Von Parteien, Nichtregierungsorganisationen und kriminellen Vereinigungen
Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich, Jahrhunderte übergreifend, interessante Kontinuitäten. Grundsätzlich bestand und besteht die Aufgabe des Strafgesetzbuches — und das gilt sicher über Deutschland hinaus — wenn auch nicht nur, so trotzdem maßgeblich darin, bestehende Machtstrukturen zu sichern. Und wie immer das Strafrecht auch ausgelegt sein mag, geht dessen Umsetzung immer die Formung eines gewissermaßen moralischen Rechts voran. Menschen oder Gruppen, die man im Vorfeld moralisch aburteilte, lassen sich nachfolgend deutlich bequemer auch juristisch verurteilen. Einfach deshalb, weil man dafür eine passende gesellschaftliche, moralisch geschwängerte Akzeptanz geschaffen hat. Man wird dann schon etwas finden, dass der Illusion genug Nahrung gibt, dass doch alles nach Recht und Gesetz abliefe.
Das Strafrecht spiegelt nicht nur den zivilisatorischen Stand wieder, auf dem Individuen und Gruppen miteinander umgehen. Bezogen auf Deutschland lässt sich das vielleicht am Besten am Schutz des Eigentums und dem Gewaltmonopol der Exekutive verdeutlichen. Es regelt somit, wie allgemein zur Norm gewordene Regeln im privaten und öffentlichen Raum per Strafe beziehungsweise derer Androhung durchgesetzt werden.
So gesehen ist das Strafrecht ein Werkzeug zur Aufrechterhaltung etablierter Verhältnisse. Womit es zwangsläufig auch als Mittel zum Machterhalt taugt und eingesetzt wird. Das Strafrecht wird also instrumentalisiert. In ihm werden Regeln definiert, die je nach Bedarf ausgelegt und angewendet werden können. Es lebt von Grauzonen. Eine dieser Grauzonen ist im Begriff „öffentliche Ordnung“ verankert.
Die „öffentliche Ordnung“
„öffentliche Ordnung“ wird im Grunde durch jeden Menschen als Begriff zuerst positiv wahrgenommen. Das ist eine Wahrnehmung auf der Gefühlsebene. Wir suchen und brauchen Ordnung und Verlässlichkeit. Das gibt uns Sicherheit und damit Freiheitsgrade, um privat und öffentlich innerhalb allgemein anerkannter Rahmenbedingungen tätig zu sein. Eine plausible, „knackige“ Definition wie diese, trifft es recht gut:
„Der Begriff [„öffentliche Ordnung“] bezeichnet sogenannte ungeschriebene Regeln. Diese sind soziale und ethische Normen, die nicht gesetzlich festgelegt sind, aber dennoch das Verhalten in der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen.“ (1)
Instinktiv werden wir daher auch eine Störung der „öffentlichen Ordnung“ ablehnen. Das ist selbstverständlich. So weit, so gut.
Das Problem besteht darin, dass Macht sich das zunutze macht. Macht ursurpiert, ja, vor allem psychologisch, und das dann natürlich auch auf der Begriffsebene. Wenn Macht von „öffentlicher Ordnung“ spricht, dann meint sie „ihre öffentliche Ordnung“. Sie nutzt die großen Schnittmengen „öffentlicher Ordnung“, um ihre ganz eigene, spezielle „öffentliche Ordnung“ quasi als trojanisches Pferd unterzubringen. Wobei sich das in der Praxis durchaus komplexer darstellt. Dort zeigt sich die Judikative nämlich auch als Spiegel der Auseinandersetzung unterschiedlicher Gruppen im Machtspiel. Und zeigt auf die Doppelmoral, die Machtsystemen innewohnt. Bleiben wir diesbezüglich beim Rechtsbegriff „öffentliche Ordnung“ — was lässt sich darunter verstehen?
Wenn Juristerei ins Spiel kommt, wird es nicht etwa präziser. Nein, es wird lediglich detaillierter. Das Unscharfe in der juristisch gefärbten Definition findet der geneigte Leser innerhalb der Klammern im Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung:
„Der Begriff öffentliche Ordnung umfasst Normen und Vorschriften, die für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben in einer Gesellschaft unerlässlich sind (und gegebenenfalls über die Regelungen des bürgerlichen, Straf- oder öffentlichen Rechts hinausreichen). Für das Entstehen eines positiven gesellschaftlichen Zusammenlebens ist jeder Bürger […] mitverantwortlich. Die Abwehr von Störungen der öffentliche Ordnung und von Gefahren für die öffentliche Ordnung ist Aufgabe der Polizei.“ (2)
Das gibt jenen, die über ausreichend Macht verfügen, einen großen Gestaltungsspielraum. Juristen sind sich dieser Unschärfe durchaus bewusst:
„»Öffentliche Sicherheit und Ordnung« bezieht sich auf zwei zentrale Begriffe im Polizei- und Ordnungsrecht. Sie werden oft gemeinsam verwendet und repräsentieren die Gesamtheit aller schriftlichen und nicht schriftlichen Regeln, die als Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in einer Gesellschaft gelten. Diese Begriffe sind rechtlich nicht klar definiert und variieren je nach Kontext und Rechtsprechung.“ (3)
Aber es ist sicher eingängig, wenn wir annehmen, dass die Störung oder Gefährdung der „öffentlichen Ordnung“ — real oder lediglich vorgeworfen — als kriminell eingestuft wird. Und sollte sich eine Organisation auch noch hauptsächlich operativer Methoden zum Zwecke der Erreichung strategischer Ziele verschrieben haben, die eine Störung der „öffentlichen Ordnung“ ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen, dann könnte man möglicherweise von einer kriminellen Vereinigung sprechen. Womit wir zum „Doppeldenk“ hinleiten — einer von George Orwell in seinem Roman 1984 verwendeten Begrifflichkeit, die umschreibt, wie ein und dieselbe Person mit Überzeugung zwei sich rational völlig widersprechende Ansichten vertritt (4, 5).
Experten und Doppeldenk
Warum (siehe oben) „könnte“ man von einer kriminellen Vereinigung sprechen? Weil es als eine Auslegungssache zu verstehen ist. Wenn die herrschende Macht oder auch einflussreiche Machtgruppen innerhalb des herrschenden Machtsystems von den Aktivitäten solch einer Gruppe profitieren, dann werden sie deren Vorgehen nach Kräften entkriminalisieren. Sind die Gruppen der Durchsetzung von Machtinteressen nicht dienlich oder gefährden diese gar, dann werden sie eben kriminalisiert. Dazu bedient man sich der Institutionen des Staates, dessen Legislative, Judikative und Exekutive. Das funktioniert nur mit Doppelmoral. Doppelmoral, die in psychologische Operationen eingepackt wird, um den Bürger sozusagen „mitzunehmen“. Das klingt dann — wir zitieren beispielhaft aus den öffentlich-rechtlichen Medien, die sich so gern ihrer unabhängigen Berichterstattung rühmen — in etwa so:
„Rechte Gruppen machen sich die Corona-Pandemie oder aktuell die Energiekrise zu Nutze und schüren Hass auf die Regierung, auf Andersdenkende oder Minderheiten. Gleichzeitig gehen immer mehr junge Menschen auf die Straße, die sich wegen des Klimawandels sorgen und für eine andere Klimapolitik protestieren.“ (6)
Das ist ein exemplarisches Beispiel dafür, wie die selbsternannten Qualitätsmedien systematisch die angeblich „Guten“ und die angeblich „Schlechten“ manipulativ herausstellten. Zudem ist es ein vollständiges, absolut unkritisches Mittragen von Regierungspolitik — auch der dahinter dominierenden Ideologie. Bei dem nicht davor gescheut wird, die politische und überhaupt gesellschaftliche Opposition zu marginalisieren, zu diffamieren, zu verleumden — eben zu kriminalisieren. Bei dem mit zweierlei Maß zu Werke gegangen wird.
Obiges Beispiel nahm vier große Themenkomplexe auf: die sogenannte Corona-Pandemie, die sogenannte Energiekrise, eine angebliche Hasskriminalität sowie die angeblich drohende Klimakatastrophe. Erstaunt kann der Betrachter möglicherweise erfassen, dass all diese Themenkomplexe hausgemacht sind, als Problem konstruiert und damit auch der Handlungsbedarf künstlich erschaffen wurde. Und was die Sache so bedenklich erscheinen lässt: Mittels dieser konstruierten Krisen wird systematisch die Bevölkerung gespalten, die Menschen gegeneinander ausgespielt. Mittels dieser konstruierten Krisen wird das, was wir allgemein und instinktiv unter „öffentlicher Ordnung“ verstehen, gefährdet.
Wer die „Pandemie leugnet“ ist böse, Unterstützer der „Corona-Maßnahmen“ sind entsprechend gut. Wer die sogenannte Energiekrise, vor allem wie sie herbeigeführt wurde, kritisiert, ist böse. Wer Flüssiggas zu überteuerten Preisen als wertvollen Beitrag zum „Energiewandel“ unterstützt, ist gut. Wer billiges, vergleichsweise sauberes und verlässlich geliefertes Gas aus Russland gut findet, ist böse. Wer „gegen Hass auf die Regierung“ auf die Straße geht, ist gut, und wer die grundsätzliche Politik der Regierungen kritisiert, ist dann natürlich böse. Wer die lancierte „Klimapolitik“ im öffentlichen Raum „antreibt“, ist auch gut. Wer die „Klimapolitik“ als Farce begreift und anprangert, ist logischerweise böse. Spalte und herrsche, so funktioniert das in der Praxis. Aber wenden wir uns der juristischen Auslegung dieser „guten“ und „bösen“ Taten zu. Schauen wir, wie hier die „öffentliche Ordnung“ ins Spiel gebracht wird. Solche Leute stör(t)en doch ganz gewaltig die öffentliche Ordnung — oder eher nicht?
„Immer wieder werden Maskenverweigerer gewalttätig: Gewalt aus dem Corona-Protest- oder Querdenker-Milieu ist in Deutschland nicht neu. Kaum ein Tag vergeht, an dem man nicht von einem Impfgegner oder Maskenverweigerer hört, der in der U-Bahn, im Supermarkt oder im Einkaufszentrum nicht nur die geltenden Regeln missachtet, sondern auch noch Menschen bedroht, die die Einhaltung dieser fordern.“ (7)
Haben Sie die Täter-Opfer-Umkehr erfasst? Menschen, welche ihre Mitmenschen glaubten maßregeln zu dürfen („Maske auf!“) wurden zu Opfern gekürt, während man die Opfer kriminalisierte.
Ansonsten ist das leider nicht nur hahnebüchener Unsinn, sondern es ist aus Sicht des Autors kriminell. Über Verleumdungen wurde im wahrsten Sinne des Wortes das Verhalten von Menschen angeprangert, die sich die Übergriffigkeiten von Behörden und Mitmenschen nicht gefallen ließen. Die „Missachtung geltender Regeln“ wurde zum Straftatbestand hochstilisiert, „Impfgegner“ und „Maskenverweigerer“ als moralisch verkommen dargestellt und kriminalisiert. Jeder kann es wissen: Das Aufzwingen der Masken war medizinisch unsinnig, übergriffig, kriminell, und für das Aufzwingen der „Impfungen“ gilt das Gleiche. Es war schlichtweg Unrecht.
Hass und Hetze als Straftatbestand wurde aber auch bei diesem Beitrag des Berliner Kurier nicht in Betracht gezogen. Macht macht Recht. Der Berliner Kurier schrieb seinen Hass absolut auf Linie und blieb also ungestraft. Auch wenn diese Art von Volksverhetzung automatisch auch zu einer Störung der „öffentlichen Ordnung“ führen muss.
Die Aushebelung des Grundgesetzes in den Akutzeiten der PLandemie aktivierte auch den Verfassungsschutz. Er zeigte sich besorgt über die Grundrechtsverletzungen? Gott bewahre, die Proteste gegen die Grundrechtsverletzungen machten ihm zu schaffen. Aber die systematische Verletzung von Grundrechten benötigt natürlich eine sprachliche Verkleidung — in diesem Fall „Corona-Maßnahmen“. Dann kann man nämlich von „Corona-Protesten“ statt von Protesten gegen die Verletzung elementarer Grund- und Menschenrechte sprechen:
„Corona-Proteste immer radikaler: Verfassungsschutz-Chef Haldenweg warnt vor neuen Gewalttaten und einer Rechtsradikalisierung.“ (7i)
Beachten wir: Erst wird öffentlich kriminalisiert, die öffentliche Meinung durch Meinungsmacht auf das Kommende eingestimmt. Dann geht die Exekutive und Judikative ans Werk und schiebt den Stigmatisierten einen juristischen Beweis für deren angeblich kriminelles Verhalten unter. Das öffentliche Abschlachten von Gegnern, falsch, Kritikern der Regierungspolitik, fand zuvor in etwa so statt:
„Wie schlimm soll es denn noch werden? Seit Wochen und Monaten gehen in zahlreichen Städten Deutschlands Menschen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. […] Längst haben die rechtsextremen Akteure die Führung und Organisation der als Spaziergänge getarnten Demos und Aufmärsche übernommen.“ (7ii)
Sagte der als Extremismusforscher in den Medien herumgereichte Systemling Matthias Quendt. Und kriminalisierte jene Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung im öffentlichen Raum im Rahmen des Grundgesetzes wahrnahmen. Menschen, welche aktiv Demokratie lebten. Wobei die überwältigende Mehrheit dieser Menschen eine bemerkenswerte Friedfertigkeit in ihren Protesten (Stichwort „Spaziergänge“) demonstrierten:
„Bislang bleiben die Kritiker der »Corona-Maßnahmen« ‚bemerkenswert‘ ruhig, wenn sie angegriffen werde, sagt Extremismus-Experte Matthias Quent. Das Vorgehen der Polizei gegen die Kritiker könne aber Einzelne aufwiegeln.“
Und genau das geschah: Die Polizei ging wiederholt und systematisch, oft mit völlig unverhältnismäßiger Härte, gegen Kritiker vor. Aber nein, das hat der Extremismus-Experte Matthias Quent natürlich nicht moniert. Sein Doppeldenk agiert nach seinen eigenen moralischen Maßstäben. Was Quent tatsächlich gesagt hat, ist dies:
„Bislang bleibe die Klimaschutzgruppe Letzte Generation ‚bemerkenswert‘ ruhig, wenn sie angegriffen werde, sagt Extremismus-Experte Matthias Quent. Das Vorgehen der Polizei gegen die Letzte Generation könne aber Einzelne aufwiegeln.“ (8)
Extremisten — ganz nach Bedarf
Als Menschen gegen die Verletzung ihrer Grundrechte auf die Straße gingen, lamentierten Leute wie Quent: „Wie schlimm soll es denn noch werden?“ (siehe weiter oben). Ganz im Sinne dieser Leute gab es massenhafte Übergriffe gegen die Protestierenden seitens Polizei und Justiz.
Aber als die „Klimaschutzgruppe“ — der Begriff ist unsinnig, diese Gruppe kann, wie alle anderen auch, überhaupt kein Klima schützen — den öffentlichen Raum in Beschlag nahm, mahnte Quent: „Das Vorgehen der Polizei gegen die Letzte Generation könne aber einzelne aufwiegeln“. Dabei leisteten sich die „Aktivisten“ der „Klimaschutzgruppe“ Übergriffigkeiten gegen ihre Mitmenschen, die den protestierenden Kritikern der Grundrechtseinschränkungen nicht im Traum eingefallen wären. Aber ausgerechnet diese Kritiker wurden immer wieder in einen Kontext mit Extremisten, Rechtsextremisten natürlich, gestellt.
Nun, was diese „Klimaschutzgruppe“ betrifft — sind (waren) das Extremisten? Oder ist das, was diese Menschen taten, demokratisch und die Verfassung respektierend?
„Sollten wir von Ihnen bis zum 07.10.2022 keine Antwort erhalten, die uns zeigt, dass Sie diese Maßnahme umsetzen werden, sehen wir keine andere Möglichkeit, als gegen Ihren aktuellen Kurs Widerstand zu leisten. Wir werden in diesem Fall ab dem 10.10.2022 erneut für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung sorgen. Diese Störung werden wir nicht einstellen, bis wir von Ihnen eine Reaktion bekommen, die es unserem Gewissen erlaubt, aufzuhören.“ (9, 10)
Diese Drohung wurde an eine Reihe von Städten geschickt, um ultimativ einen sogenannten Gesellschaftsrat einzufordern, „der sich Gedanken darüber machen soll, wie Deutschland bis 2030 klimaneutral werden könnte“ (9i). Was ist eine Empfehlung? Das hier ist keine, auch wenn sie als solche bezeichnet wird. Das ist eine unverblümte Forderung:
„»Die Bundesregierung soll öffentlich versprechen, dass sie die Empfehlungen des Gesellschaftsrates umsetzen wird«, heißt es in dem Brief vom 6. März [2023], der in Hamburg auch an sämtliche Bürgerschaftsfraktionen ging.“ (9ii)
Es muss offen gesagt werden: Das propagierte und ultimativ geforderte Ziel einer „Klimaneutralität“ verkörpert Schwachsinn erster Güte. Es gibt überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage, mit der sich überhaupt eine wie auch immer geartete Klimaneutralität definieren, geschweige denn umsetzen ließe. Aber auf der Basis einer von einflussreichen Machtgruppen geförderten und gesellschaftlich um sich greifenden CO2-Hysterie ist leider auch Schwachsinn, gern auch Unsinn, hoffähig.
Aber den gesellschaftlichen Frieden mit Unsinn zu gefährden ist nicht Zufall, nicht die Verkettung unglücklicher Umstände. Auch die PLandemie-Hysterie, ja überhaupt die Viren-Hysterie beschreibt rational gesehen Unsinn. Dieser Unsinn ist etwas für die Emotionen, es ist die Aushebelung, die Paralysierung des gesunden Menschenverstandes. Es ist äußerst aufschlussreich, wenn die mit Unsinn begründete Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens und die damit einhergehende Labilisierung der öffentlichen Ordnung bei der Exekutive mit allergrößtem Verständnis aufgegriffen wurde.
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz sah das alles sehr entspannt (4i, 9). Wir können annehmen, dass das Verhalten der „Aktivisten“ der offiziellen Politik in die Hände spielte:
„»Extremistisch ist immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt wird. Und genau das tun die Leute ja eigentlich nicht. Die sagen: Hey, Regierung, ihr habt so lange geschlafen. Ihr, Regierung, müsstet jetzt endlich mal was tun.« Anders könne man gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System respektiert, wenn man die Funktionsträger zum Handeln auffordert.“ (9iii)
Aber das sind keine Klimaschutzgruppen, das sind „Klima“-Extremisten. Leute, oft sehr junge Menschen, die meinen, „Klimaweisheiten“ als nicht mehr zu hinterfragende Naturgesetze verbreiten zu dürfen, und auf dieser Basis absurde „Klimaschutzmaßnahmen“ einfordern (12). Leute, die im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates kein Mandat erhalten haben, sehen sich berufen, zur Umsetzung „ihrer“ „Klimaschutzforderungen“ massiv in das öffentliche Leben, in die öffentliche Ordnung einzugreifen. Doch das alleine ist es eben gerade nicht. Es sind die strategischen Ziele, die den Extremismus nicht nur dieser Gruppe erkennen lassen — wofür Regierungsbehörden aus gutem Grunde blind sind (13).
Merke: „Corona-Gegner“ sind irgendwie extremistisch, obwohl deren Proteste prinzipiell und konsequent friedlich waren und auch noch die angeblich unantastbaren, in der Verfassung hinterlegten Grundwerte der Gesellschaft in Schutz nahmen. „Klima-Aktivisten“ sind dagegen irgendwie nicht extremistisch, obwohl sowohl ihre Ziele als auch ihr Vorgehen auf eine Störung dessen zielen, was wir unter „öffentlicher Ordnung“ verstehen .
„Klimaaktivisten“, gern auch „Klima-Protesgruppen“ gelobt, beschmutzten Gemälde in Museen sowie blockier(t)en und stör(t)en gezielt kritische Infrastruktur (14 bis 16), was ein Verfassungsschutzpräsident als akzeptabel im Rahmen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung betrachtete. Aber man müsste ihre Rollen gerade als Präsident einer solchen Behörde deutlich benennen: Es sind Extremisten, die den Popanz eines fiktiven Klimaschutzes vor sich hertragen, um Politik an den Institutionen des Rechtsstaates vorbei durchzusetzen. Dabei Methoden benutzend, die denen in Handbüchern entnommen scheinen, welche von Gene Sharp und dessen CIA-Umfeld als „Maßnahmen zivilen Widerstandes“ entwickelt wurden — und zwar genau um Eines zu erreichen: eine Störung der öffentlichen Ordnung (17 bis 19). Findet das der Leser zu weit hergeholt?
„Die LG [Letzte Generation] bezeichnet ihre Praxis nicht als »zivilen Ungehorsam«, sondern als »zivilen Widerstand« — ein Begriff, der von dem Politikwissenschaftler Gene Sharp übernommen wurde. Der Begriff »ziviler Widerstand« bezeichnet nicht einen moralischen, sondern einen strategischen Pazifismus.“ (20)
Solch ein Langmut kam Leuten wie Haldenweg und Quent gegenüber Kritikern von regierungsseitig betriebenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen nicht in den Sinn. Menschen, die gegen die diktatorischen, verfassungsfeindlichen und demokratiefernen Grundrechteeinschränkungen unter dem Banner einer Pandemie friedlich aufbegehrten, wurden medial und politisch abgeschlachtet. Der Systemdiener und als „Extremismus-Experte“ herumgereichte Quent strapazierte sich regelrecht als Anwalt der „Klima“-Extremisten. Die ideologisch aufgeblasenen Floskeln „Aktivisten“, „Klimaschutz“ und „Klimakrise“ perlten daher auch nur so aus seinen Stellungnahmen heraus:
„Angesichts dessen ist es auch eine Ausrede, wenn man den Aktivisten vorwirft, sie würden dem Klimaschutz schaden, weil sie die Finger in die Wunde legen. Man mag die Aktionen gut finden oder nicht, aber die Verantwortung für die Klimakrise liegt woanders.“ (21)
Um diesem ideologischen, wissenschaftlich sinnfreiem Brei seinen persönlichen Wertekompass hinzuzufügen:
„Die Form des Protestes, die die »Letzte Generation« wählt, sei »mild im Vergleich zu anderen Protesten«, sagte der Soziologe mit Blick auf Ausschreitungen wie beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg. »Autoritäre Gegenreaktionen und Bestrafungsphantasien sind für die demokratische Kultur gefährlicher als die kurzen Störaktionen an sich«.“ (21i)
Dabei ist bekannt, dass das Ziel der Aktionen von Mitgliedern bei Letzte Generation darin bestand, einen „friedlichen Ausnahmezustand“ zu erschaffen (20i). Der Begriff „Ausnahmezustand“ geht auf Carl Schmitt zurück und beschreibt einen politisch so eingeschätzten Zustand, bei dem es um Leben und Tod geht. Einen Zustand, welcher der herrschenden Macht das Schleifen oder Aussetzen von Grundrechten erlaubt (22). Letzte Generation setzte also auf einen Zustand, den die Bevölkerung bei der jüngsten PLandemie gerade erst erduldet hatte. Einen Zustand, der von der herrschenden Macht gezielt herbeigeführt worden war.
Wie noch tönte doch Quent in Zeiten der regierungsseitig in Gang gebrachten PLandemie-Hysterie?
„Wie schlimm soll es denn noch werden? Seit Wochen und Monaten gehen in zahlreichen Städten Deutschlands Menschen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. […] Längst haben die rechtsextremen Akteure die Führung und Organisation der als Spaziergänge getarnten Demos und Aufmärsche übernommen.“ (6iii)
Es ist ein Treppenwitz, wenn die unreifen Führungsgestalten von Letzte Generation — neuerdings unter Neue Generation firmierend — „sich künftig nicht mehr nur für [einen fiktiven] Klimaschutz, sondern für Demokratie allgemein einsetzen“ wollen (23). Ist diesen Menschen überhaupt klar, was eine gelebte parlamentarische Demokratie ausmacht, wenn sie „eine neue Generation der Demokratie“, ein „Parlament der Menschen“ fordern?
Behörden und Ideologien
Das, was bislang unter „öffentlicher Ordnung“ abgehandelt wurde, hat zwischenzeitlich eine phantasievolle Erweiterung erfahren. Die juristische Begrifflichkeit „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist nicht nur ein weiterer Unsinn (a1), sondern auch eine Täuschung. Hier hat sich Macht einen flexibel handhabbaren Straftatbestand herbeigezaubert. In den Köpfen der Menschen stellt der Staat unterschwellig eine Ordnungsinstanz dar. Einen Angriff auf den Staat, so wie sie ihn verstehen, ist für sie auch ein „Angriff auf die öffentliche Ordnung“. In ihrer Wahrnehmung vermischen sich beide Begrifflichkeiten zu einer.
Das Wirken des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) weist uns darauf hin, dass man zwar schöne Systeme kreieren kann, diese aber trotzdem von Menschen gestaltet werden. Und Menschen sind nun einmal nicht makellos. Erst recht nicht passen sie sich makellos erscheinenden Systemen an. Sie handeln im Zuge sehr unterschiedlicher Überzeugungen, Beeinflussungen und erfahrenen Zwängen. Außerdem spiegeln sie in den „behandelten“ Objekten sich selbst. Das Folgende wurde aus der Online-Präsenz des Verfassungsschutzes extrahiert (b1):
Der BfV spiegelt wie ein verlängerter Arm herrschender Politik deren Ideologie wider, wenn er auf die ausgemachten Feinde zeigt:
„Verschwörungstheoretiker propagieren unentwegt Scheinbelege für ihre Unterstellungen. In ihrer geschlossenen verschwörungstheoretischen Filterblase immunisieren sie sich gegen jedwede Fakten, die ihre ideologischen Positionen relativieren oder gar widerlegen könnten.“ (24)
Und so wird nicht nur jede Kritik an den herrschenden Narrativen, insbesondere ihrer Entlarvung, ein Stempel von „Verschwörungstheorien“ oder „Verschwörungsideologien“ aufgedrückt. Nein, Kritik dieser Art wird gar kriminialisiert, wird einer obskuren „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ gleichgesetzt. Menschen oder gesellschaftliche Gruppen werden einem geradezu surrealen „Delegitimierungsspektrum“ zugeordnet. Die Orwellsche Welt ist nicht nur nah, sie ist längst präsent. Und das BfV präsentiert sich geradezu als Propagandaministerium. Deren Verwendung von Begriffen allein im folgenden Zitat macht es überdeutlich. Dem geneigten Leser hat der Autor die benutzten Propagandabegriffe durch Fettdruck deutlich gemacht:
„Nach dem Wegfall der staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Frühjahr 2023 werden im Delegitimierungsspektrum weiterhin neue, mobilisierungsfähige Themen gesucht. Neben der Forderung nach einer „Aufarbeitung“ der Coronapandemie (auch in Form strafrechtlicher Konsequenzen der für die Schutzmaßnahmen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker) wurde versucht, staatliche Klimaschutzmaßnahmen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die angebliche Gefahr einer staatlichen Totalüberwachung der Bevölkerung durch Digitalisierung als mögliche Schwerpunktthemen zu implementieren.“ (24i)
Das „Delegitimisierungsspektrum“ ist genauso herbeigezaubert, wie dessen „Suche nach mobilisierungsfähigen Themen“. Denn die Themen liegen auf dem Tisch und treiben immer größere Teile der Gesellschaft um. Und das eben nicht in der Art und Weise, wie die derzeit herrschende Macht es gerne haben möchte.
Viele Menschen können und wollen sich nicht vorstellen, dass Regierende — die sich gern mit dem Staat gleichsetzen — auch die Ordnung absichtsvoll zu destabilisieren suchen, um eigene oder von anderen beauftragte Interessen durchzusetzen. Vergessen wir nicht: Jede von Macht betriebene Spaltung innerhalb von Gesellschaften gefährdet in hohem Maße die „öffentliche Ordnung“.
Die „öffentliche Ordnung“ als geschichtliche Konstante
„Öffentliche Ordnung“ erfuhr und erfährt ihre Akzeptanz aus verständlichen Gründen. Schließlich garantiert sie ein weitgehend angstfreies Alltagsleben. Im positiven Sinne bildet sich in der „öffentlichen Ordnung“ eine von uns allen getragene Schnittmenge. Sie ist quasi ein Gesellschaftsvertrag. Und deshalb gab es auch schon zu Kaisers Zeiten einen Straftatbestand bezüglich der Störung „öffentlicher Ordnung“ oder des „öffentlichen Friedens“:
§. 129.
„Die Teilnahme an einer Verbindung, zu deren Zwecken oder Beschäftigungen gehört, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Gesetzen durch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder zu entkräften, ist an den Mitgliedern mit Gefängnis bis zu einem Jahr, an den Stiftern und Vorstehern der Verbindung mit Gefängnis von drei Monaten bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Gegen Beamte kann auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren erkannt werden.“ (25)
§. 130.
„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegeneinander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ (25i)
Diese beiden Paragrafen finden sich, in freilich dem Zeitgeist entsprechend geänderter Form, quasi zusammengefasst im Paragrafen 129 im bundesdeutschen Strafrecht wieder.
§. 129 im bundesdeutschen Strafrecht
„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat
[…].“ (26)
Dieser Paragraf ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Die universelle Schnittmenge allgemein vereinbarter Akzeptanz von Regeln, deren Verletzung von der Gesellschaft insgesamt als Bruch und Verletzung privater und gesellschaftlicher Normen angesehen wird, hat hier bereits eine ausreichende Würdigung gefunden. Doch liegt die Brisanz in der politischen Dimension.
Wenn eine Behörde namens Verfassungsschutz ausreichend Material und mehr oder weniger zweifelhafte Indizien sammelt: Kann dies dann das Bundesverfassungsgericht „ermutigen“, eine Partei wie die AfD für verfassungswidrig zu erklären? Und schließlich: Ist dieser Paragraf möglicherweise auch ein Freibrief für die etablierten, systemkonformen Parteien? Denn schließlich ist der Paragraf 129, „Absatz 1 nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat“. (25i)
Aus Sicht des Autors kann man mit diesem Paragrafen sehr flexibel die aus Eigeninteressen geförderten und opportunen politischen Bewegungen, erst recht Parteien, entkriminalisieren, während man mit der politischen Konkurrenz — und zwar der echten politischen Konkurrenz — gegenteilig verfährt. Aber über allem steht eine notwendige gesellschaftliche Akzeptanz. Und hier sind Nichtregierungsorganisationen (NRO) wie Letzte Generation wohl etwas zu weit gegangen. Ihre Aktivitäten werden von der Mehrheit der Menschen rundweg abgelehnt. Was sich die politischen Führungskräfte dieses Landes natürlich gern zunutze machen. Für sie sind die idealisierten, intelligenten wie unreifen Mitglieder von Letzte Generation eine beliebig benutzbare Verfügungsmasse.
Wer definiert kriminell?
Jedenfalls wurde Letzte Generation mit Paragraf 129 des Strafgesetzbuches konfrontiert. Im Mai 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage gegen mehrere Mitglieder der NRO Anklage wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
„Es geht dabei um Angriffe gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs, gegen den Hauptstadtflughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sind unter anderem auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung Gegenstand der Anklageschrift.“ (27)
Ähnlich geartete Ermittlungen führen Staatsanwaltschaften in München und Flensburg (26i). Die Behauptung, dass es sich bei den Aktivitäten dieser Gruppe um „Bagatelldelikte“ handelte, was die Anwendung von Paragraf 129 hinfällig machen würde, war öffentlich nicht mehr glaubhaft zu verkaufen. Hier geht es auch nicht um klassische Delikte organisierter Kriminalität im Bereich Schmuggel, Drogen oder Menschenhandel.
„In der Mehrheit der Fallkonstellationen werden über diesen Tatbestand Organisationen erfasst, die sich zur Begehung von politisch relevanten Straftaten zusammengeschlossen haben, gleichwohl aber noch nicht als terroristische Vereinigung i.S.d. § 129a StGB qualifiziert werden können.“ (28)
Und Straftaten wurden sehr bewusst als Mittel zur Erreichung politischer Ziele von Letzte Generation eingesetzt, die Organisation dafür strukturell und funktional geformt (29). Das ist schließlich der Grund, warum hier mit Paragraf 129 gegen die Gruppe vorgegangen wird. Aber dass nun der Gesellschaftsspalter und bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Letzte Generation ein Problem miteinander haben (30), hat natürlich einen Grund, der keinesfalls darin zu suchen ist, dass Söder plötzlich wieder den Rechtsstaat für sich entdeckt hätte. Nun ja, hat er eigentlich doch. Denn nun kann er bei der Bevölkerung mit Maßnahmen, auch strafrechtlich vorangetriebenen Maßnahmen gegen Mitglieder von Letzte Generation punkten (31). Als Populist hat er das Ohr am Volke und ein Gespür dafür, dass Letzte Generation zwar eher ein Kunstprodukt darstellt, letztlich aber keine von oben kontrollierte Bewegung verkörpert, die man in geeigneter Weise für sich instrumentalisieren könnte.
In den düstersten Zeiten der PLandemie war Markus Söder der Einpeitscher und Vorreiter bei der Einführung rechtsverletzender Maßnahmen. Bestes Beispiel war der von ihm initiierte Maskenzwang — nicht etwa eine harmlos daherkommende Maskenpflicht (32). Diesen Maskenzwang erweiterte er auf Kinder, so wie er auch den Einsatz der unsinnigen „Corona-Warn-App“ vorantrieb (33, 34). Er war ein Meister der Angst und profitierte von der Angst „seiner Schäfchen“. Medizinisch und epidemiologisch absolut sinnfreie Maßnahmen, reine Disziplinierungsinstrumente aus dem „Instrumentenkasten“ für die „Pandemie-Bekämpfung“ waren ganz sein Ding (35). Söder ging noch weiter und machte „die Ungeimpften“ für „den rasanten Anstieg der Corona-Infektionen“ verantwortlich. Ein Anstieg der behauptet aber niemals bewiesen wurde. Er schwadronierte von „Impfdurchbrüchen als zentraler Pandemietreiber. „3G“, „2G“, „2G+“ — Söder konnte es gar nicht zu weit gehen in seinem machtberauschenden Verordnungswahn (36). Aber als Regierungspartei kann man keine kriminelle Vereinigung sein — siehe Paragraf 129 Strafgesetzbuch. Vor allem dann, wenn Gerichte nicht wirklich unabhängig sind. Erst recht dann nicht, wenn eine manipulierte Bevölkerung aus purer Angst, Bequemlichkeit und Opportunismus den Rechtsbruch mitträgt.
Auf der Regierungsebene gibt es daher kaum eine bessere Symbolfigur für einen den Rechtsstaat aushebelnden Politiker als Markus Söder. Doch sein kriminelles Verhalten spielte auf juristischer Ebene keine Rolle. Er wurde von der hysterisierten Gesellschaft sogar auf Händen getragen — und muss sich bis zum heutigen Tage nicht für seine „Corona“-Politik verantworten. Die Rechtsbrüche von Letzte Generation sind dagegen relevant, denn die Gruppe ist fernab der Akzeptanz des „bayerischen Landesvaters“ Söder.
Was sagt uns das alles? Letzte Generation lässt sich in mehrfacher Hinsicht benutzen, ausnutzen und missbrauchen. Und junge Menschen, Menschen wie die Gründer von Letzte Generation, bei Gründung der Gruppe alle etwa 20 Jahre alt, sind außerstande, die psychologischen Methoden zu erfassen, mit denen sie benutzbar gemacht werden. Dafür sind sie schlicht zu jung. Es fehlt ihnen die Lebenserfahrung. Junge Menschen lassen sich ideologisch am Besten formen — in jede Richtung wohlgemerkt. Das ist auch ein weiterer Hinweis darauf, warum gerade „Die Grünen“ sich so stark hinter Bewegungen wie Letzte Generation positionieren. Die Altersstruktur und Biografie hoher Funktionäre dieser Partei bezeugt das.
Ein ideologisches Problem und mehr
So wie bei so vielen, wenn nicht gar fast allen „Graswurzelbewegungen“, haben sich die Letzte Generation-Gründer von jemandem begeistern lassen. Diese Begeisterung mündete in eine Ideologie. Ideologien sind tiefsitzende Glaubenskonstrukte. Sie sind hochemotional ausgerichtet und verschmelzen regelrecht mit dem Subjekt. Der Glaube an das „tödliche Virus“ war (und ist?) gesellschaftsübergreifend, der Glaube an die Klimakatastrophe ist das nicht. Diejenigen welche mit Ideologien in der Bevölkerung hausieren gehen, tun das, um ihre Politik von „ihren“ Politikern umsetzen lassen zu können. Eine Bevölkerung, die das nicht mitträgt, verhindert, zumindest erschwert sie die Umsetzung.
Die „grüne“ Klimasekte hat im Politbetrieb Boden eingebüßt. Das schützende Dach für Bewegungen wie Letzte Generation ist damit löchrig geworden. Aber ebensowenig wie „grüne“ Politik unserer Umwelt zugute kommt, ist deren Umsetzung gescheitert. Noch immer setzen Bund und Länder sowie einen Großteil der „grünen“ Politik in ihrem Verantwortungsbereich um. Dabei brav die nicht endenwollenden EU-Verordnungen aus Brüssel entgegennehmend. Und da lässt sich Ernüchternendes feststellen.
Letzte Generation, die „letzte Generation“, hat konzeptionell im Grunde alles richtig gemacht. Doch die ja angestrebte mediale Aufmerksamkeit erwies sich letztlich als Rohrkrepierer. Sie verstörte die Menschen eher, als dass sie dieselben mitnahm. Eine weitere Spaltung innerhalb der Gesellschaft trat nicht ein. Als Katalysator hat Letzte Generation nicht funktioniert — das war eigentlich der primäre Zweck ihres Erscheinens.
Aber das, was Letzte Generation an Unsinn fordert, ist fest in EU-Verordnungen verankert. Diese Verordnungen sind bei genauer Betrachtung Aushebelungen des Rechtsstaates, ja sie hebeln sogar die Fassadendemokratie aus. Denn eine Kommission entwickelt diese Verordnungen, welche dann über die nationalen Parlamente und Rechtsorgane hinweg, ja, eben einfach verordnet werden. Und — man kann es gar nicht oft genug betonen — diese Verordnungen sind absurd, in ihrer rationalen Begründung Unsinn. Das „Europäische Klimagesetz“ ist hierfür ein exzellentes Beispiel.
Letzte Generation fordert letztlich eine beschleunigte Umsetzung von EU-Verordnungen, die im Falle des „Europäischen Klimagesetzes“ (viele Grüße an George Orwell) solche substanzlosen Behauptungen aufstellen:
„Dieser Bericht bestätigt, dass die Treibhausgasemissionen dringend reduziert werden müssen und dass die Erwärmung durch den Klimawandel auf 1,5 °C begrenzt werden muss, insbesondere um die Wahrscheinlichkeit extremer Wetterereignisse und des Erreichens von Kipppunkten zu verringern.“ (37)
Zumindest wird im Wust der Verordnung deutlich, welches Geschäftsmodell hinter dem Treiben steht. Das ist ein Geschäftsmodell, das Partikularinteressen umsetzt. Es ist eine EU-weit gültige gesetzliche Basis zur Entfaltung der „CO2-Industrie“. Aber so kann man das den Leuten natürlich nicht verkaufen. Denn im Sinne einer gesunden Umwelt und Natur ist das alles völlig unsinnig:
Also muss das Motto vom „wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir alle sterben“ vorangestellt werden. Im Falle der „Klimarettung“ liest sich das so:
„Die Klimaschutzmaßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zielen darauf ab, im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und gemäß den Zielen des Übereinkommens von Paris die Menschen und den Planeten, das Wohlergehen, den Wohlstand, die Wirtschaft, die Gesundheit, die Lebensmittelsysteme, die Integrität der Ökosysteme und die biologische Vielfalt vor der Bedrohung durch den Klimawandel zu schützen, den Wohlstand innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten zu maximieren, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu erhöhen und ihre Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen zu verringern.“ (37i)
Wie schön das doch alles klingt. Wenn wir aber „Klimaschutzmaßnahmen“ (was sie nicht sind) ersetzen durch „Entfaltung der CO2-Industrie“ (worum es tatsächlich geht) und uns außerdem kritisch mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auseinandersetzen, dann könnte das schöne Bild rasch wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Böse Zungen könnten gar behaupten, dass es hier, neben der weiteren Akkumulation von Kapital, um westlichen Neokolonialismus in neuem Gewand, gar um tatsächlich ein neue Weltordnung, die der Globalisten geht (38).
Aber die Begründungen fußen vom Grundsatz her auf den Gleichen, die man bei „Corona“ vorbrachte.
Sie fußen übrigens auch auf den grundsätzlich Gleichen, die man „zur Abwehr der russischen Bedrohung“ vorbringt.
Diese Begründungen lassen sich unter einem Begriff zusammenfassen: Angst.
Letzte Generation hat dazu nicht getaugt, sowohl als Marke (der Name ist Programm) als auch in ihrem Auftreten wurde sie ein Fehlschlag innerhalb der großen Agenda — mehr aber eben auch nicht (39). Denn die Agenda-Antreiber sind umtriebig.
Bitte bleiben Sie schön achtsam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
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(a1) Regierungen werden nicht legitimiert oder delegitimiert. Mit ihrer Politik legitimieren oder delegitimisieren sie sich höchstselbst.
(1) 08.07.2025; Berliner Zeitung; Elmar Schütze; Kai Wegner will die „öffentliche Ordnung“ in Berlin wiederherstellen; https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/kai-wegner-will-die-oeffentliche-ordnung-in-berlin-wieder-herstellen-li.2339039
(2) 2020; Bundeszentrale für politische Bildung; Das Politlexikon, Öffentliche Ordnung; https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17943/oeffentliche-ordnung/
(3) 12.05.2025; JuraForum.de; Öffentliche Ordnung und Sicherheit — Definition und zuständiges Amt; https://www.juraforum.de/lexikon/sicherheit-und-ordnung-oeffentliche
(4) 21.12.2021; Gedankenwelt; Alejandro Sanfeliciano; George Orwell: 1984; https://gedankenwelt.de/george-orwell-1984/
(5) 1948; George Orwell; 1984; Originaltitel: Nineteen Eighty-Four; Übersetzung aus dem Englischen, 1950, überarbeitete Fassung; https://ia801406.us.archive.org/24/items/gorwell1984de/1984.pdf
(6, 6i) 16.11.2022; ARD, SWR Aktuell; Jeanette Schindler; Verfassungsschutz: „Klimaaktivisten sind keine Extremisten“; https://web.archive.org/web/20240707043322/https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/demokratie-forum-verfassungsschutz-letzte-generation-keine-extremisten-100.html
(7 bis 7iii) 19.12.2021; Berliner Kurier; Corona-Proteste immer radikaler: Verfassungsschutz-Chef Haldenwang warnt vor neuen Gewalttaten und einer Rechtsradikalisierung; https://www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/verfassungsschutz-chef-haldenwang-warnt-vor-neuen-gewalttaten-im-corona-protestmilieu-und-vor-einer-rechtsradikalisierung-des-protests-li.201451
(8) 25.03.2023; Stader TAGEBLATT; Forscher warnt vor Radikalisierung der Klima-Kleber; https://www.tageblatt.de/Nachrichten/Forscher-warnt-vor-Radikalisierung-der-Klima-Kleber-120690.html; Artikel hinter Werbeschranke
(9 bis 9iii) 18.11.2022; Cicero; Daniel Gräber; Stützen des Systems; https://www.cicero.de/innenpolitik/verfassungsschutz-letzte-generation-klima-haldenwang-demokratie-extremismus
(10) 23.03.2023; taz; Gerhard Knödler; Die Letzte Generation will reden; https://taz.de/Klimaschuetzer-sagen-sorry/!5920279/
(11) 15.03.2023; ARD-Tagesschau; Kai Küster; „Letzte Generation“ bisher nicht extremistisch; https://www.tagesschau.de/inland/haldenwang-verfassungsschutz-letzte-generation-101.html
(12) 19.12.2024; zdf heute, dpa; Letzte Generation will ihren Namen ändern; https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/klima-letzte-generation-neuausrichtung-100.html
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(14) 15.11.2022; ARD-Tagesschau; Aktivist schleudert Öl auf Klimt-Werk; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/klimaaktivisten-wien-klimt-letzte-generation-101.html
(15) 15.08.2024; zdf heute; „Letzte Generation“ legt Flughäfen lahm; https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/letzte-generation-flughafen-koeln-bonn-nuernberg-100.html
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(19) 08.09.2005; Freedom House; Dr. Peter Ackermann Becomes New Chairman of Freedom House; https://web.archive.org/web/20120729100125/http://www.freedomhouse.org/article/dr-peter-ackerman-becomes-new-chairman-freedom-house?page=70&release=295
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(32) 12.01.2021; BR24; Bernd Oswald; Maskenpflicht befeuert alte Falschbehauptung über Söders Frau; https://www.br.de/nachrichten/bayern/maskenpflicht-befeuert-alte-falschbehauptung-ueber-soeders-frau,SM4jJHz
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(38) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Agenda 2030, Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung; https://www.bmz.de/de/agenda-2030; abgerufen: 01.09.2025
(39) 2023-1; ipb; Dieter Rucht; Die Letzte Generation; ipb working paper, ISSN2747-5700; https://protestinstitut.eu/wp-content/uploads/2023/04/WP_1.2023.pdf
(Titelbild) Letzte Generation, Aktivist, Klimakleber; 23.02.2023; Autor: Stefan Müller; https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aktivist_hat_sich_an_der_Stra%C3%9Fe_festgeklebt_(51900620052).jpg; Lizenz: Creative Commons 2.0 Generic