Die oberste Rechtsinstanz Deutschlands hat unlängst Unrecht gesprochen — Tradition verpflichtet?


Totalitarismus geht mit Idiotie daher. Und mit dieser paaren sich Standesdünkel, Karrieredenken und grenzenloser Opportunismus. Ein totalitäres System bedarf eines gemeinsamen Feindes, auf den die Volksgemeinschaft eingeschworen werden muss. Auf den permanent und Angst wie Hass erzeugend gelenkt werden soll. In der sich die emotionale Leere der Drahtzieher verstecken kann.


Vorwort

In den dunklen Zeiten des offenen Faschismus in Deutschland trug der Standesdünkel in Ärzteschaft und Justiz ganz entscheidend seinen Teil zur Betriebsfähigkeit des Unterdrückungssystems bei. Der blinde Glaube der Menschen an die „Götter in Weiß“ und „über der Politik“ stehende Richter und Staatsanwälte war schon damals so unangebracht, wie er es auch heute ist. Und beide Stände fanden nach dem Untergang des Großdeutschen Reiches — ungeachtet ihrer Verstrickung mit dem dortigen Terrorapparat — bald wieder lukrative Pöstchen und Posten im neuen Staat Bundesrepublik Deutschland, bis hin in die höchsten Richterämter.

Das opportunistische Untertanentum der damaligen Zeit erlebt nunmehr seine endgültige Wiederkehr. Ärzte benutzen ihre Patienten als Versuchskaninchen, nunmehr unter anderem für Genbehandlungen mit Stoffen, deren Nutzen und Unbedenklichkeit bis zum heutigen Tage in keiner Weise nachgewiesen sind. Und Richter, bis hin zu denen des Verfassungsgerichts fällen Urteile, die jedweder wissenschaftlichen Evidenz entbehren und dabei der Entmündigung der Menschen das Wort sprechen. Mit Begründungen wie den Folgenden hebeln die angeblichen Hüter des Rechtsstaates eben jenen aus:

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ (1)

Allein diese Aussage ist Grund genug, einen offenen Brief an die Rechtsbrecher in Karlsruhe zu schreiben (a1).


Post an das Bundesverfassungsgericht

An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de; Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html)

Weiterleitung bitte an den Ersten Senat

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab: Dies ist ein offener Brief, so wie auch Ihre Antwort öffentlich gemacht wird.

Unlängst hat der Erste Senat des BVerfG eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ zurückgewiesen. Begründet wurde dies unter anderem mit:

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“ (1)

(1) 19.05.2022; rbb24; Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht zurück; https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/05/bundesverfassungsgericht-impfpflicht-pflegepersonal-verfassungsg.html

Hierzu ist zu sagen:

Ihre Begründung entbehrt jeder wissenschaftlichen Evidenz und erscheint lediglich geeignet als Willkürurteil im Sinne politischer Interessen. Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen:

Welche wissenschaftlichen Belege können Sie vorbringen, die eine „sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ zweifelsfrei nachweisen?

Mit „Impfung“ meinen Sie ja sicher die angeblich aber nicht nachgewiesen vor Covid-19 schützenden, lediglich vorläufig zugelassenen, sich noch in der Testphase befindlichen, gentechnischen Präparate auf Basis mRNA, die Menschen in Pflegeberufen mehr oder weniger subtil aufgezwungen werden sollen, richtig?

Welche wissenschaftlich belastbaren Nachweise unterlegen Ihre Behauptung einer „deutlich höheren Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, wenn diese sich nicht mit dem Testpräparat spritzen lassen?

Denn schließlich vertreten damit auch Sie die ungeheuerliche Behauptung, dass Menschen, welche in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf die mRNA-Spritzung verzichten, eine erhöhte Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen würden. Solange das von Ihnen nicht hieb- und stichfest, also tatsächlich wissenschaftlich begründet werden kann, handelt es sich hier um den Tatbestand der Verleumdung.

Sie, als mit amtshöchste Richter dieses Landes verleumden also Menschen, um sich ein „Rechtsurteil“ für die Notwendigkeit eines Zwanges zur spritzentechnischen Genbehandlung zusammen zu zimmern.

Aufgrund der Tragweite Ihrer Entscheidung sind sie gefordert, exakte, prüfbare Quellen vorzuweisen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie, so lange Sie nicht in der Lage sind, diese Quellen vorzulegen, sich Eins machen mit einer Gilde von Corona-Lügnern, diesen also in die Hände spielen. Weder ist Ihr Urteil abgewogen, noch verhältnismäßig, noch ist es sauber mit wissenschaftlichen Nachweisen unterlegt. Es ist ein Unrechtsurteil.

Wenn Sie den Begriff Corona-Lügner als unzutreffend beurteilen sollten, dann sind handfeste Belege bestens geeignet, meine Aussage unter Umständen zu revidieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Frey


Behalten wir uns für eine spätere Aufarbeitung der Rechtsverletzungen, begründet mit einer vorgeblichen Gefährdung der Volksgesundheit, gut die Namen auch jener in Erinnerung, die im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts im Sinne von Corona-Lügnern Unrecht sprachen:

  • Stephan Harbarth (Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats)
  • Andreas L. Paulus (Richter)
  • Susanne Baer (Richterin)
  • Gabriele Britz (Richterin)
  • Yvonne Ott (Richterin)
  • Josef Christ (Richter)
  • Henning Radtke (Richter)
  • Ines Härtel (Richterin) (2)

Diese Leute sind Rechtsbrecher. Sie sprechen Pseudorecht für eine Pseudomedizin, auf deren Basis ideologisch und politisch getriebene Zwangsbehandlungen scheinlegitimiert werden. So wie im Jahre 1933 wird im Jahre 2022 scheinheilig mit dem „Schutz der Volksgesundheit“ argumentiert. Es gibt da vom Grundsatz her keinen Unterschied zu den Praktiken im Dritten Reich (b1):

 

Einen Nachfolger des damaligen „Erbgesundheitsgerichts“ spart man sich seitens der politisch gesteuerten Justiz noch. Heute gibt es ein „Infektionsschutzgesetz“ als politisches Instrument, aus dem sich Regierungen wie Richter gern bedienen, um „Recht“ zu verfassen und durchzusetzen. Übrigens hat man bereits im Dritten Reich Gesundheitsämter als Werkzeug zur praktischen Umsetzung der Maßnahmen eines totalitären Systems verwendet, mit als Bürokraten handelnden opportunistisch geprägten Menschen, zum Beispiel bei der Umsetzung eines  „Ehegesundheitsgesetzes“ (3).

Im Folgenden ein Kommentar zum Thema von Josef Thoma:


Deutschland, wohin man schaut …

Am 23. Mai 1960 gab Ministerpräsident Ben Gurion in der Knesseth die Ergreifung Adolf Eichmanns, des Organisators der von Hitler geforderten Endlösung der Judenfrage, bekannt ebenso wie die Absicht, Eichmann in Israel den Prozess zu machen.

Das Echo der Weltöffentlichkeit war indes nicht, wie man erwarten hätte können, Befriedigung oder gar Jubel über die Inhaftierung eines der berüchtigsten Nazi-Schergen. Stattdessen erhob sich ein länderübergreifender Proteststurm wegen Missachtung der Souveränität Argentiniens und gewaltsamer Entführung.

Mit die vehementesten Proteste kamen aus der Bundesrepublik Deutschland. Weitaus mehr als alle anderen fürchtete man hierzulande die Enttarnung weiterer, im Nachkriegsdeutschland zu Ehren gekommener NSDAP-Parteigenossen, Mitläufer und Mittäter. Die Hauptsorge galt unter anderem dem engsten Mitarbeiter von Konrad Adenauer, Staatssekretär Hans Globke, Verfassers eines berüchtigten Kommentars zu den nationalsozialistischen Rassengesetzen.

Szenenwechsel:

9. April 1945. 6 Uhr Morgens. Konzentrationslager Flossenbürg in der Oberpfalz. Dietrich Bonhoeffer, lutherische Theologe und prominentes Mitglied des Widerstandes gegen Hitler, wird mit vier anderen Häftlingen zur Hinrichtungsstätte geführt. Die Männer müssen sich nackt ausziehen und eine Stiege zum Galgen besteigen. Dann wird ihnen die Schlinge um den Hals gelegt.

Anschließend wird die Stiege unter ihren Füßen weggezogen.

Am Abend zuvor waren Bonhoeffer und die anderen Häftlinge von einem Sondergericht unter dem NS-Richter Dr. Otto Thorbeck und dem Ankläger Dr. Walter Huttenkothen auf persönlichen Befehl Hitlers in einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt worden.

1949 wird die Bundesrepublik Deutschland gegründet. 1956 lautet nach anfänglichen Freisprüchen für die beiden NS-Blutjuristen das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs auf Freispruch für den Richter Thorbeck und einer vergleichsweise milden Strafe von 6 Jahren Zuchthaus für den Ankläger Huppenkothen, letztere nicht etwa wegen Beihilfe zum Mord sondern wegen eines Formfehlers während des Verfahrens.

War schon ein Teil der Richter in den Vorinstanzen Mitglieder der NSDAP, einer zusätzlich förderndes Mitglied der SS, so hatten im Jahr des endgültigen BGH-Urteils die meisten Richter des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs ihre Juristen-Karriere in Nazi-Deutschland gemacht. Der Vorsitzende Richter, Max Hörchner, war Mitglied der NSDAP. Der beisitzende Richter Ludwig Martin fungierte während der NS-Zeit bereits als Strafrichter und war wegen seiner verklärenden Darstellungen der Nazi-Justiz eine äußerst umstrittene Figur im Nachkriegs-Justizwesen, wie überhaupt damals die höchsten Bundesgerichte den größten Prozentsatz an belastetem Personal aufwiesen. Bei den Staatsanwälten und in den Justizbehörden sah es ähnlich desolat aus.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichts urteilten dementsprechend auch wie folgt:

„Einem Richter, der damals einen Widerstandskämpfer wegen seiner Tätigkeit in der Widerstandsbewegung abzuurteilen hatte und ihn in einem einwandfreien Verfahren zu überführen erachtete, kann heute in strafrechtlicher Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden …“

Mangelndes Unrechtbewusstsein genügte also fortan, um ehemaligen NS-Richtern und NS-Staatsanwälten für eine Fortsetzung ihrer Karriere im Nachkriegsdeutschland den Persilschein auszustellen.

Erst im Jahr 2002, also 57 Jahre nach der Ermordung der Flossenbürger Häftlinge und 46 Jahre nach dem Schandurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) distanzierte sich der damalige Präsident des BGH, Günter Hirsch, von diesem Urteil, es sei ein Urteil „für das man sich schämen müsse“.

Die unverfrorene Selbstentschuldung der meisten NS-Staatsanwälte und NS-Richter ist eines der dunkelsten Kapitel der Aufarbeitung der Nazi-Herrschaft.

Der SPD Politiker Adolf Arndt bemerkte dazu später:

„Sie [damit meinte er die NS-Richter] können Gott auf Knien danken, daß sie 1945 nicht an den nächsten Baum gehängt worden seien. Wenn diese Leute sich heute auf den Rechtsstaat und auf die richterliche Unabhängigkeit beriefen, dann sei das eine Schande“

Auch die deutsche Ärzteschaft der Nachkriegszeit war von einer seltsam anmutenden Amnesie gegenüber den Mittätern aus den eigenen Reihen befallen: Selbst die Nationalsozialisten waren mit der Geschwindigkeit, mit der 45 Prozent der deutschen Ärzte der NSDAP beitraten, 26 Prozent der SS und 9 Prozent der SA, überfordert. Die desolate Arbeitsmarktsituation für Mediziner ließ den Ärzten damals angeblich keine andere Wahl: Praxis und Karriere standen auf dem Spiel.

Gutachtertätigkeit bei Massensterilisationen, Planung und Durchführung sadistischer Menschenversuche in den Konzentrationslagern, Aussonderung von lebensunwertem Leben, Durchsetzung des Rassenwahns und Selektion an den Rampen von Ausschwitz und Buchenwald waren ohne aktive ärztliche Mithilfe allerdings undenkbar. Und an vielen Universitäten waren anatomische Präparate von Opfern der NS-Medizin hochwillkommen.

Menschenversuche im Konzentrationslager Dachau

Das nicht gerade unterentwickelte Standesbewusstsein der Medizinerschaft erschöpfte sich in der Nachkriegszeit denn auch darin, die Schuld, welche die deutsche Medizin in der NS-Zeit auf sich geladen hatte, kleinzureden. Professorale Propagandisten der Nazi-Rassentheorie fanden sich bald auf bundesdeutschen Lehrstühlen wieder. Die deutsche Ärzteschaft wählte mit beeindruckender Geschlossenheit und stabilen Mehrheiten auch schon mal ehemalige SS-Angehörige solange zu ihren Präsidenten und Vorsitzenden solange dadurch der Rubel rollte und Ansehen, Wohlstand und Karriere sich unaufhörlich mehrten.

All das hat das gemeine Volk allerdings kaum interessiert, nicht selten gar den Unwillen der im neuen Westdeutschland Angekommenen hervorgerufen. Auf der Fahrt zu den Stränden von Rimini und Bibione wollte man nichts von Auschwitz hören.

Warum erzähle ich Ihnen eigentlich das alles?

Weil es an der Zeit ist, drei über all die Jahre mühsam aufrechterhaltene Mythen nun endgültig zu Fall zu bringen:

Als erstes das Mythos von der a priori und gleichsam axiomatisch vorausgesetzten Unabhängigkeit der deutschen Richterschaft. Aktuell betrifft das unter anderem die inzwischen auch in Juristenkreisen als skandalös erachteten Verfahrensweisen des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts unter der Herrschaft des seit jeher umstrittenen Merkel-Günstlings und ehemaligen CDU-Funktionärs und Anwalts Stephan Habarth gegenüber Hunderten von Eingaben von Hilfesuchenden aus den Pflegeberufen, die sich gegen die angeordnete Zwangsimpfung zur Wehr setzen.

Man darf gespannt sein ob sich — in sicherlich weit entfernter Zukunft — ein Nachfolger findet, der diese Urteile wieder als das entlarvt, was sie eigentlich sind!

Das zweite Mythos, ist die a priori Annahme, Staatsanwälte seien ausschließlich der Durchsetzung des Rechts verpflichtet.

Blanker Unsinn: Damals wie heute waren und sind sie in weiten Teilen der Durchsetzung der Politik, oft genug der Tagespolitik, verpflichtet. Gerade zu Corona-Zeiten gerieren sie sich nicht selten als fanatisierte Ankläger, deren Strafanträge jedes vernünftige Maß vermissen lassen und deren Auftreten, wie gerade in Schleswig-Holstein nach gewonnener Wahl zu beobachten, eher einem Kesseltreiben gegen kritische Bürger als der Verfolgung eines wirklichen Straftatbestandes gleichen.

In Berlin gestand gar kürzlich ein Grünenpolitiker stolz in aller Öffentlichkeit, sie hätten nun erfolgreich ihre Leute an den wichtigsten Posten in Polizei, Justiz und im Verfassungschutz untergebracht.

An der Zerstörung des dritten Mythos, das einzige Bestreben der deutschen Ärzteschaft sei die Wahrung und Mehrung der Gesundheit der Menschen, wirken die Ärzte in üblicher suizidaler Manier gerade wieder einmal selbst tatkräftig mit.

Und wieso ausgerechnet diese beiden Berufsgruppen?

Weil ihnen, [Juristen und Medizinern] wie am Beispiel des Nationalsozialismus unschwer bewiesen werden kann, das Streben nach Einfluss, Anerkennung, Karriere sowie die Aufrechterhaltung eines in weiten Teilen völlig unangemessenen Standesmythos in besonderer Weise innewohnt, was sie wiederum für Mitläufertum empfänglicher macht(e) als für Bekennertum.

Dass das alles nun ausgerechnet in der sogenannten Corona-Pandemie mit einer seit dem Ende des Nationalsozialismus nicht mehr dagewesenen Heftigkeit ausbricht, war nicht vorherzusehen:

Amtsgerichtspräsidenten bedrohen friedliche Corona-Demonstranten schon vor stattgehabter Demonstration mit Schnellgerichten und härtesten Strafen.

Ärzte, die kein anderes „Verbrechen“ begehen als aus Standardwerken der Physiologie, Anatomie, Lungenheilkunde, Pathologie, Kardiologie oder Immunologie zu zitieren und auf die gesundheitlichen Gefahren des Dauergebrauchs von Masken und die Problematik von medizinischen Experimenten am lebenden Menschen hinzuweisen, werden von fanatisierten Staatsanwälten und mut- und kraftlosen Richtern mit Berufsverboten, Geldstrafen und Haft bedroht.

Demonstrationen von einigen 100 Corona-Skeptikern werden per Gerichtsurteil aufgelöst und mit Wasserwerfern von der Straße gespült, während um die Ecke Mega-Veranstaltungen von zigtausenden Teilnehmern für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete demonstrieren.

Einem national wie international hochangesehenen deutschen Wissenschaftler und Mikrobiologen soll auf Geheiß eines SPD-Genossen der Professorentitel aberkannt werden, weil er seine ärztlichen Kollegen fortgesetzt und gegen alle Drohungen an den Hippokratischen Eid erinnert.

Wie weiland im Nationalsozialismus ist das aber nicht genug. Der Volksfeind muss nicht nur unschädlich gemacht, nein, er muss vernichtet werden:

Deutsche Obdachlosen-Tafeln verweigern ungeimpften Menschen die Nahrung. Dem grünen Humanisten Boris Palmer geht das nicht schnell genug: Entweder Impfung oder Altersversorgung, ist sein Vorschlag zur Bewahrung der Volksgesundheit.

Der SPD-Bürgermeister von Ostfildern Christoph Bolay, will das Versammlungsverbot von Corona-Spaziergängern im Zweifel gar mittels Schußwaffengebrauch durchsetzen.

Und da die Durchsetzung der Zwangsimpfung ja eigentlich Sache der Ärzteschaft ist, fordern deutsche TOP-Ärztefunktionäre, wie der Vorsitzende der Baden-Württembergischen Kassenärztlichen Vereinigung, Norbert Metke, unter dem Beifall ihrer ärztlichen Wählerschaft ihre Kollegen auf, Ungeimpfte nur noch zwischen 7 Uhr und 7.10 früh zu behandeln.

Pflegepersonal, welches sich der Zwangsimpfung widersetzt, soll keinen Pflegebonus erhalten, weil die Arbeit von Ungeimpften ganz offensichtlich nicht so viel wert sei, wie die von Geimpften.

Derweil berichten Patienten täglich über die flächendeckende entwürdigende und erniedrigende Behandlung ungeimpfter Menschen durch niedergelassene und Klinikärzte.

Dass die bundesdeutsche Justiz ihre Lektion aus ihrem Wirken während des Dritten Reichs nicht gelernt hätte, kann man nun wirklich nicht behaupten:

Ähnlich dem nationalsozialistischen Heimtückegesetz aus dem Jahre 1934, welches völlig willkürlich auf jede angeblich gehässige und hetzerische Äußerungen angewandt werden konnte, findet nun ganz bewusst der wegen seiner Unbestimmtheit geradezu zum Missbrauch einladende Paragraph der Volksverhetzung breiteste und eindeutig politisch motivierte Anwendung.

Ausgrenzung, Schikanierung, Verunglimpfung, unangemessene Gewaltanwendung, Verleumdung, Korruption, staatsanwaltliche Willkür, richterliche Willfährigkeit, atemberaubende Lügen politischer Amtsträger, Zensur — das sind die Wurzeln oder, medizinisch ausgedrückt, die gemeinsame Stammzelle, aus der alle Gewaltregime, wie zum Beispiel die SED-Diktatur oder der NS-Staat geboren wurden.

Dass nun ausgerechnet diejenigen, die sich im Zuge der sogenannten Pandemie aus dieser gemeinsamen Stammzelle des Totalitarismus wie eben auch des Nationalsozialismus bedienen, ihre Gegner und Opfer als Nazis, hilfsweise als Antisemiten, an den Pranger stellen, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten. [Es] ist die eigentliche, die tatsächliche Verharmlosung des NS- Staats, des Holocaust und all seiner übrigen Verbrechen.

Lassen wir es gut sein. Geschichte wiederholt sich eben.

Das Schlimme daran ist eigentlich nur, dass es niemanden wirklich stört, 1933 nicht und 2022 nicht. Solange das Volk ausreichend zu essen, zu trinken und zu rauchen hat, ist sich jeder selbst der nächste.

Als hierzulande zumindest die absurdesten Corona-Regeln fielen, fasste die Berliner Zeitung das Glücksgefühl der Deutschen in der Schlagzeile zusammen: Endlich wieder shoppen !

Das heißt aber noch lange nicht, dass Berthold Brecht mit seinem Spruch: erst käme das Fressen und dann die Moral, recht hätte. Es muß vielmehr heißen: Erst kommt das Fressen, dann kommt nichts, und dann wieder nichts, und dann nochmal nichts — und dann kommt die Moral (4).

Vielen Dank, Josef Thoma!

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Der Erste Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe hat niemals ernsthaft die Hunderten von Klagen gegen die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ untersucht. Die Argumente des Gerichts erscheinen wie aus Medien und politischen Verlautbarungen abgeschrieben und geben diesen strunzdummen Unsinn einfach juristisch verklausuliert wieder. Nicht ein einziges der vorgebrachten Argumente ist in irgendeiner Art und Weise, tatsächlich wissenschaftlichen Ansprüchen genügend, unterlegt und das, liebe Leser, was Sie hier lesen, ist eben auch Idiotie (Idiotie hervorgehoben durch Autor):

„Die Pandemie ist den Richtern zufolge nach wie vor durch eine besondere Infektionsdynamik mit hohen Fallzahlen geprägt, mit der eine große Infektionswahrscheinlichkeit und dadurch ein entsprechend ho­hes Gefährdungspo­tenzial für vulnerable Personen einhergeht. […] Für diese ist auch im Hinblick auf die Omikronvariante des Virus weiterhin eine möglichst frühzeitige Unterbrechung von Übertragungsketten besonders wichtig, wie Sachverständige weitgehend überein­stimmend gesagt hätten.“ (5)

(1) 19.05.2022; rbb24; Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht zurück; https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/05/bundesverfassungsgericht-impfpflicht-pflegepersonal-verfassungsg.html

(2) Bundesverfassungsgericht; Richter und Richterinnen; https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html; abgerufen: 29.05.2022

(3) 10.12.1935; Reichsgesetzblatt, S. 1419; Erste Verordnung zur Durchführung des Ehegesundheitsgesetzes; https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1935&page=1565&size=45

(4) Erste unbearbeitete Fassung: https://rumble.com/v15j0nf-du-bist-ein-nazi-deutscland-wohin-man-schaut…..html ; Copyright Dr. Josef Thoma; siehe auch: https://www.dr-thoma-hno-spezialist.de/

(5) 11.02.2022; Aerzteblatt; Karlsruhe stoppt einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht, sieht aber offene Fragen; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131733/Karlsruhe-stoppt-einrichtungsbezogene-Impfpflicht-nicht-sieht-aber-offene-Fragen

(b1) Deutsches Reich, Reichsgesetzblatt; 25.07.1933; Gesetz zur Verhütung unwehrten Lebens; https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex-pdf

(Titelbild) Justiz, Gerechtigkeit; Autor: geralt (Pixabay); Erstellt: März 2018; Quelle: https://pixabay.com/de/justitia-waage-h%C3%A4nde-handschellen-3222265/; Lizenz: CC0 Creative Commons

Von Ped

13 Gedanken zu „Deutschland, wohin man schaut …“
  1. Hallo Ped, ich bin im Artikel über diesen Satz gestolpert:
    .
    „Wie weiland im Nationalsozialismus ist das aber nicht genug. Der Volksfeind muss nicht nur unschädlich gemacht, nein, er muss vernichtet werden:“
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    Wenn mit Weiland der Widerstandskämpfer Karl Weiland gemeint ist, sollte der Satz vielleicht ähnlich wie dieser lauten:
    .
    „Wie das Beispiel des Widerstandskämpfers Karl Weiland im Nationalsozialismus zeigt, ist das aber nicht genug. Der Volksfeind muss nicht nur unschädlich gemacht, nein, er muss vernichtet werden:“
    .
    Den Namen eines Widerstandskämpfers klein zu schreiben scheint mir so entwürdigend, dass man das m.E. so nicht stehen lassen kann. Der Autor Josef Thoma würde das sicher auch so sehen.
    .
    Des Weiteren ist mir die Schreibweise dieses Satzes suspekt:
    .
    „Dass die bundesdeutsche Justiz ihre Lektion aus ihrem Wirken während des Dritten Reichs nicht gelernt hätte, kann man nun wirklich nicht behaupten:“
    .
    Entweder ist das eine absichtliche Verkehrung der Realität oder der Satz ist falsch. Die Realität wiedergebend müsste der Satz lauten:
    .
    „Dass die bundesdeutsche Justiz ihre Lektion aus ihrem Wirken während des Dritten Reichs gelernt hätte, kann man nun wirklich nicht behaupten:“
    .
    Im Übrigen ein wirklich sehr guter Artikel, sowohl von Ihnen, lieber Ped, als auch von Josef Thoma. Endlich wird mal mit der Denkverbots-Parole „IMMER DIESE NS-VERGLEICHE“ aufgeräumt. Das Verhalten der deutschen Richter- und Ärzteschaft, ebenso wie die Auswirkungen dessen, erinnert so sehr an die dunkelste NS-Zeit, dass es höchste Zeit ist, das endlich mal zu thematisieren und im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
    .
    Es wäre nun allmählich an der Zeit, eines der größten Probleme der deutschen Justiz zu beseitigen:
    Das, was ich noch in der Schule gelernt hatte und was stolz als Grundpfeiler des deutschen Rechtsstaates vermittelt wurde, aber in Deutschland nie existierte. Die Einführung der GEWALTENTEILUNG in Deutschland…
    .
    https://peds-ansichten.de/2022/05/ukraine-militaerische-situation-wunsch-realitaet/#comment-37044

    1. „Weiland“ bedeutet „damals“ und hat mit der gleichnamigen Person nichts zu tun. Man benutzt meines Wissens „weiland“ dann, wenn es sich um einen aus verschiedenen Gründen abgeschlossen Zeitabschnitt handelt.
      Der Staat ist nach Lenin (hierin muß man ihm wohl recht geben) das Machtinstrument der herrschenden Klasse zur Sicherung ihrer Macht und zur Unterdrückung ihrer Klassengegner; die Justiz ein Teil davon – in dieser Rolle hat sie in allen Systemen, ob DDR oder BRD, durchaus die „richtigen“ Lehren gezogen.
      Herzlich, Steffen Duck!

  2. Die meisten Menschen können sich gar nicht vorstellen, was genau mit den im Artikel angesprochenen „Menschenversuchen“ gemeint ist und welche unvorstellbare Grausamkeit sie darstellten. Wer Genaueres darüber erfahren möchte, kann sich z.B. die Facharbeit von Caroline Geldobler im Leistungsfach Geschichte durchlesen. Diese Arbeit, die das ganze Grauen der Menschenversuche in den NS-Konzentrationslagern deutlich werden lässt, wurde am Gymnasium Gars im Jahre 2004 eingereicht…
    .
    http://www.iivs.de/~iivs8205/res/facharbeitenarchiv/G-Geidobler%20Carolin-Die%20Menschenversuche%20im%20KZ%20Dachau.pdf
    .
    Sicher ist es richtig, festzustellen, dass das ganze Ausmaß des von Caroline Geldobler beschriebenen Leidens gegenwärtig noch nicht erreicht ist. Aber es kann nicht mehr übersehen werden, dass wir auf dem „besten“ Wege sind, diese Gräueltaten zu wiederholen, denn alle Voraussetzungen sind bereits jetzt gegeben:
    .
    Es gibt eine bedingt zugelassene, experimentelle, genverändernde Behandlung, die bewusst fälschlich und verharmlosend als „Impfung“ bezeichnet wird und die weltweit unzählige dokumentierte schwere bis tödliche Nebenwirkungen verursacht. Beispielhaft sei hier die VAERS-Datenbank der US-Behörde „Centers for Disease Control and Prevention“ (CDC) genannt.
    .
    Es werden viele Mechanismen eingesetzt, um die Menschen direkt oder indirekt zu dieser sogenannte „Impfung“ zu zwingen. Dazu gehört ein enormer sozialer und existenzieller Druck auf die Menschen, diese experimentelle Behandlung über sich ergehen zu lassen.
    .
    Dabei besteht der wichtigste Teil dieser Fehlentwicklung allerdings darin, dass die deutsche Justiz all das mit ihren Schandurteilen legitimiert und damit den Schergen des Regimes einen Persilschein ausstellt, nach Belieben zu verfahren. Eben in bester Tradition zur NS-Zeit in Deutschland. Würde die Justiz in Deutschland und weltweit rechtsstaatlichen Prinzipien folgen, wäre uns Corona komplett erspart geblieben, womit deutlich wird, dass die Justiz einer der Hauptschuldigen in dieser Pandemie-Farce ist.

    1. Claus Schilling, Professor für Parasitologie am Berliner Koch-Institut, leitet die Menschenversuche auf der Malaria-Versuchsstation im KZ Dachau, wo viele „Versuchspersonen“ ihr Leben verloren (siehe Link Seite 26)…
      http://www.iivs.de/~iivs8205/res/facharbeitenarchiv/G-Geidobler%20Carolin-Die%20Menschenversuche%20im%20KZ%20Dachau.pdf
      .
      Als er während der Nürnberger Prozesse wegen seiner menschenverachtenden Experimente zur Verantwortung gezogen wurde, gab er gegenüber dem Richter folgende Erklärung ab:
      .
      „Und selbst wenn mir Himmler heute den Befehl gäbe weitere Versuche durchzuführen, so würde ich es tun. Ich gebe zu, dass bei jenen Versuchen Menschen leiden mussten, am meisten unter seelischer Depression. Aber die Interessen der Wissenschaft, Millionen vor dieser Krankheit zu bewahren und zu retten, standen viel höher.“
      .
      Im Vergleich dazu hier ein Auszug aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogene Impfpflicht vom 27. April 2022:
      .
      Darin wird anerkannt, dass die Impfpflicht einen „erheblichen Eingriff“ in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen darstellt. Neben dem Pieks könne es „sehr selten“ auch zu gravierenden Nebenwirkungen kommen, in „extremen Ausnahmefällen“ sogar zum Tod der geimpften Person. Es werde zwar niemand zwangsgeimpft, aber Ärzte und Pfleger könnten nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten, was einen starken „mittelbaren“ Druck aufbaue. Der Eingriff sei allerdings gerechtfertigt, so die Verfassungsrichter. In der Abwägung habe der Schutz vulnerabler Personen, also von Pflegebedürftigen und Kranken, Vorrang vor einer freien Impfentscheidung.
      .
      Siehe Urteil BVerfG, Absatz 208 und 209…
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html
      .
      Hier geben die Verfassungsrichter im Gegensatz zu Claus Schilling sogar zu, dass es wegen der sogenannten „Impfung“ nicht nur zu Leid, sondern sogar zu Todesfällen kommen kann. Trotzdem vertreten die Richter die Ansicht, in der Konsequenz ähnlich wie Claus Schilling während der Nürnberger Prozesse, dass das gerechtfertigt sei, weil der Zweck der „Impfung“ höher einzuordnen wäre, als das mögliche Leiden bzw. der Tod der zur „Impfung“ genötigten Personen. Wenn das kein faschistisches Schandurteil ist, was denn dann?

  3. Ein großartiger – wenn auch frustrierender – Beitrag, lieber Ped, vielen Dank dafür.
    Besonders gut gelungen der Teil über die Zustände im „entnazifizierten“ Nachkriegsdeutschland eines Konrad A.
    Ungeheuerlichkeiten, die mir lange nicht bewußt waren (in der Schule hört man davon sowieso nichts), bis ich das Buch „Hitlers Eliten nach 1945“ (Hrsg. Norbert Frei) gelesen habe.
    Kann man Ihren Brief an das sog. BVerfG irgendwo mitzeichnen?
    Um wenigstens ein Zeichen zu setzen gegen all diesen unglaublichen, menschenverachtenden Wahnsinn….


    Zu Letzterem: Schreiben Sie selbst Einen ;-).
    Oder nehmen Sie sich diesen und stellen dar, dass Sie sich diesem anschließen. Oder, oder, oder … 😉
    Herzlich, Ped

    1. LIeber Peter Frey,
      ist erfolgt, habe Ihren Text übernommen (mit Ihnen als Verfasser, selbstverständlich) und denen da in Karlsruhe geschrieben, dass ich Ihren Text voll unterstütze.
      Vielen Dank für die Überlassung des Textes!
      Mit den besten Grüßen
      Demokratiefreund

  4. Die „politischen Vertreter westlicher Demokratien“ haben handfeste Gründe, warum Richter und Staatsanwälte nicht direkt vom Volk gewählt werden dürfen. Dies wäre dringend zu ändern – durch das Volk. Und wenn, dann gleich mit Amtszeitbeschränkung.
    Passend das aktuelle Szenario zu Brüssel: Die „pragmatisierte Einzellerin“ gibt sich endgültig der Lächerlichkeit preis und beginnt sich und ihre Entourage abzuschaffen (nie legitimiert und durchaus erwünscht). Dies ist blonde Logik und kein Witz:
    „Um Europa vor Putin zu retten, müssen wir weiterhin russisches Oel kaufen. Denn wenn wir das nicht tun wird Putin es woanders verkaufen und von den höheren Preisen profitieren“.
    https://media.deutschlandkurier.de/2022/KW22/grosz.mp4
    Echt jetzt???
    Hat sich diese WEF-Tussie mal nach den aktuellen Preisen erkundigt? Die meint wohl, die alten Verträge gelten immer noch – und selbstverständlich bezahlbar in Euronen…. Haha… Wer will mit sowas noch reden, geschweige denn verhandeln?
    Erfreuliches tut sich im „fernen“ Frankreich: Die Rundfunkgebühren werden abgeschafft. Logisch, dass sich die deutschsprachigen Medien krampfhaft darüber ausschweigen.
    https://media.deutschlandkurier.de/2022/KW21/grosz4.mp4
    Wir können an vielen Punkten ansetzen!

  5. Lieber Ped,
    Zum Ihrem vorliegenden „Angriff auf die Autoritäten“ noch dies:
    Bitte bereiten Sie sich vor auf Hausdurchsuchungen, Computer-Beschlagnahme und andere Schikanen; schützen Sie sich!

  6. Bonelli sagt, man soll es mit Humor versuchen. Also hier eine Antwort im Volker Pispers Style Sheet – Gott hab ihn selig wo immer er jetzt auch sei:

    Die Berufskomiker am Bundesverfassungsgericht urteilen, dass Grundrechte ein wichtigiges Gut sind, und deswegen bei ihrer Einschränkung gut abgewogen werden muss. Sodann schließen sie Messerscharf, dass eine Unterbringung im Schutzbunker zwar Schäden mit sich bringt – wohl auch schwerwiegende – aber die Gefahren bei einem Meteoriteneinschlag ungleich größer sei. Darum müssen ab jetzt im Winter alle in den Schutzbunker.
    Im Sommer nicht, denn da – das ist wissenschaftlicher Konsens – ist die unsere Seite des Globus häufiger der Sonne zugewandt, und weil von der Sonne keine Meteoriten kommen, sondern immer von Außerhalb des Sonnensystems, ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einschlag dann verringert, und ein Leben im Freien immerhin unter Auflagen denkbar.

    Sie könnten auch sagen: pffffffffffhhhhhhhh

  7. Weltwirtschaft: Deutschland auf dem falschen Dampfer
    von Max Erdinger
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    Es könnte alles so schön sein.
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    Die Deutsche Mark ist eine weltweit gefragte Währung. Deutsche Produkte sind ihrer herausragenden Qualität und Haltbarkeit wegen weltweit gefragt, die Nachfrage übersteigt das Angebot, die Preise sind dementsprechend, den Firmen geht es gut, die Abgabenlast für den Bürger ist niedrig, der Staat ist schlank, die Volksvertreter sind bescheiden, zwei bis drei Kinder pro Familie sind normal, im internationalen Bildungsvergleich schneidet Deutschland hervorragend ab, die innere Sicherheit ist hoch, die Grenzen sind geschützt, die Bundeswehr ist eine schlagkräftige Armee, die Bürger werden informiert statt indoktriniert, die EUdSSR ist nur ein böser Traum und die Deutschen sind ein weithin geachtetes Volk … –
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    ausgeträumt. Die Wirklichkeit ist hässlich.
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    Ohne, dass irgendjemand eine andere Erklärung für Deutschlands Engagement in einem Krieg hat, der das Land im Grunde nichts angeht, außer der, dass Deutschland 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer US-Vasall ist, befindet sich unser Land de facto in einem Krieg mit Russland.
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    weiterlesen…
    https://de.rt.com/meinung/140212-weltwirtschaft-deutschland-auf-dem-falschen-dampfer/

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