Fünf anerkannte Professoren fordern längst überfällige Antworten.
Die „Coronakrise“ lässt sich nicht mehr so einfach fortschleppen. Sie hat als Vorwand ausgedient, elegant den dauerhaften Abbau des demokratischen Rechtsstaates voranzutreiben. Die Bevölkerung ist hellhörig geworden. Zumal sie „Erleichterungen“ auch noch als milde Gaben ihrer sie gängelnden Politiker dankbar und auf Knien rutschend hinnehmen soll. Wenn der Deutsche Bundestag nicht endgültig als Karnevalstruppe in die Geschichte der Fassadendemokratie eingehen will, dann ist es jetzt an der Zeit Farbe zu bekennen.
Jeder Leser sei motiviert, seine eigenen Zweifel und Fragen an die betreffenden Volksvertreter zu richten – egal ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Politiker benötigen deutliche Signale und diese Signale müssen so langsam aus anderer Richtung kommen. Wir müssen uns echte Demokratie schon aktiv selbst zurückerobern. Schlagen wir uns aus dem Kopf, dass diese uns im Stile einer noblen Geste irgendwann einfach wieder zurückgegeben wird.
Aus diesem Verständnis heraus wird Oliver Märtens nicht müde, Verantwortungsträger dieses Landes auf eben deren Verantwortung hinzuweisen.
Offener Brief von Oliver Märtens an den Deutschen Bundestag
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Deutschen Bundestages,
anbei erhalten Sie auch von mir die gemeinsame Anfrage nach Art. 17 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland der fünf Professoren Bhakdi, Hockertz, Homburg, Müller und Walach zu den Maßnahmen der Exekutive im Zusammenhang mit der sogenannten „Corona-Krise“.
Wie diese Herren und viele andere Bundesbürger erwarte auch ich Ihre qualifizierten Antworten, allerdings zuzüglich belastbarer theoretischer und empirischer Nachweise.
(Die Betonung liegt auf „belastbar“ – die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Wieler als Leiter des Robert-Koch-Institutes kennen wir zur Genüge. Diese wurden auch schon vielfach hinterfragt und in weiten Teilen widerlegt. Von den Argumentationswechseln und Widersprüchen in den dortigen Ausführungen ganz zu schweigen.)
Meine Forderungen gehen allerdings über die Beantwortung dieser Fragen deutlich hinaus:
- Ich erwarte die unverzügliche Feststellung durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht besteht. Dies zum einen aufgrund der von Anfang an fehlenden Evidenz zugunsten einer solchen Lage, zum anderen aber auch wegen der inzwischen konsistenten und belastbaren gegenteiligen Evidenz, also der Beweisbarkeit des Nichtbestehens einer solchen Lage.
- Ich erwarte, dass der Initiative einer weiteren Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes eine klare Absage durch alle Fraktionen und alle Abgeordenten des Deutschen Bundestages erteilt wird. Dies vor dem Hintergrund, dass Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen und es auch dieser Gesetzesinitiative an Geeignetheit und Angemessenheit mangelt.
- Ich erwarte eine unverzügliche Rücknahme aller bereits erfolgten grundrechtseinschränkenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes aus den beiden gerade genannten Gründen.
- Ich erwarte die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, der die Hintergründe der sogenannten „Corona-Krise“ und alle diesbezüglichen staatlichen wie auch nichtstaatlichen Handlungen rückhaltlos betrachtet und aufklärt. Dies schließt Handlungen, Pflichtverletzungen und Versäumnisse von Robert-Koch-Institut, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, Charité Berlin, diversen Pharma-Unternehmen, des Bundesgesundheitsministeriums sowie auch von Mitgliedern der Bundesregierung, vor allem von Frau Dr. Merkel und Herrn Spahn ein, ist aber nicht auf diese zu beschränken.
(Weitere Untersuchungsausschüsse werden in vielen Bundesländern erforderlich sein, wie auch eine internationale Untersuchung, welche Entitäten wie die Weltgesundheitsorganisation, die Johns-Hopkins-University, die Washington State University, das Imperial College, die Bill & Melinda Gates Foundation und andere umfasst. Für diese Untersuchungen ist aber nicht der Deutsche Bundestag der Adressat.)
Der Grund für die Einsetzung des Ausschusses sind die mangelnde Legitimität des staatlichen Handelns in der „Corona-Krise“, die Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen sowie die durch staatliche Akteure angerichteten massiven psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden.
In diesem Zusammenhang weise ich sämtliche Mitglieder des Deutschen Bundestages auf folgende Fakten hin:
- Nennenswerte Atemwegsinfektionen in der Bundesrepublik Deutschland endeten nach Aussage der Arbeitsgemeinschaft Influenza – angesiedelt beim Robert-Koch-Institut – mit dem Ende der 12. Kalenderwoche: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx
- Im Geschehen der Atemwegsinfektionen im Bundesgebiet spielte das SARS-CoV-2-Virus im gesamten Betrachtungszeitraum die kleinste Rolle aller respiratorischen Viren, war also keineswegs relevant für die Menge an Atemwegsinfektionen. Letztere bewegen sich seit KW 13 ohnehin insgesamt nur noch auf niedrigstem Niveau: https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-17.pdf
- Eine Veröffentlichung im New England Journal of Medicine vom 26. März 2020, an der sogar der Immunologe und US-Regierungsberater Dr. Fauci mitgewirkt hat, vergleicht COVID-19 in seinen Symptomen und Auswirkungen mit einer starken Virusgrippe/Influenza: „This suggests that the overall clinical consequences of Covid-19 may ultimately be more akin to those of a severe seasonal influenza (which has a case fatality rate of approximately 0.1%) (…)“: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMe2002387
- Diverse Impfstoffe haben in der Vergangenheit immer wieder zu schwersten Komplikationen und Schädigungen, häufig auch zu entsprechenden Gerichtsverfahren geführt, z. B. in Indien (https://netzfrauen.org/2015/08/13/indien-gates/) und in Kenia (https://www.lifesitenews.com/news/a-mass-sterilization-exercise-kenyan-doctors-find-anti-fertility-agent-in-u).
- Unter anderem für den Direkttest, auf dem ein Großteil der vermeintlichen „positiv auf COVID-19 Getesteten“ beruht – ein PCR-Test, der im Januar 2020 von Herrn Prof. Dr. Drosten et. al. veröffentlicht wurde – wurde zwischenzeitlich die dringende Empfehlung der EU-Kommission bekannt, diesen wie auch andere SARS-CoV-2-Tests (nachträglich!) einer Validierung zu unterziehen. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.CI.2020.122.01.0001.01.DEU)
- Ferner wurde bekannt, dass am Universitätsklinikum Leipzig dieser PCR-Test nachträglich(!) verbessert wurde im Hinblick auf seine Spezifität – jedoch in der weiternetwickelten Form nicht bundesweit eingesetzt wird (https://www.youtube.com/watch?v=rU28CfwCBx8). Die Qualität des PCR-Test spielt eine zentrale Rolle für die wahre Anzahl an COVID-19-Infektionen und damit für das Gesamtbild des COVID-19-Geschehens, wobei viele offizielle Zahlen ja bereits durch die Berichte der Arbeitsgemeinschaft Influenza stark in Zweifel gezogen werden müssen (AG Influenza zur Wiederholung: wenig Atemwegsinfektionen in der Bundesrepublik, bei denen wiederum SARS-CoV-2 nur äußerst selten nachweisbar ist).
- Die neu gegründete Partei Widerstand2020 zeigt Abgeordneten mit einem Gewissen (ich glaube fest, dass es davon noch viele gibt) die Möglichkeit der Vermeidung von Fraktionszwang unter Beibehaltung ihres Bundestagsmandates auf: Dies ist machbar durch eine Beendigung der jetzigen Parteimitgliedschaft und, bei Interesse, Eintritt in die Partei Widerstand2020: https://widerstand2020.de/
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Forderung nach Untersuchungsausschüssen eine Überprüfung des staatlichen und individuellen Handeln durch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten nicht ausschließt, sondern nur ergänzt. Hier könnten unter anderem Aspekte des Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrechts berührt sein.
Beste Grüße
Oliver Märtens
Nun der vollständige Wortlaut des Briefes der fünf Professoren:
Gemeinsame Anfrage an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu den Regierungsmaßnamen in der Corona-Krise
Am 28.04.2020 haben sich die Unterzeichner des folgenden Textes auf folgende gemeinsame Anfrage nach Art. 17 GG an die Fraktionen des Deutschen Bundestages verständigt. Wenn Sie ebenfalls Antworten auf diese Fragen wollen, dann können Sie sich an die Fraktionen wenden:
- CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – fraktion@cducsu.de
- SPD-Bundestagsfraktion – direktkommunikation@spdfraktion.de
- AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
- FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
- Fraktion Die Linke im Bundestag – fraktion@linksfraktion.de
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – info@gruene-bundestag.de
Es genügt ein kurzer Text wie: Ich schließe mich den Fragen der 5 Lockdown-kritischen Professoren an.
Anfrage nach Art. 17 GG:
Wir sind 5 Professoren verschiedener Fachrichtungen und wir kommen zu der Einschätzung, dass die Reaktionen der Regierung auf die Covid-19-Pandemie angesichts der davon ausgehenden Bedrohungen nicht verhältnismäßig sind. Wir bitten Sie, die am Ende des folgenden Textes, auf den wir uns verständigt haben, gestellten Fragen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung zu richten.
Der Text steht unter dem Motto: Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit.
Bei der massiven Einschränkung von Grundrechten hat der Staat eine Bringschuld, seinen Bürgern die Rechtfertigung immer wieder darzulegen. Dabei ist die Abwägung des Für und Wider der Maßnahmen nachvollziehbar zu erläutern. Sie sind nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Rechtsgutes zwingend erforderlich sind, wenn sie verhältnismäßig sind und es kein milderes Mittel gibt. Maßnahmen, die zur Erreichung des Zieles nicht geeignet sind, können nicht erforderlich sein, erst Recht nicht zwingend.
Es wurde bisher keine Abwägung der Folgen der Einführung der Maßnahmen gegenüber einem Verzicht darauf veröffentlicht. Wir zweifeln an, dass es diese Abwägung je gegeben hat. Seit Hippokrates‘ Losung „Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen“ ist unbestritten, dass die Schäden einer Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit. Das gilt auch, wenn man vor der sprichwörtlichen Entscheidung zwischen Pest und Cholera steht.
Man sollte bei einer schwerwiegenden Entscheidung die Chancen nutzen, deren Eintritt einigermaßen wahrscheinlich ist und Risiken vermeiden, deren Konsequenzen bei einem Eintritt existenzvernichtend wären. Wenn man zwischen zwei entgegengesetzten Richtungen entscheiden muss, sollte man für beide Wege die wahrscheinlichen Folgen sowie Chancen und Risiken abwägen.
Bei der Abwägung – sollte sie stattgefunden haben – wurde der enorme wirtschaftliche Schaden anscheinend nicht berücksichtigt. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass die Entwicklung eines Medikaments oder Impfstoffes innerhalb kurzer Zeit ausgeschlossen ist und dass die Lähmung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft über mehrere Monate unmöglich ist. Die sich in dieser Situation aufdrängende Problemlösung, über eine fortschreitende Infektion eines überwiegenden Teils der Bevölkerung eine Herdenimmunisierung zu erreichen, wurde anscheinend ohne jede Prüfung verworfen.
Die psychischen Schäden lassen sich wirtschaftlich kaum quantifizieren. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen schädigt unsere Kinder. Ihre Lernmotivation wird geschädigt und sie verlernen soziales Verhalten.
Ihre Eltern werden zwischen Home-Office, Home-Schooling und Anspruch, die eigenen Kinder liebevoll betreuen zu wollen, zerrieben. Auch sie werden die aktuelle Situation nur zeitlich begrenzt aushalten können. Diese Belastungen erscheinen zudem völlig überflüssig, denn Kinder und Jugendliche zeigen bei einer Infektion kaum Symptome und in Deutschland leben sie auch nur sehr selten mit ihren Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt, so dass von ihnen auch keine Infektionsgefahr für sog. Risikogruppen ausgeht.
Weil es mit der Herdenimmunisierung ein geeignetes und minder schweres Mittel gibt, wie Schweden, Südkorea oder Taiwan beweisen, sind die Maßnahmen der Regierung unzulässig. Es wurde nicht dargelegt, dass die Durchseuchung der Gesellschaft schwerwiegendere Folgen haben sollte als die Zerstörung der Wirtschaft und insbesondere der Zusammenbruch des Mittelstandes.
Wir zweifeln an, dass es überhaupt eine besondere Bedrohung der Bevölkerung und selbst der Risikogruppen gibt. In der Zeit vom 01.01. bis 04.03.2017 sind im zeitlichen Zusammenhang mit einer Grippewelle in der Altersgruppe ab 80 Jahren 25.243 Personen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016, in dem vom Robert-Koch-Institut keine Grippewelle registriert wurde, wobei zur Vergleichbarkeit der 29.02.16 nicht berücksichtigt wurde.
Im Zeitraum vom 13.02. bis 29.03.18 starben während einer anderen Grippewelle 23.971 Menschen dieser Altersgruppe mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016. Zwischen dem 02.07. und dem 23.08.18 starben während einer Hitzewelle 9.585 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2016.
Zwischen dem 09.03. und dem 24.04.20 wurden vom Robert-Koch-Institut 3.349 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion in den Altersgruppen ab 80 verstorben sind – seit dem 25.04. werden diese Zahlen nicht mehr veröffentlicht!
Selbst wenn man bei „italienischen Verhältnissen“ hochgerechnet auf die größere Bevölkerung 6,7-fache Todeszahlen als jetzt unterstellen würde, wäre noch keine Größenordnung wie im Januar/Februar 2017 oder März/April 2018 erreicht, als die Regierung keinen Anlass zum Handeln gesehen hat und die deshalb auch nicht als bedrohlich eingeschätzt wurde.
Es ist auch nicht bedrohlich, wenn wie in den Jahren 2016 bis 2018 90 % der Verstorbenen 60 Jahre oder älter sind und wenn 96,6 % dieser Altersgruppe an Krankheiten statt an Unfällen oder Gewalthandlungen stirbt. Bei Covid-19-Infektionen konnten bisher keine von diesem normalen Verlauf deutlich abweichende Verhältnisse beobachtet werden.
Wenn es aber keine besondere Bedrohung gibt, sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unverhältnismäßig. Wenn bei über 25.000 Toten überhaupt keine Bedrohung vorgelegen hat, dann wird eine besondere Bedrohung wohl frühestens bei der dreifachen Anzahl* vorliegen können.
Die Tagesschau vom 21.04.20 zitierte den Basler Pathologen Tzankov:
„Natürlich hätten die Verstorbenen viele Vorerkrankungen und die Lebenserwartung sei sicher kürzer als die von Gesunden. ‚Aber alle diese Patienten hätten wahrscheinlich ohne Covid-19 länger gelebt, vielleicht eine Stunde, vielleicht einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr.‘ Ohne das Coronavirus wären die Verstorbenen, die er obduziert habe, ‚wahrscheinlich noch am Leben‘.“ (1)
Die Maßnahmen der Regierung ließen sich verfassungsrechtlich aber höchstens dann rechtfertigen, wenn damit eine große Anzahl von Menschenleben nachhaltig gerettet würde. Die Verlängerung einer Sterbephase ist kein überragend wichtiges Gemeinschaftsinteresse! Sie widerspricht wahrscheinlich sogar dem Interesse der Sterbenden. Eine Lebensverlängerung um ein Jahr reicht nicht aus.
Sie könnte in keinem Fall die massenhafte Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz mittelständischer Unternehmen oder ganzer Branchen (z.B. Gastronomie) rechtfertigen. Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von der verfassungsrechtlichen Problematik beim Luftsicherheitsgesetz. Es geht nicht darum, ob der Staat wahrscheinlich Sterbende aktiv töten darf, um andere Menschen zu retten. Es ist zu fragen, ob der Staat mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichen Schaden und mit massiven Grundrechtseinschränkungen das Leben von wahrscheinlich Sterbenden verlängern muss, oder ob er nicht Sterbende schneller sterben lassen darf (beziehungsweise sollte oder muss), um die Grundrechte und die wirtschaftliche Existenz der Lebenden zu schützen.
Die Maßnahmen der Regierung erscheinen angesichts der enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden, die sie verursachen, auch unverhältnismäßig. Wenn wegen des überwiegend hohen Alters und der Vorerkrankungen jeder potentiell Gerettete noch durchschnittlich 1.000 Tage** Restlebenszeit hätte, würden selbst bei 200.000 vermiedenen Todesopfern nur 200 Millionen Lebenstage gerettet. Bei einem wirtschaftlichen Schaden von 1.000 Mrd. € wären das 5.000 € pro gerettetem Lebenstag, und das wahrscheinlich bei stark eingeschränkter Lebensqualität. (Wichtig! Anmerkung des Autors am Ende des Textes, a1)
Diese hohen Kosten sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Maßnahmen, die einen wirtschaftlichen Schaden in solcher Größenordnung verursachen, sind deshalb unverhältnismäßig. Zudem ist zu berücksichtigen, wie viele Menschen durch die unnötige Absage lebenswichtiger Operationen bereits jetzt zusätzlich verstorben sind und wie viele aufgrund der absehbaren Kürzung der Gesundheitsausgaben nach einer tiefen Rezession zusätzlich versterben werden.
Wenn die Regierung die Rechtfertigung für ihre Maßnahmen nicht dezidiert darlegen kann, wären sie aufzuheben. Deshalb verlangen wir Antworten auf folgende Fragen:
- Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?
- Was waren die Gründe, wegen der die Regierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Regierung keinerlei Aktivität gezeigt hat.
- Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.
- Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschule, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist?
Unterzeichner:
- Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Medizinische Mikrobiologie, Universität Mainz
- Prof. Dr. Stefan Hockertz, Toxikologie/Immunologie, tpi consult GmbH, Bollschweil, ehem. Univ. Hamburg
- Prof. Dr. Stefan Homburg, Volkswirtschaftslehre, Universität Hannover
- Prof. Dr. Werner Müller, Betriebswirtschaftslehre, Hochschule Mainz
- Prof. Dr. Dr. Harald Walach, Psychologie, Universität Witten-Herdecke
siehe auch: https://www.prof-mueller.net/
Bitte bleiben Sie sehr achtsam, liebe Leser
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen – insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors – kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden.
(a1) Die Professoren arbeiten in ihrer Analyse mit Quantitäten wie Lebenstagen und finanziellen Aufwänden. Bei Katastrophen, die allen Erwartens nach auf jeden Fall Menschenleben kosten werden, ist es unumgänglich mit solchen Quantitäten zu arbeiten, weil sie wiederum Hinweise auf zu erwartendes menschliches Leid, bis hin zu Todesopfern geben. Außerdem geht es um die Planung von Ressourcen, die erforderlich sind, um eine Katastrophe in den Griff zu bekommen. Eine moralische Bewertung ist hier unangebracht, denn nur eine nicht von Emotionen getriebene Lösung kann Opferzahlen minimieren. Aber eben emotional und damit aktionistisch ist genau das, was wir in den letzten Wochen – nicht nur in Deutschland – erleben mussten und was mit Sicherheit zu vermeidbaren Opfern geführt hat.
Anmerkungen der Professoren in ihrem Offenen Brief:
(*) bis 25.000 keine Bedrohung, 25-75.000 normale Bedrohung, über 75.000 besondere Bedrohung
(**) laut RKI liegt der Altersmedian der Verstorbenen bei 82 Jahren, es sind 58 % Männer (Restlebenserwartung 6,92 Jahre) und 42 % Frauen (8,21 Jahre) mit Corona-Infektion gestorben, woraus sich eine durchschnittliche Restlebenszeit von 7,46 Jahren ergibt. Wenn aber bei 75 % wegen der Vorerkrankungen eine Restlebenszeit von nur noch 365 Tagen unterstellt wird, dann ergibt sich ein gewogener Durchschnitt von 955 Tagen. 1.000 Tage dürften also [als] nicht zu niedrig geschätzt sein.
(1) 21.04.2020; Christian Baars, Markus Grill, Georg Mascolo; https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html
(Titelbild) Bundestag, Regierung, Parlament; Autor: TobiasGolla (Pixabay); 20.4.2015; https://pixabay.com/de/photos/bundestag-regierung-reichstag-732071/; Lizenz: Pixabay License
In diesem, inzwischen über 300.000 Mal aufgerufenen, Video wird aufgelistet, welche Zahlungen die Bill & Melinda Gates Foundation an das Robert Koch Institut, die Charité und die WHO sowie diverse Presseorgane geleistet hat:
https://www.youtube.com/watch?v=L_w1hbu5_i4
das allerdings ist nicht gut:
https://widerstand2020.de Error 502 Ray ID: 58dafd23cf8bce7b • 2020-05-03 15:24:25 UTC Bad gateway
London Cloudflare Working
widerstand2020.de Host Error
Kann auch schlicht Überlastung des Servers sein. Hängt ja auch Cloudflare davor, eine komplexe Proxy-Lösung. Da kann es schon einmal zu Time Outs kommen. Die Seite ist zugänglich. Widerstand2020 hat inzwischen über 100.000 Mitglieder!
Herzlich, Ped
Viele gute Argumente und viele gute Fragen sowohl von Oliver Märtens als auch von den fünf Professoren, wie ich finde! Zwei Einzelaspekte der vorliegenden Doppelanfrage nach Art. 17 GG (Petition) finde ich aber kritisch.
Wir müssen uns darauf einstellen, gesichtswahrende Anschlussverwendungen für die genannten Personen zu finden. Umso mehr wir ihnen drohen, umso länger werden sie sich an ihrer Macht festkrallen und umso größer werden die Verluste in der Bevölkerung werden. Das verletzt zwar unser Gerechtigkeitsempfinden, das gebietet aber unsere Liebe zu den Menschen.
Meiner Meinung nach verbietet es sich von selbst, Menschenleben (oder wie hier Lebenstage) und Geld ins Verhältnis setzen! Solch ein Vergleich ist eine Ausgeburt neoliberale verseuchten Denkens, er verletzt die Würde der Menschen. Dieser Vergleich bietet den Angesprochenen darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, sich als Werteparlamentarier zu gerieren und die Petition deswegen zu delegitimieren – so absurd das im Grunde ist, weil diese Menschen genau diese neoliberal Grundeinstellung und das negative Menschenbild verinnerlicht haben, das solche Vergleiche erst legitimiert. Ich kann jedenfalls gut ohne diesen entwürdigenden Vergleich argumentieren.
In beiden Fällen hätte es vermutlich der Sache gedient, wenn die Autoren einen Revisionsprozess vorgeschaltet hätten. Soviel Zeit muss in einer Demokratie eigentlich sein!
Zustimmung. Allerdings machen die Professoren genau das, was man bei Katastrophen tun muss: rational, statt emotional abwägen, um auf diese Weise Verluste so weit als möglich zu minimieren und das geht nun mal nur über bestimmte Quantitäten. Alles andere ist Aktionismus (das gegenwärtig Praktizierte). Das ist eine eherne Regel bei Katastrophen. Auf den verlogenen, neoliberalen Gegenwind können wir uns bereits vorbereiten und entsprechend argumentieren.
Herzlich, Ped
Guter Beitrag. Gute Fragen. Geht den Befragten nur leider am Arsch vorbei.
Wir werden sehen.
VG, Ped
SARS CoV 2 hat die Kragenweite für die Rubrik Dauerbrenner :-)))
Gut, wenn man eine Orientierungsfaktenlage hat, denn jetzt werden alte Lügen mit neuen Lügen verstrickt, damit am Ende keiner Verantwortung übernehmen muss. Am Ende sogar im Amt.
Also beim Lesen der neusten Schlagzeibe bei n-tv bekomm ich endgültig eine Krampf:
„Weniger als 29.000 Menschen akut infiziert“
Das muss man sich ganz langsam durch den Kopf gehen lassen.
Wir haben 83.000.000 dreiundachzig Millionen !!! Einwohner.
Akut infiziert sind (was ja noch lange nicht bedeutet „in Todesgefahr“) sind, bei abnehmendem Zuwachs. Dafür Totalstillegung der Gesellschaft? Da soll es keine intelligentere Lösung geben?
Na denn, mehr Beweis für die Unfähigkeit unserer Regierungen und Parlamentarier gibts kaum. (und der Medien, die das befeuern)
Aber man darf ja keine Fehler zugeben, sondern immer mit Gewalt durch die Wand. Recht behalten weil sonst Schwäche gezeigt wird und Abwahl droht.
Das ist wieder „unvorhersehbar“ und „alternativlos“, hatten wir schon mal. Bei idiesen Regierungen und Parlamentariern (Bund und Ländern) wohl ein regelmäßiges Vorkommen.
absolut … ich vermisse bei den Demos und Protesten die klaren Ansagen:
Wir haben das Mandat ihnen erteilt, jetzt wird es entzogen. Setzen sechs!
Fristlose Kündigung, wie es bei Arbeitsverhältnissen nun mal so ist.
und schon wieder wird über Alternativ-Medien, nämlich Telepolis, neue Lügengeschichten ausgestreut, Florian Rötzer scheint seine Parade-Rolle zu finden.
„Covid-19-Infektion soll Lebenserwartung um ein Jahrzehnt verkürzen“
Eine Behauptung, die schlicht gelogen ist, denn wie sonst ist es denn sonst erklärlich, dass das Durchschnittssterbealter der „Covid-19-Toten“ gleich oder größer dem Durchschnittssterbealter ist?
Dass offensichtlich dämlich Argumentation in der Öffentlichkeit immer weitere Verbreitung findet, ist das erschreckende an dem ganzen Vorgang.
Statistiken-Fehldeutung entwickelt sich mehr und mehr zum zentralen Herrschaftsinstrument.
Vielleicht mag jemand im TP-Forum darauf aufmerksam machen – falls es nicht längst durch aufmerksame Zeitgenossen geschehen ist. Ich engagiere mich dort nicht mehr seit diese Pseudo-Antifa-Anti-Moderation dort tätig ist.
So ich ja auch regelmäßig bei Telepolis – vor allem im Kommentarforum – mitlese, kann ich den letztgenannten Eindruck, dass dort zensiert wird, nicht bestätigen.
Herzlich, Ped
widerstand2020.de offline
Nachdem die Webseite widerstand2020.de durch einen Hackerangriff nicht mehr funktionsfähig ist, kommen jetzt die allerersten, zwar denunziatorischen, Medien aus der Deckung:
https://www.n-tv.de/politik/Was-sich-hinter-Widerstand2020-verbirgt-article21757351.html
Es kann sich jetzt ja niemand mehr anmelden ….
Das Ganze riecht nach einer koordinierten (Geheimdienst?)-Aktion.
Nur etwas spät dran sind die Herren und Damen Strippenzieher ….
wderstand2002.de wieder online ….. gute Arbeit der Admins, drücke die Daumen, dass es so bleibt.
Der Mainstream reagiert:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-widerstand2020-partei-100.html
Kostenlose Pressearbeit und – jetzt – können sich die Leute auch wieder anmelden …