebt und Rechtsstaatlichkeit einfordert. Die ARD jedoch beteiligte sich – wie schon seit Beginn des Syrien-Krieges – völlig unreflektiert an dieser Hetze gegen einen souveränen UN-Mitgliedsstaat (22).
Die Frage muss sich jedem Menschen mit gesunder Skepsis – und Journalisten sollten diese besitzen – unweigerlich stellen: Wer hatte und hat ein Interesse, Ermittlern der OPCW den direkten Zugang zu angeblichen Schauplätzen von „Giftgasverbrechen des Regimes“ zu verwehren? Angesichts der Tatsache, dass „Aufständische“ vehement – zur Not mit Waffengewalt – OPCW-Ermittlern den Zugang zu angeblichen Tatorten verwehrten (23,24), darf doch wohl mal kurz darüber sinniert werden, ob es die Tatorte, so wie es von „Aktivisten“ und „sozialen Netzwerken“ verbreitet wurde, so vielleicht gar nicht gegeben hat.
Wenn Sie und Ihre Kollegen, Herr Wolf, den vorab gelieferten FFM-Bericht zu Khan Sheikhoun vom Mai 2017 zu studieren die Zeit haben, werden sich für Sie möglicherweise weitere äußerst interessante Fragen stellen. Zum Beispiel wo die Opfer mit den Symptomen einer Giftgasvergiftung untersucht sowie angebliche Zeugen vernommen wurden und wer die relevanten Informationen vom angeblichen Tatort lieferte – was im vorliegenden Fall als ermittelnde Basis für ein Gerichtsverfahren schlichtweg als Witz bezeichnet werden darf (25).
Kommen wir auf das zurück, was für Ihre Kollegen als „handfester Beweis“ taugt. Es ist eine extrem verkürzte Darstellung innerhalb eines ausführlichen OPCW-JIM-Berichts und gibt wieder: eine Überzeugung, einen Glauben (Übersetzung und Hervorhebung durch Autor):
„Auf der Grundlage des Vorliegenden ist das Leadership Panel davon überzeugt, dass die Syrisch-Arabische Republik für die Freisetzung von Sarin in Khan Shaykhun am 4. April 2017 verantwortlich ist. Die Ergebnisse des Leadership Panels zu den Beweisen in diesem Fall basieren auf den in diesem Anhang ausführlich dargelegten Informationen.“ (26)
Als erstes: Überzeugungen sind es nicht, die ein Gericht benötigt, dass sich als ein rechtsstaatliches bezeichnen will. Überzeugungen sind keine Fakten. In der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien werden aber Überzeugungen wie diese zu Fakten gewandelt, Herr Wolf. Das Leadership stellte keine Schuld justiziabel fest und entsprechend auch keine Beweiskette auf, welche die ermittelten Fakten in logischer Folge aneinander reiht – und das aus gutem Grund.
Die Stellungnahme seitens der JIM-Führung ist eine emotionale – und damit ungemein wirkmächtig, so sie durch geeignete Medien breitgestreut wird.
Haben die Journalisten nur das Zitat des JIM oder auch den dazu vorliegenden, vollständigen Bericht der OPCW aufmerksam gelesen? Haben diese überhaupt jemals OPCW-Berichte studiert? Wohlweislich hat sich die OPCW vor zwei Jahren mit Deutungen und Schuldzuweisungen gegenüber der syrischen Regierung noch zurückgehalten. Allein schon deshalb, weil dies auch nicht Teil ihres Mandats ist. Aufgrund der limitierten Möglichkeiten der beauftragten FFM, vor Ort zu untersuchen, war das auch technisch schlicht unmöglich.
Das dreiköpfige Führungsgremium des JIM (27) war nicht geistig verwirrt. Es hat den OPCW-Bericht gründlich und mehrmals gelesen, davon können wir ausgehen. Wenn dieses Gremium nun von „Überzeugungen“ statt von nach Rechtssgrundsätzen überführten Tätern spricht, lässt sich die ganze Not dieser Leute erahnen. Weil diese nämlich wissen, dass die Ermittlungen der OPCW in Syrien eine Schuldzuweisung an die dortige Regierung überhaupt nicht zulassen.
Warum um alles in der Welt hat dann die JIM-Führung trotzdem diese „Überzeugung“ unter das OPCW-Dokument geheftet?
Das einzige was zum angeblichen Giftgasvorfall von Khan Sheikhoun im April 2017 bis zum heutigen Tag tatsächlich und massenhaft in den Leitmedien kursiert, ist genau obiges Zitat. Der JIM musste diese „Überzeugung“ gegen dessen tatsächliche Überzeugung – das ist jetzt meine Überzeugung – einbringen, damit große Medien wie die ARD in Deutschland, diese „Überzeugung“ als Wahrheit, als „handfeste Beweise“ verkaufen können. Ein Rechtsurteil wurde nie gesprochen, dafür ein emotionales Urteil, eines, dass die Menschen empathisch anspricht und an ihre Gefühle appelliert.
Der „handfeste Beweis“ ist die in vier Zeilen formulierte „Überzeugung“ am Ende eines 33-seitigen Berichtes der OPCW, respektive des JIM. Wie sieht es denn mit den 99,9 Prozent des sonstigen Berichtes aus? Dort – bei der durchaus mühseligen Recherche im Dokument – beginnt er: echter Journalismus.
Was auch immer da genau abgelaufen ist, wird durch den Bericht der OPCW und die nachfolgende Bewertung des JIM, gezeichnet als „Überzeugung“, sehr klar: Beide Organisationen wurden für ganz spezielle Interessen benutzt. Schwant Ihnen, Herr Wolf, jetzt, warum unter anderem Russland und China einer Verlängerung des UN-Mandats für den JIM im November 2017 nicht mehr zustimmten (28)?
Fassen wir ganz kurz die Ereignisse um Khan Sheikhoun zusammen, dann stellen wir fest: Die angeblichen Opfer kooperierten zum wiederholten Male nicht und verweigerten den von den Vereinten Nationen beauftragten Ermittlern den Zugang zu den angeblichen Tatorten. Tatorte sind bekanntermaßen die wichtigsten Beweisquellen. Die vermeintlichen Täter dagegen kooperierten vollständig mit den Ermittlern und leisteten jedwede erdenkliche Unterstützung. Das Ergebnis dieser Vorgänge nennen Ihre Kollegen, Herr Wolf, „handfeste Beweise“. Ich nenne es eine Farce.
Für die Journalisten hätte ich da einen Rat: Nach Erhalt dieser Nachricht einfach mal innehalten und eine Nacht darüber schlafen.
Wenn wir von „handfesten Quellen“ oder „handfesten Beweisen“ sprechen, ist ein gewisser Cäsar nicht weit. Das ist ein weiterer Fall, bei dem sich auch die ARD – gelinde gesagt – nicht mit Ruhm bekleckert hat. So wie beim Thema Giftgas, wird in ihrem Haus auch dort das, was als bewiesen zu betrachten ist, sehr kreativ ausgelegt. Was Sie und Ihre Kollegen offensichtlich nicht wahrhaben wollen, ist folgender, an dieser Stelle von Professor Tim Hayward (Universität Edinburgh) festgehaltene Sachverhalt (Übersetzung durch Autor):
„Obwohl die Cäsar-Beweise, wie auch die der Weißhelme [als „Zeugen“ von Giftgasangriffen der syrischen Armee] noch nie der Prüfung vor einem ordentlichen Gericht standhalten mussten, wurden sie immer wieder lautstark in den Medien vorgetragen und somit entscheidender Einfluss auf das “Gericht der öffentlichen Meinung” ausgeübt. Die die öffentliche Meinung prägenden Medienberichte nehmen ganz offensichtlich wenig Rücksicht auf Wahrheit oder Korrektheit, geschweige denn auf Gerechtigkeit. Weil die Unterstützer von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Staatsführer auf die Nutzung ‘innovativer’ Rechtsmittel aus sind, um die Barriere für den Einsatz von Strafverfolgungsmaßnahmen zu senken, dürfte es als äußerst nachteilig einzuschätzen sein, dass sie die Möglichkeit erhalten, ihre Sicht auf den Fall vor jeder ordnungsgemäß einberufenen Anhörung so uneingeschränkt der breiten Öffentlichkeit vorzutragen.“ (29)
Bezeichnenderweise gibt es bis zum heutigen Tag keinen Eintrag zur Fact Finding Mission (FFM) der OPCW in der deutschen Wikipedia – und auch nicht zum nunmehr aufgelösten Joint Investigative Mechanism (JIM) (30,31). Natürlich hat das nun nicht die ARD zu verantworten, aber es spricht Bände dafür, wie die öffentliche Meinung hierzulande gespeist wird.
Skandal aus der Retorte
Der politische Arm der ARD-Tagesschau gefällt sich in genau der von Tim Hayward erwähnten Rolle, der des „Gerichts der öffentlichen Meinung“ – moralisierend und anmaßend. Hier nun ist der passende Moment, die „investigative Geschichte“ ihrer Kollegen vollends zu zerlegen (a3):
„Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat heute die Aufnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit der im Jahr 2014 durchgeführten Lieferung von 5.120 Kilogramm der Chemikalie Isopropanol durch die Brenntag Schweizerhall AG mit Sitz in Basel/Schweiz an die Mediterranean Pharmaceutical Industries (MPI) mit Sitz in Syrien abgelehnt.“ (32)
Der „Skandal“ war also keiner. Warum das so ist, hätte sich durch sorgfältige Recherche ermitteln lassen. Aber vielleicht stand dies ja gar nicht im Vordergrund, sondern die mediale Veröffentlichung eines weiteren Geschichtchens innerhalb der großen märchenhaften Geschichte, welche der westliche Mainstream zu Syrien über der Bevölkerung breit walzt?
„Die Ausfuhr von der Schweiz nach Syrien wurde indes damals auf Antrag der Brenntag Schweizerhall AG durch die Schweizer Behörden genehmigt, da seinerzeit dort keine Exportbeschränkungen entgegenstanden und die Ausfuhr nach Schweizer Recht rechtmäßig war. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten käme demzufolge nur in Betracht, wenn die Lieferung des Isopropanols von der Schweiz nach Syrien vorsätzlich zur Umgehung des Genehmigungserfordernisses durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewählt worden wäre. Für diese Annahme fehlt es indes an einem ausreichenden Anfangsverdacht.“ (33)
und weiter (Hervorhebung durch Autor):
„In der Gesamtschau liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein bewusstes Umgehungsgeschäft nicht vor; die in der Strafanzeige dargestellte Schlussfolgerung ist nicht auf beweiskräftige Tatsachen gestützt. Die Aufnahme von Ermittlungen war daher gemäß § 152 der Strafprozessordnung abzulehnen.“ (34)
Um es noch etwas deutlicher zu sagen: Die durch die besagten „völlig unabhängigen“ NRO eingebrachte Strafanzeige entbehrte jeder Grundlage. Aber für die ARD war sie einen Film und ausführlichen Bericht auf deren Plattform wert. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat ihre Ablehnung in einer Presseerklärung am 2. August 2019 veröffentlicht. Das ist nun über drei Monate her. Wenn den Journalisten des „investigativen“ Berichts tatsächlich an objektiver Aufdeckung von Wahrheiten gelegen ist: Warum erfährt der ARD-Tagesschau-Konsument nichts davon? Denn dort war dies bis heute nicht die kleinste Erwähnung wert (35). Warum ist der angebliche Skandal plötzlich so unwichtig?
In einem Reuters-Bericht von Ende Juni 2019, wie auch durch die Duisburger Staatsanwaltschaft wurde übrigens exakt informiert, wofür und an wen das Isopropanol geliefert wurde (36,37). Es ist ein notwendiger Grundstoff für schmerzstillende Medikamente. Sind in einem Land wie Syrien, Herr Wolf, einem Land in dem Hunderttausende Menschen Verletzungen durch den dort stattfindenden Krieg erleiden, Schmerzstiller nicht eine humanitäre Pflicht, um das Leiden zu vermindern? Stattdessen skandalisieren „investigative Journalisten“ der ARD die Lieferung dieser dringend notwendigen Grundstoffe. Das ist eine Schande!
Moralisieren nach Leitlinien?
Lassen Sie mich noch auf die von Ihnen übermittelte Argumentation zur permanenten Abwertung der syrischen Regierung als „Assad-Regime“ eingehen. Dazu schrieben Sie:
„Die Programmmacher erklären die Verwendung der Formulierung „Assad-Regime“ wie folgt: In Syrien ist eine klar autokratische Herrschaft der Assad-Familie und ein Einparteiensystem an der Macht, welches durch einen Sicherheitsapparat und durch das Militär gestützt wird. Beim sog. Demokratieindex nimmt Syrien den 166. Platz von 167 Staaten ein und wird als „Autoritäres Regime“ qualifiziert (Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratieindex). Daher ist es nach Ansicht der Programmverantwortlichen auch nicht zu beanstanden, im Besitz der Assad-Regierung befindliches Giftgas in verkürzter Form in einer Überschrift als „Assads Giftgas“ zu bezeichnen.“ (38,a4)
Sehen Sie, wie die Verleumdung der syrischen Regierung mit dem Kampfbegriff Giftgas elegant in dieser weiteren tendenziösen, abwertenden Behauptung als vermeintliche Wahrheit aufgefrischt wird? So werden Lügen oberflächlich, ohne jede Selbstreflexion, ohne kritische Prüfung der eigenen Arbeit verbreitet. Das soll ehrlicher Journalismus sein? Der sogenannte Demokratieindex wird übrigens von einem privaten Unternehmen mit außerordentlich starker Nähe zum politischen Establishment westlicher Staaten wie den USA und Großbritannien „verliehen“. Die Journalisten können sich ja mal investigativ an das Netzwerk des Economist heranwagen.
Da ich gerade von ehrlichem Journalismus sprach: Bei der ARD-Tagesschau habe ich mir dafür die Mühe einer Suche nach bestimmten Begrifflichkeiten gemacht. Dabei kam ich auf folgendes Ergebnis: zweimal „Königshaus“, einmal „saudisches Königshaus“, siebenmal „Königreich“, einmal „erzkonservatives Königreich“, einmal „ultrakonservatives Königreich“, einmal „arabisches Königreich“, einmal „strengkonservatives muslimisches Königreich“, sechsmal „Kronprinz“, einmal „saudische Führung“, einmal „Staatsführung“, zweimal „Regierung“, einmal „von Riad geführte Militärkoalition“, einmal „eine von Saudi-Arabien angeführte Allianz“, einmal „Militäreinsatz in Jemen“ (39).
Was ich nicht ein einziges Mal vorfand, waren die Begriffe „Regime“ und „Diktator“ oder auch „Bin Salmans Truppen“. Vielleicht, weil Saudi-Arabien im zweifelhaften, sogenannten Demokratieindex des Economist auf Platz 159 geführt wird (40,a5)?
Mir fallen nun zwei Begründungen ein. Die eine lautet: ARD-Journalisten glauben, Ahnung von Syrien zu haben und „wissen“, dass dort ein Regime diktatorisch herrscht. Aber sie haben keine Ahnung von Saudi-Arabien und meinen, dass das dortige Königreich nur noch ein paar „Kinderkrankheiten“ ausmerzen muss. Diese Schizophrenie traue ich den ARD-Journalisten allerdings nicht zu. Also muss es wohl eine plausiblere Begründung geben, die ich mir an dieser Stelle erspare. Aber vielleicht haben Sie ja eine?
Damit, Herr Wolf, ist nicht eine einzige der von Ihnen (womit Ihr Haus als Ganzes gemeint ist) in zwei Briefen vorgelegten Begründungen stichhaltig:
- Sie können nicht begründen, warum man bei Syrien von einem „Assad-Regime“ fabulieren darf, denn bei Saudi-Arabien machen Sie es schließlich auch nicht. Sie werten die syrische Regierung also aus letztendlich politischen Gründen ab.
- Sie können in keiner Weise die Verwendung von Giftgas durch die syrische Armee belegen. Da Sie es trotzdem behaupten, sehe ich hier den Tatbestand der Verleumdung und Lüge – letztlich wiederum aus politischen Gründen.
- Das Argument, dass der Bericht aufgrund sorgfältiger Recherchen gefertigt wurde, ist unglaubhaft:
- Allein schon deshalb weil Sie meinen, milliardenschwere und politischen Einfluss besitzende Finanziers einer Organisation spielten keine politische Rolle im Wirken derselben.
- Zudem, weil Sie die wichtige Information zur Strafanzeige der NROs, nämlich dass diese rundweg abgelehnt wurde, dem Publikum verschweigen.
- Desweiteren weil die Kollegen entweder nicht in der Lage oder nicht Willens sind, Ihre Quellen mit Inhalt und Ort anzubieten.
- Und schließlich, weil Sie auf die emotionale Glaubwürdigkeit von Organisationen insistieren, aber deren Publikationen extrem verkürzt wiedergeben.
Dabei entspricht der ganze Bericht voll und ganz Tim Haywards Bild vom „Gericht der öffentlichen Meinung“ (siehe weiter oben), in dem sich Journalisten – wider dem Anspruch ihres Berufes – überheben, um unbewusst oder bewusst gut und böse zu benennen. Doch sind all die fadenscheinigen Argumente, die man allein im kritisierten Bericht erleben muss, der Vorwand für einen verbrecherischen, völkerrechtswidrigen Sanktionskrieg gegen Syrien. Bei solch einer Art „Journalismus“ kann es nicht ausbleiben, dass die Berichterstattung – und Syrien ist da nur EIN Beispiel – einseitig, parteiisch und tendenziös ist.
Was nun?
Vor all jenen, die tatsächlich den Anspruch hegen, ehrlichen Journalismus zu betreiben, steht derzeit eine große Aufgabe. Das Angehen dieser Aufgabe kann Redaktionen der ARD viel verloren gegangene Reputation zurückgeben. Doch wird das im gefälligen Mitschwimmen innerhalb der Meinungshoheit nicht zu bewältigen sein, denn hier ist echter Mut gefragt. Dabei geht es um die Zukunft, ja möglicherweise die Existenz dessen, was Journalismus ausmacht. Die Aufgabe wird mit der Nennung zweier Stichpunkte klar: „London-Belmarsh“ und „Julian Assange„.
Achtungsvoll, Ped
Eine Bitte an die Leser: Sie müssen den Blog Peds Ansichten nicht bewerben, er ist so wichtig wie Sie, mehr nicht. Aber verbreiten Sie bitte die Primärquellen, die Originaldokumente der OPCW und derer FFM an jeden Interessierten. Schauen Sie sich etwas intensiver die Archivsysteme der Webseiten von Weltorganisationen und ihren Unterorganisationen an. Weisen Sie bei Diskussionen auf diese Dokumente und die sich in diesen aufstellenden Widersprüche hin. Empathie allein – das ist mir bewusst – genügt nicht. Es muss sich Wissen dazu gesellen. Beim Thema Giftgas in Syrien ist dieses Wissen unerlässlich, um dem Propaganda-Moloch hierzulande entgehen zu können. Herzlichen Dank.
Und bitte, liebe Leser, bleiben Sie schön aufmerksam.
Anmerkungen
(a1) Die vorgegebene Unabhängigkeit der OPCW darf auch deshalb in Frage gestellt werden, weil ihr kurz vor Beginn des Syrien-Krieges ein neuer Generaldirektor vorangestellt wurde (41), der erstens viele Jahre Funktionen innerhalb des westlichen NATO-Bündnisses ausfüllte (42) und zum zweiten OPCW-Strukturen in einem direkt in den Syrien-Konflikt verwickelten Land aufbaute. Dieses Land, dessen Staatsbürger er auch ist, heißt Türkei.
(a2) Eine Ausnahme stellt der Vorfall in Ost-Ghouta, im August 2013 dar. Aber auch dort dauerte es Tage, bis die von der OPCW beauftragten Ermittler auf dem Herrschaftsgebiet der „moderaten Opposition“ eine zeitlich limitierte Untersuchung führen konnten.
(a3) Dass die Strafanzeige der drei Soros-affinen NROs durch die Duisburger Staatsanwaltschaft nieder geschmettert wurde, ohne überhaupt Ermittlungen aufzunehmen, hat Platz im Artikel gefunden, weil mich ein aufmerksamer Leser darauf hingewiesen hatte – dafür vielen Dank!
(a4) Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn auf mehrfache Nachfrage die präzise Angabe und Präsentation einer Quelle, deren Argumentation ganz wesentlich die Berichterstattung von ARD-Redaktionen prägt, einfach unterlassen und der Anfragende mit der lapidaren Auskunft, dass es sie gibt, abgespeist wird. Damit ist der OPCW-JIM-Bericht zu Khan Sheikhoun gemeint. Später dann jedoch argumentiert man zur Verwendung abwertender Begriffe wie „Assad-Regime“ und „Assads Giftgas“ mit Quellen aus der Wikipedia, die auf die Analyse eines herrschaftsaffinen, weltweit operierenden Medienunternehmens verweisen. Willkommen in der Echokammer.
(a5) Wie immer der Economist die Demokratie-Indizes von Staaten auch berechnen mag, hat es einen gewissen Charme, dass er das Regierungssystem der USA als „flawed democracy“ (unvollständige Demokratie) bewertet.
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden. Letzte Bearbeitung (Quellen-Hinzufügung) am 13.12.2019.
Quellen
(1) Philipp Grüll (BR), Frederik Obermaier (SZ) und Ahmet Senyurt (BR); 25.6.2019; https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/syrien-giftgas-153.html
(2,10,38) 28.10.2019; 2019-10-28_ARD-BR_LorenzWolf_2.Antwort.pdf
(3) Suche nach übersetzten Berichten des UN-Generalsekretärs zum Thema Giftgas in Syrien; https://www.un.org/depts/german/de/sr_17.html##prst_17 und https://www.un.org/depts/german/de/generalsekretaer.html; abgerufen: 13.11.2019
(4) Oliver Meier; Juli 2018; https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A39_mro.pdf
(5) Mehdi Hasan; 30.3.2018; https://theintercept.com/2018/03/30/deconstructed-podcast-will-john-bolton-get-us-all-killed/
(6) 23.7.2003; http://www.ilo.org/dyn/triblex/triblexmain.fullText?p_lang=en&p_judgment_no=2232&p_language_code=EN
(7) 13.5.2014; https://www.hrw.org/news/2014/05/13/syria-strong-evidence-government-used-chemicals-weapon
(8) 28.4.2014; https://www.hrw.org/news/2014/04/28/syria-new-barrel-bombs-hit-aleppo
(9) Brief des UN-Generalsekretärs an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrates vom 25.2.2015; http://undocs.org/S/2015/138
(11) HRW, Jahresbericht 2018; https://www.hrw.org/sites/default/files/supporting_resources/hrw_annual_report_2018_en_0.pdf; S. 20
(12) http://vdc-sy.net/about/; abgerufen: 8.11.2019
(13) OPCW-Bericht zu den Vorfällen in Khan-Sheikhoun am 4.4.2017; 30.6.2017; https://undocs.org/S/2017/567 ; im Weiteren OPCW2017/567
(14) OPCW2017/567; S. 3
(15,16,23) FFM-Bericht an die OPCW über ihren Einsatz bei Kafr Zitra im Mai 2014; 16.6.2014; https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/S_series/2014/en/s-1191-2014_e_.pdf
(17,20,26) 26.10.2017; Bericht an den UN-Sicherheitsrat zu Khan Sheikhoun; https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7b65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7d/s_2017_904.pdf
(18) Bericht der Fact Finding Mission; 30.6.2017; https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/Fact_Finding_Mission/s-1510-2017_e_.pdf
(19) 23.7.2019; https://www.indcatholicnews.com/news/37545
(21) 28.2.2017; https://www.un.org/depts/german/sr/sr_sonst/s17-172.pdf
(22) 6.9.2017; http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-chan-scheichun-101.html
(24) Mai 2017; https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2017S09_mro.pdf; S. 15
(25) OPCW-Bericht S/2017/440 an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrates vom 19.5.2017; https://undocs.org/S/2017/440; 19.5.2017
(27) Juni 2017; https://s3.amazonaws.com/unoda-web/wp-content/uploads/2017/07/JIM-Fact-Sheet-Jul2017.pdf
(28) 17.11.2017; https://www.tagesspiegel.de/politik/un-sicherheitsrat-russland-stimmt-gegen-weitere-chemiewaffen-untersuchungen-in-syrien/20596518.html
(29) ‘Caesar’ evidence for atrocities in Syria: what does justice require?; Tim Hayward; 4.4.2019; https://timhayward.wordpress.com/2019/04/04/caesar-evidence-for-atrocities-in-syria-what-does-justice-require/
(30) https://en.wikipedia.org/wiki/OPCW_Fact-Finding_Mission_in_Syria; abgerufen: 8.11.2019
(31) https://en.wikipedia.org/wiki/OPCW-UN_Joint_Investigative_Mechanism; abgerufen: 8.11.2019
(32-34) Staatsanwaltschaft Duisburg; 2.8.2019; http://www.sta-duisburg.nrw.de/behoerde/presse/Presseerklaerungen/2019_08_02-Lieferung-einer-Chemikalie-durch-die-Brenntag-Schweizerhall-AG-an-Syrien–Ablehnung-der-Aufnahme-von-Ermittlungen-02_08_2019.pdf
(35) Suche bei ARD-Tagesschau nach „Brenntag“; 12.11.2019; https://www.tagesschau.de/suche2.html?query=Brenntag&sort_by=date
(36) 26.6.2019; https://www.reuters.com/article/us-brenntag-syria/shares-in-brenntag-drop-on-report-of-sale-of-dual-use-chemicals-to-syria-idUSKCN1TR0UZ
(37) 13.8.2019; https://de.reuters.com/article/deutschland-brenntag-idDEKCN1V30YS
(39) 8.11.2019; https://www.tagesschau.de/suche2.html?page_number=2&query=Saudi-Arabien&sort_by=score&dnav_type=
(40) http://pages.eiu.com/rs/753-RIQ-438/images/Democracy_Index_2018.pdf; abgerufen: 9.11.2019
(41) 11.11.2009; https://web.archive.org/web/20101019030253/http://www.armscontrol.org/act/2009_11/OPCW
(42) 25.11.2004; https://www.nato.int/cv/permrep/tu/uzumcu-e.htm
(Titelbild) Kino, Theater; Autor: geralt (Pixabay); Datum: Okober 2017; Quelle: https://pixabay.com/de/vorhang-kino-theater-pr%C3%A4sentation-2757815/; Lizenz: CC0 Creative Commons
UN-Dokumente zu Syrien und Giftgas bei Peds Ansichten:
(pa1) https://peds-ansichten.de/s_2017_904/; FFM, OPCW, JIM, Syrien-Krieg, Bericht des UN-Generalsekretärs an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrates; 26.10.2017; https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7b65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7d/s_2017_904.pdf
(pa2) https://peds-ansichten.de/s-1191-2014_e_/; Bericht der FFM über deren Einsatz in der Nähe von Kafr Zitra/Syrien im Mai 2014; 16.6.2014; https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/S_series/2014/en/s-1191-2014_e_.pdf
(pa3) https://peds-ansichten.de/2016_uno_jim_opcw_s_2016_738_e/; UNO, JIM, OPCW, FFM, Ban Ki-Moon, Syrien-Krieg, OPCW-Bericht S/2016/738; 24.8.2016; https://undocs.org/S/2016/738
(pa4) https://peds-ansichten.de/s_2017_440_e/; OPCW-Bericht S/2017/440 an den Präsidenten des UN-Sicherheitsrates vom 19.5.2017; https://undocs.org/S/2017/440
Alternative Quellen zu Syrien und Giftgas:
(q1) Karin Leukefeld; https://deutsch.rt.com/meinung/93848-giftgas-in-duma-karin-leukefeld-ueber-mutma%C3%9Flich-gefaelschten-opcw-bericht/
(q2) OPCW-Bericht zu Douma; https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/2019/03/s-1731-2019%28e%29.pdf
(q3) Karin Leukefeld zu OPCW-Bericht; https://www.rubikon.news/artikel/die-fakten-falscher
(q4) 29.10.2017; http://www.moonofalabama.org/2017/10/un-report-on-khan-sheikhoun-23-of-victims-hospitalized-before-the-incident-happened.html
(q5) 11.9.2013; http://www.globalresearch.ca/STUDY_THE_VIDEOS_THAT_SPEAKS_ABOUT_CHEMICALS_BETA_VERSION.pdf
(q6) http://domiholblog.tumblr.com/post/119844980919/terror-paten-und-f%C3%BCrstent%C3%BCmer-in-syrien
(q8) 14.1.2014; https://s3.amazonaws.com/s3.documentcloud.org/documents/1006045/possible-implications-of-bad-intelligence.pdf
Leider, leider liegen Sie mir einer Aussage falsch:
„Aussagen dar wie “Es ist davon auszugehen …” oder “Es liegt nahe, dass …” oder “Wir sind davon überzeugt …”. Nichts davon hätte vor einem ordentlichen Gericht Beweiskraft.“
Es gibt leider zahlreiche Fälle, mir davon mindestens zwei direkt bekannt, wo ohne Beweise das Gericht „zu der festen Überzeugung“ kam und das für ein Urteil als Begründung nahm. Einmal (LG Köln) in einem Straf- und einmal (OLG Düsseldorf) in einem Zivilprozess.
Diese „feste Überzeugung“ und ein „keine andere Erklärung plausibel“ wird immer dann als Urteilsgrundlage genommen, wenn entweder (a) eine emotionale Vorverurteilung und massiver Verurteilungswille seitens der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit eine(r/m) schwachen Kammervorsitzende(n) bei gleichzeitigem gerichts-gesellschaftlichem Druck besteht, oder die vorgebliche Reputation (und finanzielle Macht) der einen Prozesspartei gleichzeitig eine Unglaubwürdigkeit der nicht reputierten und finanziell schwachen gegnerishen Partei gegenübersteht.
Ein Staatsanwalt, der karrieregeil sich vor der Beweisaufnahme aus dem Fenster lehnt in Verbindung mit einer unsicheren Kammervorsitzenden ergibt das Gegenteil von dem Ideal einer korrekten Beweisführung.
Leider, leider ist das keine seltene Praxis in deutschen Gerichten, keine Einzelfälle, sondern Struktur.
Bei Beweiserhebungen wird z.B. auf Gutachter verzichtet, weil man das Verfahren „jetzt“ abschließen will und der Pflichtverteidiger nur seine „Plicht“ tut, Beweisanträge werden nicht gestellt, wo sie notwendig wäre, und zurückgewiesen, weil „offensichtlich nicht notwendig“. Die „Offensichtlichkeit“ verschließt sich indes einem Prozessbeobachter und bleibt das persönliche Geheimnis der Kammer.
Deutschland, 1980-2019
Also, es ist nicht auf Journalisten beschränkt. Es ist allerdings so, dass die ehmals „vierte Kraft“ im Laufe der vergangenen 20 Jahre – aus welchem Grunde auch immer – die Berechtigung zu dieser Rolle verloren hat.
Wir waren nie demokratischer und rechtsstaatlicher, als die von unseren Politikern dämonisierten anderen Länder, aber sehr viel scheinheiliger und selbstgerechter.
P.S. Ich hab mittlerweile aufgegeben, mich darüber noch länger aufzuregen. Irgendwann muss man erkennen, dass man nur ein Hamster im Laufrad ist und sich damit abfinden und drauf einstellen. Gegen Gitterstäbe beißen hilft keinem Hamster, allenfalls, das Laufen im Rad einfach zu verweigern, auch wenn das vorzeitigen Tod, weil nicht länger ausbeutbar und damit wertlos für den Hamsterkäfigbesitzer, bedeutet.
Meine Hochachtung für diesen (auch die anderen) sehr guten Beitrag. Da unsere Medien und auch die Regierungen (egal welche gerade am Ruder ist) sehr verbohrt sind, habe ich nicht viel Hoffnung, dass Peds „Predigten“ etwas ausrichten. Die sind so verbohrt wie die alte Kommunistenriege der DDR-Führung. Sie haben einfach Angst.“ Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!“ Und „wem nützt das ?“ (wenn wir der Wahrheit ans Licht helfen? Auf Peds Seite bin ich „zu Hause“. Vielen Dank für diese journalistische Schwerstarbeit!
hallo p007
richtig.
Nur warum erläutern sie ab der achten Zeile das „wir sind Überzeugt“ andere Ursachen hat und haben kann als das Recht. Es geht soweit das sie es „sogar“ aus einem Starken Staatsanwalt und einem schwachen Vorsitzenden ableiten.
Ob sich das Journalisten zu eigen machen müssen? Das dann auch noch in dem Ausmaß wie Ped es beschreibt, Hinzu kommt das zum Zustandekommen von „wir sind Überzeugt“ es die Möglichkeit der Eruierung gegeben „Licht ins Dunkle“ zu bringen.
Bei Fragmentarischer Betrachtung ist Ihnen zuzustimmen, aber es ist nicht das ganze.
Hierzu auch der Hinweis auf. https://publikumskonferenz.de/blog/2019/10/19/syrienkrieg-kurdenkrieg-propagandakrieg/
Ich fühle mich bereichert, diesen vorzüglichen Bericht mit den vielen Quellenangaben gefunden zu haben! Wir leben in einer wahrhaft verrückt-verlogenen Epoche: Während offizielle Medien mit Milliarden „gestützt“ werden um Regierungspropaganda zu betreiben, gelingt es kleinen Kräften wie diesem vorzüglichem Blog, Fakten und Zusammenhänge aus einem Dschungel aus Lügen, Verdrehungen und Auslassungen darzustellen. Das ist gelebter und wirksamer Widerstand. Legitim und nachhaltiger als jede Bombe es erwirken könnte!