Von Rechtssprechung und Willkürjustiz gegen wahrhaftig gelebte Rechtssprechung.


Im Frühjahr 2021 — einer düsteren Zeit, in welcher der Wahn der PLandemie von Politik und Medien in bislang nicht bekannte Höhen, und damit einhergehend Repressionen und Rechtsbrüche, gipfelte — hatte ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar den Mut, sich gegen diese Übergriffe zu positionieren. Sein Entscheid basierte auf begründeten Fakten, dem Grundgesetz der Bundesrepublik und dem aufrichtigen Anliegen, die von Unrechtsmaßnahmen betroffenen Menschen, in diesem Falle Kinder, vor auf der Hand liegenden Schäden zu schützen, welche durch die Unrechtsmaßnahmen gegeben waren.


Es gab in jener Zeit nicht wenige Menschen, die sich weder der allgemeinen Hysterie, noch dem damit verbundenen Duckmäusertum und einer wachsenden Blockwartmentalität unterwarfen. Diese Menschen haben teilweise einen hohen Preis gezahlt. Diese Menschen haben es nicht verdient, vergessen zu werden. Das durch ein übergriffiges Regierungssystem forcierte Unrecht gegen diese Menschen ist auch nicht beendet. Weil dem so ist, müssen wir auch konstatieren, dass die PLandemie ebenfalls nicht beendet ist.

Erinnern Sie sich?


„Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, [Laut] Az.: 9 F 148/21 hat das Amtsgericht Weimar durch [Richter Christian Dettmar] im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

I.

Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

  1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
  2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
  3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

II.

Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

III.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

IV.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Begründung

[…] (Hervorhebungen durch Autor)

Für die im Tenor namentlich genannten Kinder hat deren Mutter, die mit dem Vater der Kinder gemeinsam sorgeberechtigt ist, mit Schriftsatz vom 13.03.2021 beim Amtsgericht – Familiengericht – Weimar ein „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“ angeregt. Die Kinder besuchen in Weimar die Staatliche Regelschule X und die Staatliche Grundschule Y, der ältere Sohn im Alter von 14 Jahren die achte Klasse, der jüngere Sohn im Alter von 8 Jahren die dritte Klasse. Ihre Mutter macht geltend, dass durch den für ihre Kinder in deren Schulen geltenden Zwang, eine Gesichtsmaske zu tragen und untereinander und zu anderen Personen Mindestabstände einzuhalten, das Wohl ihrer Kinder gefährdet sei.

Die Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Die Schulleitungen und Lehrer sollten nach § 1666 Absatz 4 BGB durch das Gericht ausdrücklich angewiesen werden, die entsprechenden Anordnungen aufzuheben.

Soweit diese Anordnungen auf Landesvorschriften wie etwa Rechtsverordnungen beruhten, könnten sich darauf die Schulleitungen und andere nicht berufen, da diese verfassungswidrig seien.

Die Pflicht in Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz dem Bundesverfassungsgericht oder einem Landesverfassungsgericht vorzulegen, gelte ausdrücklich nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung habe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20 -, juris.“ (1)


Übersetzen wir das juristische Vokabular in allgemein verständliches Deutsch.

Der obige Gerichtsbeschluss verbietet es, Zwang gegen Menschen zum Tragen von Operations- beziehungsweise Staubschutzmasken und der Einhaltung sogenannter „sozialer Distanzierung“, einer normierten Einhaltung von Mindestabständen zwischen Menschen, auszuüben. Außerdem verbietet dieser Beschluss verpflichtende Tests auf den angeblichen Nachweis eines „neuartigen Virus“. Denn solch ein Vorgehen erfüllt den Tatbestand einer Zwangsbehandlung. Der Beschluss wendet sich gegen den Rechtsbruch der Legislative, die sich auf ein fragwürdiges Gesetz, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), beruft. Ein fragwürdiges Gesetz, dessen Anwendung in Bezug auf Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung nie mit den dafür erforderlichen Voraussetzungen begründet werden konnte. Das heißt, dass selbst das Heranziehen des IfSG innerhalb der PLandemie einen klaren Rechtsbruch darstellt.

Das ist aber nicht alles, denn der Beschluss des Richters aus Weimar weist Jene, die beauftragt sind, Recht zu sprechen, ausdrücklich darauf hin, dass sie in der Verantwortung stehen, Rechtsverordnungen selbst auf Verhältnismäßigkeit, Anwendbarkeit, ja überhaupt deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen.

Richter, die blind Paragraphen anwenden, sind keine wirklichen Richter im Sinne eines Rechtsstaates, sondern lediglich Gehilfen der Macht. So solche Richter aktiv „Recht“ sprechen, gestatten, ja gebieten unsere unveräußerlichen Menschenrechte es uns, solche Urteile nicht anzuerkennen und sich den Konsequenzen zu entziehen, ja sich sogar diesen zu widersetzen. Nur so ist überhaupt ein funktionsfähiger, demokratischer Rechtsstaat lebensfähig.

Der Beschluss des Weimarer Richters betraf Zwangsmaßnahmen gegen Kinder. Die Sorgeberechtigten der Kinder hatten gegen eben diese Zwangsmaßnahmen geklagt. Das ist ein wichtiger Sachverhalt, weil somit der Richter in seiner Berufung als Familienrichter auch juristisch befugt war, ein Urteil zu sprechen. Dass die Tragweite des Urteils weit über das der direkt und indirekt betroffenen Kinder hinausgeht, tut dabei nichts zur Sache.

„Gemessen an diesen allgemeinen Grundsätzen bewegen sich die […] Entscheidungen verfahrensrechtlich klar im zulässigen Rahmen; offenbar waren die zuständigen Richter aufgrund der zum Zeitpunkt des Erlasses vorliegenden Feststellungen davon überzeugt, dass Wahrscheinlichkeit und zeitliche Nähe eines Schadenseintritts derart groß waren, dass sie sich nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sahen, eine diesbezügliche einstweilige Anordnung zu erlassen.“ (2)

Das Vorgehen des Familienrichters Christian Dettmar war nicht nur aus ethischen Gründen vorbildlich. Es war und ist auch vom Gesetz gedeckt. Es greift § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.“ (3)

Das ist kein Nebenaspekt, denn an dieser Stelle hat die Legislative den Vorwand konstruiert, um den Richter kaltzustellen und dessen Urteil rückgängig zu machen.

Jener Richter, der einen Rechtsbruch aufdeckte und per Gerichtsbeschluss rückgängig machte, wurde nun über einen weiteren Rechtsbruch nicht nur „überstimmt“. Nein, er wurde mit weiteren Rechtsbrüchen sanktioniert, suspendiert und wegen „Rechtsbeugung“ vor Gericht gezerrt (4). So man den demokratischen Rechtsstaat als solchen für ernst nimmt, ist das ein ungeheuerlicher Vorgang.

Ein Vorgang, der durch die Füße der Macht hingebungsvoll küssende Jubelpresse parteiisch begleitet wurde und wird. Denn es ist, wie schon gesagt, längst nicht vorbei (5, 6). So wie diese Medien selbst kuschen, finden sie es als universelles Prinzip völlig normal, Verantwortung abzugeben:

„Es fehle an einer Regelungskompetenz des Familiengerichtes, zum Schutz der Kinder schulinterne Maßnahmen, wie die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Abstandsregeln, außer Kraft zu setzen und die Rechtmäßigkeit der diesen Anordnungen zugrundeliegenden Vorschriften zu überprüfen, so das OLG. Im Rahmen des schulrechtlichen Sonderstatusverhältnisses seien die zuständigen Behörden an die das Kindeswohl schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns — auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen — obliege allein den Verwaltungsgerichten.“ (7)

Schauen Sie, wie man sich vor Verantwortung drückt. Geht es hier wirklich um die Sache, also um die Kinder? Auch wenn sich der Artikel der im Folgenden zitierten Plattform insgesamt um Sachlichkeit bemüht, lässt er die wesentliche Sache aus dem Spiel. In dessen hervorgehobener Einleitung, der wirkmächtigsten Stelle, um Botschaften zu vermitteln, argumentiert er mit „die anderen haben es ja auch gemacht“ („ähnlich entschieden“). Das ist einfach die diebische Flucht vor der Verantwortung der Medien für die eigene Berichterstattung:

„Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG [Amtsgericht] ähnlich entschieden.“ (8)

Juristen hatten umgehend darauf hingewiesen, dass die Beschwerde des Ministeriums unzulässig sei, zumal dieses auch noch mit einem angeblichen „Scheinbeschluss“ des Familienrichters argumentierte (8i).

Bereits einen Monat später, im Juni 2021, stellte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss klar, dass Familiengerichte sehr wohl für Verfahren nach Paragraph 1666 BGB, bei denen es um sogenannte Kindesgefährdung geht, zuständig sind. Auch wenn sie familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden davon ausnahmen (9).

Das ficht ARD und Co. auch heute noch nicht an. Stattdessen erklärten sie im Juni 2023, als es wirklich jeder wissen konnte, der das ehrlich wollte, dass die „Hygienekonzepte“ der Landesregierungen Rechtsbrüche erster Güte darstellten:

„Damit verstieß er [Familienrichter Christian Dettmar] gegen das geltende Hygienekonzept des Bildungsministeriums.“ (4i)

Allein der Begriff Hygienekonzept ist die pure Manipulation, denn mit Hygiene hatte der ganze irrsinnige Schwachsinn der sogenannten Corona-Maßnahmen rein gar nichts zu tun. Bis heute gibt sich die öffentlich-rechtliche Anstalt ARD als Verblödungssender in der Berichterstattung über einen fiktiven oder realen Erreger und dessen vorgebliche Bekämpfung. Der Richter verstieß also gar nicht gegen ein Hygienekonzept. Er „verstieß“, seinem Amt verpflichtet, gegen Exzesse von Regierung und Behörden.

Man wälzt sich in Formalien und drückt sich vor eigenen Entscheidungen. Doch den entscheidenden Aspekt des Ganzen will man nicht sehen, schiebt man mit bemerkenswerter Renitenz beiseite: Das Kindeswohl. Und wir reden bei diesem Kindeswohl von einem unveräußerlichen, quasi natürlichen Menschenrecht, dem auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit, letztlich dem der Menschenwürde.

Bekannt gewordene Vorfälle wie der folgende verpflichteten den Weimarer Familienrichter, Recht im Namen der betroffenen Kinder, ja der Kinder überhaupt, zu sprechen:

„Der Beteiligte zu 1) habe am 22.03.2021 ein Maskenattest vorgelegt. Daraufhin sei er von seiner Lehrerin diskriminiert und beleidigt worden. Er habe sich in die hintere Ecke des Unterrichtsraumes setzen müssen und sei nicht mehr mit Namen angeredet worden, sondern nur noch mit „Du ohne Maske“. Am 23.03.2021 habe daraufhin der Schulleiter die Eltern des Beteiligten zu 1) angerufen. Er habe ihnen mitgeteilt, dass das Attest des Beteiligten zu 1) zwar zur Kenntnis genommen worden sei, ihn aber in der Schule nicht von der Maskenpflicht befreie. Die Erteilung einer Maskenbefreiung obliege dem Schulleiter, so der Schulleiter weiter. Nach Aussage des Schulleiters könne ein Arzt den Beteiligten zu 1) nicht befreien, nur dem Schulleiter obliege es, dies zu tun. Nach dem Schulleiter müssten alle Schüler ab der 7. Klasse eine sogenannte qualifizierte Maske tragen.“ (1i)

Allein die hier angezeigten Rechtsbrüche sind so elementar, dass man Juristerei nicht studiert haben muss, um sie erkennen zu können. Ein inkompetenter, für das Sachgebiet nicht zuständiger Mensch wurde von den Behörden beauftragt und gedeckt, um eine eben nicht durch das Recht gedeckte Maßnahme durchzusetzen. Eine Maßnahme, die im Sinne eines Gesundheitsschutzes schlicht idiotisch war und außerdem die Gesundheit und Würde der Betroffenen gefährdete. Bis heute ist in dieser Sache eine ehrliche Aufarbeitung ausgeblieben.

Man hat Christian Dettmar vor Gericht gezerrt, angestrengt von der Thüringer Landesregierung — also ganz klar politisch motiviert — und im Kern mit dieser Begründung:

„Die Staatsanwaltschaft sieht laut eigener Mitteilung Anhaltspunkte dafür, dass der Richter «willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist».“ (7i)

Der politische Antrieb des Ganzen ist unübersehbar: Man möchte seitens der Legislative (der politischen Entscheidungsträger) die Judikative (das Rechtswesen) kontrollieren und steuern. Dabei bedient man sich juristischer Kniffe und lässt wohlbedacht eines außen vor: die Sache selbst. Und die ist brisant, weil sie doch zeigt, dass hier seitens Regierung(en), Juristen und — nicht zu vergessen — der Medien systematisch Grundrechte gebrochen werden.

Die Rolle des Thüringer Bildungs- wie auch Jusitzministeriums wird bewusst kleingeschrieben. Diese Ministerium waren es, welche die Staatsanwaltschaft „beauftragten“, gegen die Entscheidungen des Richters und ihn selbst aktiv zu werden. Namentlich ist hier insbesondere der damalige Justizminister Dirk Adams (Partei Die Grünen) zu nennen (10). Dazu passt, dass ansonsten Amtsgerichte die Corona-Exzesse der Regierenden mindestens zuließen. Mit ihrer Passivität erweckten sie den Eindruck, dass alles nach rechtsstaatlichen Dingen, ganz im Sinne einer funktionierenden Demokratie zugehen würde. Allein das Aussitzen zeigte ihr Versagen in der Masse.

Was völlig aus der Berichterstattung genommen wurde, war die exzellente fachliche Aufarbeitung des Themas durch tatsächliche Experten, welche der Weimarer Richter hinzuzog, um ein qualifiziertes Urteil zu sprechen. Er ging damit über die Rolle des „juristischen Fachidioten“ hinaus und nahm eine für die Beurteilung der Sache unbedingt erforderliche, größere Perspektive ein. Man ahnte von Beginn an, dass ein Angriff auf den fachlichen Inhalt des Urteils umgehend auf die Angreifer selbst, also die Behörden und die dahinter stehende politische Klasse, zurück schlagen würde. Eine wahrhaftige und auch noch öffentliche Diskussion zum gesundheitlichen Nutzen und Schaden der sogenannten Corona-Maßnahmen und damit der Verlust über die Hoheit im Informationsraum hätte gedroht (11).

Das unterscheidet sich grundlegend von den Pauschalaussagen, mittels derer sich die meisten deutschen Richter auf Informationen aus dem Robert-Koch-Institut beriefen, um einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen massiver Grundrechteeinschränkungen zur Grundlage ihrer richterlichen Entscheidungen zu machen.

Aber was erwarten wir denn von Richtern, die brav den Gesslerhut — als Zeichen ihrer Unterwürfigkeit unter medizinisch völlig sinnfreie Verordnungen — in die Gerichtssäle trugen (12)?! In der PLandemie wurde eben auch sichtbar, dass unsere Justiz als Ganzes nicht unabhängig ist. Im Falle der PLandemie: Dass die dort Arbeitenden in ihrer Mehrzahl nicht Verantwortung für ihr Tun übernahmen, sondern mit Mischungen aus Opportunismus, Angst, Überhebung und Karrierismus ihrerseits das Recht brachen (und es noch immer tun), ist allerdings nicht deren Alleinstellungsmerkmal. Diese Erscheinungen ziehen sich leider in großer Massivität durch das gesamte Spektrum der Gesellschaft.

Was bleibt da noch zu sagen?

Die Menschen verdrängen gern. Sie wünschen sich so sehr ihr normales Leben (zurück). Das mag so bieder sein, wie es legitim ist. Daher kommt auch unser aller Hang zum Opportunismus, zur oftmaligen Wahl des geringsten Widerstandes oder auch Aufwandes. Das macht uns allerdings lenkbar, was gerade in Machtsystemen fatale Auswirkungen haben kann. Und wir leben nun einmal in einem Machtsystem. Was diesbezüglich die Justiz betrifft, stellte in einem lesenswerten Gastbeitrag im Cicero der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti fest (Hervorhebungen durch Autor):

Bei greifbaren Anhaltspunkten für fachliche Mängel beziehungsweise deren Unverwertbarkeit muss schlicht nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften eine andere gutachterliche Expertise eingeholt werden. An dieser neuralgischen Stelle vernebelten vor allem die Autoritätsgläubigkeit gegenüber behördlichen Informationen, die mediale Corona-Berichterstattung und die Angst vor einer tödlichen Virusinfektion den richterlichen Blick auf die Tatsachenbehauptungen, Zahlenwerke und Annahmen des Staates als Partei des Rechtsstreits. Daran scheiterte zumeist die verfassungsrechtliche Überprüfung von Corona-Maßnahmen durch die Gerichte in systematischer Weise.“ (12i)

Heben wir es noch einmal deutlich heraus:

Bei greifbaren Anhaltspunkten für fachliche Mängel beziehungsweise deren Unverwertbarkeit muss schlicht nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften eine andere gutachterliche Expertise eingeholt werden.

Genau das ist vorbildliches richterliches Handeln und genau das tat Christian Dettmar, der Richter in Weimar. Er verließ sich nicht auf die Sprechblasen von Behörden, sondern holte eine fachliche Expertise ein. Die zu Rate gezogenen Fachleute waren keine Virologen, denen die „Qualitätsmedien“ an den Lippen hingen. Es waren die Ärztin Ines Kappstein, die Biologin Ulrike Kämmerer sowie der Psychologe (zugleich Statistiker) Christof Kuhbandner.

Diese drei Experten haben auf insgesamt 140 Seiten fachlich schlüssig begründet, warum die angewendeten Maßnahmen die Gesundheit der Betroffenen (in diesem Falle der Kinder) schädigen und warum die vorhandene Datenlage völlig ungeeignet war und ist, um solche Maßnahmen als Abwehr einer Pandemie begründen zu können. Dem Leser sei wärmstens empfohlen, diese fachliche Expertise auf den Seiten 21 bis 163 des richterlichen Beschlusses selbst zu studieren (1ii).

Die von der Thüringer Landesregierung auf das Gericht losgelassene Staatsanwaltschaft „belohnte“ die Expertise der Fachleute auf ganz eigene Art. Sie ließ eine Hausdurchsuchung bei Ulrike Kämmerer durchführen, sowohl in deren Büro als auch in der Privatwohnung, und beschlagnahmte deren Computer und Telefon. Eine klare Aussage, nach was bei ihr gesucht würde, bekam sie von den Beamten nicht (9i). Ähnliches widerfuhr den beiden anderen Gutachtern (13).

Darf man Vergleiche gegenwärtiger Prozesse mit solchen im Dritten Reich ziehen? Man muss es sogar! In einem richterlichen Beschluss zur Verurteilung des Arztes Heinrich Habig, der seinen Patienten Atteste ausstellte, welche sie von der Zwangsbehandlung „Corona-Impfung“ sozusagen freistellte (14), heißt es unter anderem:

„Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet.“ (15)

Gegen eine medizinisch unsinnige Zwangsbehandlung, welche grob das Grundgesetz des Landes und die nicht verhandelbaren Grundrechte von Menschen verletzt, hatte die selbe Richterschaft nichts einzuwenden. Welch ein Zynismus, wenn man dann im gerade erwähnten richterlichen Beschluss auch noch liest:

„Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können.“ (15i)

Der Zynismus besteht darin, dass den zur Spritze getriebenen Menschen ein solcher Rechtsweg — einer, der die Wahrung ihrer Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit unterstützt — im praktischen, akuten Sinne überhaupt nicht offen stand!

Das sind jene Leute in Roben, die, „wenn es wieder einmal anders kommen sollte“, wenn der ganze Schmutz der PLandemie doch noch öffentlich verarbeitet werden sollte, behaupten werden, sie hätten doch nur ihre Arbeit getan. Wie charakterisiert man solche Menschen? Nun, es ist die Gruppe der Schreibtischtäter, die sich in jedes Bett legt, egal mit welchem System es unterlegt ist. Die Unrecht in ihrer juristischen Praxis machtdienlich zum Recht uminterpretiert, mit Paragraphen jongliert, um auch für sich selbst die Welt als in Ordnung aussehen zu lassen.

Nein, diese Menschen sprechen kein Recht. Sie selbst geben uns damit das Recht zum Widerstand, mindestens aber zum nicht mehr Mitmachen. Lassen Sie mich zum Abschluss, einen weiteren Rechtsanwalt, Christian Moser, zitieren, der mir im wahrsten Sinne des Wortes aus der Seele spricht:

„Das Herz ist der Sitz des Gewissens. Der Mensch ist die Einheit aus Seele, Herz und Verstand. Die Vertreter der Justiz werden in den von der Regierung durchgepeitschten Maßnahmen dazu gezwungen, ihren Verstand zu betrügen und ihn vom Rest ihres Seins abzuspalten. Das schadet nicht nur ihrer Seele, es bringt unsere Gesellschaft an den Rand des Abgrundes.“ (16)

Noch etwas möge nicht vergessen werden:

Am Samstag, den 1. Mai 2021, versammelten sich 1.000 Menschen vor dem Weimarer Amtsgericht, um den Erhalt des Rechtsstaates zu fordern. Diese Versammlung, wie auch das Niederlegen weißer Rosen, war zuvor von den Behörden verboten worden. Die Begründung lautete im Wesentlichen: „Gefährdung der Ordnung und Sicherheit“. Die Menschen ließen sich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit jedoch nicht nehmen. Die spontan stattfindenden Kundgebungen wurden schließlich von der Polizei, teils gewaltsam und unter Einsatz von Reizgas, aufgelöst. Die Überschrift aus der Quelle, der ich die Nachricht entnahm, enthielt den Passus: „Polizei löste nicht genehmigten Protest auf“. Das ist Quatsch, denn in einem Rechtsstaat bedarf kein Protest einer Genehmigung (17).

Dieser, zu jener Zeit nicht ungewöhnliche Vorfall zeigt Eines sehr deutlich: Nämlich von welcher Seite um den Erhalt von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gerungen wurde und welche Seite den Bruch der für alle verbindlichen Normen des deutschen Grundgesetzes wiederholt und massiv brach. Meine Hochachtung gilt jenen mutigen Menschen, die sich von den Rechtsbrechern nicht einschüchtern ließen.

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen — insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors — kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden. Letzte Bearbeitung: 30. September 2023.

(1 bis 1ii) 2020News; Amtsgericht Weimar; Beschluss vom 08.04.2021; https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf; (1i) auf S. 10

(2) 27.04.2021; KRiStA; Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung; https://netzwerkkrista.de/2021/04/27/aufsatz-corona-massnahmen-vor-dem-familiengericht-eine-ungewoehnliche-entwicklung/

(3) 16.04.2021; KRiStA; Matthias Guericke, Thomas Barisic und Jürg Vollenweider; Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht – eine ungewöhnliche Entwicklung; https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-staatsanwaltschaft-erfurt/

(4, 4i) 15.06.2023; ARD, MDR; Masken-Prozess: Weimarer Amtsrichter gibt fast einstündige Erklärung ab; https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/amtsrichter-masken-prozess-corona-100.html

(5) 26.06.2023; ARD-Tagesschau; https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/mdr-der-maskenrichter-von-weimar-100.html; Zitat aus dem Teaser zum verlinkten Podcast: „Der Richter erklärt, Schüler müssten trotz Pandemie keine Masken in der Schule tragen.“ Allein das ist bereits eine Lüge, denn der Richter erklärte, dass die Schüler im Interesse des Kindeswohls, im Rahmen ihrer unveräußerlichen Menschenrechte keine Maske tragen müssen. Aber außerdem: Von welcher Pandemie reden diese Propagandisten?

(6) 26.01.2023; RT deutsch; Susan Bonath; Weil er Schüler von der Maskenpflicht befreien wollte: Gericht suspendiert Weimarer Familienrichter; https://test.rtde.tech/inland/160954-weil-er-schueler-von-maskenpflicht/

(7, 7i) 19.05.2021; Legal Tribune Online; Tatjana Podolski; Familienrichter war unzuständig; https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-thueringen-1-uf-136-21-beschluss-familienrichter-weimar-aufgehoben/

(8, 8i) 13.04.2021; Legal Tribune Online; Tatjana Podolski; Beschwerde gegen Amtsrichter-Beschluss; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9-f-148-21-familienrichter-schule-corona-rechtsmittel/

(9, 9i) 30.06.2021; The Epoch Times; Susanne Ausic; Handy weg, Laptop weg – Hausdurchsuchung bei dieBasis-Spitzenkandidaten und Weimarer Richter; https://www.epochtimes.de/blaulicht/handy-weg-laptop-weg-hausdurchsuchung-bei-diebasis-spitzenkandidaten-und-weimarer-richter-a3546961.html

(10) 26.04.2021; Opposition24; Justiz-Totalitarismus: Grüner Politiker Dirk Adams verantwortet Hausdurchsuchung bei einem Richter, dessen Urteil nicht auf Linie liegt; https://opposition24.com/justiz/justiz-totalitarismus-gruener-politiker-dirk-adams-verantwortet-hausdurchsuchung-bei-einem-richter-dessen-urteil-nicht-auf-linie-liegt/

(11) 2021; Thüringen Jetzt; Martin D. Wind; Weimarer Urteil „kassiert“: Was macht Richter Dettmars Urteil eigentlich so gefährlich?; https://thueringenjetzt.de/weimarer-urteil-kassiert-was-macht-richter-dettmars-urteil-eigentlich-so-gefaehrlich/

(12, 12i) 13.08.2023; Cicero; Sebastian Lucenti; Der verlorene Kompass in der Corona-Krise; siehe Titelbild; https://www.cicero.de/innenpolitik/der-verlorene-kompass-in-der-corona-krise

(13) 30.06.2021; dieBasis; Hausdurchsuchungen bei Bundestagskandidaten von dieBasis in Thüringen; https://diebasis-partei.de/2021/06/hausdurchsuchungen-bei-bundestagskandidaten-von-diebasis-in-thueringen/

(14) Plädoyer von Heinrich Habig vor seiner Verurteilung vor dem Landgericht Bochum wegen der Ausstellung von „Impfattesten“; Übernahme des PDF von reitschuster.de (geskriptet von Kathrin Muthesius); 27.06.2023; https://reitschuster.de/post/patientin-flehte-ich-will-nicht-dass-mein-sohn-stirbt/

(15, 15i) 29.06.2023; Corona-Blog; 1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt; https://corona-blog.net/2023/06/29/1-gerichtsurteil-zu-impfbescheingungen-dr-habig-sitzt-seit-13-monaten-in-u-haft-heute-wurde-er-zu-2-jahren-und-10-monaten-verurteilt/

(16) 22.09.2023; Tichys Einblick; Christian Moser; Heinrich Habig ist auf freiem Fuß; https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/heinrich-habig-ist-auf-freiem-fuss/

(17) 01.05.2021; The Epoche Times; Weiße Rosen vor Weimarer Amtsgericht: Polizei löst nicht genehmigten Protest auf; https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/weisse-rosen-vor-weimarer-amtsgericht-polizei-loest-nicht-genehmigten-protest-auf-a3504497.html

(Titelbild) Justiz, Gerechtigkeit; Autor: geralt (Pixabay); Erstellt: März 2018; Quelle: https://pixabay.com/de/justitia-waage-h%C3%A4nde-handschellen-3222265/; Lizenz: CC0 Creative Commons

Von Ped

49 Gedanken zu „Ein Richter in Weimar“
  1. Ped fragt (rhetorisch): „Geht es hier wirklich um die Sache, also um die Kinder?“
    Der durch die Kapitalgewaltigsten der Welt aus ökonomischen Gründen, im Wesentlichen zu ihrem Machterhalt angestrebte Umbau der Gesellschaften, transatlantischer Totalitarismus über nationale Vasallen wird Schritt für Schritt umgesetzt. Die Beherrschung der Jugend, das ihr Eintrichtern des unbedingten Gehorsams nimmt darin eine Schlüsselposition ein. Die Kinder und Jugendlichen von heute sollen die willigen Untertanen, gar Sklaven von morgen sein, schlimmer noch, fast schon Werkzeugen gleich.
    Ped weiter: „Darf man Vergleiche gegenwärtiger Prozesse mit solchen im Dritten Reich ziehen? Man muss es sogar!“ Den deutschen Faschisten war die Erziehung der (Hitler-)Jugend zum tüchtigen Kanonenfutter der Wehrmacht einerseits und zur gebärfreudigen Mutter andererseits Programm. Wer die Zukunft beherrschen will, muss die Jugend ganz im Sinne der Ziele erziehen. Was sind aber heutige, tatsächliche und nicht nur propagierte Erziehungsziele? Wissen, Allgemeinbildung gehören wohl nicht mehr dazu, nicht einmal sprachliche Fähigkeiten. Ellenbogenmentalität dann schon eher. Multiple Choice, a), b) oder c) Antwortgeber? Handy-Klicker? KI-Sklaven?
    Christian Dettmar oder Heinrich Habig werden öffentlich hingerichtet zur Abschreckung. Daraus ergibt sich eine weitere Verpflichtung zur Organisation des Widerstands von unten und außerhalb des Digitalen.

  2. Für mich ist das nur eine Bestätigung, dass die Konzernmedien die deutsche Bevölkerung bestens im Griff haben. Sonst würde die Justiz es nicht wagen, solch eine Nummer abzuziehen. Wie soll sich denn auch eine Welle der Empörung bei den Menschen aufbauen, wenn sie gar nichts von diesen ungeheuerlichen Vorgängen erfahren. Und wenn sie davon erführen, würden die Konzernmedien die Vorgänge so verdrehen, dass dieser Richter von der Bevölkerung als verantwortungslos und eine Gefahr wahrgenommen wird.
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    Fazit: Wenn die großen Medien in der Hand weniger Familien sind, wird die Demokratie zur Farce. Das Resultat ist dann eine Mediendiktatur, in der die Besitzer dieser Medien diktieren, wie die Bevölkerung das, was um sie herum geschieht, wahrnimmt. Demokratie kann nur dann überhaupt funktionieren, wenn die Menschen objektiv informiert werden.
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    Wahr ist wohl auch, dass es in DE inzwischen sogenannte Gesetze gibt, die von der Justiz genutzt werden könnte, mich für das, was ich hier schreibe, zu bestrafen. Einzig der Umstand, dass unsere Kommentare von so wenigen Menschen gelesen werden, bewahrt uns vor Verfolgung und Strafe. Das Beispiel Ken Jebsen und viele weitere beweisen m.E., dass es so ist.

    1. „Wird die Demokratie zur Farce“? – Eine – wirkliche – Demokratie hat und kann es in Ausbeutergesellschaften und also auch im Kapitalismus nicht geben. Man meint vielleicht, dass es etwa während der seinerzeitigen Existenz zweier deutscher Staaten eine (westliche) Demokratie gab. Umgekehrt, durch den als Ost-West-Konflikt bezeichneten Klassenkampf gab es demokratische „Level“, die nicht unterschritten werden durften, damit der Westen weiter „glänzen“ konnte. (Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass die DDR immer mit am Verhandlungstisch der bundesdeutschen Tarifparteien saß.) Der Kapitalismus „erlaubt“ soviel Demokratie, wie ihm dienlich ist. Und in diesen Zeiten unvorstellbarer Kapitalkonzentration, die jegliche Entwicklung etwa durch Konkurrenz nahezu verunmöglicht, übt das Kapital seine unverhohlene Diktaur aus. Neu scheint mir die Entwicklung zum transatlantischen Faschismus.
      (Nicht die „Konzernmedien“ haben „die deutsche Bevölkerung bestens im Griff“, sondern die Staatspropaganda, und diese auch die „Konzernmedien“. Die vermeintliche „Mediendiktatur“ geht vom Kapital aus, welches auch durch die Besatzungspolitik (u. a. Marshallplan) begründet und sich durch die dt. Vasallenregierungen fortgesetzt in ausländischen (meist Aktienkapital-)Händen konzentriert. „Wenn die Menschen objektiv informiert“ würden, griffe Propaganda nur halb so gut. Bereits während der 68er Bewegung zer- und durchsetzten die am. „Freunde“ die deutsche (Hoch-)Schullandschaft bis heute hin zu Pisa und Bologna-Prozess, so dass mittlerweile unser einst gutes Allgemeinbildungssystem auf das am. Elitensystem reformiert bzw. degradiert wurde.)
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      Hierzu auch https://peds-ansichten.de/2023/04/demokratie-alles-nur-ein-missverstaendnis/
      Herzlich, Ped

      1. Man kann lange darüber diskutieren, welches gesellschaftliches Organisationssysteme anzustreben wäre. Der unkontrollierte Kapitalismus mit all seinen Auswüchsen ist es sicher nicht.
        .
        Klar ist m.A.n. aber auch, und das ist mein Anliegen, wenn die Öffentlich Rechtlichen und die großen Medienhäuser ihren Job so machen würden, wie es das Gesetz vorschreibt und folglich die Bevölkerung wüsste, was hinter den Kulissen läuft, gäbe es wenigstens die Chance, dass die Menschen die richtigen Entscheidungen treffen (Wahlen) und sich eine breite Widerstandsbewegung organisiert.
        Wenn der Widerstand nur breit genug aufgestellt wäre, hätten wir diese Regierung nicht und manch weitere Fehlentwicklungen auch nicht.
        .
        Was den Kapitalismus angeht, der kann auch gezähmt werden. Ebenso wie Mord verboten ist, könnten auch die Auswüchse des Kapitalismus verboten werden. All das wäre in einer medial objektiv aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft möglich.

        1. @leo
          Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
          „… könnten auch die Auswüchse des Kapitalismus verboten werden.“ – Wie soll das gehen?
          Die vermeintlichen „Auswüchse“ resultieren aus dem (ökonomischen) Wolfsgesetz des Kapitalismus. Soll die Kapitalkonzentration begrenzt, der „übersteigende“ Profit staatlicherseits(?) abgeschöpft, Fusionen, feindliche Übernahmen o. ä. verboten, damit aber auch Synergien unterbunden werden? Dies ließe sich – vielleicht – noch in einem nationalen Maßstab vorstellen, mit viel gutem Willen. Das bedeutete dann aber auch, den Markt national zu begrenzen, weil eben nicht nur gewöhnliche Produkte, sondern auch Kapital selbst oder auch ganze Firmen „Handelsware“, Spekulationsobjekte sind. Eine Isolation des Marktes gegen äußere Kapitalien ging schon nicht zu Zeiten des sogenannten Manchester-Kapitalismus nicht, wie soll es heute möglich sein?
          Spätestens wenn die Öffnung eines nationalen Marktes durch militärische Intervention erzwungen würde, wäre es aus mit der Abschottung.
          Eben weil die Kapitalkonzentration unweigerlich mit der kap. Produktionsweise verbunden ist, gräbt sich der Kapitalismus sein eigenes Grab. Diese Konzentration ist nicht durch Gier, sondern schlicht durch das Wolfsgesetz, friß oder STIRB, bestimmt. Der nationale, gut „erdachte“ Kapitalismus würde „gefressen“ werden, so wie imperialistische Staaten eine Vormachtstellung behaupten, verteidigen oder aber auch wieder untergehen können (Unipolarismus gegen multipolare Weltordnung).

          1. Danke für die Diskussion. Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass neben objektiv informierenden Medien mindestens eine weitere Voraussetzung erfüllt sein müsste: Ein gewisser Grad an Souveränität, die es DE erlaubt, wirtschaftliche Beziehungen zu Ländern aufrecht zu erhalten, die sich ebenfalls dem US-Diktat entziehen. In der aktuellen Situation würden wir wohl Besuch von der US-Armee bekommen (eigentlich sind sie ja schon hier) wenn die Medien objektiv informieren würden und das deutsche Volk in der Folge die transatlantische Gefolgschaft aufkündigte. Es sei denn, Russland würde das verhindern, wofür allerdings wenig spricht. U.a. deshalb sollte der deutschen Bevölkerung sehr daran gelegen sein, dass Russland als Sieger aus diesem Konflikt hervorgeht.
            Ich bin mir sicher, dass das auch so wäre, wenn die Bevölkerung in Folge objektiv informierender Medien die geopolitischen Zusammenhänge verstehen würde. Schließlich hat neben vielen anderen Ereignissen auch die Sprengung der Nordstream-Pipeline gezeigt, wer uns freundlich und wer und feindlich gesinnt ist.
            .
            In Russland haben die Menschen das Glück, so etwas wie die Soziale Marktwirtschaft zu erleben, die dabei noch weit sozialer orientiert zu sein scheint, als das in DE während der 70er und 80er Jahre war. Thomas Röper vom Anti-Spiegel hat eines dazu geschrieben.
            .
            In dem Zusammenhang sei an Ungarn und die Politik Viktor Orbans erinnert. Für Orban ist seine Politik ein dauernder Ritt auf der Rasierklinge. Ständig muss er bei dem Versuch, Politik für Ungarn und seine Bevölkerung zu machen, darauf achten, nicht zu weit zu gehen, um nicht von den angelsächsischen Haien gefressen zu werden.
            .
            Bei uns ist das anders. Hier wird Politik in vorauseilendem Gehorsam gemacht. Der Garant dafür sind die vom WEF im Rahmen des YGL-Programm ausgebildeten Politdarsteller wie z.B. Habeck, Baerbock, Lindner, Scholz oder Steinmeier…
            https://www.business-leaders.net/wef-young-global-leaders-die-liste-der-deutschen-teilnehmer/
            .
            PS: Auch Orban war bekanntlich Teilnehmer des YGL-Programms des WEF. Damals war er noch mit George Soros befreundet. Bekanntlich hat sich Orban schließlich von Soros und dem WEF abgewandt und die NGOs von Soros in Ungarn verboten.

          2. @Leo:
            Ihr „Russland würde [könnte – m. A.] das verhindern …“ erinnerte mich an eine gern ignorierte Lehre der Geschichte: Deutschland ging es immer zu Zeiten gut, da es ein gutes Verhältnis zum Zarenreich, der Sowjetunion oder eben Russland allgemein pflegte.
            Der „Garant“ deutscher Vasallenpolitik sind nicht deren Marionetten, sondern die transatlantischen Kapitalverflechtungen, BlackRock und Konsorten. Wo wanderte unser jahrelanges Außenhandelsdefizit hin?
            Russlands „soziale“ Marktwirtschaft wird derzeit auf Kriegswirtschaft umgestellt, sogar eine private Armee existiert schon. Der ihm aufgezwungene Krieg ist ein Beleg für meine obige These der Unmöglichkeit eines „guten“ weil abgeschotteten Kapitalismus. (Bitte prüfen Sie Ihre Lesart meines Posts!)

          3. @Dian C.
            Das Thema Kapitalismus ist ja eigentlich nicht mein Thema, sondern Ihres.
            Deshalb möchte ich gerne auf meinen Eingangspost zurückkommen, der diese, von meinem Thema abschweifende Diskussion ausgelöst hat.
            .
            Zitat: „Fazit: Wenn die großen Medien in der Hand weniger Familien sind, wird die Demokratie zur Farce. Das Resultat ist dann eine Mediendiktatur, in der die Besitzer dieser Medien diktieren, wie die Bevölkerung das, was um sie herum geschieht, wahrnimmt. Demokratie kann nur dann überhaupt funktionieren, wenn die Menschen objektiv informiert werden.“
            .
            Ich denke dass wir uns darauf einigen können, dass die zitierte Aussage ungeachtet Ihrer Argumentation, die ich in einigen Punkten teile, wahr bleibt. Kapitalismus hin, Sozialismus her…
            .
            Im Übrigen stehe ich bezüglich Russland nach wie vor zu den Aussagen, die ich hier …
            https://peds-ansichten.de/2023/03/versoehnung-corona-plandemie-rosenheim-steht-auf/#comment-45126
            und hier gemacht hatte…
            https://peds-ansichten.de/2023/03/fuer-clemens-arvay-fuer-uns/#comment-45346
            .
            Allerdings bin ich nicht daran interessiert, dass sich irgend jemand hier dieser Überzeugung anschließt, sondern dass jeder bitte für sich selbst denken möge.

          4. @Leo:
            Ihr „Fazit: Wenn die großen Medien in der Hand weniger Familien sind, wird die Demokratie zur Farce. …“, ist wenigstens im ersten Satz widersprüchlich.
            Einerseits vertrauen Sie auf einen „guten“, „menschlichen“ Kapitalismus, halten ihn für „machbar“, andererseits halten Sie keine zwei Familien für so integer, den (nationalen) Journalismus im Sinne einer echten vierten Macht im Staate, zu seiner Kontrolle zu führen.
            Wenn Oligarchie allein schon im Journalismus „tödlich“ wirkt, wie soll sie dann der Volkswirtschaft, dem Volke selbst zum Wohle gedeihen?

          5. @Dian C.
            Zitat: „Einerseits vertrauen Sie auf einen „guten“, „menschlichen“ Kapitalismus“
            .
            Woraus schließen Sie das denn? Weil der Kapitalismus über Gesetze zur Menschlichkeit gezwungen werden muss?
            .
            Zitat: „Wenn Oligarchie allein schon im Journalismus „tödlich“ wirkt, wie soll sie dann der Volkswirtschaft, dem Volke selbst zum Wohle gedeihen?“
            .
            Genau so, wie der Kapitalismus zur Menschlichkeit gezwungen wird, bzw. werden müsste.
            .
            Konzentration ist bekanntlich immer problematisch, obwohl sie in einer globalisierten Wirtschaft von Vorteil ist (konkurrierende Verdrängungsmechanismen). Ist die Wirtschaft hingegen auf viele Schultern verteilt (Mittelstand), kann sie nicht so leicht (fehl)-gelenkt werden, es sei denn der Staat lässt jegliche Rechtstaatlichkeit bzw. Vernunft fallen (Weigerung russische Energie zu nutzen), wie wir es z.Zt. in DE erleben. Das Gleiche gilt genau so für die Medien. Je pluralistischen die Medienlandschaft aufgestellt ist (viele kleine mittelständische Verlage und Medienhäuser), um so schwieriger ist es sie zu kontrollieren und in eine Richtung zu lenken. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit, die Ihnen sicher nicht entgangen ist.

          6. @Leo:
            Ich danke Ihnen für Ihre Replik: „Konzentration ist bekanntlich immer problematisch, obwohl sie in einer globalisierten Wirtschaft von Vorteil ist …“, oder die gar nicht einzudämmen, zu „verbieten“ ist, weil sie sich aus dem Wolfsgesetz zwangsläufig ergibt?
            Wenn Sie denn fortwährend behaupten, man „könne“ die Kapitalisten zwingen, sollten Sie diesen Zwang wenigstens grundsätzlich beschreiben, um spätestens dann von mir gefragt zu werden, warum man diesen, Ihren Zwang auch nicht nach zwei Weltkriegen in die Tat umgesetzt hat?

          7. @Dian C.
            Na dann schauen Sie bitte mal nach Russland oder nach China. Auf die schnelle habe ich diesen Artikel hier gefunden, wobei ich die Quelle nicht kenne und deren Qualität nicht beurteilen kann..
            https://www.npr.org/sections/money/2022/03/29/1088886554/how-putin-conquered-russias-oligarchy
            .
            Auch Thomas Röper hat die Machtverhältnisse zwischen der chinesischen Wirtschaft und der Regierung hier in einem Artikel über die chinesische Wirtschaft kurz angesprochen…
            https://www.anti-spiegel.ru/2023/wie-schlimm-ist-die-krise-der-chinesischen-wirtschaft/
            .
            Ich behaupte nicht, dass das in DE möglich ist, jedenfalls nicht ohne Unterstützung Russlands. Dafür sind die Bevölkerungen des Westens viel zu lange untätig geblieben, so dass die West-Oligarchen inzwischen viel zu mächtig geworden sind, wie ich z.B. hier geschrieben hatte…
            https://peds-ansichten.de/2023/03/versoehnung-corona-plandemie-rosenheim-steht-auf/#comment-45140
            .
            Selbst in den USA gibt es einen erbitterten Kampf zwischen Regierungsopposition und Konzernen…
            https://odysee.com/@camaeleon:a/MARKmobil_Aktuell_'Die_Demokratie_existiert_nicht_mehr‚:b
            .
            Sollten Sie weitere Fragen haben, sind Sie stets willkommen.

        2. Die Auswüchse des Kapitalismus sind verboten. Und zwar überall.
          Ich geben nur zwei Beispiele. Beispiel 1:
          Wenn eine neue bis dato unbekannte Infektionskrankheit ausbricht, ist das immer eine gute Gelegenheit für Pharma-Konzerne, zu profitieren. Am liebsten mit niegel-nagel-neuen Medikamenten, samt niegel-nagel-neuer Patente und Zulassungen. Die EU hat dem aber rechtlich einen Riegel vorgeschoben. Um eine bedingte Zulassung zu erteilen müssen zwingend 4 grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein (nicht eine davon, sondern alle!):
          [ZITAT von https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R0507%5D
          a) Das in Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG
          definierte Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels ist po-
          sitiv;
          b) der Antragsteller ist voraussichtlich in der Lage, die umfas-
          senden klinischen Daten nachzuliefern;
          c) eine medizinische Versorgungslücke kann geschlossen wer-
          den;
          d) der Nutzen für die öffentliche Gesundheit, den die sofortige
          Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt mit sich
          bringt, überwiegt die Gefahr aufgrund noch fehlender zusätz-
          licher Daten.[ZITAT ENDE]
          Dazu wäre anzumerken, das Bedingung a) per Definition immer erfüllt ist, weil reine ‚Meßwerte‘ immer positiv sind, und damit deren Verhältnis ebenso. Erst wenn man von erwarteten Nutzeneffekten erwartete Risiken abzieht (zum Beispiel jeweils in Geldwerten ausgedrückt), also eine Differenz bildet, kann ein Negatives Ergebnis herauskommen. Verhältnisse können daran bemessen werden, ob sie > oder < als 1 sind. (siehe R-Wert)
          Krümelkacker – ich weiß. Aber im günstigsten Fall zeigt dieser Blödsinn in Gesetzesform die Unkenntnis der Gesetzgeber bzw. der Parlamentarier. Im ungünstigeren Fall gibt es jemanden der solche Gesetzestexte wörtlich nimmt, um die dahinterstehenden Anliegen zu konterkarieren. Welcher Fall möge wohl den tatsächlichen Geschehnissen der letzten Jahre eher entsprechen?
          Im übrigen beziehen sich die Risiken "in Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG" explizit auch auf "jedes Risiko unerwünschter Auswirkungen auf die Umwelt". In dem Zusammenhang interessiert mich brennend, wie jeweils im konkreten Einzelfall Risiken solcher Art Eingang finden bzw. überhaupt bemessen werden. Hört sich für mich nach einem §14 (2)er an: original verpackt und noch nie angewendet.
          b) ist in dem Moment erledigt – und zwar endgültig – in dem die Hersteller sagen, dass die 'Placebo'-Gruppen, besser 'Vergleichs'-Gruppen, nicht mehr existieren. Da die Hersteller diese Vergleichsgruppen selbsttätig eingeäschert haben, handelt es sich hier um Vorsatz.
          c) und d) waren ebenfalls zu keiner Zeit gegeben. Behaupte ich mal hier. Der Nachweis würde freilich den Rahmen sprengen. Für d), das auf notwendig unpräzisen Schätzungen basiert in jedem Fall. Für c) ist zumindest der Weg relativ schnell skizziert. Es lässt sich ja Nachweisen, dass zum Beispiel ein Mangel an Intensiv-Betten niemals gegeben war, und selbst Beatmungsmaschinen waren zu allen Zeiten ausreichend vorhanden. Es gab keine 'Triage', die über das übliche Maß bei winterlichen SARI-Erkrankungen hinaus ging, und damit also keine Versorgungslücke.
          Beispiel 2:
          Es wurde am 12.02.2015 von den Regierungen Merkel und Hollande auf westlicher Seite, Putin für die russische Seite, sowie Poroschenke für die zwischen ihnen stehenden Ukraine das Minsker Abkommen ausgehandelt, dass dann von Vertretern aller Akteure (nicht den Verhandlungsführern oben – Deutschland und Frankreich traten nur als ‚Garantiemächte‘ auf) unterzeichnet wurde.
          Angela Merkel sagte später selbst, dass zu keiner Zeit die Absicht bestand, dieses Abkommen einzuhalten, sondern aus französischer und deutscher Sicht schlicht Zeit gewonnen werden sollte, um die Ukraine, die zu diesem Zeitpunkt "von Russland schlicht überrannt worden wäre" militärisch aufzurüsten.
          Wenn wir also fragen, warum der machthungrige, despotische, ja wahnsinnige und überdies typische Vertreter einer toxischen Männlichkeit, Vladimir Putin das dann nicht einfach getan hat, bleibt kaum ein anderer Ausweg (bitte widerlegt mich), als anzunehmen, dass es Russland um eine möglichst friedliche Beilegung des Konflikts ging.
          Nicht so der NATO. Wenn wir andere Quellen hinzunehmen, hat die NATO hier den Krieg vorbereitet, und mehr noch gibt es Berichte, wonach die Ukraine 2022 unmittelbar vor einem Angriff auf Russland stand. Und so war ja auch der (akute) Auslöser für die russische Militäroperation der intensivierte Beschuss der östlichen Provinzen.
          In diesem Zusammenhang hat also die Kanzlerin Angela Merkel einen Angriffskrieg vorbereitet – mindestens mit ihrer Teilnahme an den Verhandlungen – und das ist in Deutschland ein Verbrechen. Dazu ist anzumerken, dass §80 STGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) zwar weggefallen ist, aber vorgeblich durch §13 Völkerstrafgesetzbuch ersetzt wurde. Der ist insofern tatsächlich vorzuziehen, als dass er nicht nur die Vorbereitung (Satz 2) sondern auch die Durchführung (Satz 1) eines Angriffskrieges unter Strafe stellt, und außerdem die Beteiligung der BRD an einem solchen Krieg unwesentlich ist – was sie vorher nicht war.
          Nun müsste man sich noch nicht einmal mehr darüber streiten, ob die BRD derzeit 'faktisch' oder 'tatsächlich' im Krieg mit Russland ist – formal ist sie das unbestreitbar (noch) NICHT. (und als Atheist sage ich, lasst uns beten, dass das so bleibt)
          Ebenfalls in diesem Zusammenhang sei auf §81 Strafgesetzbuch (StGB) hingewiesen: Hochverrat gegen den Bund[ZITAT von https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__81.html%5D
          (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
          1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen [..]
          wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.[..][ZITAT ENDE]
          Das lässt sich derzeit ohne weiteres auf Gewaltandrohungen gegenüber der russischen Föderation anwenden. Und es gäbe mit Sicherheit weitere Gesetze.
          Wenn man das denn möchte. Man kann es andererseits offenbar auch lassen. Der Punkt ist, die Gesetze, die die übelsten Auswüchse des Kapitalismus begrenzen sollen, existieren bereits (ich denke, ich muss nicht erörtern, was die beiden apokalyptischen Reiter Krieg und Krankheit mit Kapitalismus zu tun haben). Wir brauchen also keine neuen Gesetze, wir müssen die bestehenden schlicht durchsetzen. So wie sie sind hieße das mindestens 10 Jahre Klosterzelle für Angela Merkel und Olaf Scholz, wenn das vor Gericht verhandelt und 'für Recht erkannt' würde.

          PS für PED – falls du das für juristisch zu heikel hältst, hätte ich Verständnis, das nicht frei zu schalten. Ich meine das sollte gehen, da ich ja explizit die Notwendigkeit einer Richterlichen Entscheidung darüber erwähnt habe. Aber es bleibt dein Blog und damit dein Risiko…

          1. @sebastian:
            „Die Idee, Christian Dettmar zum Märtyrer zu machen, lehne ich allerdings ab.“ – Hört, hört! Das klingt fast so, als ob – Sie – über das Strafmaß Dettmers zu entscheiden hätten. (Märtyrer werden durch die Obrigkeit, die Mächtigen geschaffen!)
            „… führt ein von Märtyrern gesäumter Weg nicht in eine friedliche Welt.“ – Keiner wird zum Märtyrer geboren, viele verwechseln Mut mit Aufopferung. Auch das ist die Aufgabe eines organisierten Widerstands, zwar den Mut zu verstärken, aber auch das Kräfteverhältnis realistisch einzuschätzen, „kein Pulver nutzlos zu verschießen“.
            Und wenn dann die Mutigsten der Repression anheim fallen, ist es auch Aufgabe des Widerstands, sich solidarisch zu erklären, den Widerstand zu verstärken, für Assange, Dettmer, Habig und andere, damit deren Martyrium entweder aus Angst der Mächtigen erspart oder aber zumindest nicht umsonst erlitten wird.
            Einigkeit macht stark.
            Sozialismus statt Barbarei.

        3. @leo:
          Ich danke Ihnen für Ihre schnelle Mühe, die ich fürchte, wenig zu ehren.
          Ich bitte Sie um Ihr weiteres Wohlwollen, auch wenn ich Ihren Links und den dahinter stehenden Artikeln – vorerst – nicht folge (Ausnahme: einen kannte ich schon). Ich fragte Sie lediglich, wie dem Kapitalismus, der Profitwirtschaft Grenzen so gesetzt werden können, dass seine „Auswüchse“, wenn nicht unterbunden, so doch minimiert werden können. Da Sie mir nicht einen, sondern vier Links anbieten, scheint mir die Beschreibung der Möglichkeit nicht aus einem verständlich hervorzugehen. Zudem verweisen Sie meinen Blick auf zwei Länder, reicht exemplarisch nicht (erstmal) eines? Der erste Artikel ist wohl Englisch verfasst, müsste ich übersetzen lassen. All diese Hürden könnten Sie mir nehmen, wenn Sie mir – eine – praktikable Möglichkeit beschrieben. Reichen dafür keine 3-5 Sätze? Ich könnte im Falle nachfragen.

          1. @leo:
            Ich danke Ihnen abermals.
            Mit einer Passage aus einem Ihrer hier oben verlinkten Kommentare erklärten Sie nach meinem Verständnis die „Unbezähmbarkeit“ des Kapitalismus: „Vielleicht schätzen Sie die Macht des Geldes anders ein, als ich. Ich denke dass es immer (ausreichend) Menschen geben wird, die sich für Geld kaufen lassen. Genau deshalb würde auch nie der Fall eintreten, dass die Oligarchie keine ausreichende Unterstützung mehr findet, weil sie sie einfach kaufen wird, egal wie viel es kostet.“ Und das die Macht des Geldes längst über dem und den Staaten steht, dürften auch Sie sehen. Ihre Hoffnung in Russland und Putin halte ich für nostalgisch, weil Russland uns schon einmal von der Barbarei befreite. Auch wenn das Ende der unipolaren Welt eingeläutet wurde, was ändert es? Der Kampf um Profit geht weiter und wird auch nicht vor weiteren Kriegen zurückschrecken – können. Da ist „Marxens“ Strafe des Untergangs vor, nein, das Wolfsgesetz, nur der „olle“ Karl formulierte es so schön griffig.

          2. @Dian C.
            .
            ICH MEINE: Das Beispiel Russland zeigt aber eben auch, dass es möglich ist, den Kapitalismus bzw. die Oligarchie unter Kontrolle zu bringen. In Russland ist das aber auch nur deshalb möglich, weil es ein souveränes Land ist, das sich dem Diktat der US-Oligarchie nicht beugen muss. Russland verfügt über alle Ressourcen, die nötig sind, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Auch das nötige KnowHow haben sie inzwischen, dank der vom Westen verhängten Sanktionen.
            .
            Für Deutschland gibt es diese Möglichkeit seit dem verlorenen 2. Weltkrieg, der uns von den Angelsachsen aufgezwungen wurde (Churchills Krieg), hingegen nicht mehr, und vielleicht gab es ihn auch vorher nicht. Wir sind ein besetztes Land, das den Anweisungen aus Washington zu folgen hat, das wiederum den Anweisungen der globalen Oligarchie, die die Finanzmärkte kontrollieren, zu folgen hat. Aus eigener Kraft können wir uns m.E. aus dieser Geiselhaft niemals mehr befreien. Wahrscheinlich würde nur ein Zusammenbruch der USA den Besatzungsstatus für DE beenden können, wenn überhaupt. Dann wäre DE aber immer noch vom globalen Geldadel abhängig. Denn ausser KnowHow haben wir nichts um auch nur ansatzweise unabhängig werden zu können. Das hatte ich auch im verlinkten Kommentar von mir andeuten wollen.
            .
            Man könnte nun sagen, dass die USA auch ein souveräner Staat sind. Die entsprechende Militärmacht haben sie jedenfalls. Allerdings werden die USA vom sogenannten DeepState bzw. dem MIK oder dem Militärisch Digitalen Komplex regiert, während die offizielle Regierung nichts weiter als gesteuerte Marionetten sind, genau so wie z.B. in Deutschland. Man könnte nun auf die Idee kommen, dass die USA so etwas wie die Zentrale der globalen Oligarchie sind. Ich meine eher, dass die USA der Kampfhund dieser Oligarchen ist, während die Zentrale eher bei den Briten bzw. der COL zu suchen wäre.

  3. Oh ja. Über den Artikel freue ich mich sehr.
    .
    Nach meinem Dafürhalten passt allerdings der Begriff ‚Hygienekonzept‘ wie die Faust aufs Auge. Der sagt doch alles – wer es nicht glaubt, lese aus der Diskussion um die Namensgebung unseres ‚Hygienemuseums‘ nach dem Krieg. (nach 1945, nicht nach 1998 – nicht das ihr das verwechselt)
    .
    Ich persönlich finde ja an dem Vorgang Christian Dettmar besonders übel, wie sich das Land im Verfahren geäußert hat:[ZITAT]
    VII. Stellungnahme der Weiteren Beteiligten
    Eine Stellungnahme des Freistaats Thüringen und der Schulen der Kinder ist innerhalb der
    gesetzten Frist im hier vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren nicht erfolgt.[ZITAT ENDE]
    Entsprechend äußert sich Cristian Dettmar in seiner Begründung:[ZITAT]
    Die Ungeeignetheit und Unverhältnismäßigkeit der vorgeschriebenen Maßnahmen wird
    nachfolgend begründet. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die
    Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt
    der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der
    Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass
    die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu
    erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise
    geschehen.[ZITAT ENDE]
    Jetzt würde ich als juristischer Laie von einem Staatsanwalt, der das liest (und fest in seiner Coronablase sitzt) erwarten, dass er erschrocken zusammenzuckt, weil die Thüringer Landesregierung auf das Gröbste das Kindeswohl gefährdet, in dem es dem Familiengericht die Akten, Anlagen und Studien vorenthält, die die Gefährlichkeit des neu entdeckten Sars-Cov-II belegen. Ein Skandal!
    Ein solcher Staatsanwalt müsste also umgehend Ermittlungen einleiten, wegen grober Fahrlässigkeit, Unterlassung und Pflichtverletzungen im Amt und dergleichen. Außerdem stellt sich die Frage, ob man nicht Hausdurchsuchungen bei der Landesregierung und deren Mitgliedern durchführt, um die fraglichen Beweismaterialien sicher zu stellen, die ja offenbar nicht freiwillig herausgegeben wurden.
    Nun, so kam es nicht.
    .
    Und was dann das Argument angeht, es hätte der ordentliche Rechtsweg bestanden, habe ich zwei Erwiderungen. Die eine gibt Christian Dettmar selbst:
    [ZITAT]Der Kinderschutz im deutschen Recht ist mehrgleisig ausgestaltet.[ZITAT ENDE]
    Der ordentliche Rechtsweg steht den Familien offen, das stimmt schon. Das hat aber mit einem Verfahren nach §1666 BGB nichts zu tun, dass die Familienrichter selber einleiten, wenn sie Gefahren für das Kindeswohl sehen.
    Und die andere – ich erinnere mich mit grausen an durch den Rubikon dokumentierte Versuche die Verordnungen gerichtlich prüfen zu lassen. Aufgrund der existenziellen Einschnitte war Eile geboten, und man suchte ‚einstweiligen Rechtsschutz‘ durch ein Verwaltungsgericht zu erreichen, bis in einer genaueren Prüfung die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Maßnahmen geprüft werden könnte. Nach 2 Wochen kam die Antwort:
    Ja ihr habt die Verordnung angezweifelt, und wegen Dringlichkeit die Aussetzung der Maßnahmen beantragt. Da die Verordnung inzwischen nicht mehr gültig ist, sondern durch eine andere [nicht minder schwerwiegende, aber in Details veränderte Verordnung – kleine Anmerkung] ersetzt wurde, hat das ganze ja jetzt offenbar keine Eile mehr. Wir sehen uns dann also vielleicht im Herbst des nächsten Jahres zur Verhandlung. Über die Ursprüngliche Verordnung. Die aktuellen Verordnungen sind ja andere und damit offensichtlich nicht Gegenstand dieses Antrags.
    Die ‚aktuellen‘ Verordnungen wechselten zu dieser Zeit im Wochentakt – es war also prinzipiell ausgeschlossen, das die Gerichte zeitnah irgendwas überprüfen würden.
    .
    Hinzufügen möchte ich, dass ich aus irgend einem Mund eines Maßnahmenkritischen Anwalts in irgend einem Gespräch mal gehört habe, er halte eben diesen Beschluss von Christian Dettmar für ‚juristisch nicht gut gemacht‘.
    Nun habe ich als juristischer Laie dem wenig entgegen zu setzten. Wenn ein Anwalt aus seiner Berufspraxis meint, das sei ‚juristisch nicht gut gemacht‘, dann muss ich das wohl ernst nehmen (wobei es vermutlich auch andere Stimmen gibt).
    Allerdings sage ich dann in meiner Funktion als Souverän, dass das nicht etwa ein Problem dieses Urteils ist, sondern offenbar ein Problem der Justiz bzw. der juristischen Praxis. Sie ist offenbar mindestens Mangelhaft.

    1. Ihr „juristisch nicht gut gemacht“ bekommt so lange einen bloßen Meinungsmachergeschmack, wie hier nicht jur. Gründe vorgetragen werden. Da sebastian sich selbst vermutl. vorbeugend als vermutl. jur. Laien bezeichnet, somit kaum Argumente zu erwarten stehen, will ich „aushelfen“.
      Die Urteilsbegründung Dettmars sucht ihresgleichen in Ausführlichkeit. Und darin liegt die vermeintliche Krux. Das Zerfleddern dieser und auch das Verleumden Dettmars selbst standen von Anfang an nicht zu befürchten, sondern zu erwarten. Sollte – dieses – absolutistische System gerade darüber und etwa noch stillschweigend hinweggehen? Mit kürzester Urteilsbegründung, etwa gar noch einer oberflächlichen, unsubstanziierten, fragmentierten, nebulösen oder schlicht unverständlichen hätte er gewiss weniger „Angriffsfläche“ geboten. Das Ergebnis, Urteilsaufhebung und seine Demission, wären gleich geblieben. Nur man hätte ihm zudem mangelnde Mühe, „Leichtfertigkeit“ oder auch Faulheit vorwerfen können.
      War seine Intention aber nur, (s)ein Urteil zu begründen? Wenigstens ich las das sehr gut les- und nachvollziehbare als Anklage des propagierten Ausnahmezustands und also als Aufklärungsschrift. Und einer solchen darf gern auch die jur. Verklausulierung oder eine sonst – abgehobene – Schreibweise ermangeln.
      Christian Dettmar wird seine Staatsräson gefährdende Rolle vielleicht auch erst im Verlaufe der Entwicklung klarer geworden sein. Nicht Naivität, sondern rudimentäres Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit, zumindest ein Wünschen der Wiederherstellung dieser könnte ihn beflügelt haben. Um so größer ist die Gewalt, die ihm staatlicherseits widerfährt. Auch aus ihm könnte bei mehr Rückhalt im, wünschenswert organisierten Widerstand ein Märtyrer geschaffen werden.

      1. Hmmm
        Bist du Jurist? Ich finde jedenfalls keine juristischen Argumente in deiner Darstellung. Was nicht heißt, dass ich sie unbedingt falsch finde, oder nicht teile. Sie entspringen nur eben ausschließlich aus nicht-juristischen Erwägungen.
        .
        Ich hätte sehr gerne mehr zu dem Argument ‚juristisch schlecht gemacht‘ gesagt, allein ich habe mir den Namen des Sprechers nicht aufgeschrieben. Und damit finde ich das nicht mehr, und kann also die Position nicht nachrecherchieren. Ich fand es aber trotzdem erwähnenswert, dass jemand mit einschlägiger Vorbildung eine solche Position entwickeln kann. Falls zufällig jemand weiß, von wem das Zitat stammt, wäre ich ebenfalls für einen Hinweis sehr dankbar. 😉
        .
        Die Idee, Christian Dettmar zum Märtyrer zu machen, lehne ich allerdings ab. Zuerst müsste er dafür aller wenigstens zu Grunde gerichtet werden. Es wäre schön, wenn wir das verhindern könnten. Aber selbst wenn uns das nicht gelingt, führt ein von Märtyrern gesäumter Weg nicht in eine friedliche Welt.

    2. @Sebastian
      Ich bin auch kein Jurist, aber einige juristische Grundregeln kennen wir doch alle, oder? So ist z.B. die Aussage Dettmars:
      „dass der Freistaat Thüringen mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggf. verhältnismäßig sind“,
      als geltendes Recht zu sehen ist. Hinzufügen würde ich noch, dass das Land, bzw. das Gericht, nachweisen müsste, dass die Maßnahmen, hier also der Maskenzwang für Kinder im Unterricht, unschädlich ist. Das dürfte kaum möglich sein, schon allein deshalb, weil alle Hersteller dieser Masken darauf hinweisen, dass diese Masken nicht über einen länger andauernden Zeitraum getragen werden dürfen. Richtig ist auch, dass diese Nachweise bisher nicht ansatzweise erbracht wurden. Die anfängliche Beweisführung stützte sich stets auf konstruierte pseudowissenschaftliche Untersuchungen – Drosten und Komplizen -, die eine nach der anderen, keiner Überprüfung standhielten. Später hieß es dann lapidar, dass doch jeder wüsste, wie gefährlich das Virus sei und man sich doch nur die Bilder aus Bergamo ansehen müsste, um einen ausreichenden Beweis zu erhalten.
      Man stelle sich nur mal eine Gerichtsverhandlung vor, wo ein Mord verhandelt wird, und als Beweis die Mehrheitsmeinung und/oder irgendwelche Fernsehbilder, deren Authentizität niemand nachprüfen kann, vorgelegt werden.
      Aus meiner Sicht ist das was wir hier erleben schlicht Rechtsbeugung, um das C-Regime nachträglich zu legitimieren bzw. deren Legitimation aufrecht zu erhalten.

  4. „MEINUNGSVIELFALT BEMISST SICH AM DENKBAREN, AN DER DEBATTE PLAUSIBEL BEGRÜNDBARER ANSICHTEN. DAS WERTVOLLSTE IN EINER DEBATTE SIND DIE EXTREMEN THESEN. SIE HABEN DEN GRÖSSTEN ERKENNTNISWERT. WIE STARK SIE VORKOMMEN UND WIE SIE BEHANDELT WERDEN, ZEIGT DIE DEMOKRATISCHE REIFE EINES LANDES. BETRACHTEN WIR ALS BEISPIEL DAS REICH DES KAISERS OHNE KLEIDER. DER MONARCH IST NACKT UND JEDER HÖFLING FINDET ETWAS ANDERE SALBUNGSVOLLE WORTE, DIE GADEROBE DES HERRSCHERS ZU PREISEN: BEI HOFE HERRSCHT ALSO MEINUNGSVIELFALT-IN EINEM ENGEN MEINUNGSSPEKTRUM.“ Dr.M Andrickichael

  5. An jedem Verhandlungstag wurde am Landgericht Erfurt die erste Stuhlreihe für die Presse reserviert.( bis 15Minuten vor Beginn der Verhandlung)
    Gesehen habe ich bei 6 Verhandlungstagen insgesamt nur drei Vertreter und eine ausführliche Berichterstattung im ÖR habe ich nicht gefunden-nur ein kurzer Hinweis am 18,8.im mdr, daß dem Richter Gefängnisstrafe droht und paar Bildaufnahmen von Christian Dettmar und seinen Verteidigern

  6. Zunächst einmal: Ich danke Ihnen sehr für diesen Artikel!
    Vergessen wir dabei nicht: Dieser mutige Richter ist nicht der Einzige, der in diesem,
    mittlerweile wohl nahezu rettungslos verkommenen, Land – selbstverständlich streng nach „Recht und Gesetz“ – zum Schweigen gebracht werden sollte. Ich empfehle diesbezüglich jedem der hier lesenden Foristen, mit der Suchmaschine seiner
    Wahl (Ich empfehle dafür METAGER!) einmal eine sogenannte Phrasensuche mit „Bestrafe einen, erziehe viele“ durchzuführen – tut man dies, so wird man mit einer Fülle von Ergebnissen konfrontiert, die die Namen und Schicksale derer enthalten,
    die in den vergangenen Jahren den „Fehler“ machten, sich öffentlich gegen die kryptofaschistische Agenda der korporatistischen Globalisten auszusprechen.
    Der hiesige Blog-Chef hat es ja bereits einmal zutreffend so formuliert: „Der Faschismus beginnt nicht mit durchgeknallten Glatzköpfen, nein er beginnt im Denken, im Normieren, im Ausgrenzen, im eifernden Verfechten der einzigen Wahrheit. Er
    beginnt in der rücksichtslosen geistig-ideologischen Bekämpfung der Andersdenkenden.“
    [https://peds-ansichten.de/2018/11/springer-psiram-
    ruhrbarone/]

    1. Geltungssucht und Selbstgerechtigkeit sind in diesen Zeiten eine bald unschlagbare Kombination, um weit nach oben zu kommen.
      Wenn dann noch Rückgratlosigkeit und Hinterhältigkeit dabei sind, steht der Karriere nichts mehr im Weg.

      Jegliches Anzeichen von Vernunft wurde ausgelöscht und durch Meinung ohne Ahnung flächendeckend ausgetauscht.
      Die Justiz war dabei immer schon ganz vorne mit dabei beim Mitlaufen und Kuscheln unterm Schirm der Mächtigen. Da gilt auf ewig die von oben verordnete Agenda:
      “Denke nicht, frage nicht, mache mit und habe ein gutes Gefühl dabei! Dann gehörst du zu den Guten™.”

      Und dann kommt da noch was hinzu, das die kluge Lisa Fitz so in Worte fasste:
      „Denken ist für die Meisten Glückssache. Und wer hat schon dauernd Glück?“

  7. An anderer Stelle habe ich schon darauf hingewiesen, dass mir diese einseitige und damit unfaire Berichterstattung sauer aufstösst:
    Warum nennen wir die Angeprangerten stets mit Rang und Namen und die Übeltäter lassen wir hinter ihren Ämtern anonym ungeschoren?
    „Das Bildungsministerium in Erfurt“, „die Lehrerin“, „der Schulleiter“, „die Staatsanwaltschaft“: WER bitte?
    Solange die Verantwortlichen nicht mit Rang und Namen genannt werden (können/dürfen/wollen?) und damit an die Öffentlichkeit und ggf. zur Rechenschaft gezogen werden, gelingt auch keine Aufarbeitung.
    Ich stelle ein Totalversagen des „demokratischen Systems“ fest. Nicht weil Exekutive, Legislative und Judikative versagen. Die machen ihren Job nach Vorgabe in getreuem Kadavergehorsam bis hin zum Schaufeln des eigenen Grabes. Es ist die einzige Macht im Staat, die sich in Ohnmacht ergibt: Wir, das Volk!

      1. Das kann die Antifa bringen, und der HR und die hessische Polizei können das verlinken. Wenn das auf Peds-Ansichten geschieht, dann können wir uns von diesem Blog verabschieden, denn dann wird das – ganz legal übrigens – Dicht gemacht.
        .
        Ohne Anschrift nur mit Namen, kann man noch machen. Die Gegenposition ist, dass die meisten ‚Täter‘ nicht im eigentlichen Sinn wirkmächtig sind, und ihre Namen daher austauschbar sind. Wie Schall und Rauch. In dieser Argumentation bringt es nichts, sich an denen abzuarbeiten – zumindest nicht hier. Das mag anders aussehen, wenn eine Elterninitiative gegen den Schulleiter ihrer Kinder vorgeht, oder eine Bürgerinitiative gegen Martin Übele. Aber hier im Blog können wir uns in dieser Art weder als ‚Eltern‘ noch als ‚Bürger‘ organisieren. Hier informieren wir uns, nach meinem Verständnis mit einem Schwerpunkt auf größere Zusammenhänge und elementare (systemische) Zwänge. Da sind Namen eher wie Nebelkerzen.
        Ausnahmen bestätigen die Regel. 😉

      2. @Dian C.
        So deutlich wollte ich das nicht fordern. Wir stellen uns doch nicht auf dieselbe, tiefe Stufe mit Teilen der Polizei und des LKA in Hessen….
        https://reitschuster.de/post/unfassbar-polizei-verbreitet-terror-liste-gegen-afd-politiker/
        .
        .

        Wobei ich den Namen des Staatsanwaltes sehr wohl nennen würde, ich liebäugle entsprechend auch mit einem offenen Brief. Wenn Sie, Heiri, den zur Hand haben… Dazu kommen ja noch die Verantwortlichen im Thüringischen Bildungsministerium (aus dem Jahre 2021 und jetzt).
        Herzlich, Ped

        1. Leider nein, da bin ich zu weit weg. Aber die Frage ist gestellt…
          Rechtsanwalt Markus Haintz hat Anzeige erstattet und weiss da sicher mehr.

  8. @ PED
    War an meinem Kommentar zum Thema etwas auszusetzen, oder warum ist dieser, eben noch sichtbar, plötzlich nicht mehr auffindbar? Auch 2 weitere Kommentare anderer Foristen scheinen zwischenzeitlich aus dem Kommentarbereich verschwunden zu sein.
    Für eine kurze Beantwortung dieser Frage wäre ich Ihnen verbunden.
    .
    .

    ???
    Keine Ahnung, alle Kommentare sind freigeschalten.
    Freundliche Grüße, Ped

  9. https://tkp.at/2023/08/20/kommt-ein-neuer-corona-winter/
    Welche Ziele verfolgt man neben der Vermarktung „neuer“ Genspritzen damit?
    – Kaschieren des wirtschaftlichen Zusammenbruchs, der damit verbundenen Massenarbeitslosigkeit und Verarmung weiter Teile der Bevölkerung
    – Verringerung des Energieverbrauchs und der damit einhergehenden Gefahr von Stromausfällen
    – Verschleierung insbesondere des Zusammenbruchs im Gesundheitswesen
    – Verhinderung einer Aufarbeitung des C- Regimes
    – Verhinderung unliebsamer Demonstrationen
    – Die Regierung kann im Amt gehalten werden.
    – Kaschieren der anhaltenden Übersterblichkeit und gesundheitlichen Probleme durch die Genspritzen
    – Erleichterung der geplanten Übertragung von Souveränitätsrechten auf die WHO
    – weiterer Digitalisierungsschub hinsichtlich angestrebter allgemeiner Überwachung
    – gesichtswahrender Ausstieg aus dem Ukrainekrieg
    – Aufrechterhaltung des Spritzregimes bei der Bundeswehr
    – Aufrechterhalten der Linie der Justiz
    (Die Aufzählung kann beliebig ergänzt werden.)

    Im Oktober 2023 wären zudem die aus der Offenb. des Johannes bekannten dreieinhalb Zeiten relativer Stabilität seit März 2020 herum. Der Oktober ist zudem bekanntermaßen ein Monat, in welchem Finanzzusammenbrüche stattfinden, z. B. 1929 oder 1987. Womöglich fürchtet die Obrigkeit tatsächlich größere Verwerfungen.
    Herzlich, Steffen Duck!

    1. „Aufrechterhaltung des Spritzregimes bei der Bundeswehr“

      Am 13. Mai 2022 teilte das Bundesministerium der Verteidigung auf Nachfrage des BVerwG mit, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache über die Aufnahme der Covid-19-„Impfung“ in das Basis-„Impf“-Schema der Bundeswehr alle bereits erteilten Befehle zur Covid-19-Impfung aufgehoben werden, keine neuen derartigen Befehlen erteilt und keine disziplinarischen Maßnahmen verhängt werden.“ Wie es dazu kam, wird im Video erklärt.

      () https://rumble.com/v38w0h0-der-verbotene-impfbefehl-eine-kehrtwende.html

      1. @PED

        Wenn ich das recht verstanden habe, geht es in jenem Verfahren also keineswegs um die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Zumutbarkeit der seinerzeit befohlenen Impfbefehls – der ja zwischenzeitlich längst offiziell wieder einkassiert worden war – sondern der Staatsanwalt entblödet sich nun allen Ernstes, zu behaupten, der Angeklagte habe sich einem Befehl, den Bus zum Impfzentrum zu besteigen, verweigert – und darin bestünde die nun zu ahndende Befehlsverweigerung?
        Das Ganze erscheint mir – und das nicht nur intellektuell – absolut erbärmlich!

        Die, nach allem, für mich zentrale Aussage dieses Videos besteht in der nachfolgend zitierten Einschätzung des Anwaltes: „Die Phantasie der Staatsanwaltschaft, die Leute hinzuhängen, die nur daran interessiert sind, ihre körperliche Unversehrtheit zu bewahren, die ist unbegrenzt.”
        Willkommen im Lande der Richter und Henker…

        Aber Kehrtwende? Ich zweifle daran – Eris, der sinistre Omikron-Mutant wird bereits auf die – längst baufällige – Seuchenbühne geschoben:
        https://tkp.at/2023/08/20/kommt-ein-neuer-corona-winter/

  10. OFF-TOPIC – Anti-Spiegel TV – Aktuelle Geopolitik im Rahmen des nicht mehr ganz neuen Formates von Thomas Röper und Dominik, mit vielen interessanten Details zum in der Ukraine geführten Stellvertreterkrieg gegen Russland…
    .
    Anti-Spiegel-TV Folge 1…
    https://odysee.com/@camaeleon:a/5014536194644:4
    .
    Anti-Spiegel-TV Folge 2 vom 30.07.2023…
    https://odysee.com/@AndyInfoKanal:c/news-31-07-2023-antispiegeltv2-1:5?lid=queue
    .
    Anti-Spiegel-TV Folge 3…
    https://odysee.com/@AndyInfoKanal:c/Folge-3-antispiegel-News1Aktuell:e
    .
    Anti-Spiegel-TV Folge 4…
    https://odysee.com/@AndyInfoKanal:c/News1Aktuell-antispegeltv-Folge4_4:3
    .
    Anti-Spiegel-TV Folge 5…
    https://odysee.com/@AndyInfoKanal:c/001-antispiegeltv-folge5-21-08-2023a:6

  11. Die Weimarer Republik hat geurteilt:
    https://tkp.at/2023/08/23/urteil-im-fall-corona-richter-zwei-jahre-haft/
    Und der Plandemie-Zug 2023 nimmt auch wieder Fahrt auf:
    https://www.worldtribune.com/the-great-reset-and-the-triple-
    pandemic-2023-banking-on-the-publics-fear/
    “As Fall approaches, major media are again warning of a
    “tripledemic” of Covid, RSV, and the flu while at the same
    time Pfizer and Moderna are working on combination mRNA jabs
    for the three.“
    A Google search for the key words “triple pandemic 2023”
    returned a staggering 41.2 million articles as of mid-August.
    “And as we saw all through the COVID pandemic, news agencies
    are using the exact same headlines and talking points. This is
    unequivocal evidence that the tripledemic narrative is being
    coordinated by a central source,” Dr. Joseph Mercola noted in
    an Aug. 21 analysis.

    Dem o.g. Dr. Mercola – einem in den USSA überaus bekannten Covid-Impfgegner der ersten Stunde – wurde übrigens vor kurzem, ohne Angabe von Gründen, sein Bankkonto gekündigt. Mehr dazu, bei Interesse, hier:
    https://yewtu.be/watch?v=HUPeoJAbmPw
    — Dr Joe Mercola opens up on being debanked over Covid views —
    Mal sehen, wie lange das Konto des Blog-Herrn noch funktioniert…

    1. Ich achte den Mut Peds hoch und Ihre Süffisanz entlarvt Sie. Ist das Elend rundum auch noch so erniedrigend, über irgendeine Kreatur meint der Mensch doch immer, sich erheben zu können. Mir hilft gegebenenfalls die Natur, frische Luft, mich in Demut zu üben.

      1. @Dian C.
        Ich frage mich, womit ich durch meinen letztem Kommentar Ihr Missfallen erregt haben sollte? Ferner erschliesst sich mir auch nicht, als was ich mich dadurch denn nun „entlarvt“ haben könnte.
        Wie dem auch sei: Da ich mir aber nun offensichtlich – durch was auch immer – Ihren Unmut bereits zugezogen habe, will ich mir diesen – soweit der hiesige Blog-Herr mir das gestatten sollte – nun auch redlich verdienen, indem ich Ihnen mitteile, dass ich der Auffassung bin, dass der im Fall Dettmar erkennende Richter durchaus nachvollziehbar argumentiert hat!
        In Ermangelung des Volltextes der Entscheidung beziehe ich mich bei dieser meiner (vorläufigen) Bewertung auf die Wiedergabe einzelner Passagen derselben in einem
        diesbezüglichen Artikel des rechtswissenschaftlichen Portals LTO:
        [ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-erfurt-2kls542js1149821-urteil-familienrichter-weimar-rechtsbeugung-hintergruende/ ]
        — Entscheidend für die Verurteilung war nicht – und das hob der Vorsitzende Hampel noch einmal deutlich hervor – dass Familiengerichte für die Entscheidung über Corona-Maßnahmen an Schulen nicht zuständig sind. Denn darüber lässt sich juristisch zumindest diskutieren und in dieser Frage hatten schließlich sogar zwei Bundesgerichte entscheiden müssen. „Auch unvertretbare Meinungen sind der Juristerei immanent und
        führen häufig zu neuen Gedanken“, sagte Hampel bei der Urteilsbegründung.
        Hier aber habe der Fall anders gelegen. „Der Vorwurf fußt darauf, dass Sie voreingenommen waren, Sie waren parteiisch“, so Hampel zu D. […] Es sei „in der Praxis kaum vorstellbar, sich einen schwerwiegenderen Verstoß gegen die
        Unvoreingenommenheit vorzustellen“. […] Und weiter: „Wenn sie den mutigen Weg gegangen wären, quasi mit offenem Visier – ich weiß nicht, ob man dann zur Annahme einer Rechtsbeugung gekommen wäre. Aber den Weg sind Sie nicht gegangen.“ […] —
        M.a.W. also: Hätte Dettmar von seinem ihm zustehenden richterlichen Initiativrecht Gebrauch gemacht, um auf diesem Wege eine ihm für die betroffenen Kinder gesundheitsschädigend erscheinende, unverhältnismässige – und, wir wir alle wissen, überdies auch noch absolut sinnlose – Massnahme anzugreifen und diese ausser
        Vollzug zu setzen, hätte er sich damit im Rahmen des ihm rechtlich Erlaubten bewegt. Damit hätte er, m.E., in jedem Fall eben gerade vermieden, dass hier überhaupt eine Konstellation — Kläger-Beklagte-Richter — hätte entstehen können, die ihn als solche dann erst in jedem Fall dazu verpflichten würde, unvoreingenommen zu agieren. Er hätte dann, sozusagen als Anwalt der von den sinnfreien Zwangsmassnahmen betroffenen Kinder, offiziell (voreingenommen!) für diese Partei ergreifen können – evt. mitlesende Juristen mögen mich hier gerne korrigieren.
        Dem Angeklagten allerdings zu attestieren, es habe diesem an Mut gemangelt, kann ich keinesfalls akzeptieren – er hat, so denke ich, überaus vorbildlichen Mut bewiesen, doch er hat leider einen falschen, von ihm eigens dazu inszenierten prozessualen Weg gewählt, und dabei offensichtlich auch noch genügend auffindbares Belastungsmaterial produziert, dass der Ankläger nun gegen ihn verwenden konnte. Er hat also, aus den richtigen Gründen, taktisch das Falsche getan.
        Zum Schluss, ganz unsüffisant: Der (leider vorhersehbare) Ausgang des Verfahrens stimmt mich einfach nur traurig, und ich würde gerne hoffen können, dass man staatlicherseits davon absehen wird, den Mann existenziell völlig zu ruinieren – doch ich befürchte, dass man genau dies erreichen will, denn ansonsten hätte man das ausgeurteile Strafmass unter der Jahresschwelle halten können.

        1. Voreingenommenheit kann dem Richter nicht zum Vorwurf gemacht werden. Das ist ja die Sauerei. Er ist, so ihm der Rechtsbruch bekannt geworden ist, sogar verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten bzw. dies zu gewährleisten.
          Ein Richter spricht am Ende Recht und dieses Recht sprechen kann im Grunde jedem Richter als Voreingenommenheit vorgeworfen werden. In seinem Eingangsplädoyer am Beginn des Verfahrens hat sich Christian Dettmer dazu ausführlich erklärt. Ich werden dieses, sehr lange, Plädoyer am Sonntag oder Montag veröffentlichen, bin noch beim Erstellen des Artikels.
          Herzlich, Ped

          1. Das mit der Voreingenommenheit ist das eine. Ein Familienrichter muss halt zum Kindeswohl selbst Verfahren anregen. Selbstverständlich hat der dann schon eine Meinung. Wie sollte er sonst auf die Idee kommen, ein Verfahren anzuregen?
            Besonders zynisch bis absurd ist das Argument, wenn man sich anschaut, wie ‚unvoreingenommen‘ die Justiz sonst so unterwegs ist. Man könnte ‚unvoreingenommen‘ auch durch hartherzig, gleichgültig oder grausam ersetzen.
            .
            Dann wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, er hätte mit der Entscheidung, die Maskenpflicht für alle Schüler der betroffenen Schulen aufzuheben, seine Kompetenzen überschritten, weil er gar nicht für alle zuständig gewesen wäre. Das einzige rechtlich valide Argument, dass ich finden kann.
            Gleichzeitig wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, gezielt nach Kindern gesucht zu haben (nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen), die in seine Zuständigkeit fallen.
            Ja was denn jetzt?
            .
            An der Stelle lasse ich mal aus, zu erklären, warum es Sinnvoll – im Sinne des Kindeswohles ist – gezielt nach Kindern (genau genommen deren Eltern) für so ein Verfahren zu suchen.
            .
            Und das Ding zeigt halt ganz deutlich, dass es völlig egal gewesen wäre, wie Christian Dettmar das Verfahren angegangen wäre. Es geht nicht um Recht. Es geht um Macht im totalitären Staat (totalitär = nach Hannah Arendt ein Staat der in die intimsten Details des menschlichen zusammen Lebens hinein regiert, also zum Beispiel wer wie auf Parkbänken sitzen darf, oder wie eine Familie mit Kleinkindern die Mahlzeiten isoliert einzunehmen hat).
            Faschisten haben noch immer Rechtsvorschriften gefunden, um ihnen ungelegene Menschen in Lager zu sperren, dazu braucht man nichts weiter als Winkeladvokaten und eine ‚gesunde‘ Fähigkeit zur Abspaltung der eigenen verdrängten Gefühle. Den Rest macht dann die Projektion, auch schon vor 1945. Das ist einerseits tragisch und andererseits eben Verfassungsfeindlich und kriminell.

          2. @PED
            Nach eingehender Lektüre, sowohl der Erwiderung auf die Verlesung der Anklageschrift …
            [ https://strate.net/wp-
            content/uploads/2023/06/Erwiderung_auf_die_Verlesung_der_Ankla
            geschrift_23-06-15.pdf ]
            … als auch der von KRiStA – dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. – auf deren Heimatseite veröffentlichten Analyse der Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt …
            [ https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-
            staatsanwaltschaft-erfurt/
            … komme ich, nach der – zugegebenermassen laienhaften – Bewertung der mir zugänglichen Schriftsätze mittlerweile eindeutig zu dem Ergebnis, dass das gesamte Dettmar-Verfahren lediglich eine üble, verachtenswerte Justizfarce darstellt.
            Auch die mir anfänglich noch als zumindest nachvollziehbar erschienene Argumentation des Richters erweist sich, in der Gesamtschau, letztlich als vollkommen substanzlos, da das Gericht unbeirrt an einer, überaus bemühten, Tatbestandsfiktion festhält, die die – bis ins Detail nachprüfbare, von der Gegenseite schlüssig vorgetragene – Schilderung des der Anklage zugrundeliegenden Sachverhaltes, m.E., schlicht nicht hergibt.
            `Verstehend Lesen`- wie es der Richter Dettmar hier…
            [ https://strate.net/wp-
            content/uploads/2023/07/Erklaerung_zur_Vernehmung_pol_Sachbear
            beiter_23-07-21.pdf ]
            … so treffend formuliert hat, hilft – allerdings nicht gegen meinen Zorn!
            Ich kann mich, nach allem, nur U. Gellermann anschliessen: „Von Thüringen über Berlin bis Mainz: Es gibt eine neue deutsche Justiz, eine, die den Profit der Pharma-Industrie
            sichert und die Rache an widerständigen Bürgern übt.“
            [ https://www.rationalgalerie.de/home/justiz-macht-den-staats-diener#comment-38207,0 ]

        2. An der Stelle möchte ich mit einem anderen Bild widersprechen.
          Eine Frau wird vergewaltigt und ich als Richter rege sie an, ein Geichtsverfahren anzustreben, da sich die daür zuständige Staatsanwaltschaft bisher nicht bemüßigt sieht, ihrer Pflich nach zu kommen. Ist das jetzt Rechtsbeugung, wenn ich der Frau helfe, zu ihre Recht zu kommen?
          Habe die Begründung auch mitbekomen, dass Herr Dettmar das Verfahren initiiert hat, kann daran aber nichts unrechtes erkennen.
          Da kann ich dann nur sebastian beiflichten, dass sich in einem solchen Fall immer Winkeladvokaten finden lassen, die entsprechende Rechtsvorschriften im Sinne des Systems interpretieren.
          Darüber, dass er sich ungeschickt verhalten hat und digitale Beweise hinterlassen hat, kann man gerne diskutieren, dass hat aber mit dem geschehenen Unrecht nichts zu tun.
          Liebe Grüße
          David Bommert
          .
          .
          „Habe die Begründung auch mitbekomen, dass Herr Dettmar das Verfahren initiiert hat, kann daran aber nichts unrechtes erkennen.“
          Nein, er hat das Verfahren eben nicht initiiert. Aber selbst wenn, wäre das mitnichten ein Rechtsbruch gewesen. Mehr dazu am Sonntag.
          Herzlich, Ped

          1. Danke Ped für die schnelle Freischaltung und auch ihre Antwort darauf.
            „Habe die Begründung auch mitbekomen, dass Herr Dettmar das Verfahren initiiert hat, kann daran aber nichts unrechtes erkennen.“
            Die Ausage von mir, die sie kritisieren, ist ja nicht meine Position, sondern ich habe damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich Kenntnis davon habe, dass dies u. a. als Begründung für seine Verurteilung angeführt wird. Und mit dem letzten Teil des Satzes bringe ich lediglich zum Ausdruck, dass, selbt wenn es so stimmen sollte, ich nichts unrechtes daran erkennen kann, was Herr Dettmar in seinem ausführlichen Plädoyer (das ich gerade gelesen habe, Danke an k.Arliban) ja sehr gut ausführt.
            An dieser Stelle wieder einmal vielen Dank für Ihre tolle Arbeit Ped.
            Liebe Grüße
            David Bommert

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