Am 14. September wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag veröffentlicht.


Die Anfrage der Fraktion titelte mit: „Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone — Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste“. Sie legte offen, dass die Nachrichtendienste des Bundes über erheblichen Spielraum verfügen, Daten aus kommerziellen Quellen anzukaufen und zu verwerten. Bei den Daten kann es sich um Werbe-IDs, Bewegungsprofile, App-Nutzungsdaten, Browser-Historien (auf den Endgeräten der Nutzer), Kreditkartendaten oder auch Interaktionen in sogenannten sozialen Medien handeln.


Die Bundesregierung hat mit einer kompletten Verweigerung zur inhaltlichen Beantwortung der Kernfragen reagiert — wörtlich:

„Gegenstand der Fragen sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.“ (1)

Die Antwort der Bundesregierung wirft verfassungsmäßige Fragen auf, da hier offenbar „schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl“ quasi beliebig zur Anwendung gebracht werden können, während umgekehrt von den Bürgern in wachsendem Maße Transparenz eingefordert wird (2). Während die zu schützende Privatsphäre der Bürger immer weiter aufgeweicht wird, machen die Institutionen fleißig von den Hintertüren Gebrauch, die ihnen das Grundgesetz bietet, um ihr eigenes Vorgehen „privat“ zu machen.

Das steht in direktem Gegensatz zu der uns im Informationsraum als funktionierend angebotenen Demokratie, hinter der sich freilich eine Fassadendemokratie versteckt:

„Bei allem, was der Verfassungsschutz tut, gilt wie bei allen staatlichen Behörden: Er ist an Recht und Gesetz gebunden. Daraus folgt: Unabhängige Gerichte können seine Arbeit überprüfen. Deshalb klagt die AfD vor vielen Gerichten in ganz Deutschland gegen ihre Einstufungen. Außerdem kontrollieren auch der Bundestag und die Landtage den Verfassungsschutz, dort gibt es verschiedene Kontrollgremien.“ (3)

Wie wir weiter oben gelesen haben, ist dem eben nicht so.

Die Anfrage seitens der AfD begründet sich unter anderem aus dem Konflikt, dem sie seitens der regierungsgesteuerten Geheimdienste unterworfen ist. Denn einer der Nachrichtendienste, der Inlandsgeheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz Verfassungsschutz), hat auf Grundlage einer umfangreichen Datensammlung eine Bewertung dieser Partei vorgenommen, der ihr unterstellt, „gesichert rechtsextremistisch“ zu sein. Diese von den Massenmedien ausführlich kommunizierte Einstufung wurde Anfang Mai 2025 vorgenommen. Grundlage wäre eine 1.000-seitige Materialsammlung der Behörde, welche großen privaten Medien und den öffentlich-rechtlichen Sendern zugespielt wurde (4, 5). Der Zugang zu diesem Bericht ist unmöglich oder zumindest stark erschwert. Gleiches gilt damit für die Art und Weise, in der die Daten für die Materialsammlung erfasst und ausgewertet wurden. Medien, die sich auf die Materialsammlung bezogen, veröffentlichten keine exakten Quellen, die den Bürgern eine Prüfung der Behauptungen gestattet hätten (6). Auch beim Verfassungsschutz selbst sind die Dokumente nicht einsehbar (7).

Noch problematischer erscheint dies, da sich der Verfassungsschutz auf Grundlage einer intransparenten und intransparent erstellten Materialsammlung höchstselbst einen Persilschein ausstellte, um sich die Legitimation für eine Vorgehen gegen

„Bereits der Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, AfD-Mitglieder zu überwachen. Bei AfD-Mitgliedern von Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, sind die Möglichkeiten noch weitergehend.“ (3i)

Das ist das genaue Gegenteil von dem, was uns öffentlich-rechtliche Medien einreden möchten:

„Dazu sieht das Grundgesetz verschiedene Mechanismen vor, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Beispielsweise den Verfassungsschutz, der auch als „Frühwarnsystem der Demokratie“ bezeichnet wird.“ (3ii)

Intransparent agierende Institutionen sind stets Machtinstrumente. Das wird beim Agieren des Verfassungsschutzes mehr als augenfällig, aber nicht nur bei diesem. Denn die Medien, gerade auch ARD und ZDF, agieren gleichermaßen intransparent und wirken oft als Nachrichtendienst von Nachrichtendiensten. Sie multiplizieren Wertungen. Solcherart Informationen sind immer manipulativ und darum geht es auch. Der gesamte Informationswust des Verfassungsschutzes zu einem angestrebten AfD-Verbot und seine Verbreitung im Informationsraum sind emotional und nicht logisch ausgerichtet. Es handelt sich dabei schlicht und einfach um eine von diversen psychologischen Operationen (PsyOps).

Die Herausforderung für Machtbewusste besteht immer darin, eine ausreichend starke, eben manipulierte Gefolgschaft hinter sich zu vereinen, diese als benutzbare Masse zu instrumentalisieren. Das ist schließlich der Hintergrund und die Absicht dieser PsyOp: ein gesellschaftliches Klima zu erschaffen, in der die Gesellschaft Verbote begrüßt und aktiv unterstützt. Im Falle eines anvisierten AfD-Verbots deutet vieles darauf hin, dass die Operation scheitern wird.

Der Verfassungsschutz ist eine direkt dem Bundesministerium des Innern (kurz Innenministerium) unterstellte Behörde und durch diese weisungsgebunden (8). Vergleichbar mit dem Robert-Koch-Institut, kurz RKI, das weisungsgebunden dem Bundesministerium für Gesundheit untersteht (9). Es sei noch angemerkt, dass der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst in der Bevölkerung aktiv für effektiv anonyme Spitzeldienste im Dienste der Behörde und damit der Regierung wirbt (10). Das ist insofern bemerkenswert, als in der früheren DDR gerade solch ein Spitzelsystem als Merkmal eines Obrigkeits- und Überwachungs-Staates klassifiziert und hart kritisiert wurde und bis heute wird.

Die amtierende Bundesregierung geht inzwischen so weit, gesetzliche Regelungen anzustreben, die es erlauben würden, sogar Halbwüchsige in dieses Spitzelsystem einzubauen:

„Neu ist auch, dass künftig 16-Jährige als Vertrauensperson, sogenannte V-Leute, angeworben und eingesetzt werden können sollen, wenn es gar nicht anders geht. Das sind Personen aus der jeweiligen beobachteten Szene, die meist gegen Bezahlung verdeckt Informationen an die Sicherheitsbehörden weitergeben.“ (11)

Bitte bleiben Sie schön aufmerksam, liebe Leser.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(1) 14.09.2026; Deutscher Bundestag; Ankauf von Datensätzen durch die Nachrichtendienste; https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1211840; Details: 07.09.2026; Drucksache 21/7920; https://dserver.bundestag.de/btd/21/079/2107920.pdf

(2) 12.09.2026; ARD, mdr; Auch kleine Läden sollen Kartenzahlung akzeptieren; https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/klingbeil-einzelhandel-dienstleistungen-kartenzahlung-verbraucher,bargeld-134.html

(3 bis 3ii) 11.09.2026; ARD-Tagesschau; Antonetta Stephany, Alexandra Tadey; Was die AfD beim Verfassungsschutz ändern könnte; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-sachsen-anhalt-verfassungsschutz-100.html

(4) 07.05.2026; FragDenStaat; Arne Semsrott, Aiko Kempen; Hier sind die ersten Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD; https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/05/afd-gutachten-ausschnitt-verfassungsfeindlich/

(5) 02.05.2026; ARD-Tagesschau; Michael Götschenberg, Holger Schmidt; AfD „gesichert rechtsextremistisch“; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

(6) Beispiele siehe: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-beobachtung-100.html; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktion-einstufung-afd-rechtsextrem-102.html; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-reaktionen-einstufung-verfassungsschutz-100.html, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbotsverfahren-verfassungsschutz-union-spd-gruene-linke-102.html

(7) Bundesamt für Verfassungsschutz (Verfassungsschutz); Suchfunktion – Suche nach AfD; https://www.verfassungsschutz.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?templateQueryString=AfD&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc; durchgeführt: 15.09.2026

(8) Verfassungsschutz; Der Verfassungsschutz; https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html; abgerufen: 15.09.2026

(9) Robert Koch-Institut; Das Robert Koch-Institut; https://www.rki.de/DE/Institut/Das-RKI/das-rki-node.html; abgerufen: 15.09.2026

(10) Verfassungsschutz; Hinweistelefon gegen Extremismus, Terrorismus und Spionage.; https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html; abgerufen: 15.09.2026

(11) 12.08.2026; ARD-Tagesschau; Claudia Kornmeier; Mehr Macht für Nachrichtendienste — das ist geplant; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/befugnisse-bnd-verfassungsschutz-100.html

(Titelbild) Spion, Agent, Ermittlung, Geheimdienst; Autor: Lenzatic (Pixabay); 12.12.2020; https://pixabay.com/de/photos/spion-detektiv-mafia-gangster-5821903/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

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