Vor Wochen wurde mit fadenscheinigen Gründen einem aussichtsreichen Wahlkandidaten der AfD verweigert, zur Wahl anzutreten.


Ja, die Geschichte vom verbotenen Wahlantritt geht nicht nur vor Gericht weiter. Inzwischen geht sie erneut durch die Presse, diesmal aber vor allem, weil der liebe gute Wahlausschuss von Ludwigshafen „beleidigt und bedroht“ wird. Außerdem erlebt der aufmerksame Beobachter ein weiteres praktisches Beispiel gelebter Fassadendemokratie, welche wahrhafte Demokratie zu Farce werden lässt.


Vorab: Dieser Artikel von Dagmar Henn wurde am 22.08.2025 bei RT deutsch erstveröffentlicht.

Das geht jetzt wirklich zu weit. Klar, man ist so einiges gewöhnt in Deutschland, mittlerweile. Dass es eine Straftat ist, der Grünen Katrin Göring-Eckardt „Dürre im Hirn“ zu attestieren, beispielsweise. Oder man besser einen Bademantel bereithält, wenn man Robert Habeck als „Schwachkopf“ tituliert. Nur — selbst so richtig einen reinsemmeln, und dann rumheulen, wenn man dafür nicht von allen geliebt wird?

Ganz ehrlich, das, was sich der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen geleistet hat, unter Vorsitz der amtierenden Bürgermeisterin, war einfach undemokratisch. Einen von zwei aussichtsreichen Kandidaten [zur Wahl des neuen Oberbürgermeisters (1)] zu streichen. Da ein Papierchen vom Verfassungsschutz vorzulegen, ändert rein gar nichts an diesem Charakter. Denn erstens ist der Verfassungsschutz selbst als Institution nicht demokratisch, und zweitens hätten die Ludwigshafener ja die Wahl. Sie könnten sich gegen diesen Kandidaten entscheiden. Und der Gegner hätte ohnehin mit Sicherheit die Massenmedien auf seiner Seite.

Das Gericht in Neustadt hat sich gedrückt, und jetzt legte der Kandidat der AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Aber währenddessen kommt nun die Sympathiewerbung für die Täter. Eine „Welle der Solidarität“ erfahre die Bürgermeisterin Jutta Steinruck jetzt, weil doch eine „Flut an Hassmails und Drohungen“ bei ihr eingegangen sei, so die Süddeutsche. Die Arme sei „das Ziel von Hetze“.

Sogar der CDU-Landesvorsitzende springt der armen Verfolgten bei. „Das ist für mich ganz schlimm. Hier wird jemand, der aus seiner Sicht den Job gemacht hat, mit Hass konfrontiert.“

Ehrlich? Hatte man etwa in Ludwigshafen Sorge, keinen Brandmauerkandidaten zustande zu bringen, um den sie sich alle scharen könnten? Oder welchen Grund gibt es sonst, rund einem Viertel der Ludwigshafener Wahlberechtigten von vornherein den Kandidaten zu nehmen, für den sie vermutlich stimmen wollten? Und ist das kein Zeichen der Verachtung diesen Wählern gegenüber?

Man könnte die Reaktionen auch positiv deuten. Als Beleg dafür, dass die Bürger die Wahl noch ernst nehmen. Dass sie ihre demokratischen Rechte schätzen und sie verteidigen. Man kann auch sagen, dass sie den psychologischen Gehalt dieser politischen Handlung richtig eingeschätzt haben, wenn sie mit Wut reagieren. Denn ein Wahlausschuss sollte sich immer der Tatsache bewusst sein, dass der Augenblick der Wahl ein egalitärer ist und die Aufgabe dieses Gremiums vor allem darin besteht, diesen Augenblick zu ermöglichen ‒ nicht, ihn zu verhindern. Der Wahlausschuss und allen voran die amtierende Bürgermeisterin haben sich in dieser Handlung über alle anderen Wähler erhoben.

Seltsamerweise scheint sich niemand der Beteiligten Gedanken gemacht zu haben, welche Folgen ein solcher Schritt für die Stadt und ihre Gesellschaft haben wird. Schon die Brandmauer-Nummer ist schwierig, weil sie mit den eigentlichen politischen Inhalten wenig zu tun hat. Aber das ist ein Handeln, das sich zumindest auf die Politiker beschränkt. Die Ludwigshafener Wahlsabotage hingegen richtet sich gegen einen guten Teil der Bürger, und dennoch bestand wohl die Erwartung, man könne in diesen Wald hineinbrüllen, ohne dass etwas zurückbrüllt.

Wenn jedenfalls jetzt diese fähigen Ludwigshafener Politiker Mails erhalten, die nicht freundlich sind (und man kann die Schwelle, ab der eine Aussage für beleidigend oder bedrohlich gehalten wird, inzwischen nicht mehr tief genug ansetzen), dann werden damit mitnichten „Gremien […] durch Drohungen unter Druck gesetzt“, wie das Landtagspräsident Hendrik Hering sieht. Und es geht auch nicht darum, dass „Politikerinnen und Politiker […] angstfrei entscheiden können“ müssen. Die Arroganz, die in dieser Ludwigshafener Entscheidung steckte, erzeugt eine Gegenreaktion derselben Qualität. Das ist schon fast ein physikalisches Gesetz.

In mehreren Nachrichten seien „die Mitglieder des Wahlausschusses überwiegend beleidigt und in Einzelfällen bedroht“ worden, heißt es beim SWR. Und „diese Straftaten bedrohen die Demokratie“, so Landtagspräsident Hering.

Das sind keine guten Aussichten für Ludwigshafen, oder auch für Rheinland-Pfalz. Denn was wirklich die Demokratie bedroht, ist das Vorgehen des Wahlausschusses. Aber die beteiligten Edelmenschen haben sofort nach ihrem Machtmissbrauch ihre zarten Seelen wiederentdeckt und sind jetzt tief erschüttert, wenn sie für ihre vermeintlich fürsorgliche Handlung nicht mit Dankbarkeit und Zuneigung überschüttet werden.

Ja, spätestens seit Corona ist das so, dass die einen mit jeder Bosheit davonkommen, wie mit der „Pandemie der Ungeimpften“ oder dem „Blinddarm“, und die anderen liefern eben nur „Hass und Hetze“ und müssen dafür vor Gericht gezogen werden. Die einen sind eben, so hat man das inzwischen etabliert, mehr wert als die anderen. Und genau das wird bei jeder Gelegenheit zelebriert, wie jetzt in Ludwigshafen, wo die Mitglieder des Wahlausschusses durch ihre Handlung eigentlich alle möglichen Wähler des AfD-Kandidaten „dumme Nazis“ genannt haben, aber jetzt in der Presse als arme, verfolgte Opfer verkauft werden.

Nur, nein, das ist keine Heldengeschichte. Die hätten sie vielleicht haben können, wenn der Kandidat Joachim Paul tatsächlich so eine gefährliche Gestalt wäre, und sie in einer demokratischen Wahl, mit klugen Argumenten, mit einer richtigen Politik für die Stadt, mit Siegen im offenen Gespräch die Wahl gegen ihn gewonnen hätten. Sie haben lieber die Karten gezinkt.

Natürlich mag es sein, dass das nicht aus eigener Machtvollkommenheit geschah, sondern im Auftrag, dass Ludwigshafen eben nur der Präzedenzfall sein soll, dem sie dann alle nacheifern. Das würde es aber nicht besser machen, sondern eher noch schlimmer. Denn dann würde es geradezu zur politischen Notwendigkeit, die Kosten für ein derartiges Verhalten in die Höhe zu treiben, um Wiederholungen zu erschweren. Denn eins ist klar: Würde in allen Kommunen, in allen Ländern so verfahren, dann wäre Deutschland endgültig eine Ex-Demokratie, ungefähr so wie Rumänien.

Dass die Herr- und Damenschaften jetzt unfreundliche Briefe erhalten, ist also nicht wirklich schlimm. Weit schlimmer wäre es, wenn das nicht geschähe. Denn nur, dass ein solches Verhalten nicht klaglos hingenommen wird (und vielleicht sollten die Granden in Rheinland-Pfalz mal darüber nachdenken, dass man sich über diese Entscheidung auch ärgern kann, wenn man nicht vorhat, AfD zu wählen ‒ ja, sogar, wenn man nicht einmal in Ludwigshafen wohnt), zeigt, dass noch Leben ist in unserer Sparausgabe von Demokratie (2).

Nachtrag von Peds Ansichten

Zur Einordnung seien noch einige Fakten verdeutlicht. Anfang August wies der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen die Bewerbung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zurück — sieben Wochen vor der Wahl am 21. September. Man berief sich auf einen Bericht des Verfassungsschutzes, in dem „Erkenntnisse“ über den Kandidaten zusammengetragen worden wären. Alles, was bisher dazu bekannt ist, hat keinerlei Relevanz insofern, dass diese eine Nichtzulassung Pauls rechtfertigen könnte. Die in den Medien verbreiteten Informationen sind als „Witz“ nicht annähernd ausreichend qualifiziert. „Rechtsradikale Medienaktivisten“ soll Paul eingeladen haben, von denen als einziger Name das in den Massenmedien verfemte Compact-Magazin beim Namen genannt wurde. Vom „neu-rechten Spektrum“ wird schwadroniert — alles ohne jede juristische Bedeutung (3).

Dabei sind die Hürden für ein solches Ausschlussverfahren „eigentlich“ hoch. Man müsste dem zurückgewiesenen Kandidaten nachweisen, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, ja, gar dessen Grundwerte bekämpfen würde. Nichts davon lässt sich Joachim Paul nach heutigem Stand unterstellen (4). Genau damit hat Paul auch in einem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung beim Verwaltungsgericht argumentiert (5). Was in Deutschland noch immer als gelebte Demokratie verkauft wird, liest sich zum Beispiel so:

„Der Eilantrag sei unzulässig. Eine umfassende Prüfung sei so kurz vor der Wahl im September nicht möglich. Bei der Begründung für Pauls Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl habe es keinen offensichtlichen Fehler gegeben.“ (1i)

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Man schlägt einen Eilantrag — der heißt genau deshalb so, weil nachgewiesenermaßen Eile geboten ist — nieder, weil die umfassende Prüfung nicht möglich wäre. Wozu gibt es dann Eilanträge? Wer trägt eigentlich die Beweislast? Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, setzte der Täter-Opfer Umkehr dann schließlich noch die Krone auf:

„Ich fordere Joachim Paul nun auf, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren, die weitere Aufheizung der Stimmung und bewusste Falschdarstellungen zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass seine Anhänger die Angriffe gegen die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Wahlausschusses einstellen.“ (1ii)

Dabei geht unter, was da in Ludwigshafen in diesen Wochen tatsächlich stattfindet:

„Die Hürden für einen Ausschluss von der Wahl sind aber auf jeden Fall hoch. Denn — anders als bei anderen Beamten im Staatsdienst, geht es hier um ein politisches Amt, einen Wahlbeamten. Deshalb geht es zusätzlich um das passive Wahlrecht, das eingeschränkt werden soll.“ (4i)

Beachten wir bei all dem die Akteure, welche diese Farce gestalten: Der Wahlausschuss einer Stadt, der Innenminister des Bundeslandes sowie ein Verwaltungsgericht — und schließlich die Medien. Die Medien als vierte Kraft, als vorgebliche Kontrollinstanz der Demokratie im öffentlichen Raum. Sie alle sind oder werden hier allerdings verbunden, um die der Demokratie dienenden Werkzeuge nach Gutdünken zur Bekämpfung des politischen Gegners zu missbrauchen. Genau so stellt sich Fassadendemokratie in der Praxis dar.

Danke, Dagmar Henn, bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.


Anmerkungen und Quellen

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(1 bis 1ii) 19.08.2025; ARD-Tagesschau; AfD-Kandidat darf nicht bei OB-Wahl in Ludwigshafen antreten; https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/afd-ludwigshafen-100.html

(2) 22.08.2025; RT deutsch; Dagmar Henn; Der AfD-Kandidat — Lugwigshafen und die Täter als Opfer; https://freedert.online/meinung/253990-ludwigshafen-und-taeter-als-opfer/

(3) 18.08.2025; SWR; SWR Aktuell; Philipp Reichert, Frederik Merx, Christian Glese-Kessler; Vertreter der „Neuen Rechten“ trafen sich in Koblenz; https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/joachim-paul-veranstaltet-treffen-der-neuen-rechten-in-koblenz-100.html

(4, 4i) 07.08.2025; SWR; SWR Aktuell; Kolja Schwartz; FAQ: Wie geht’s weiter bei der OB-Wahl in Ludwigshafen?; https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/nach-ausschluss-von-afd-kandidat-paul-wie-gehts-weiter-bei-ob-wahl-in-ludwigshafen-100.html

(5) 11.08.2025; SWR; SWR Aktuell; Antrag von AfD-Politiker Paul gegen Wahlausschluss liegt beim Verwaltungsgericht; https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/afd-politiker-joachim-paul-wehrt-sich-juristisch-gegen-ausschluss-von-ob-wahl-in-ludwigshafen-100.html

(Titelbild) Wahlen, Wahlurne, Demokratie; 24.06.2025; Autor: Gerd Altmann (Pixabay); https://pixabay.com/de/illustrations/abstimmung-wahlurne-wahl-wahllokal-9676018/; Lizenz: Pixabay License

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