… ist Jene, die uns über unser Immunsystem aufgeschwatzt wird.


Wenn sich eine Gesellschaft selbst betrügt, dann ergeht es ihr ähnlich den Individuen, durch welche sie geprägt wird. Ein seelisches Leiden – dessen Träger nur nach außen schaut und den Blick in den Spiegel scheut – wird irgendwann zu einem körperlichen Leiden. So wird auch unsere Gesellschaft zunehmend kränker und sie wird es in Wechselwirkung mit ihren Individuen. Jeder Tag, der als ein weiterer Tag des Ausnahmezustandes in unsere Geschichte eingeht, macht die Menschen kränker – aber ganz sicher nicht durch irgend ein Virus.


Befassen wir uns also im Folgenden mit ein paar sehr tief sitzenden Narrativen, welche den meisten Beteiligten an der sogenannten Coronakrise – betroffen sind wir ja alle – kaum bewusst werden. Doch bauen auf diesen nicht hinterfragten, jedoch ganz offensichtlich keinesfalls natürlichen Wahrheiten alle operativen Maßnahmen auf. Die Maßnahmen werden mit Hinnahme dieser Selbstverständlichkeiten überhaupt erst durchsetzbar. Außerdem nennt man diese Maßnahmen gerne Regeln, so als ob demokratisch unterlegte Absprachen infolge eines großen gesellschaftlichen Konsens getroffen worden wären.

Der Blick auf das Virus, die Diskussion um seine Gefährlichkeit, das Suchen nach politischen Drahtziehern und natürlich vor allem die damit heraufbeschworenen Ängste lassen somit völlig außer acht, wie gefährlich das ist, was derzeit nicht nur hierzulande Menschen anderen Menschen antun, sondern auch was Menschen sich – oft sogar widerstands- ja kritiklos – antun lassen.

Diejenigen, die antun, nutzen dabei den Rechtsstaat aus und setzen den Schutz des Lebens gleich mit der Macht über das Leben. Genauer gesagt setzen diese den Wert, aber auch die Verfasstheit des Lebens über die Köpfe der Lebenden hinweg fest. So wie zum Beispiel die Deutsche Justizministerin Christine Lambrecht:

„Zum Schutz von Leben und Gesundheit erlaubt das Grundgesetz die Einschränkung von bestimmten Grundrechten. Das Rechtsgut Leben ist, so formuliert es das Bundesverfassungsgericht, «Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung». Hieraus folgt die Pflicht des Staates, sich aktiv für den Schutz dieses Rechtsguts einzusetzen.” (1)

Das ist die praktische, verbale Ausübung von Macht. In Lambrechts Worten steckt eine Botschaft, dass es um die bloße Lebensexistenz gänge. Das Leben wird zum Absolutum erhoben und auf diese Weise all seiner das Leben lebenswert machenden Qualitäten, ja seiner Lebendigkeit beraubt. Machtbewusste leben hier eine geheuchelte Empathie vor, die in Deutschland eh bereits seit Jahren bis zum Erbrechen zu erdulden ist (a1).

Dabei geht es beim Recht auf Leben um das Leben als höchstes in unserer jeweils eigenen Verantwortung liegendes Gut. Der Schutz und die Achtung vor dem Leben liegt in erster Linie bei uns selbst und gilt vor allem uns selbst. Denn letztlich sind wir selbst auch die Instanz, die allein tatsächlich weiß, wie sie ihr eigenes, existenzielles, kostbares Gut ausgestalten möchte. Ein solches Verhalten ist empathisch gegenüber sich selbst. Selbstempathie ist jedoch die unbedingte Voraussetzung, um auch reflektierend empathisch gegenüber seinen Mitmenschen sein zu können.

Nur weil der Bevölkerung das Bewusstsein über die Funktionalität unseres Immunsystems durch Gehirnwäsche regelrecht ausgelöscht wurde, sind derzeit drei Dinge ohne großen Widerstand möglich und alle drei Dinge machen krank, unter Umständen todkrank. Man nennt das ganze „Regeln” oder „neue Normalität”, wobei keine dieser manipulierenden Begrifflichkeiten die Realität abbildet. Allerdings soll es das werden – die Realität der Zukunft:

  • Abstandsgebot
  • Maskenzwang
  • (Massentests auf einen Coronavirus als Vorbereitung auf:)
  • Zwangsimpfen gegen einen Coronavirus

Ausgerechnet das reichweitenstärkste Medium – die ARD-Tagesschau – hat diese drei Aspekte niemals auf die Agenda gesetzt, wenn es um die Plausibilität der von Regierungen und Behörden erzwungenen Maßnahmen, also um ihre ernsthafte wissenschaftliche Begründung ging. Immer hat man sich die Spielfelder zur „Aufklärung” selbst geschaffen oder man hat die Vorgegebenen genutzt (a2).

Dass hier einfach mal so der Rechtsstaat ausgehebelt wird, dürfte normalerweise auch dann nicht akzeptiert werden, wenn die drei genannten Aspekte einen medizinischen Nutzen hätten. Aber nicht einmal das trifft zu und an dieser Stelle muss man sich schon fragen, wie weit und wie lange wir uns noch verdummen lassen wollen, um dabei auch noch „nebenbei” krank zu werden. Denn die Folgen sind absehbar:

  • Immunitätsschwäche durch Abstandsgebot und Maskenzwang, respektive Stress (!)
  • Vergiftung durch Impfungen (a3)

Die Gläubigkeit der Bevölkerung zu den permanenten Falschinformationen von Politik und Medien über die Art und Weise, wie unser Immunsystem arbeitet und funktionabel bleibt, führt nun zur allgemeinen Akzeptanz von Impfungen, ja sogar von Zwangsimpfungen!

Dabei werden gerade wichtige Vorschriften in die Tonne getreten, nach denen Impfstoffe entwickelt und getestet werden müssen, bevor sie bei Menschen zur Anwendung kommen dürfen. Zum Beispiel, dass vor Tests an Menschen die Impfstoffe an Tieren zu erproben sind und die Reaktionen auch über entsprechende Zeiträume auf Unbedenklichkeit überprüft werden müssen. Bei einem naturbedingt stark mutierenden Coronavirus wird das zur Farce. All das funktioniert nur, weil die Menschen noch immer in kollektiver Angst gehalten werden (2-4).

Die Bevölkerungen werden über das Prinzip der Immunisierung im Unklaren gelassen. Dabei geht es um Wissen, dass lange bekannt und auch nicht in Frage gestellt wird. Man nimmt es aber – obwohl es als Aspekt zur Bewertung der gegenwärtige Maßnahmen für die Menschen unverzichtbar ist – vollständig aus der Berichterstattung heraus. Man umgeht das Thema, negiert es und kommt damit auch nicht in die Bedrängnis, es diskutieren zu müssen. Denn spätestens dann flöge der Schwindel auf.

Wir können uns nicht gegen ein Virus kollektiv schützen, in dem wir uns voneinander isolieren. Weil wir doch damit systematisch unser Immunsystem schwächen und somit früher oder später krank werden. Wir brauchen nämlich dringend die Vielfalt der Erreger, um das Immunsystem zu trainieren. Wir sind dagegen in keiner Weise fähig, diesen einen, einzigen Erreger namens Coronavirus von den anderen Tausenden Erregern, die in und um uns sind, zu separieren.

Wenn man also leichthin und wiederholt von der „Unterbrechung der Infektionsketten” spricht, dann darf jedem von uns klar sein, dass damit ALLE Infektionsketten unterbrochen werden. Das ist auf Dauer desaströs (a4).

Je länger dieses Experiment durchgezogen wird, dass Menschen sich unter Zwang (a5) mehr oder weniger voneinander isolieren, um sich vor EINEM Virus zu „schützen“, desto größer wird die Gefahr eines kollektiven gesundheitlichen Kollapses, weil wir dadurch den Austausch ALLER Viren, Bakterien, Sporen, Pilze verhindert haben. Dass wir Immunität durch den Kontakt mit Erregern erwerben und erhalten, ist überhaupt kein Geheimnis. Dass Infektionen nicht krank machen, sondern vielmehr dafür sorgen, dass wir mit Erregern „vernünftig” umgehen können, ist es ebenso (5-8,a6).

Doch handelt es sich hier auch um ein soziales Experiment, ein Experiment, in dem permanenter Stress erzeugt wird. Einmal durch die hoch gehaltene Angst vor dem „Killervirus” und zum Zweiten durch die betriebene und auch kontrollierte und disziplinierend mit Strafe durchgesetzte Isolation der Menschen voneinander. Die mehr oder weniger selbstverständlich gewachsenen Netzwerke menschlichen Austauschs von Informationen und Gefühlen, die zwingend auf Nähe beruhen, wurden mit Macht gekappt. Stress macht krank, auch das ist allgemein bekannt.

Dauerhafte seelische Not kann Krankheiten aller Art verursachen. Das hängt ganz von den jeweiligen Präferenzen des Menschen ab. Was durch Stress jedoch definitiv geschwächt wird, das ist das Immunsystem. Wir erleben also derzeit sogar eine Schwächung des Immunsystems an zwei Fronten. Der positive Stress der Auseinandersetzung mit Erregern wird unterbunden, der negative, emotionale Stress der Angst, Isolation und Gewalt dagegen gestärkt.

Spätestens hier können wir erkennen, wie unverhältnismäßig die Maßnahmen der Politik sind und wie verlogen es ist, sich darauf zu berufen, dass das Leben der Menschen das höchste Gut wäre, weshalb Maßnahmen wie per Verordnung betriebenes Wegsperren und Isolieren legitim seien. Sie sind es natürlich nicht und wir haben jedes Recht diese Maßnahmen, wo immer es uns möglich ist, zu unterlaufen, zu ignorieren und von ihrer demagogischen Hülle zu befreien. Unverhältnismäßigkeit impliziert Übergriffigkeit und legt Machtansprüche offen.

Denn die „Regeln zur Bewältigung der Coronakrise” schützen überhaupt nicht das Leben, nein, sie gefährden es.

Wir als Menschen benötigen nicht die Deckung durch einen Rechtsakt, um das Recht auf unseren Köper, dessen Unverletzlichkeit und Gesundheit selbst wahrzunehmen. Handelt es sich doch dabei um ein Naturrecht, ein wirkliches Menschenrecht, dass uns nicht verliehen (!) werden muss. Wenn wir das Prinzip der Immunisierung verstanden haben, dann wissen wir jetzt auch, dass ein so gelebtes Verhalten auch der allgemeinen Gesundheit unserer Mitmenschen zuträglich ist.

Die vom Deutschen Vizekanzler Olaf Scholz beschworene „neue Normalität, die nicht kurz sein wird, sondern längere Zeit anhalten wird” ist daher ein Zynismus ohnegleichen. Mutet er doch den Menschen damit zu, dass sie – solange es keinen angeblich rettenden Impfstoff gibt – unter dem Diktat der Angst leben müssten (9). Das ist ungeheuerlich. Für ein solches politisches Vorgehen kann es niemals, nicht einmal bei tatsächlicher Existenz eines Killervirus, eine Rechtfertigung geben.

Dieser Zustand wird sich auch mit „Erleichterungen” nicht ändern. Es geht darum, den Zustand abzuschaffen, und zwar vollständig. Als Seiteneffekt gewinnt Deutschland einen großen Teil seiner Demokratie zurück und außerdem gibt es eine Perspektive der Aufarbeitung des Geschehenen (10).

Genau deshalb ist es wichtig, aufzuklären, wie unser Immunsystem funktioniert und welche Faktoren es schwächen. Auf dieser Ebene ist es nicht einmal erforderlich, politische Agenden und Motivationen zu erklären. Wenn Menschen erfassen, dass sie fundamental betrogen werden – womit sich auch die Angst, die durch den Betrug erzeugt wurde, wieder auflöst – werden sie selbst auf die Suche nach Antworten gehen.

In einer solchen Richtung aufzuklären, dürfte auch nicht so konfrontativ ablaufen, wie zum Beispiel beim Thema Vernetzung zwischen Politik, „Menschenfreunden” und Pharmakonzernen. Auch reibt man sich nicht an den vielen hingeworfenen Stöckchen auf, die uns pausenlos von der Meinungsmacht vor die Füße geworfen werden. Gehen wir gleich an das Eingemachte, das Fundamentale eben und lösen dabei Ängste auf. Entwickeln wir in diese Richtung auch entsprechende Aktivitäten, entwerfen Flugblätter, Redebeiträge, ermutigen unsere Nachbarn, Kollegen, Freunde.

Bitte bleiben Sie achtsam.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen – insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors – kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) Mit dem Ausdruck geheuchelte Empathie Es sei an die „Sorge um die armen Menschen” in Libyen, Syrien, Venezuela, dem Irak, Iran, Nordkorea usw. usf. erinnert.

(a2) Erstaunlicherweise finden wir in der Tagesschau-Berichterstattung regelmäßig die Recherchen des ARD-Journalisten Christian Baars, in denen dieser sich kritisch mit den Praktiken der (auch deutschen) Pharmakonzerne auseinandersetzt (11). Durch Dekontextuierung erkennen jedoch die Konsumenten nicht den engen Zusammenhang zwischen der aufkommenden Gefahr multiresistenter Keime (gegen Antibiotika) und dem Impfsektor. Derzeit wird MIT SARS-CoV-2 als AN dem Virus verstorben interpretiert und gezählt. Dabei fällt – insbesondere in Ländern wie Italien, aber auch anderswo – unter den Tisch, dass multiresistente Keime im Spiel und letztlich ausschlaggebend für den Tod vieler Patienten waren. Beide Aspekte führen unter anderem zur Pharmaindustrie, die sich derzeit als Retter in der Not gibt.

(a3) Noch vor einem Jahr habe ich das Thema Impfen mit einer gewissen Distanz betrachtet, ohne es per se als gefährlich anzusehen. Die Art und Weise wie man jedoch im Jahre 2019 das Masernimpfgesetz durchdrückte (12) und nun mit Macht einen RNA-Impfstoff auf den Markt zu werfen gedenkt, um die ganze Weltbevölkerung gegen ein Coronavirus durchzuimpfen, hat diese, meine Einstellung grundlegend geändert.

(a4) Gern wird undifferenziert auf ein gefährdetes Immunsystem gezeigt, in dem der intensivmedizinische Bereich mit dem Alltagsleben vermischt wird. Dabei ist gerade auch hier – in den Kliniken – deutlich sichtbar, dass nicht die Erreger es sind, welche die Gefährdungen herbeiführten, sondern die speziellen Bedingungen in diesen medizinischen Einrichtungen (13). Diese Bedingungen haben zur Ausrottung des Großteils der Erreger geführt – um den Preis der Herausbildung hochspezialisierter, resistenter Erreger, gegen die kein Schutz mehr möglich ist. Der übertriebene Kampf gegen Erreger hat also in das Gegenteil dessen geführt, was beabsichtigt war (14).

(a5) Auch Angst erzeugt Zwang. Angst bringt uns dazu, unnormal, unter besonderen Bedingungen, mit übermäßigem Energieverbrauch und eingeschränktem Fokus zu leben.

(a6) In Anbetracht des Wissens um die wahre und ganzheitliche Natur von Infektionen kann auch der Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinterfragt werden. Vor allem dann, wenn es auf das Alltagsleben der Menschen angewandt wird. Dafür war es sicher nicht geschaffen worden.

(1) 11.04.2020; Christine Lambrecht; https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/justizministerin-lambrecht-unsere-demokratie-ist-trotz-corona-quicklebendig-16720577.html

(2) 18.03.2020; Christian Drosten; https://www.ndr.de/nachrichten/info/16-Wir-brauchen-Abkuerzungen-bei-der-Impfstoffzulassung,audio655164.html

(3) 22.04.2020; https://www.tagesschau.de/inland/corona-impfstoff-101.html

(4) 15.05.2020; Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.; Impfpflicht gegen COVID-19? – Ein Positionspapier; https://www.individuelle-impfentscheidung.de/?view=article&id=223:positionspapier_covid-19&catid=8

(5) 25.03.2020; Arno Widmann; Viren und Bakterien: Wir sind ein Teil von ihnen; https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/viren-bakterien-sind-teil-ihnen-13604619.html; siehe auch: Frank Ryan; Virolution; https://www.thethirdwayofevolution.com/people/view/frank-p.-ryan

(6) 19.01.2018; https://www.ndr.de/ratgeber/Unser-Koerper-Wirt-fuer-viele-Mitbewohner,koerper126.html

(7) A Strategy To Estimate Unknown Viral Diversity in Mammals; Simon J. Anthony et al.; mBio Sep 2013, 4 (5) e00598-13; DOI: 10.1128/mBio.00598-13; https://mbio.asm.org/content/4/5/e00598-13; entnommen bei https://scilogs.spektrum.de/enkapsis/wieviele-viren-koennten-den-menschen-befallen/

(8) The Global Virome Project; Dennis Carroll et al.; Science 23 Feb 2018 : 872-874; DOI: 10.1126/science.aap7463; https://science.sciencemag.org/content/359/6378/872 (hinter Bezahlschranke); entnommen bei https://scilogs.spektrum.de/enkapsis/wieviele-viren-koennten-den-menschen-befallen/

(9) 20.04.2020; https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/bund-laender-corona-1744306

(10) 19.05.2020; Brigitta Engel, Florian Rötzer; Vertrauen ohne Kontrolle – Datenschutz ausgehebelt; https://www.heise.de/tp/features/Vertrauen-ohne-Kontrolle-Datenschutz-ausgehebelt-4723641.html

(11) 06.11.2018; Christian Baars; Mehr Tote durch resistente Keime; https://www.tagesschau.de/inland/antibiotika-keime-resistent-101.html

(12) 19.05.2020; Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zum „Masernschutzgesetz” ab; https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Pressemitteilungen/PM%20Eilantrag%20BVERFG.pdf

(13) 06.05.2017; Christian Baars; https://www.tagesschau.de/wirtschaft/intransparenz-medikamente-101.html#

(14) 15.11.2019; https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Krankenhausinfektionen-und-Antibiotikaresistenz/FAQ_Liste.html

(Titelbild) DNA, Blut, Zelle, Immunsystem; Gerd Altmann (Pixabay); 13.07.2019; https://pixabay.com/de/illustrations/dna-abstrakt-blut-mikroskopisch-4334173/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

44 Gedanken zu „Eine fundamentale Desinformation …“
  1. Hallo,
    für mich ist auch das eigene Immunsystem ein deutlich entscheidener Faktor gegen Infektionskrankheiten als Impfungen (obwohl ich die ersten 55 Jahre meines Lebens bestimmt ein vorbildlicher Impfbefürworter war). Aber wenn man sich mit dem Themen Immunsystem und Impfen auseinandersetzt, sieht man viele Fragen. Diese muss aber jeder für sich selber beantworten (aber dafür muss er sich mit dem Themen auseinandersetzen).
    Ich denke das Problem ist, das mittlerweile sehr viele sich gar nicht mehr trauen, selber Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Der Arzt, die Pharmaindustrie kann das doch viel besser.

    Beim warten auf einen Imfpstoff wird meiner Meinung nach auch die entscheidene Fragen nicht gestellt: wie wirksam muss der Impfschutz sein?
    Schaut man sich mal die Wirksamkeit der Grippeimpfung an, und daran wird seit vielen Jahrzehnten geforscht, sollte man einmal das Ziel für die Corona Impfung definieren. Nur sagen wir warten auf einen Imfpstoff reicht nicht.
    Wenn der Imfpstoff da ist, wird gesagt, jetzt müssen wir erst noch einmal 2-3 Jahre warten um zu sehen, wie wirksam er ist; natürlich bleiben während der Zeit die Maßnahmen erhalten. Dann stellt man fest, das die Wirksamkeit nur 25% hat und sagt uns wir brauchen aber mindestens 50%. Also weiter warten. Und dann haben wir vielleicht mal 50% dann wird gesagt, da der Virus etwas mutiert ist brauchen wir 60%. Und so weiter und so fort.
    Und wurde schon festgelegt wieviele sich impfen lassen müssen? Es wird immer nur etwas von „genügend“ geredet. Auch hier kann man sich dann folgendes vorstellen: Impfstoff ist da, aber nur 40% haben sich impfen lassen. Dann wird gesagt, es müssen aber mindestens 65%. Bis dahin bleiben die Maßnahmen. Und dann geht es mit der Wirksamkeit weiter.
    So kann man irgendwelche Maßnahmen zu unsererm Schutz ewig aufrechterhalten.

    Da traue ich dem menschlichen Immunsystem zu, das es das besser und schnelle hinbekommt.

    Gruß Norbert
    http://www.nutze-deinen-kopf.de

    1. Dem kann ich nur zustimmen. Denn genau das haben Gates und Co. selbst und über ihre Hofschranzen uns ja versprochen. Dass wir noch viele Wellen inklusive Impfwellen erleben werden – man sprach, glaube ich zumindest mich zu erinnern, von 5-7 Wellen und mehreren Jahren.

      1. 5-7 Wellen? Ach was. 9-97 sicherlich. Wer bietet mehr?

        Es ist schon interessant, dass völlig freidrehendes Herumspinnen inzwischen gesellschaftlich völlig akzeptiert ist.

  2. Im weiteren Sinne ebenfalls zur Immunität zählt ja durchaus auch eine andere individuelle Fähigkeit des Körpers, mit Erregern umzugehen. Nämlich die, wie viele Menschen sich überhaupt an einem Erreger anstecken und diesen dann weitergeben.

    Steffen Rabe hat in seinem wunderschönen Blog »Coronoia« heute eine interessante Information dazu veröffentlicht:
    «So errechnet ausgehend von diesen, realistischen Annahmen eine britische Studie eine notwendige HIT [Herdenimmunitätsschwelle] von unter 20%, andere Studien kommen zu Werten von sogar nur etwa 7%, wodurch letztendlich nur etwa 17% der Bevölkerung tatsächlich infiziert würden (Lewis 2020).
    […]
    [So] decken sich diese modellierten Zahlen mit den wenigen bis jetzt existierenden Populationsdaten zu COVID-19, nämlich z.B. denen des Kreuzfahrtschiffs Diamond Princess, wo sich 17% der Passagiere und Besatzungsmitglieder infizierten (Mizumoto 2020) oder den Zahlen aus dem Großraum von Stockholm, wo ohne einschneidenden lockdown auch dort nach einer Infektion von etwa 17% der Bevölkerung die Infektionszahlen zu sinken begannen (Lewis 2020).«
    In Deutschland ging bzw. geht man da immer noch von 60-70% Infizierten aus…

    Außerdem im heutigen Update:
    «[Es] klagen die, die diesen Impfstoff gerade entwickeln, darüber, dass die Pandemie jetzt viel zu schnell zu Ende ginge – die Infiziertenzahlen seien jetzt so rasch rückläufig, dass es für eine erfolgreiche Impfstoffentwicklung schlicht zu wenig Patienten geben werde.«

    https://www.impf-info.de/82-coronoia/314-coronoia.html

  3. Fragwürdig ist aus meiner Sicht das Zitat von Fr. Lambrecht aus der FAZ:

    „Das Rechtsgut Leben ist, so formuliert es das Bundesverfassungsgericht, «Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung». Hieraus folgt die Pflicht des Staates, sich aktiv für den Schutz dieses Rechtsguts einzusetzen.”

    Es steht leider nicht darin , aus welchem Urteil sie Ihre Weisheit ableitet. Es bleibt zu vermuten, es handelt sich um das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch v. 25.02.1975.
    In groben Zügen kann man es hier nachlesen:
    http://politik-fuer-menschen-mit-handicap.de/documents/Das_Urteil_des_BVerfG_zum_Schwangerschaftsabbruch_von_1975.pdf

    Das Problem ist nur, das man daraus keine Allgemeingültigkeit ableiten kann.
    Denn der Umfang des staatlichen Schutzes, muss immer dem jeweiligen Bedürfnissen angemessen sein. Schwaches Leben (Ungeborene, Kinder usw.) benötigen naturgemäß höheren bzw. anderen Schutz als ein Erwachsener.

    Das ist auch der Gehalt der Aussage von W. Schäuble als er kürzlich sagte:
    „Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“

    Im Gespräch mit MDR KULTUR pflichtete die Medizinethikerin Alena Buyx, Mitglied des Deutschen Ethikrates und Professorin an der TU München, jetzt den Aussagen von Schäuble bei:
    „Er habe etwas Richtiges und Wichtiges gesagt, nämlich, dass die Menschenwürde sowohl verfassungsrechtlich als auch ethisch der oberste Leitwert sei: „Der Lebensschutz leitet sich daraus ab, ihn allerdings absolut zu setzen, hätte relativ absurde Folgen.“ Angesichts von 3.000 Verkehrstoten in Deutschland pro Jahr müsste man dann das Autofahren „ganz anders behandeln“. Mit Blick auf die bis zu 20.000 Grippe-Toten hierzulande wäre eine Impflicht zwingend. „Aber wir sagen nicht, dass ein einzelner vermeidbarer Tod über allem steht.“ In diesem Sinne dürfe es keinen „Corona-Exzeptionalismus“ geben. „

    Dem kann man eigentlich nur zustimmen. Zumindest dann, wenn man den Unterschied zwischen biologischer Existenz und menschlichem Leben verstanden hat.
    Aber das fällt so manchen – Kobolden- eben schwer.

  4. Im obigen Artikel werden ein paar sehr interessante Mißverständnisse angesprochen.

    1) Recht auf körperliche Unversehrtheit als „hohes Verfassungsgut“:
    Dieses Recht besteht als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat. Es handelt sich wohl kaum um ein individuelles Recht gegenüber einer anderen Person. Bestenfalls über die „Drittwirkung dieses Grundrechts“ könnte ein entsprechender Anspruch bestehen.
    Nur, dann kommen wir endgültig ins Groteske. Wie sollte man denn die „Gefährder“ und die „besonders Schutzbedürftigen“ identifizieren? Sogar ein „Immunitätsnachweis“ wäre völlig unzureichend. Wir sind ja alle fortlaufend Überträger von irgendwelchen Bakterien, Viren, Pilzen usw. usf.; Sprich, wir sind ständig „infektiös“.
    Viele Krankheiten haben schwere Verlaufsformen bei Risikogruppen. Dazu gehören auch die vielen Grippeviren (Influenza, Rhino, Corona, …).
    Wenn man jetzt ernsthaft gegen alles impfen sollte, was soll das dann sein? Ein billionenschweres Geschäftsmodell für die Pharmaindustrie? Was ist mit den Nebenwirkungen der Impfstoffe?

    A propos, interessantes Fundstück dazu:

    Auch ein eventuell auftretender Seuchenfall kann dazu führen, dass nach § 20 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Menschen zwangsweise geimpft werden müssen.

    https://www.juraforum.de/lexikon/koerperliche-unversehrtheit
    Darauf ist man wohl aus. Deshalb ist es wirklich wichtig bei der Argumentation immer wieder zu betonen, das eine solche Seuche in Dtl nicht stattfindet. Das spielt eine Rolle!

    2) Recht auf Gesundheit
    Schön wäre es ja. Das kann übrigens jeder mal selbst ausprobieren. Gehen sie mal ohne Krankenversicherungskarte zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus. Man wird sie idR nicht behandeln und man muß das auch nicht.
    Ausnahmefall: Sie befinden sich in akuter Lebensgefahr. Das „Recht auf Gesundheit“ ist eine hübsche Irreführung. Mehr nicht.

    1. @Horst

      Es heißt in Art. 2 Abs. 2 GG :
      Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

      Leben bedeutet die körperlich-physische Existenz des Menschen.
      Körperliche Unversehrtheit umfasst:
      die äußere Integrität des Körpers;
      die Gesundheit als ungestörtes Funktionieren der Lebensvorgänge einschließlich des Freiseins von Schmerzen.

      Sie Schreiben:
      „Dieses Recht besteht als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat. „

      Das ist nur zum Teil richtig. Beeinträchtigungen können in komplexen Gesellschaften auch wo anders herrühren. Mit der Existenz dieses Rechtes, ergeben sich staatlicherseits Schutzpflichten die der Rechtsträger einklagen könnte. Der Staat hat eine Gewährleistungspflicht.

      Ped schreibt im Artikel:
      „ Wir als Menschen benötigen nicht die Deckung durch einen Rechtsakt, um das Recht auf unseren Köper, dessen Unverletzlichkeit und Gesundheit selbst wahrzunehmen. „

      In einer Idealtypischen Gesellschaft würde ich -als Anarchist- Ihnen gerne Zustimmen.
      Aber in unserer, doch Ped, das brauchen wir. Wenn auch sicher nicht für Corona.
      Auch im Bereich des überpositiven Rechtes, welches sich ja – von Ihnen korrekt beschrieben – dadurch kennzeichnet, dass es nicht vom Menschen erfunden bzw. erdacht, sondern lediglich von ihm entdeckt wurde, es also -natürlich- schon vorher da war, muß dies zumindest als Tatbestand/Rechtsgut festgestellt werden, um Wirksamkeit zu entfalten.

      Gerade in einer Welt in der es – wie wir wissen – zu ungeheueren Machtkonzentrationen und Ungleichgewichten durch Ansammlung von Kapital in den Händen sehr Weniger kommt, Missbrauch damit sehr wahrscheinlich ist, ist das ein wichtiger Fixpunkt.

      Das Problem ist, das auch die Rechtssprechung, die ja immer eine Auslegungssache ist, mit zunehmenden technischen / med. Möglichkeiten , stetig vor neue Herausforderungen gestellt ist, Fragen beantworten muß, die sich in dieser Form zuvor nie gestellt hatten. Sie läuft gewissermaßen der Entwicklung nach und versucht im Idealfall einen Ausgleich. Dieser führt jedoch dazu, dass das Rechtsgut sukzessive eingeschränkt wird, am Ende von ihm nicht mehr viel übrigbleibt.
      Das BVerfG spricht von der – relativen Wesensgehaltgarantie – der Grundrechte. Das ist unter Staatsrechtlern durchaus umstritten.
      Der Motor dieser „Entwicklung“ , die uns ans Leder will, die die ethischen Grundprinzipien aktiv in Frage stellt, weil sie die Macht dazu hat, liegt woanders.
      Das wussten die Amische, sind daher lieber beim Pferd geblieben. 🙂

      1. @Anarchist
        Die „Schutzpflichten“ des Staates werden ja bereits wahrgenommen durch die entsprechenden Paragraphen des Strafrechts (Bestrafung von Mord/Körperverletzung bspw.).

        Sie werden wohl kaum verfassungsrechtlich diese Schutzpflichten als Privater vor dem BVerfG einklagen und erweitern können im Zshg mit Infektionskrankheiten.
        Für Infektionskrankheiten existiert ja auch bereits das Infektionsschutzgesetz.

        In meinem Kommentar ging es um die Einklagbarkeit des Rechts. Und dafür müsste man Gefährder und Geschädigte sowie die Art der Schädigung sauber definieren können um daraus einen Anspruch ableiten zu könnnen (gegenüber dem Staat und/oder einem Privaten).

        Da Infektionskrankheiten zum normalen Lebensrisiko gehören, kann man damit wohl vor dem BVerfG kaum einen Blumentopf gewinnen.

        Übrigens, schauen sie sich meinen Link zum „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ weiter oben an. Es handelt sich offensichtlich nicht um ein Recht das besonders hoch aufgehängt wird vom BVerfG. Die praxisrelevanten möglichen staatlichen Körperverletzungen beeindrucken doch sehr (s. bspw. erzwungene Blutprobe). Auch andere „polizeiliche Zwangsmaßnahmen“ deckt der Artikel offensichtlich problemlos ab.

      2. Ich lese jedes Mal ihre Ausführungen mit Begeisterung und kann die gedanklichen Ansätze und Sichtweisen gut verstehen. Daher erlaube ich mir maximal laienhaft etwas in die Runde zu stellen, einfach der anderen Sichtweisen wegen.

        Vergessen wir bestehendes Recht & Herkunft und lassen auch „idealtypisch“ außen vor.

        Überlegung:
        Wenn ein Mensch in Freiheit geboren wird und diesem Wesen ein selbst bestimmtes Leben zugestanden wird und zwar ausnahmslos, wie sähe das als Rechtskonstrukt aus?

        Das ein Lebewesen Besitz/Eigentum/frei sein kann, kennen wir von den „kruden“ Sichtweisen und Rechtskonstrukten aus der Historie. Das man ein Menschen ausgedachtes und damit un-natürliches Geflecht aus Gesetzen erlassen hat, um Gesellschaft und Co zu regeln, kennt der Mensch seit es Gesetze gibt.

        Nur ist das doch eine menschliche Vorstellung und Idee … Eigentum/Besitz. Egal ob es Lebewesen oder Grund und Boden betrifft. Das man sich heute wie vor Jahrhunderten immer auf die Gesetze und Rechte der Vorgänger berufen hat, ist nachvollziehbar. Worauf aber gründet sich der allererste Beschluss „das gehört mir oder dir oder uns“?

        Mir kommt das so vor wie Jaguar bei seinen Modellen einfach nicht eine Neukonstruktion seiner Motoren machen wollte und am Ende 1993 der 12 Zylinder ein waren Kunstwerk an Chaos war.

        Oder ganz simpel formuliert: Was muss passieren und wie muss es gestaltet werden, dass jedes Lebewesen frei gezeugt/geboren wird und ausnahmslos frei über das eigene Leben, den eigenen Geist und den eigenen Körper bestimmen kann?

        Ich war seit Geburt an eine äußerst schlechte Autoritätshure und werde das vermutlich immer sein. Mir genügt es nicht, dass eine Maßnahme gegen meinen Willen erfolgt, nur weil es ein Gesetz sagt.

        1. @Danny
          Nun ja, erstmal ist der Mensch ja ein Pflegefall nachdem er in die Welt gesetzt worden ist. Insofern beginnt die Unfreiheit und die Abhängigkeit bereits gleich zu Beginn.
          Anschließend erfolgt die Konditionierung auf Sklaverei von Kindesbeinen an (in der Schule).
          Nach der Ausbildung zum Sklaven beginnt die Sklaverei (auf Arbeit). Wenn der Mensch für die Sklaverei nicht mehr verwertbar ist, dann schickt man ihn heute in die Rente – ein Luxus der von den Sozialisten erkämpft worden ist.

          Was muss passieren und wie muss es gestaltet werden, dass jedes Lebewesen frei gezeugt/geboren wird und ausnahmslos frei über das eigene Leben, den eigenen Geist und den eigenen Körper bestimmen kann?

          Frei geboren wird man wohl nie, da man sich in der natürlichen Abhängigkeitsbeziehung zu den Eltern befindet und die ersten Jahre wohl nicht selbstständig agieren kann.

          Aber sie zielen wohl eher aufs Erwachsenenalter ab. Nun, da gibt es im wesentlichen gesehen die Antwort:
          Beseitigung der strukturellen Gewalt; klassenlose Gesellschaft; Kommunismus

          Hat aber noch niemand umsetzen wollen bzw ist die Umsetzung mißlungen.

          1. Hatte man im Kommunismus das Recht auf selbst bestimmtes Leben?

            Also scheint es tatsächlich um den Schutz des Individuums vor Zugriff von Systemen, Staat & Co. zu gehen

          2. @Danny
            Im realexistierenden Sozialismus gab es so etwas nicht. In den letzten Jahrhunderten gab es (so weit mir bekannt) kein System, dass von der Klassenherrschaft signifikant abgewichen ist.

            Vielleicht im Amazonas bei den Kannibalen. Die Herrschaft der gefrässigsten Kannibalen. 😉

  5. Hallo @Horst,

    ich zitiere Sie mal:
    „Es handelt sich offensichtlich nicht um ein Recht das besonders hoch aufgehängt wird vom BVerfG. Die praxisrelevanten möglichen staatlichen Körperverletzungen beeindrucken doch sehr (s. bspw. erzwungene Blutprobe). Auch andere “polizeiliche Zwangsmaßnahmen” deckt der Artikel offensichtlich problemlos ab.“

    Absolut, das sehe ich auch so. Ich wollte keineswegs so verstanden werden, das hier alles „koscher“ läuft.

    Ich bin ebenso der Auffassung dass die fortwährende Aushöhlung der individuellen Grundrechte ein großes Problem darstellt, es ist mir ein persönliches Unbehagen, das ist im übrigen auch der Grund meiner „Anwesenheit“ hier.
    Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es ganz so einfach wie es in Ihrem Link dargestellt wird aber auch nicht ist / war. (die Einschränkungen). Ein kleines Beispiel: Ein Polizist hält mich mit meinem PKW an, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. In diesem Zusammenhang fragt er, ob ich mit einem Alkoholtest (Pusten) einverstanden wäre. Ich Antworte : Nein. ……………..Er fragt Warum. ………. Ich antworte: Weil ich nichts getrunken habe…………..Was passiert jetzt ?….. Ganz einfach: Nichts! Der Test sollte nämlich lediglich seine Statistik pflegen, einen begründeten Verdacht hatte er nicht. Den braucht er aber, um etwas zu erzwingen. Sonst hätte es für ihn Konsequenzen.

    Ich bin kein Jurist, bemühe mich lediglich die Prozesse zu verstehen, die zu Entwicklungen führen, die wir aktuell beobachten. Und die gehen eben nicht nur von einer Stelle (z.B. einem BverfG) aus, sondern sind tief verwoben mit den gesellschaftlichen Realitäten und den Wahrnehmungen in jedem einzelnen von uns, sind verwoben mit unserem allg. Selbstverständnis welches man schon fast als Sicherheits – Massenpsychose bezeichnen kann.

    Sie schreiben:
    „Die “Schutzpflichten” des Staates werden ja bereits wahrgenommen durch die entsprechenden Paragraphen des Strafrechts (Bestrafung von Mord/Körperverletzung bspw.).“

    Ja, das Strafrecht leitet sich jedoch – wie alles untergeordnete Recht – aus den verfassungsmäßigen Rechten und Schutzpflichten ab.
    So wird einem Einzelnen der Freiheitsentzug durchaus zugemutet, um das Rechtsgut für die Allgemeinheit zu bewahren. All diese Paragraphen des Strafrechts haben sich ggf. einem verfassungsrechtlichem Abwägungsprozeß zu unterziehen oder gingen aus diesem hervor. Dies ist ein stetiger Prozess, der nie aufhört, solange es Entwicklungen gibt. Und je mehr Möglichkeiten in Sachen Technik , Medizin usw. bestehen, desto mehr wird nach „Regeln“ gerufen. Dies führt dann zwangläufig dazu dass die Schutzpflichten nach- „justiert“ werden (können), was auf der anderen Seite „in Korrelation“ ebenso zwangläufig zu weiterer Einschränkung der Freiheitsrechte führt. daher auch der viel zitierte Spruch von Fränklin:

    „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

    Sie Schreiben weiter:
    „Sie werden wohl kaum verfassungsrechtlich diese Schutzpflichten als Privater vor dem BVerfG einklagen und erweitern können im Zshg mit Infektionskrankheiten.“

    Oh doch, ich meine das könnte man, Horst. Man müsste natürlich ggf. den Weg durch die Instanzen der VerwG auf sich nehmen. Siehe Olaf Kretschmann, dessen Klage (Gewissensfreiheit-Rundfunkbeitrag) beim BverfG zur Entscheidung ansteht. Er klagt hier zwar nicht um Schutz, sondern um Freiheit, jedoch handelt es sich ja gleichermaßen um Grundrechte.

    Und weiter:
    „Für Infektionskrankheiten existiert ja auch bereits das Infektionsschutzgesetz.“

    Ja, dass heißt aber nicht, dass eventuell entstandene Schäden nicht trotzdem auf vorgenanntem Weg eingeklagt werden könnten. Und auch wenn wir hier wissen, dass die Zahlen es letztlich nicht hergeben, der Klagende könnte sich dennoch auf den Ausruf einer weltweiten Pandemiewarnung der WHO beziehen.

    Wir sind uns darüber einig, dass die sog. „Schutzpflichten“ in den letzten Jahren sehr weit ausgelegt worden sind, somit die staatlich verordneten Repressionen sehr zugenommen haben. Repressionen erkenne ich schon überall dort, wo der Staat mittels „demokratischer“ Entscheidungen, unter dem Deckmantel der „Solidarität“, durch strukturelle Gewalt, sich zwangsweise des Individuums bemächtigt, z.B. durch Zwangsbeiträge usw.

    Auf der anderen Seite ist die Stimme der Leute die sich (in relevanten Positionen) für die Freiheitsrechte einsetzen, leider kaum noch wahrnehmbar.

    1. @Anarchist
      Schöner Text.

      Ihre Meinung zur Drittwirkung der Grundrechte im Zshg mit den Schutzpflichten des Staates konnte ich so weit bestätigt finden. Die Hürden für so etwas scheinen aber relativ hoch zu liegen und die Politik kann natürlich, wenn sie keinen Bock auf so etwas hat, logischerweise ein schlampiges ineffizientes Gesetz abliefern.

      Hier ein gescheiterter Versuch zum Thema:
      Herber Rückschlag: Klage gegen Missstände in Pflegeheimen abgelehnt
      https://www.finanzen.de/news/herber-rueckschlag-klage-gegen-missstaende-pflegeheimen-abgelehnt

      Trotzdem wird ihre Meinung hier bestätigt:
      Das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und die staatliche Schutzpflicht
      https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-recht-unversehrtheit-3132695

      Es enthält auch die staatliche Pflicht, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren.

      Die Sache ist deshalb interessant, weil man damit letztlich auch die Meinungsfreiheit gegenüber den großen privaten Forenbetreibern eigentlich einklagen könnte. Sprich, die Zensur von Meinungen auf diversen großen deutschen Portalen dürfte verfassungswidrig sein.
      Kennen sie dazu eigentlich auch zufällig laufende Verfahren? Bei ausländischen Plattformen bleibt natürlich das Problem der mangelnden Durchsetzbarkeit.

      1. @Horst,
        Nein, sorry, da ist mir nichts bekannt, muss ich Passen.
        Aber da Sie das Thema ansprechen, ein Paar lose Gedanken von mir:

        Sie schreiben:
        „….weil man damit letztlich auch die Meinungsfreiheit gegenüber den großen privaten Forenbetreibern eigentlich einklagen könnte……“

        Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu erstreiten wäre prinzipiell sicher möglich.

        sie schreiben weiter:
        „Sprich, die Zensur von Meinungen auf diversen großen deutschen Portalen dürfte verfassungswidrig sein.“

        Damit wäre ich vorsichtig, das kommt immer auf den Einzelfall an.
        Denn Art. 5 Abs. 2 GG lautet:
        „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

        Was allgemein ausgelegt wird als:
        „Diese endet jedoch (die Meinungsfreiheit) , wenn bewusst unwahre Tatsachen behauptet werden. Auch beleidigende Meinungsäußerungen, üble Nachrede und Verleumdungen oder Aufrufe zu Hass und Gewalt sind nicht erlaubt.“

        Allein die Deutung dieser Begriffe lässt genügend „legalen“ Spielraum zur Zensur.
        Ganz davon abgesehen ist es noch mal ein Unterschied ob Mitglieder der Presse in Ausübung Ihrer Tätigkeit behindert werden oder ob es sich lediglich um eine Privatmeinung eines Einzelnen handelt (obwohl diese natürlich ebenso geschützt ist)

        Wenn ich also z.B. behaupte: Gates kapert Deutschland !

        Ist das eine wahre Tatsache ? Kann man tatsächlich zurecht von „Kapern“ – also einer Vereinnahmung unter Anwendung physischer Gewalt – sprechen ? Wenn nicht, ist es durch die Freiheit der Kunst gedeckt (Satire) ? Wahrscheinlich erfüllt es eher den Tatbestand der Verleumdung.

        Ich möchte nicht missverstanden werden, ich halte K. Jebsen für einen prima Journalisten.
        Und denke auch das die Verwendung krasser Sprache, pointierter Formulierung durchaus geeignet ist, zu beschreiben was hier gerade passiert. Nur ist es eben möglicherweise nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt!

        Und jetzt passiert folgendes:
        Sie fahren mit ihrem Auto in einer dreißiger Zone 50 KM/H und werden (zurecht) geblitzt, Sie müssen die daraus folgenden Konsequenzen tragen. Nun wissen Sie aber sicher, dass vor ihnen bereits zehn weitere Fahrzeuge ebenso mit 50 KMH durch gefahren waren und wurde nicht geblitzt.
        Wird das Vorgehen der Polizei gegen Sie als Temposünder dadurch rechtswidrig? Wohl kaum.
        Genau so verhält es sich mit den Übertritten dessen, was durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
        Wo kein Kläger, da kein Richter.

        Und z.Zt. wird eben auf der „Straße der Meinungsfreiheit“ sehr viel geblitzt, zumindest dann wenn es sich um „nicht genehme“ Positionen handelt. Das kann die Exekutive, und wer weis, vielleicht sind die Geräte noch nicht mal richtig geeicht. Aber wer will das schon nachvollziehen, auch das Volk weis:

        Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand <

        .

        1. @Anarchist
          Nun ja, jetzt gehen sie davon aus, dass ein Privater das Recht zur Zensur hätte, aufgrund seiner Einschätzung ob eine Beleidigung vorliegen würde oder nicht. Und das wäre nun mal illegal, wenn man die Drittwirkung der Grundrechte ernst nimmt.
          Ein Privater darf keine hoheitlichen Rechte übernehmen. Nur ein Gericht kann und darf beurteilen, wann die zulässige Meinungsfreiheit überschritten worden ist.
          Die Sanktionierung einer Beleidigung (bspw) durch den Staat wird, durch die Abweichung von der zulässigen Meinungsfreiheit, ermöglicht. Die Zensur (der Beleidigung) dürfte aber weiterhin illegal bleiben (oder wird erst durch das rechtskräftige Urteil ermöglicht).

          Das NetzDG ist damit logischerweise auch illegal, da hier hoheitliche Aufgaben an Private delegiert werden und außerdem die (illegale) Zensur aufgenötigt wird. Der „Staat“ überschreitet mit diesem Gesetz quasi nicht nur das GG sondern macht sich auch strafbar (Nötigung).

          Zur Illegalität dieser Art von Delegationan Private (Beispiel):

          Kommunen dürfen Knöllchenvergabe nicht Dienstleistern überlassen
          https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-01/falschparker-knoellchenvergabe-parken-kommunen-dienstleister-gerichtsurteil

          Ich denke, die Drittwirkung des Grundrechts (Meinungsfreiheit) besteht damit, genau so wie bei der körperlichen Unversehrtheit, auch gegenüber der Privatwirtschaft.
          Sonst würde die Drittwirkung der Grundrechte schlicht keinen Sinn ergeben. Das wird aber wohl letztlich ein Abwägungssache des BVerfG werden (Pressefreiheit des Publizisten Meinungsfreiheit des Foristen).

          1. Naja @Horst, erstmal danke für Ihre Antwort.

            Ich verstehe ja was Sie meinen, aber Sie würfeln da in Gedanken m.M. einiges durcheinander.

            Man muss unterscheiden zwischen dem Verwaltungsrecht (Beziehung zwischen der Hoheit und dem Volk) und dem Zivilrecht bzw. dem BGB (Beziehung zw. privaten/ Bürger/Bürger/Unternehmen usw.) .
            Das Beispiel mit den illegalen Knöllchen beruht darauf, dass zwischen dem „Sünder“ und dem Sicherheitsdienst keine zivilrechtliche Vertragsbeziehung bestand. Andererseits gab es aber auch kein Gesetz, was es den öffentlichen Stellen (Stadt) erlaubt, diese hoheitlichen Akte zu delegieren.

            Wenn Sie irgendwo etwas Posten, dann haben Sie im Regelfall eine privatrechtliche Vertragsbeziehung mit dem Betreiber der Plattform, entweder in dem Sie die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben oder aber sich direkt angemeldet haben. Damit dass Sie die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, haben Sie sich diesen unterworfen. Die Nutzungsbedingungen dürfen zwar nicht rechtswidrig sein, jedoch rechtskonform, darüberhinaus darf der Betreiber eigene „Vorstellungen“ , quasi eine Art Hausordnung einbringen, die Seine Vorstellungen ausdrückt.
            Beispielsweise darf ja ein Vermieter es Ihnen auch untersagen, einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn Sie sich im Rahmen des Mietvertrages dieser Hausordnung unterworfen haben, ist diese Einschränkung durchaus nicht rechtswidrig. Das Recht des Eigentümers, nach belieben mit seinem Eigentum zu verfahren, wiegt in dem Fall schwerer.

            So kann also ein Blog – Betreiber, durchaus eine „Hausordnung“ erlassen, und auch über die Einhaltung derselben wachen, gerade auch dann. wenn diese Ordnung geltendes Recht abbildet.

            Mit dem Beispiel Netz DG , besteht nun zusätzlich ein Gesetz, was die großen Betreiber im wesentlichen dazu „verpflichtet“, die Schranken in Bezug auf die Meinungsfreiheit einzuhalten bzw. umzusetzen. Wer der Ansicht ist, dass dieses Gesetz nicht verhältnismäßig ist, eigene Grundrechte zu stark einschränkt, muss dies ggf. über die Instanzen, vor dem BverfG einklagen.

            Es wäre allerdings zu erwarten, dass der „demokratische“ Entscheidungsprozess, für die Richter erstmal als höchst glaubwürdig und fundamental angesehen wird. Gerade deshalb ist es ja m.M.
            ein Skandal, wenn ein CDU Parteikader, in solch ein Amt des BverfG „gewählt“ wird.

            ich verweise hier nochmal auf Art. 5 Abs. 2 GG :
            „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

            Das Parlament hat, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebotes, (fast) immer die Möglichkeit in Form von Gesetzen Grundrechte einzuschränken.

          2. @Anarchist
            Ich verstehe schon, was sie meinen. Aber genau in der Hinsicht liegen sie wohl falsch. Sie stellen das Zivilrecht tendentiell über die Verfassung. Die Verfassungs bildet aber den Handlungsrahmen und bindet Staat und (über die Drittwirkung der Grundrechte) letztlich auch Volk.
            Sonst wäre es möglich die gesamte Verfassung privatwirtschaftlich auszuhebeln. Sie müssten nur zwischen staatlichen Akteuren und Staatsvolk entsprechend privatwirtschaftliche Unternehmen schalten.
            Ich denke, dass eben darum die „Drittwirkung der Grundrechte“ vom BVerfG gestärkt worden ist.
            Tatsächlich wird es aber in der Praxis wohl zu einem ständigen Abwägen der Interessenslagen kommen. Wir dürfen gespannt sein.

            Übrigens, meine Rechtsauffassung bzgl NetzDG wurde sogar offiziell von facebook geteilt. Leider hat man nicht geklagt. Die Klage wäre Voraussetzung für eine Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands. Klagen muß allerdings die geschädigte Partei.

            Ansonsten hätte das Parlament jederzeit die Möglichkeit mittels Normenkontrollklage diesen Zustand zu beenden. Leider ist das Parlament gleichgeschaltet.
            Auch hierüber findet eine Aushebelung der Verfassungsordnung statt.

          3. @Horst

            Sie haben die Drittwirkung von Grundrechten angesprochen, die, wie in dem verlinkten Tutorial schön erklärt, mittelbar über die Gerichte auf das Zivilrecht ausstrahlen. Damit haben Sie die Hoffnung verbunden, dass den großen Konzernen über den Hebel der Drittwirkung beizukommen sei. Dann haben Sie aber geschrieben, dass Facebook zu Ihrem Bedauern nicht gegen das NetzDG geklagt hat und festgestellt, dass die Nutzern von Facebook, die nur mittelbar durch das NetzDG in ihrem Recht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt werden, mangels direkter Betroffenheit nicht gegen das Gesetz klagen können.

            Wenn ich Sie auf dem Weg nicht irgendwo missverstanden habe und Ihre Rechtsauffassung korrekt ist (bei der Maskenpflicht ist der Fall ja so ähnlich gelagert), muss man doch festhalten, dass die angebliche Drittwirkung unserer Grundrechte ein stumpfes Schwert ist. Unsere Regierungen haben offenbar zunehmend Gefallen an diesem Schlupfloch gefunden und haben es zwischenzeitlich zu einem Scheunentor aufgebohrt – dem Privatisierungswahn sei Dank!

          4. @Ruben
            Ich habe den Fall facebook unvollständig beschrieben. Wollte es nicht zu kompliziert machen. Facebook ist eine der geschädigten Parteien. Facebook wird quasi (unter Androhung von Bußgeldern) dazu genötigt auf staatliches Verlangen eine Zensur vorzunehmen. Damit wird facebook zum verfassungsfeindlichen Agieren (Zensur) genötigt (Nötigung auf rechtswidriger, da verfassungswidriger Grundlage = Straftat).
            Die Zensierten sind natürlich auch eine geschädigte Partei. Entsprechend wurde auch schon geklagt.
            s. hier. OLG München: Facebook muss beim Löschen von Kommentaren Meinungsfreiheit achten
            https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-muenchen-facebook-muss-beim-kommentar-loeschen-auf-meinungsfreiheit-achten

            dass die angebliche Drittwirkung unserer Grundrechte ein stumpfes Schwert ist.

            Jein. Das Problem bei der „Drittwirkung der Grundrechte“ scheint primär zu sein, dass die Sache eigentlich nur im Ausnahmefall greifen sollte. Also beispielsweise bei offensichtlichter „Sittenwidrigkeit“.
            Sonst würden sich enorme Widersprüche im Zivilrecht ergeben (bspw Vertragsfreiheit Gleichheit vor dem Recht).
            Erst in letzter Zeit, nachdem man vermutlich beim BVerfG die großen aktuellen Gefahren für die Rechtsordnung erkannt hat, nimmt man vermehrt Bezug darauf.

            Zum Schluß besteht wahrscheinlich viel Ermessensspielraum. Will heißen, die Verfassungsgerichte möchten eigentlich keine Politik machen. Gleichzeitig ist denen bekannt, das die Entwicklungen der letzten 20 Jahre auf eine weitestgehende Demontage des GG hinauslaufen. Die Verfassungsgerichte befinden sich in einer sehr schwierigen Situation.

          5. @Horst

            Wie die Verfassungsgerichte momentan reagieren, ist für mich nur schwer mit Ihrer These einer innerlichen Zerrissenheit ob ihrer Wächterfunktion in Überstimmung zu bringen…

            Aber sei es drum. Mir geht es eigentlich um die Drittwirkung in Bezug auf die Maskenpflicht.

            Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat die Regierung gegenüber ihrem Volk lediglich eine dringende Empfehlung ausgesprochen, Geschäfte nur noch mit Masken zu betreten. Diese Empfehlung hat zunächst keine rechtsetzende Wirkung, kann insofern also auch nicht vor einem Verwaltungsgericht anhängig gemacht werden. Der Gesundheitsminister hat dann aber auf dem Verordnungsweg seine Gesundheitsämter angewiesen, die Geschäfte auf die Durchsetzung der Maskenpflicht zu verpflichten und die mangelhafte Einhaltung dieser Hygienevorschrift per Anordnung von Ordnungsmaßnahmen zu ahnden.

            Nun könnten die Geschäfte, jedes für sich, gegen diese Hygienevorschrift vorgehen. Allerdings weniger wegen der Einschränkung ihrer körperlichen Unversehrtheit, sondern vielleicht wegen der Einschränkung in der freien Ausübung des Berufs. Das hat meines Wissens bisher kein Geschäft getan.

            Ich als Kunde kann nun versuchen ein Geschäft meiner Wahl mit Bezug auf die Drittwirkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zivilrechtlich zu verklagen. Das kann dann dauern. Der Instanzenweg ist lang. Einstweilige Verfügungen sind auf diesem Weg vermutlich nicht zu erwarten. Wenn dann der zivilrechtliche Weg vollständig durchlaufen ist, in einigen Jahren, kann ich notfalls vors BVerfG ziehen. Selbst wenn ich das nervlich und finanziell durchstehe und am Ende Recht bekomme, ist doch nichts gewonnen. Das Urteil gilt dann in der Rechtsbeziehung zwischen mir und dem verklagten Geschäft, es strahlt vermutlich nicht auf alle Bürger und alle Geschäfte aus. Außerdem sind bis dahin die Verhältnissen hoffentlich ohnehin wieder andere, der Klagegrund also entfallen.

            Das meinte ich, als ich mutmaßte, dass die Drittwirkung ein stumpfes Schwert sei.

          6. @Ruben

            Ich als Kunde kann nun versuchen ein Geschäft meiner Wahl mit Bezug auf die Drittwirkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zivilrechtlich zu verklagen.

            Ich denke nicht, dass das was wird. Wie wollen sie die körperliche Schädigung nachweisen? Sie müssten mindestens Asthma- oder Kreislaufprobleme etc dafür belegen können. Das wird wohl im Regelfall eher schwierig werden. Die Argumentation lieber nicht oder bestenfalls ergänzend wählen. Im Eilverfahren wird das übrigens eh nichts. Was anscheinend klappt, das ist die Klage auf „Gleichheit vor dem Recht“ von Seiten der Händler. Sprich: Andere Gewerbetreibende haben die Auflagen nicht und damit ist es nicht ersichtlich warum der Händler xyz diese hat. Damit wurden jetzt schon einige Erfolge im Eilverfahren erzielt. Aber von privater Seite gibt es nichts Positives zu berichten. Außer aus dem schulischen Bereich. Dort hat man widersprüchliche Abstandspflichten auch im Eilverfahren aufgehoben. (Abstandspflicht im Pausenhof sollte gelten; Abstandspflicht im Zimmern nicht => Widersprüchlich und ungültig)
            Was also aktuell funktioniert: Gleichheit vor dem Recht wird nicht eingehalten; Widersprüchlichkeit der Regeln besteht (Willkür gegenüber Konstellation A/B)

            Tatsächlich ist damit der Gang übers Verwaltungsgericht/Verfassungsgericht definitiv ein stumpfes Schwert. Die lange Verfahrensdauer haben sie schon erwähnt. Außerdem tendieren die Verfassungsgerichte quasi nie zu eindeutigen Urteilen. Man versucht sich immer im (faulen) Kompromiß.

            Was mMn eine halbwegs realistische Vorgehensweise gewesen ist, und man hat das auch schon probiert, dass war der Weg des Eilverfahrens mit der Argumentation: Die Maskenpflicht seie kontraproduktiv und die gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen. Ganz im Gegenteil, die Maskenpflicht berge Gesundheitsrisiken.
            Nur, dieser Weg ist anscheinend zwischenzeitlich definitiv gescheitert. Die Verfassungsgerichte/Verwaltungsgerichte haben einfach gesagt, die Maskenpflicht könnte erst im Hauptsacheverfahren geprüft werden und bleibt deshalb bis auf weiteres o.k., da das RKI gesagt hätte das Virus sei ja so gefährlich und die Maske wäre jetzt auch nützlich und bla bla bla, blub.

            Ein anderer Weg wäre, die anfallenden Bußgelder bei Verstoß einfach zu kassieren und dann den Klageweg zu beschreiten. Das war eigentlich mein geplanter Weg.
            Wäre teuer und nicht unbedingt von Erfolg gekrönt. Die ersten Proberechnungen mit dem Prozeßkostenrechner haben für mich 500,- Euro bis 1000,- Euro pro Instanz ergeben. Wenn man durch drei Instanzen gehen muß, dann summiert sich die Sache hübsch auf. Vor den Verfassungsgerichten/Verwaltungsgerichten wird man nie 100% Recht bekommen, dann bleibt schlußendlich immer noch ein hübscher Kostenpatzen über, sogar wenn man teilweise obsiegt.

            Also: Vorsicht mit so etwas.

            Aktuell grüße ich den Gesslerhut noch nicht. Laß mich stattdessen anpöbeln und aus Geschäften vertreiben. Oft sagt einfach niemand etwas, gerade in kleineren Läden. Also notfalls einfach ausweichen auf vernünftige Händler.

            Der richtige Weg für das alles wäre eigentlich das Normenkontrollverfahren übers Parlament gewesen. Leider hat das Volk aber keine Volksvertreter mehr im Parlament sitzen. Hier liegt dann auch der Hund begraben.

            zur Maskenpflicht gibt es anscheinend was aktuelles. Hab das noch nicht analysiert:
            http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/164r/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=KVRE001632015&documentnumber=1&numberofresults=694&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

          7. @ Horst

            Vielleicht halten wir einfach fest, dass die Drittwirkung der Grundrechte ein eher theoretisches und in der Praxis ein stumpfes Schwert ist. Die vollziehende Staatsgewalt hat erkannt, dass sie sich über den Umweg über die Händler (einschließlich der Portal- und Plattformbetreiber) aus den Fesseln des Grundgesetzes herauswinden kann. Der Souverän kann gegen die damit verbundene Beeinträchtigung seiner Grundrechte nicht wirkungsvoll vorgehen, der Klageweg ist ihm faktisch verschlossen. Hierzu tragen die Legislative und Judikative ihren Teil bei, indem sie sich nicht zu einer Normenkontrollklage bzw. zu einer Aussetzung dieser extralegalen Praxis durchringen können. Ich sehe das Handeln der Staatsgewalten dadurch insgesamt als extralegal an und stelle fest, dass »andere Abhilfe nicht möglich ist«. Somit ist nach meinem Verständnis Art 20, Abs 4 GG virulent.

            Ich finde leider keine Mitstreiter für meine Idee, eine Volksabstimmung über eine Verfassung anzustoßen, wie dies in Art 146 GG vorgezeichnet ist. Nichtsdestotrotz habe ich für mich mal angefangen, eine Liste aufzustellen, welche Schwachstellen in unserem Grundgesetz bereits erkennbar geworden sind derweil die Staatsgewalten seit nunmehr 70 Jahren beständige an ihren Ketten zerren. Das mit der extralegalen Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben an Händler ist ein Punkt in meiner mittlerweile schon etwas längeren Liste.

          8. @Ruben
            Sieht gar nicht so schlimm aus. Habe mir das Berliner Urteil etwas angeschaut. Und das ist echt boshaft.
            Die sagen quasi (so weit ich das auf die Schnelle verstanden hab):
            Wir können bei der überschlägigen Prüfung nur sagen, dass der Kläger tatsächlich mit Grundrechtseinschränkungen konfrontiert wird, aber das diese vor den möglichen Gefahren für die Allgemeinheit erst mal zurückstehen müssen. Erst im Hauptsacheverfahren ist eine genauere Prüfung möglich.
            Aber: Da nicht sicher ist, dass der Kläger tatsächlich unverhältnismäßig in seinen Grundrechten eingeschränkt worden ist, entfällt die Pflicht zur Bußgeldzahlung bei Übertreten der Verordnungen.
            Sprich: Die haben die Unrechtsverordnungen damit kastriert.

            Muß man sich aber noch genauer anschaun. Gerne kann jemand dabei mithelfen. Man interpretiert oft fehlerhaft wenn man alleine an so etwas werkelt. Hab auch nur sehr oberflächlich drübergeschaut.

            Ansonsten, ja, die Großparteien stehen auch mMn nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. Und das schon seit längerer Zeit. Der Staat setzt sich allerdings auch noch aus anderen Komponenten zusammen. So lange die Gerichte noch verfassungstreu sind, so lange wird es nichts mit dem Art20(4)GG.
            Das Widerstandsrecht ist ohnehin Makulatur. Kein Gericht auf diesem Planeten würde einem in den Zshg Recht geben. Noch nicht mal wenn man zu 150% Recht hätte.

          9. @Ruben
            Den Zeitaufwand bzgl des Berliner Urteils kann man sich sparen. Es geht (logisherweise) nur um die speziellen Berliner Verordnungen. Und da hat der Verordnungsgeber eben in seinem §1 mehrere Fehler gemacht. Die Sachen sind zu unbestimmt formuliert und damit gelten die Bußgelder dafür nicht.

            Jede Person hat die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Bei Kontakten im Sinne von Satz 1 ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit die Umstände dies zulassen.

            Der Verordnungsgeber wird dann im Urteil einfach nur noch dazu aufgefordert schnell nachzuarbeiten. Ansonsten sind (wie weiter oben beschrieben) quasi alle Beschwerden bzgl Grundrechtseinschränkungen im Eilverfahren zurückgewiesen worden. Begründung: Schutz der Allgemeinheit geht vor.
            Genauere Prüfung erst im Hauptsacheverfahren.

          10. @Ruben
            Bodo Schiffmann hat heute in seinem Videobeitrag über den Berliner Fall berichtet. Den zugehörigen Zeitungsartikel aber fehlerhaft interpretiert. Wie man sieht, nicht nur das juristische Kauderwelsch im Urteil ist harte Kost. Auch die Berichterstattung darüber lässt noch Fehlinterpretationen zu. 😉
            Aber der Bodo steht zumindest auf unserer Seite. Ehrenmann!
            https://www.youtube.com/watch?v=GIMZyUED9X4

          11. O.k., diese Zensur ging diesmal schnell. Herzlichen Glückwunsch an die youtube-Plattform! Von der Veröffentlichung bis zur Zensur nur knapp 3 Stunden. Der große Bruder wird immer besser, muß man anerkennend zugeben. 😉

  6. Meine 2 Pfennig dazu:

    Die Verfasstheit des demokratischen Staates sollte der Theorie nach ein Gesellschaftsvertrag sein. Das Volk als Souverän gibt freiwillig das Recht auf Gewaltanwendung und Teil seiner Freiheitsrechte (sowie Geld) an den Staat um im Gegenzug Schutz, Ausgleich (Balance Starke – Schwache), Infrastruktur, Gerichtsbarkeit, etc. zu erhalten.

    Und hier ist ein sehr kritischer Punkt enthalten. Indem der Staat und seine Organe über diesen Gesellschaftsvertrag wacht, besteht immer die Möglichkeit, dass der Staat eben diesen Gesellschaftsvertrag manipuliert. Un das geschieht am effektivsten, indem schleichend Grenzen immer weiter verschoben werden.

    Wir beobachten meiner Meinung nach schon seit Jahrzehnten eine immer stärkere Übergriffigkeit des Staates. Ich will ein drastisches Beispiel wählen: die Gurtpflicht beim Autofahren.

    Die Gurtpflicht ist ein Eingriff in die Individuelle Freiheit.Das ist völlig klar. Also muss der Staat diese begründen. Wie tut er das? Natürlich nicht über den körperlichen Schutz der Bürger. Sondern über die Belastung der Krankensysteme, also der Allgemeinheit, durch Unfallopfer.

    Nun könnte man da viele Fragen dazu stellen:
    – Ist die Belastung der Krankensysteme tatsächlich geringer, wenn Leute angeschnallt sind? Immerhin leben damit einige Menschen viel länger (und verursachen damit Kosten), die sonst viel früher tot wären (sich selbst und nächste Menschen zu Tote gebracht hätten). Natürlich zahlen diese Menschen aber andererseits auch ein. Aber die Bilanz ist letztlich offen.
    – verlagert sich nicht eigentlich durch die Anschnallpflicht nur das Risiko? Sicherlich sind angeschnallte Menschen im Falle des Unfalls in SUVs besser geschützt als in Kleinwägen, sicherlich sind Autofahrer besser geschützt als Zweiradfahrer und Fußgänger
    – wird durch die Anschnallpflicht nicht eigentlich das subjektive Sicherheitsgefühl so erhöht („Mir kann nichts passieren!“) so dass es zum Teil zu riskanterer Fahrweise kommt? (Für unschuldig Betroffen tödliche Raserunfälle, …)

    Gab es so eine Diskussion in der Gesellschaft? Ich habe sie nicht wahrgenommen?

    Anderes Beispiel: Rauchen.

    Früher war das Rauchen eher gefördert (Werbung, Zigarettenautomaten). Da war die Zigarettenindustrie-Lobby sowie die Finanzminister dabei. Inzwischen ist Rauchen verpönt, wird schleichend immer teurer (wegen den Steuereinnahmen muss der Rückgang der Raucher kompensiert werden), und durch viele Reglementierungen ist es drastisch eingeschränkt worden.

    Man fragt sich aber: warum?
    1) liegt die Verantwortung der Selbstschädigung nicht bei jedem selbst
    2) kann sich nicht jeder, der sich in der Öffentlichkeit belästigt fühlt, wehren
    3) gerade da, wo Schutz notwendig wäre, im privaten Bereich wo Kinder betroffen sind, ist der staatliche Eingriff am kritischsten zu sehen und bisher nicht erfolgt
    4) ist Arbeitsschutz eine armselige Begründung für Verbote. Keiner muss einen Beruf in der Gastronomie wählen. Und wie etwa ein Stahlgießer oder Zementwerker auch, muss er die dort auftretenden Risiken natürlich tragen.
    5) warum gab es nicht mindestens so viele Nichtraucher-Restaurants und Nichtraucher-Kneipen wie deren Gegenstücke schon vor den Reglementierungen, wo doch der Freie Markt alles richtet und angeblich das Bedürfnis da war? Wollten die Nichtraucher vielleicht doch lieber mit bei den Rauchern hocken anstatt alleine in der Nichtraucherkneipe?

    Das sind nur so ein paar Stichpunkte, die ja Diskussionsfähig wären. Aber ich habe eigentlich nur Diskurssimulationen wahrgenommen. Wo waren die Studien, die die auftretenden Fragen hätten klären helfen können?

    Warum hat sich der Wind beim Rauchen gedreht? Meine Vermutung: weil die Pharmalobby inzwischen dominanter ist und größerer Rendite bringt.

    Lieber einen bis ins hoher Alter dahinsiechenden Patient als einen früh an Lungenkrebs verstorbenen Raucher.

    Also: der Staat greift immer mehr in die persönliche Lebensführung der Menschen ein. In einen Bereich, in dem der Staat meiner Meinung nach nichts zu suchen hat. Aber immer mehr Menschen scheinen genau das zu wünschen und gut zu finden. Mit den Regelungen zu „Hate speech“ wollen die Leute (anscheinend) sogar, dass ihre Äußerungen über das Strafrecht hinaus reglementiert werden.

    Ich glaube zwar nicht, dass die Leute das alles wirklich so wollen. Aber es wird ihnen als „Herrschenden Meinung“ verkauft. Und gegen die stellt man sich ja nicht.

    Kurz: die Grenzen der Übergriffigkeit des Staates werden kontinuierlich immer weiter zuungunsten des Souveräns verschoben. Aus dem freiwilligen Zusammenschluss freier Menschen unter einer selbst gewählten Verfassung wird immer mehr ein Straflager in scheinbarer Selbstverwaltung.

    Aber wenn das die Mehrheit tatsächlich so will …

    1. @Albrecht Storz

      Bis hierhin fand ich ihren Beitrag wirklich super:

      Wir beobachten meiner Meinung nach schon seit Jahrzehnten eine immer stärkere Übergriffigkeit des Staates.

      Leider entwerten sie dann ihren Text mit Trivialbeispielen, die zwar diskussionswürdig sind, aber ihre starken Einstieg nicht wirklich stützen.

      Denn ihre Eingangsthese ist wichtig und richtig.

      Wie hätte es weiter gehen können? Denken sie nur an die (teils eklatanten) Verafssungsbrüche unserer Großparteien:

      Verstoß gegen Artikel 1 GG durch das Luftsicherheitsgesetz
      Verstoß gegen Artikel 1 GG durch die Hartz4-Sanktionspraxis
      Unterstützung von VW beim Massenbetrug
      Unterstützung der US-Amerikaner beim Massenmorden
      Unterstützung des Großkapitals beim Ausbeuten und Zersetzen ganzer Nationen (s. Griechenland, Italien, Ukraine)
      Wiederholter Verfassungsbruch beim (versuchten) Installieren von Überwachungsgesetzen
      (großer Lauschangriff etc.)

      => Die Großparteien haben offensichtlich ein inhaltliches Problem mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die aktuellen Bestrebungen zu Corona sind da nur noch mal die Eskalation dieser grundsätzlich verfassungsfeindlichen Einstellung der Großparteien zu unserer Verfassung.

      1. Sehr geehrter Herr „Horst“

        warum arbeiten Sie sich so an andren ab? Wenn Ihnen mein Text nicht gefällt – schreiben Sie doch selbst einen.

        Ich steh zu allem,was ich geschrieben habe und empfinde Ihre Beurteilung als keineswegs hilfreich.

        Wie es halt so ist: wahrscheinlich sehen wir unterschiedliche Sachen verschieden.

        Warum kann man es nicht bei dieser Selbstverständlichkeit belassen und Sie müssen hier eine Art Deutschlehrer-Aufsatzzensur ablassen? Das ist nicht böse gemeint, soll Ihnen aber zeigen, dass ich Ihre Reaktion ärgerlich finde. Bleiben Sie doch etwas mehr bei sich, bitte.

  7. @Horst sagt:
    26. Mai 2020 um 13:38 Uhr

    Ich Zitiere Sie nochmal:
    „Aber genau in der Hinsicht liegen sie wohl falsch. Sie stellen das Zivilrecht tendentiell über die Verfassung.“

    Absolute nicht Horst ! Ich sehe keinen Widerspruch zwischen der in Ihrem Link dargelegte Position und dem was ich geschrieben habe. Es ging mir lediglich darum zu beschreiben, in welch unterschiedlichen Formen die Verbindlichkeiten und damit Beziehungen im Rechtsverkehr in der Praxis bestehen.

    Die Verfassung regelt das große Ganze, gibt den Rahmen. Das untergeordnete öffentliche / Verwaltungsrecht regelt die Details. Diese dürfen nicht aus dem verfassungsmäßig gegebenen Rahmen fallen.

    Das Zivilrecht regelt die Beziehungen privatrechtlicher Entitäten unter einander, auch immer innerhalb des verfassungsmäßig gegebenen Rahmens.

    Wenn ich also schreibe:
    „Das Beispiel mit den illegalen Knöllchen beruht darauf, dass zwischen dem “Sünder” und dem Sicherheitsdienst keine zivilrechtliche Vertragsbeziehung bestand. Andererseits gab es aber auch kein Gesetz, was es den öffentlichen Stellen (Stadt) erlaubt, diese hoheitlichen Akte zu delegieren.

    meine ich damit, dass einerseits weder von der zivilrechtlichen Seite (Vertrag zwischen Knöllchenfirma und Parksünder) , noch andererseits von Seiten des öffentlichen / Verwaltungsrechtes ( Gesetz) eine Legitimation bestand !
    Mindestens eines von beiden wäre aber die Voraussetzung dafür, einem „Rechtsakt“ Wirksamkeit zu verleihen.

    Ist jedoch weder das eine noch das andere vorhanden, kann, auch wenn es theoretisch Verfassungskonform wäre. keine juristische Wirklichkeit entstehen.

    Verstößt ein Zivilrechtlicher Vertrag gegen die Verfassung / Grundrechte, wäre er selbstverständlich unwirksam. Verstößt ein Gesetz gegen die verfassungsmäßigen Rechte, wäre es ebenso unwirksam.
    Die Unwirksamkeit bekommt eine justiziable Grundlage, unter der Voraussetzung, dass dies per Gerichtsbeschluss festgestellt wurde.

    Sie schrieben ja am 25.05. 22.12 Uhr :

    „Und das wäre nun mal illegal, wenn man die Drittwirkung der Grundrechte ernst nimmt.
    Ein Privater darf keine hoheitlichen Rechte übernehmen.“

    Und da kann ich eben aus eigener beruflicher Erfahrung sagen :

    Doch Horst , das ist möglich, auf der Grundlage eines Gesetzes ! (Ich sage nicht das ich das gut finde)
    Dafür gibt es vielfältige Beispiele in der Praxis.
    So führt der Prüfer einer privaten Prüforganisation, derer es viele gibt, die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (TÜV) an Ihrem Fahrzeug aus, auch ohne das er amtlich anerkannter Sachverständiger ist,
    er hat die hoheitliche Aufgabe auf Grundlage eines Gesetzes delegiert bekommen und erteilt im „Erfolgsfall“
    das hoheitliche Siegel.

    Es bleibt spannend……
    Danke für den interessanten Dialog,

    1. @Anarchist

      Doch Horst , das ist möglich, auf der Grundlage eines Gesetzes !

      Ja, gut, das hab ich eben nicht gewusst. Sie hätten einfach nur den entsprechenden Artikel des GG zitieren müssen. Insofern gesehen war mein Beispiel mit dem Knöllchen unglücklich gewählt. Ich hatte aber gerade kein anderes Bsp parat.

      Auch privatrechtliche Unternehmen können hoheitliche Aufgaben nach Art. 33 Abs. 4 GG wahrnehmen.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe

      Genau das ist aber, denke ich, Zweck einer solchen Diskussion. Man kann sich so zunehmend in Dinge einarbeiten und lernt dazu.

  8. @alle, die sich hier für die jeweilige aktuelle Rechtslage interessieren:
    https://lexcorona.de/doku.php
    »Dieses Wiki soll eine Übersicht über die in Deutschland im Zusammenhang mit der sogenannten Corona-Krise erlassenen Rechtsakte (Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen etc.) und Gerichtsentscheidungen bieten. «

  9. @Horst, 27. Mai 2020 um 21:02 Uhr

    »Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. […]
    Eine Zensur findet nicht statt.«

    Ach, sorry, das war dieser alte Wischlappen, Grundgesetz haben sie das glaube ich mal genannt.
    Kann auch in den Müll, oder?

    1. Zynisch geschrieben:
      Das Grundgesetz wurde von der Bundesregierung durch das Buch „Mein Kampf (dieses Mal gegen Corona)“ ersetzt.
      Und weiter (ohne Zynismus nunmehr):
      Die Bundesregierung war sich hierbei nicht zu schade, die Grundrechte außer Kraft zu setzen, auf unbestimmte Zeit. Nur Asterix (aka B. Ramelow) lehnte sich gegen die neuzeitlichen Gallier (Bundesregierung, Landesregierungen, Weissager/innen aus der Charité, Behörden allüberall) auf und setzte sich gegen diese durch.

  10. Deutlich ist auf der fotografischen Abbildung zu sehen, wer wohl das Sagen in der Politik zu haben scheint, siehe https://taz.de/EU-Rettungsplan-in-der-Coronakrise/!5685085/.
    Die Politikerinnen, die hier in der fotogr. Abb. zu sehen sind, lassen sich den Mund verbieten. Die Oberhand haben wohl, wie in der Nazizeit 1933 bis 1945 die Mediziner/innen und Biolog/innen und die Genannten scheinen die politische Agenda zu bestimmen, das politische und gesellschaftliche Geschehen zu leiten und zu lenken.
    Jede nächste Wahl wird auf diese Weise der Fremdsteuerung der Politiker/innen zu einer Farce verkommen.

  11. Desinformation in Deutschland:
    »Die Erkenntnis kommt aus Island. Seit Mitte April liegt dort eine Studie vor, in der 13.000 Personen auf das ominöse Corona Virus untersucht wurden. Dort waren 0,6% der Frauen, 0,9% der Männer und 0,0% der Kinder unter 10 Jahren infiziert. Direkt im Anschluss an diese Studie wurden in Dänemark, Norwegen und natürlich Island Schulen und Kindergärten wieder geöffnet; in Schweden hat man sie niemals geschlossen. Und in Deutschland sind sie sechs Wochen später entweder immer noch geschlossen oder aber nur teilgeöffnet. Es gibt auch Ende Mai 2020 noch keine Schule, die ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen hat.«

    Weil Wahrheit so einfach sein kann? Und das tut dann weh, oder wie?

    (Quelle: https://qpress.de/2020/05/30/regulaerer-schulbetriebt-erst-wenn-5g-landesweit-verfuegbar-ist/)

  12. Der Corona-Stürmer namens Tagesspiegel treibt es mit den Corona-Vergleichen in seiner heutigen Internet-Ausgabe auf eine Spitze, indem der Tagesspiegel schreibt: „… Heute wissen wir, dass eine sich weltweit verbreitende ansteckende Krankheit das größte Potential hat, Gesundheit und die wirtschaftliche und politische Stabilität aller Menschen zu ruinieren. Und dass sie noch gefährlicher ist als ein Atomkrieg und eine unbremsbare Erderwärmung. …“
    Die offensichtlich in der Sache unwissende Skribentin des Atombomben-„Corona“-Vergleiches, Frau Prof. theol. Dr. Barbara John, ist (gemäß Internet-Seite des Paritätischen Berlin) die Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Berlin, siehe https://www.tagesspiegel.de/politik/wie-funktioniert-bevoelkerungsschutz-deutschland-waere-auf-einen-krieg-besser-als-auf-corona-vorbereitet-gewesen/25872528.html
    https://www.paritaet-berlin.de/kontakt/landesgeschaeftsstelle/ansprechpartner.html#c1249
    Dem Paritätischen Berlin unterfallen organisatorisch eine Menge Sozialvereine und Sozialverbände, die in Berlin ihren Sitz haben.
    Da wikiedia manches Mal wohl etwas mit (freundlich geschrieben) kreativer „Feder“ Lebensläufe von Menschen des öffentlichen Lebens abdruckt, unterbleibt von meiner Seite aus auf dem bei wikiedia.de veröffentlichten Barbare-John’schen-Lebenslauf.
    Am Arbeiten des Paritätischen ist übrigens deutlich zu ersehen und in dessen Informationen und Selbstdarstellungen zu lesen, dass ein ehemals sozialer Verband zu einem neoliberalen Verband mit nicht einmal mehr einem Hauch von sozialem Touch im Laufe der Zeit mutiert ist, der nun sich mit seiner Vorstandsvorsitzenden John sich nicht zu schade dafür ist sich dafür herzugeben zu postulieren, das Corona-„Virus“ sei gefährlicher als eine (abgeworfene?) Atombombe.
    Der Tagesspiegel lässt den John’schen Kommentar unkommentiert veröffentlicht.
    Kopfschüttel,
    Bult.

    P. S.: Da wiki*edia manches Mal wohl… Barbare-John’schen-Lebenslauf.
    Das, was von mir an der Stelle in meinem Kommentar geschrieben wurde, ist wieder kursiv abgebildet, wobei ich in die Worte “wikipedia” den Buchstaben p jeweils durch Setzen eines Sternchens ersetzt habe.
    Sehr geehrter ped,
    ich bitte Sie mal zu überprüfen, weshalb die kursive Schrift sich in meinen Kommentar eingeschlichen hat. Das ist mir schon einmal mit einem von mir gesendeten Kommentar an peds-ansichten.de passiert.
    Danke Ihnen/ Bult.


    Im Kommentarbereich wird das HTML aus Markdown erzeugt und in diesem gilt das Sternchen als Marker für Kursivschrift (erstes Sternchen Beginn, zweites Sternchen Ende). Verzichten Sie einfach auf das Sternchen.
    Grüße, Ped

    1. Guten Tag ped,
      vielen Dank für den Hinweis. Welche Zeichen eignen sich, um Auslassungen in Worten zu kennzeichnen?
      Den Link zu Frau Prof. John hatte ich heute morgen nicht mit beigefügt. Hier ist der Link:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Barbara_John

      Ich fasse den Tsp- nicht an, sondern lese den im Internet. Zum Zitieren brauche ich stets die Originalquelle.
      Am Kiosk würde ich den Tsp. nicht (mehr) kaufen und auch in der Bib. nicht mehr lesen. Dasselbe gilt mir für die taz. /Bult.


      Nun ja, die erste Möglichkeit ist natürlich eine Vermeidung inflationär aufgeführter Namensnennungen. ;-). Ansonsten geht Unterstrich oder Punkte.
      Grüße, Ped

  13. Der weitere Corona-Stürmer, die taz. Schreibt heute verzweifelt fragend, weshalb die Entwicklung des Impfstoffes so lange dauere. Sorry, solche zu Drecksblättern inhaltlich mutierten Blättchen, wie die Corona-.Stürmer taz und Tagessiegel fasse ich nicht mehr an.
    Wenn man bedenkt, dass Stürmer-Skribent/innen zugleich Mitglieder der einschlägigen Journalist/innen-Vereinigungen sind, wird einem erst recht speiübel.
    Link zu der Corona-Stürmer-taz-Veröffentlichung: https://taz.de/Question–Answer-zu-Corona-Impfstoff/!5686835/


    Dafür, dass Sie den Tagesspiegel nicht mehr anfassen, zitieren Sie aber erstaunlich oft aus selbigem ;-). Ist nicht gut für den inneren Frieden.

    1. Wo ist denn meine Antwort auf Ihren Einwand geblieben?
      Also noch einmal hier und jetzt:
      Ich verwende die Corona-Stürmer Tagesspiegel und taz zum Zitieren, sonst habe ich mich von diesen Blättchen abgewendet.

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