Die Herausforderung an echten Journalismus lautet, sich nicht gemein mit einer Sache zu machen.
Diese Herausforderung fordert Eines ganz besonders: Achtsamkeit. Achtsamkeit, die uns lehrt, die eigenen Emotionen zu hinterfragen. Wie wurden diese Emotionen erzeugt und was bewirk(t)en diese in uns? Wie gelingt es uns, im Bewusstsein der erlebten Emotionen sachlich und vorurteilsfrei von einem Ereignis zu berichten? Wo dürfen wir im Rahmen dieser stetigen Achtsamkeit werten und wie sorgfältig und ausgewogen gelingt uns dann eine Bewertung? So wir ein solches Maß an Achtsamkeit erlangt haben, kann es uns, die wir einen Journalismus verfolgen, der seinen Namen auch verdient, natürlich zerreißen, wenn wir uns Konformismus und Opportunismus auferlegen lassen. Ideologische Schreibtischkrieger erreichen wir mit diesem Aufruf zur Achtsamkeit freilich nicht.
Obiges Vorwort erscheint dem Autor eben auch deshalb wichtig, weil er Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten nicht als homogene Masse von Propagandisten betrachtet. Er sieht Menschen, die ihren Beruf mehr oder weniger begeistert ausüben und sich dabei mit ihrer Umgebung zu arrangieren suchen. Die sich versuchen, Druck zu entziehen, einen gewissen materiellen Wohlstand zu wahren, nicht aufzufallen, sich nach Anerkennung sehnen und von Ängsten vor sozialer Ausgrenzung vereinnahmt sind.
In diesen Kontext ist auch die ARD-Berichterstattung zum Ukraine-Konflikt einzuordnen. Eine, die nach wie vor parteiisch, vorwertend, selektiv und tendenziös daherkommt und dabei fleißig mit Doppelstandards hantiert. Beispiel: Als man, auch seitens der EU, mittels härtester Sanktionen auch die Infrastruktur und Wirtschaft Syriens zugrunde richtete, begründete man das mit dem „doppelten Verwendungszweck“ von Rohstoffen und Produkten, durch den der „Diktator Assad“ auch „seinen Krieg gegen sein Volk“ betreiben würde. Und deswegen müsste eben auch das syrische Volk leiden. Wir halten an dieser Stelle fest, dass diese Vorwürfe sich im Nachhinein stets als haltlos erwiesen.
Wenn Russland im Zuge eines ausgewachsenen militärischen Konflikts mit seinem Nachbarland dessen Energieinfrastruktur angreift, ist das natürlich etwas ganz anderes. Das ist ein handfester Widerspruch, für den George Orwell seinerzeit in seinem Roman 1984 einen starken Begriff einführte: Doppeldenk.
Guten Tag den verantwortlichen Redakteuren und Autoren der ARD-Tagesschau,
in diesem weiteren offenen Brief richte ich einige gern beantwortete Fragen an Sie. Unterteilt ist das Ganze in drei Fragenkomplexe. Fragenkomplex Eins begründet sich aus der folgenden von Ihnen aufgestellten Behauptung:
„Russland versucht, die ukrainische Zivilbevölkerung in den eisigen Wintermonaten von Wärme und fließendem Wasser abzuschneiden, um so den Widerstandswillen gegen die Invasion zu brechen.“ (1)
Wie meinen Sie das? Ist das lediglich eine Interpretation Ihrerseits? Haben russische Offizielle so etwas behauptet? Was haben russische Offizielle überhaupt zu deren Angriffen gegen Infrastruktur in der Ukraine vorgebracht? Haben Sie keine Kenntnis von den entsprechenden Verlautbarungen der russischen Seite? Oder haben Sie davon Kenntnis und vorenthalten sie es den Zuschauern und Lesern? Wie plausibel ist eigentlich die von Ihnen wiedergegebene Behauptung? Wiedergegeben schließt tatsächlich ein, dass Sie unter Umständen nicht einmal die Behauptung aufgestellt, sondern sich — wie in vielen anderen, ähnlich gelagerten Fällen — lediglich als Lautsprecher zur Verfügung gestellt haben.
Es ist überflüssig, Ihnen eine andere Interpretierung für die russischen Angriffe auf die Energieinfrastruktur der Ukraine zu präsentieren. Sie sind es, die „Ihre“ Version, „Ihre“ Wertung zu belegen haben. Was Sie nicht tun.
Erinnern Sie sich, die Verantwortlichen bei der ARD-Tagesschau, noch an Ihre Syrien-Berichterstattung? In der unbarmherzige Sanktionen zum Schaden der syrischen Zivilbevölkerung seitens der EU verhängt wurden, ohne dass das bei der ARD kritisch hinterfragt worden wäre? Im Gegenteil: Es wurde, eng an die Regierungserzählung gelehnt, auf den doppelten Verwendungszweck (dual use) hingewiesen. Bis heute wird die inzwischen von islamistischen Extremisten gestürzte syrische Regierung des Präsidenten Baschar al-Assad („Assad-Regime“) verunglimpft, dass sie ihr Volk mit Giftgas und Fassbomben terrorisiert hätte (2).
HTS, eine al-Qaida-Fraktion, ein Sinnbild für den im Westen zum Monster aufgeblasenen, angeblich unsere Demokratien angreifenden Terrorismus, ist im Dezember 2024 in Damaskus an die Macht gekommen. Und was folgte umgehend? Der vorgeschobene Grund für die Sanktionen gegen Syrien unter der Regierung Assad lautete, dass diese einen Krieg gegen das eigene Volk führen würde. Als durch HTS-Milizen im März 2025 Massaker an Hunderten Angehörigen ethnischer Minderheiten verübt wurde, blieb der Aufschrei gedämpft (3). Stattdessen hob zwei Monate später die EU ihre Wirtschaftssanktionen gegen das Land auf (4). Die EU-Sanktionspolitik repräsentiert hervorragend das Doppeldenk, und die öffentlich-rechtlichen Sender tragen es in ihrer Berichterstattung mit.
Ja, die ARD-Tagesschau-Redakteure und sich als Journalisten bezeichnende Meinungsmacher haben bereits vor der „Pandemie“ ihr Publikum angelogen. Sie taten es zum Beispiel im Falle Syriens und auch im Falle Libyens.
Dass die Energieinfrastruktur, nicht nur die der Ukraine, sowohl einen zivilen als auch einen militärischen Verwendungszweck besitzt, braucht nicht diskutiert werden. Unzweifelhaft und doch dosiert zielt Russland mit seinen Angriffen auf diese Energieinfrastruktur. Es wird ja auch gar nicht bestritten. Aber den Sinn dieser Angriffe auf dem eines Terrors gegen die Zivilbevölkerung des Landes umzudichten, ist Propaganda. Und in diesem Falle kann man das auch als bösartig bezeichnen. Die selbstgerechten und vermeintlich moralisch korrekten Guten sind stets in Gefahr, anderen Böses anzutun.
Begründen Sie bitte also, welche Belege Sie dazu animieren, regelmäßig von einem russischen Terror gegen die Zivilbevölkerung der Ukraine zu sprechen oder zu schreiben. Besonders widerwärtig war das diesbezügliche Engagement auch Ihres Senders bei der Berichterstattung zu den Ereignissen im Frühjahr 2021 in der nahe Kiew gelegenen Kleinstadt Butscha. sowie der im Südosten der (damaligen) Ukraine gelegenen Großstadt Mariupol.
Nun zu Fragenkomplex Zwei, dem ein weiteres Zitat aus Ihrem Artikel zugrunde liegt:
„Die Ukraine und ihre europäischen Verbündeten hatten sich zuletzt mit den USA auf einen 20-Punkte-Plan zur Beendigung des russischen Angriffskriegs geeinigt. Damit liegt eine überarbeitete Fassung eines im November von den USA vorgelegten 28-Punkte-Plans vor, der als sehr russlandfreundlich kritisiert worden war.“ (1i)
Meine erste Frage hierzu ist suggestiv. Das bedeutet, dass Sie mir die Antwort, so nehme zumindest ich an, sofort geben könnten, Sie diese mir aber vorenthalten müssen. In diesem Sinne frage ich: Warum verwenden Sie permanent den Begriff „russischer Angriffskrieg“? So Sie doch weder damals noch heute von einem völkerrechtswidrigen NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien sprachen, auch nicht von einem völkerrechtswidrigen NATO-Angriffskrieg gegen Libyen oder von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mehrerer NATO-Staaten gegen den Irak? Warum fiel Ihnen außerdem nicht der Begriff völkerrechtswidriger Angriffskrieg ein, als NATO-Truppen in Afghanistan einfielen? Also: Warum ist nun ausgerechnet Russlands Intervention in der Ukraine als „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ permanent und prominent herauszustellen? Die Antwort kennen Sie und ich gleichermaßen. Oder doch nicht?
Zur nächsten Frage: Was am 28-Punkte-Plan der USA ist „russlandfreundlich“? Was verstehen Sie, die Redakteure und sich als Journalisten verstehenden Mitarbeiter überhaupt unter „russlandfreundlich“? Ist „russlandfreundlich“ zu sein, etwas Schlechtes? Den Begriff „russlandfreundlich“ in einer negativen Konnotation anzuwenden, verweist auf ein typisches Beispiel für Doppeldenk. Freundlich zu sein, sei danach zu kritisieren. Bestimmte Gesellschaften verdienten es nicht, freundlich behandelt zu werden. Ja, man müsste sich nicht einmal deren Befindlichkeiten und Interessen im Sinne eines Verstehens zuwenden.
Hat man sich bei der ARD-Tagesschau die Mühe gemacht, diesen 28-Punkte-Plan der US-Regierung — nicht etwa den „angepassten“ 20-Punkte-Plan (5) — für das deutsche Publikum im Wortlaut ins Deutsche zu übersetzen? Da meine Suche erfolglos blieb (6), senden Sie mir bitte den entsprechenden Link. In diesem speziellen Fall sind Ihnen private Massenmedien sogar einen Schritt voraus (7).
Gehen wir weiter zu Fragenkomplex Drei: Die europäischen Kriegsparteien auf Seiten der Ukraine brachten eine „Überarbeitung“ des US-Friedensplanes vor, einen 20-Punkte-Plan. Sie agierten also nicht, sie reagierten auf einen Friedensplan. Dazu frage ich Sie: Welche initialen, konkreten Pläne für eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts sind bislang aus dem EU-Europa gekommen? Und das Drängen auf einen bedingungslosen Waffenstillstand ist ja wohl kaum mit einem Friedensplan gleichzusetzen — oder sehen Sie das bei der ARD-Tagesschau anders?
Weiterhin schrieben Sie:
„Moskau hat bislang jegliche Anpassungen zurückgewiesen und beharrt in den meisten Verhandlungspunkten auf Maximalforderungen.“ (1ii)
Um Ihnen aufzuzeigen, was Deutungen in der Wahrnehmung des Rezipienten bewirken, serviere ich Ihnen das Zitat noch einmal, aber mit einer klitzekleinen Änderung:
„Moskau hat bislang jegliche Anpassungen zurückgewiesen und beharrt in den meisten Verhandlungspunkten auf Minimalforderungen.“
Was Sie mit dieser Aussage verstecken, ist die Tatsache, dass in Washington ein Dokument erarbeitet worden war, dass die Interessen beider Seiten, der ukrainischen und der russischen Seite berücksichtigte. Zurückgewiesen von der russischen Seite wurden die im Nachhinein und ohne Einbeziehung Russlands erzwungenen „Anpassungen“. Eingebracht von jenen politischen Akteuren, die weder vor noch nach der Eskalation des Ukraine-Konflikts jemals ein eigenes Dokument vorgelegt haben, dass den Namen Friedensplan verdient hätte.
Um das allerdings alles vernünftig einordnen zu können, ist natürlich ein gewisses Hintergrundwissen unerlässlich. Daher frage ich Sie, die Verantwortlichen für die Berichterstattung der ARD-Tagesschau:
Welche Forderungen stellte Russlands Führung ganz offiziell vor der Eskalation des Ukraine-Konflikts im Februar 2022? Welche Änderungen in den Forderungen haben sich im Zuge der dortigen Ereignisse in den letzten fast vier Jahren ergeben? Wie begründet die Führung Russland das?
Es dürfte eingängig sein, dass wir erst dann, wenn wir davon genügend Kenntnis besitzen, auch eine Einschätzung vornehmen können, wie die Zurückweisung der „Anpassungen“ durch Russland zu erklären ist. Russlands Sicherheitsinteressen lassen sich in drei knappen Zeilen niederschreiben. Sind sie einem bekannt, bekommen die Forderungen Moskaus eine ausreichende Plausibilität. Großartig investigativ muss man dazu gar nicht werden. Können Sie, die Ihre journalistischen Ansprüche sozusagen als Kodex zur verbindlichen Richtschnur erklärt haben (8), das für den geneigten Leser an dieser Stelle leisten?
Auch Sie von der ARD-Tagesschau können natürlich Bewertungen vornehmen. Aber zuvor haben Sie nun einmal von der Sache — und dort eben ohne Vorurteil — zu berichten. Die Sache hier besteht in den grundlegenden Forderungen Russlands in der Sache Ukraine. Und diese Forderungen sind nicht nur an die Ukraine gerichtet. Schon deshalb nicht, weil die Ukraine in keiner Weise souverän ist. Sie ist es weder politisch, noch ist sie es wirtschaftlich und militärisch ist sie es schon gar nicht. Daher haben sich Russlands Forderungen, die auf den Sicherheitsinteressen des Landes begründet sind, stets auch an Akteure wie die NATO, die EU und die USA gerichtet.
In Erwartung einer substanziellen Antwort
Peter Frey
Bitte bleiben Sie schön achtsam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
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(1 bis 1ii) 17.01.2026; ARD-Tagesschau; Ukrainische Vertreter verhandeln erneut mit den USA; https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/ukraine-usa-116.html
(2) 09.12.2024; Europäischer Rat; Syrien: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zum Sturz des Assad-Regimes; https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/12/09/syria-statement-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-european-union-on-the-fall-of-the-assad-regime/
(3) 10.03.2025; ARD-Tagesschau; Moritz Behrendt; Die Angst der Alawiten; https://www.tagesschau.de/ausland/asien/syrien-massaker-alawiten-hilferufe-100.html
(4) 20.05.2025; zdf heute; Syrien: EU hebt Wirtschaftssanktionen auf; https://www.zdfheute.de/politik/ausland/syrien-sanktionen-aufhebung-eu-100.html
(5) 19.11.2026; ARD-Tagesschau; Suche nach „28 Punkte-Plan“; https://www.tagesschau.de/suche#/article/2/?searchText=28%20Punkte-Plan
(6) 28.12.2025; ARD-Tagesschau, dpa, Reuters; Das sieht der 20-Punkte-Plan vor; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-selenskyj-20-punkte-plan-100.html
(7) 21.11.2025; Tagesspiegel; Benjamin Reuter; Neuer Friedensvorstoß von Trump. Das ist der 28-Punkte-Plan für die Ukraine im Wortlaut; https://www.tagesspiegel.de/internationales/neuer-friedensvorstoss-der-usa-das-ist-der-28-punkte-plan-fur-die-ukraine-im-wortlaut-14903711.html
(8) 28.11.2023; ARD; Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte für die ARD-Gemeinschaftsangebote; https://www.ard.de/die-ard/organisation-der-ard/gremien/gvk-pressemitteilungen/Qualitaetsrichtlinie-der-ARD-Rundfunkraete-100.pdf
(Titelbild) Ukraine, NATO, Flagge; Autor: Wilfried Pohnke (Pixabay); 15.04.2022; https://pixabay.com/photos/nato-ukraine-flag-solidarity-7131948/; Lizenz: Pixabay License
In dem Zusammenhang: wie steht es an der Zwangsgebühren-Front? Ich warte gerade mal wieder auf Post vom Gerichtsvollzieher.
Oder was mir noch einfällt: Die mir bekannten Versuche, das Zwangsprinzip anzugreifen operieren ja politisch, also indem vorgehalten wird, dass der ÖRR nicht neutral berichtet.
Aber was ist eigentlich mit dem ganzen Schmu, den man mit seinen Zwangsgebühren auch noch finanziert?
Seifenopern, Idiotenquizsendungen, seichte Krimiunterhaltung, überhaupt Unterhaltung, und sogar Werbung (Vorabendprogramme) – ist das im Auftrag des ÖRR einbegriffen? Ist der Zwangsbeitrag für solcherart Bürgerbespaßung vorgesehen? Ich für meinen Teil könnte auch auf den Sport vollständig verzichten. Gut, da werden andere anderer Meinung sein …
Aber was soll diese Vollverblödetenrundumbespaßung im ÖRR?
Ist es bekannt ob jemand schon mal in der Richtung argumentiert hat in einem Zwangsbeitragsverweigerungsverfahren? Gibt es dazu Urteile?