Ein Bekenntnis zur vollen Souveränität Syriens.


Das 14. Treffen zu Syrien, abgehalten von den Garantiemächten Iran, Türkei und Russland wurde am 11. Dezember 2019 in der kasachischen Hauptstadt Nur-Sultan beendet. Die praktische Politik, die dort zu Syrien umgesetzt wird, spielt keinerlei Rolle beim Flaggschiff aller Nachrichtenformate – der Tagesschau. Nun, dann müssen halt andere die Information verbreiten.


Desinformation beinhaltet auch die Nicht-Information. Schaut man bei der ARD-Tagesschau zum Stichwort Syrien nach, stellt man immer wieder fest, wie einseitig die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Senders zu dem nahöstlichen Land ausgerichtet ist. Differenzierung und unparteiische Berichterstattung führen ein Mauerblümchendasein. Da konnte es auch nicht verwundern, dass das Treffen der Garantiemächte von Astana ebenfalls keine Rolle spielte (1,2). Andere Massenmedien können sich deshalb trotzdem nicht gegenüber der ignoranten ARD hervorheben, irgendwie marschieren sie bei den politisch brisanten Themen dann doch allesamt im Gleichschritt (3). Dabei ist der Inhalt des Abschluss-Kommuniques von großer Klarheit und berücksichtigt in beeindruckender Art und Weise die Normen des Völkerrechts (4).


Die Islamische Republik Iran, die Russische Föderation und die Republik Türkei als Garantiemächte zur Umsetzung des Astana-Formats:

  1. bekräftigen ihr entschiedenes Eintreten für die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Syrischen Arabischen Republik, sowie für die Ziele und Grundsätze der UN-Charta und betonen die Notwendigkeit der allgemeinen Achtung und Einhaltung dieser Grundsätze;
  2. weisen in diesem Zusammenhang alle Versuche zurück, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung neue Fakten zu schaffen, einschließlich illegitimer, selbstermächtigter Initiativen zur Selbstverwaltung und bekunden ihre Entschlossenheit, sich gegen separatistische Agenden zu stellen, welche darauf abzielen die Souveränität und territoriale Integrität Syriens zu untergraben, wie auch die nationale Sicherheit der benachbarten Staaten zu gefährden;
  3. drücken ihre Ablehnung aus, gegenüber der illegalen Besitznahme und Transfer von Öl und dessen Einnahmen, welche der Syrischen Arabischen Republik zustehen;
  4. verurteilen die fortgesetzten militärischen Attacken Israels, begangen unter Verletzung internationalen – und Völkerrechts, welche die Souveränität Syriens und seiner Nachbarländer untergraben, so wie sie die Stabilität und Sicherheit in der Region gefährden;
  5. erörterten die Lage im Nordosten Syriens und kamen überein, dass eine langfristige Sicherheit und Stabilität in dieser Region nur auf Grundlage der Wahrung von Souveränität und territorialer Integrität des Landes [Syrien] errreicht werden kann. In diesem Zusammenhang begrüßten sie die Unterzeichnung des Memorandums vom 22. Oktober 2019 zur Stabilisierung Nordost-Syriens und bekräftigten die Bedeutung des Adana-Abkommens aus dem Jahre 1998;
    1. untersuchten eingehend die Situation in der Deeskalationszone von Idlib und hoben die Notwendigkeit hervor, durch die vollständige Umsetzung aller Vereinbarungen zu Idlib, insbesondere der aus der Übereinkunft vom 17. September 2018, Ruhe in der Region herzustellen;
    2. äußerten sich ernsthaft besorgt über die wachsende Präsenz und die terroristischen Aktivitäten von Hayat Tahrir al-Sham [HTS, früher al-Nusra Front, zugehörig zu al-Qaida] und anderen, mit diesen verbundenen und vom UN-Sicherheitsrat als terroristisch benannten Gruppen, die eine Bedrohung für Zivilisten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Deeskalationsgebietes darstellen;
    3. bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre Entschlossenheit zur Fortsetzung der Zusammenarbeit für die endgültige Beseitigung von DAESH/ISIL, al-Nusra-Front und aller anderen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die mit al-Qaida oder DAESH/ISIL in Verbindung stehen, wie auch anderer vom UN-Sicherheitsrat als terroristisch benannten Gruppen;
    4. bedauerten sehr wohl die Opfer unter der Zivilbevölkerung und kamen überein, auf Basis der früheren Abkommen und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht konkrete Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung wie auch der Sicherheit des Militärpersonals der Garantiemächte, dass sich innerhalb und außerhalb der Deeskalationszone von Idlib aufhält, zu gewährleisten;
  6.  brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass es keine militärische Lösung für den syrischen Konflikt geben kann und bekräftigten ihr Engagement zum Vorantreiben eines tragfähigen und dauerhaften politischen Prozesses unter syrischer Führung und unter Hoheit Syriens, so wie er, in Einklang mit Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates, auch von den Vereinten Nationen unterstützt wird;
    1. betonten diesbezüglich die Bedeutung der Bildung und Einberufung des Verfassungsausschusses am 30. Oktober 2019 in Genf, sowohl als Erfolg der Bemühungen der Garantiemächte von Astana als auch der Umsetzung der Beschlüsse des Kongresses des Syrischen Nationalen Dialogs in Sotschi;
    2. bekundeten ihre Bereitschaft, die Arbeit dieses Ausschusses durch kontinuierliche Zusammenarbeit mit dessen Mitgliedern wie auch dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Syrien, Geir O. Pedersen, als Vermittler zu unterstützen, um die nachhaltige und wirksame Arbeit des Ausschusses zu gewährleisten;
    3. brachten ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass der Ausschuss in seiner Arbeit von Kompromissbereitschaft und konstruktivem Willen, ohne Einmischung von außen und extern auferlegten Terminplänen geleitet werden sollte, um einen allgemeinen Konsenz zwischen seinen Mitgliedern zu erreichen;
    1. bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Aktivitäten zur wechselseitigen Freilassung von Häftlingen/Entführten im Rahmen der jeweiligen Arbeitsgruppe im Astana-Format fortzusetzen;
    2. betonten, dass die Arbeitsgruppen ein einzigartiger Mechanismus sind, welcher sich als notwendig und wirksam erwiesen hat, um Vertrauen zwischen den syrischen Parteien aufzubauen, und kamen überein, weitere Maßnahmen zur Fortsetzung dieser Aktivitäten in Angriff zu nehmen;
    1. betonten die Notwendigkeit humanitärer Hilfe für landesweit alle Syrer, ohne Diskriminierung, Politisierung und überzogener Vorbedingungen;
    2. unterstrichen ihre Unterstützung sowohl zur Verbesserung der humanitären Lage in Syrien als auch der Fortschritte im Prozess zur Findung politischer Lösungen, so wie sie von der internationalen Gemeinschaft, den Vereinten Nationen und ihren humanitären Organisationen gefordert wurden;
    3. betonten die Notwendigkeit einer verstärkten, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehenden Hilfe, unter Fortsetzung von in der Vergangenheit aufgelegten Wiederaufbauprojekten, einschließlich der Wiederherstellung grundlegender Infrastruktur, wie Wasser- und Energieversorgungseinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser sowie Minenberäumung;
    1. hoben die Notwendigkeit hervor, die sichere und freiwillige Rückkehr von im In- und Ausland lebenden Flüchtlingen an ihren ursprünglichen Wohnort in Syrien zu erleichtern und dabei deren Rech auf Rückkehr und Unterstützung sicherzustellen.
    2. Diesbezüglich forderten sie die internationale Gemeinschaft auf, angemessene Beiträge zu leisten und bekräftigten ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Parteien, eingeschlossen das Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderer internationaler Organisationen fortzusetzen.
    3. Sie kamen überein, weitere Schritte zur Einberufung einer internationalen Konferenz zur humanitären Hilfe für Syrien und der Rückkehr syrischer Flüchtlinge, zu erörtern;
  7. nahmen anerkennend die konstruktive Mitwirkung der Delegationen Jordaniens, des Irak und des Libanons als Beobachter des Astana-Formats zur Kenntnis und betonten deren wichtige Rolle bei den Bemühungen um die Herstellung von Frieden und Stabilität in Syrien;
  8. dankten ausdrücklich den kasachischen Behörden für deren Rolle als Ausrichter des 14. Internationalen Treffens zu Syrien im Astana-Format in Nur-Sultan;
  9. beschlossen das nächste Internationale Treffen zu Syrien im Astana-Format im März 2020 in Nur-Sultan abzuhalten.

Nur-Sultan, 11. Dezember 2019


Auffällig ist die strikte Hervorhebung der Souveränität Syriens, die konkrete Bezugnahme auf UN-Resolutionen, die wiederholte Bereitschaft, mit allen Organisationen guten Willens zusammenzuarbeiten und die konsequente Ansage, dass terroristische Gruppierungen in Syrien keine mittelfristige Zukunft haben. Klar wird auf den Raub und Vermarktung syrischen Erdöls und die wiederholten aggressiven Akte Israels gegen Syrien hingewiesen.

Große Medien in Russland und der Türkei haben die Stellungnahme verbreitet (5,6). In deutscher Sprache ist mir das obige Kommunique nirgends ins Auge gefallen. Es wurde übrigens auch als offizieller Brief an den UN-Sicherheitsrat übermittelt (7), was wiederum für den deutschen Übersetzungsdienst bei der UNO interessant sein müsste … Deshalb die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen wie auch weitere – leider nur englischsprachige – Quellen (8) für alle Interessierten.

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden. Letzte Bearbeitung: 22.12.2019.

(1) 17.12.2019; Suche zu Syrien; https://www.tagesschau.de/suche2.html?page_number=3&query=Syrien&sort_by=date&dnav_type=

(2) 17.12.2019; Suche zu Astana; https://www.tagesschau.de/suche2.html?query=Astana&sort_by=date

(3) 17.12.2019; Suche zu Syrien; https://www.sueddeutsche.de/news?search=Syrien&sort=date&all%5B%5D=dep&all%5B%5D=typ&all%5B%5D=sys&all%5B%5D=time

(4) 11.12.2019; http://mfa.gov.kz/en/content-view/14-10-11-2019; Abschluss-Kommunique des 14. Astana-Treffens zu Syrien

(5) 11.12.2019; https://tass.com/world/1098243

(6) 12.12.2019; http://www.hurriyetdailynews.com/astana-partners-stress-importance-of-syrias-territorial-integrity-149756

(7) 13.12.2019; https://undocs.org/en/S/2019/947

(8) 11.12.2019; https://www.syrianews.cc/talking-is-cheap-turkey-and-usa-condemn-aggression-against-syria/

(Titelbild) Astana, Nur-Sultan, Kasachstan; Autor: Lena1964 (Pixabay); https://pixabay.com/de/photos/kasachstan-astana-1886796/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

3 Gedanken zu „Astana-Treffen zu Syrien“
  1. Die Datumsangaben bei Punkt 14. (März 2010) und bei der Unterschrift (11. Dezember 2020) sind nicht korrekt 🙂


    Danke! VG, Ped

Kommentare sind geschlossen.