Wenn Regierungen das Recht beugen, ist das Staatsvolk gefordert.


Im Zuge einer vom Coronavirus ausgehenden, aber bis zum heutigen Tag nicht belegten Gefahr für die Bevölkerung, wurde in den vergangenen Wochen in ungeheuerlicher Art und Weise der größte Schatz des Rechtsstaates in Deutschland in seinen Grundfesten ausgehebelt. Dieses regierungsseitige Vorgehen dürfte mehrere Ursachen haben, aber es ist und bleibt ein fundamentaler Angriff auf das, was wir unter einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft verstehen.


Wieder einmal wird auffällig, dass dieser Rechtsstaat von Seiten der Macht schon immer eher als lästig betrachtet wurde. Er taugte natürlich andererseits hervorragend, um andere Gesellschaften auf ihre angeblichen Defizite hinzuweisen. Die eigene moralische Überhöhung, welche das möglich macht, lief immer im Gleichschritt mit ihrem Bruder, dem Selbstbetrug. Das alles mündet in eine tiefe Unehrlichkeit, welche die Abhängigkeiten, die eigene Feigheit und den grassierenden Opportunismus übertünchen möchte.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere aufmerksame Beobachter noch an die unverhohlene Sympathie, ja handfeste Unterstützung, als es darum ging bestehende Rechtssysteme in anderen Gesellschaften auszuhebeln. So hat man Staaten wie die Ukraine, Jugoslawien, Libyen, Afghanistan, Syrien, den Irak und Iran in Richtung Abgrund getrieben.

Doch der eklatante Bruch des Grundgesetzes der Deutschen Bundesrepublik, auf dem alles was Recht und Gesetz ausmacht, basiert, soll von der Bevölkerung im guten Glauben, dass es die Regierung ja „für ihr Volk” tun müsste, einfach hingenommen werden.

Nur, ist das nicht „ihr Volk” und es gibt da auch keine geschriebene Fürsorgepflicht für unmündige Bürger, denen man den Löffel zu führen hat. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das ist die Regierung des Staatsvolkes. In seinem Auftrag hat sie zu handeln. Sie besitzt keinerlei Legitimation, sich „Rechtsakte” anzumaßen, welche den Rahmen des Grundgesetzes verletzen. Daher ist das im Eilverfahren durchgepeitschte Seuchengesetz ein Rechtsbruch und daher nicht rechtsgültig! Schon zuvor war mit dem sogenannten Infektionsschutzgesetz — unter dem Vorwand der Volksgesundheit — ein Einfallstor für staatliche Willkür und die Aufhebung von Persönlichkeitsrechten erschaffen worden (1).

Eine Pandemie muss in keiner Weise gefährlich sein! Das ist den meisten Menschen — verstrickt in der hysterischen Coronastimmung — überhaupt nicht bewusst. Und trotzdem genügt das Ausrufen einer Pandemie durch die gaaaaanz unabhängige Weltgesundheitsorganisation — … hust … —, um einen diktatorischen Notstand mit Aufhebung grundlegender bürgerlicher Freiheiten begründen zu können. Genau das geschieht jetzt und es wird wieder geschehen, wenn wir das so hinnehmen (2).

Es ist um so mehr rechtsungültig, da es niemals triftig begründet hat, welchen tatsächlichen Sinn seine Regelungen im Sinne der Bürger haben sollen. Es beruht auf unbewiesenen Behauptungen über eine außergewöhnlich gefährliche Pandemie, die ebenfalls zu keiner Zeit auch nur annähernd wissenschaftlich untermauert wurden. Statt dessen wird einfach mit konstruierten Szenarien hantiert, diese als reale Bedrohung verkauft und auf Basis dieser künstlichen, imaginären Bedrohung reale Gesetze erschaffen oder geändert (3).

Der von der Regierung vollzogene Rechtsbruch beruht tatsächlich auf reinen Behauptungen. Behauptungen allerdings, die — mit allen Mitteln die Propaganda vorhält — verbreitet werden und somit den Status einer neuen, vermeintlichen, nicht mehr hinterfragten Wahrheit annahmen. (a1)

Wenn so etwas geschieht, ist der mündige Bürger geradezu beauftragt, Widerstand zu leisten, den Unrechtsakt nicht hinzunehmen. Nicht er verletzt damit die Gesetze des Rechtsstaates, sondern die Legislative, welche meint, aufgrund fadenscheiniger Behauptungen nunmehr bequem durchregieren zu können. Der Rechtsbruch seitens der Regierung verhindert ja sogar, dass all die gesponnenen Lügen um das Coronavirus herum, überhaupt im öffentlichen Raum hör- und sichtbar gemacht werden können.

Natürlich gibt es für all das sicher sehr triftige Gründe. Aber diese werden uns von der Regierung verschwiegen. Über die wahren Gründe dieser ungeheuerlichen Aushebung rechtsstaatlicher Prinzipien soll jedoch zu einem anderen Zeitpunkt sinniert werden. Fakt ist, dass Deutschland derzeit voll und ganz nach den Prinzipien einer in den Startlöchern stehenden Diktatur regiert wird (4). Und es ist Zeit, dem etwas entgegenzusetzen. Es ist an der Zeit, aktiv das zu beschützen, was als die Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden kann: das Grundgesetz.

Letztlich fühlen sich dem zuletzt Gesagten all Jene verpflichtet, die kritisch hinterfragen und die plumpen wie unhaltbaren, wenn auch stetig wiederholten Begründungen der Regierungssprachrohre nicht gewillt sind, hinzunehmen. Das sind vor allem eine ganze Reihe von Wissenschaftlern und — das halte ich für besonders wichtig — auch Juristen (5). Juristen sind Menschen, die Recht studiert haben und in Konfliktfällen unterstützen, um tatsächlich auch Recht sprechen zu können.

Was die Regierung nun tut, ist äußerst gefährlich. Sie praktiziert im Sinne der Ausnahmegesetze des Dritten Reiches und stigmatisiert den geradezu verpflichtenden Widerstand gegen den Rechtsbruch um in einen „Aufruf zu einer Straftat“. Es dürfte jedem klar sein, dass es damit der Willkür im Sinne herrschender Macht Tür und Tor öffnet — wenn dies aus der Bevölkerung heraus einfach hingenommen wird (6).

Die Juristin Beate Bahner hat sich dem unbequemen Weg verschrieben, sich für unseren Rechtsstaat einzusetzen — und kommt nun unter massivem Druck. So stand bereits die Polizei vor ihrer Tür und am 9. April 2020 wurde auf Betreiben der Regierung ihre Webseite gesperrt (a2). Das geht mit einer Kampagne einher, ihr Verhalten zu kriminalisieren (7).

Eine Regierung, die sich kriminell verhält — kriminell weil sie das Grundgesetz gröblichst verletzt — wird selbstverständlich jeden Widerstand gegen das eigene Fehlverhalten kriminalisieren. Wir sollten uns da nicht all zu sehr verwundert zeigen.

In Sinne Beate Bahners darf ich ihre Mail vom 9. April 2020 auch an die Leser dieses Blogs weiterreichen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es Beate Bahner ist, die den Weg des Rechtsstaates geht. Alle derzeit an Polizei und Staatsschutz weitergereichten, schikanierenden Maßnahmen verletzen die Prinzipien, nach denen wir hier in Deutschland miteinander umgehen und sie verletzen im speziellen Falle die Rechte Beate Bahners. Ein Rechtsakt der Anwältin wird kriminalisiert!:


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

  1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
  2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
  3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
  4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
  5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
  6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.

Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.

Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J

Ihre Beate Bahner

Der Antrag Beate Bahners ist schwere Kost, aber er kann vielen Lesern die Augen öffnen. Daher empfehle ich ausdrücklich dessen Studium:

Wer die Macht ausübt, dem wurde die Macht gewährt. Macht macht sich dann „ihr“ Recht passend. Entsprechend sollten wir uns natürlich auch keinen Illusionen  hingeben, wie man sich mit Beate Bahners Antrag befassen wird. Das Bundesverfassungsgericht scheint diesbezüglich doch öfter Post zu bekommen, als wir es vielleicht annehmen:

Und es geht weiter: Am heutigen Freitag, dem 10. April 2020 wurde ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner eingeleitet und sie als Beschuldigte zur Vernehmung am 15. April einbestellt. Die Exekutive tut wie befohlen – auch das durfte man schon im Dritten Reich erleben. Sie ermittelt und klagt gegen Beate Bahner, weil sie auf die Einhaltung des Grundgesetzes pocht, zu dem ganz wesentlich die Freiheit gehört, sich im öffentlichen Raum zu versammeln:

Ein Polizist, der einfach nur das tut, was ihm befohlen wurde, bewegt sich damit nicht zwangsläufig auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaates! Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen, dass selbst dann Demonstrationen unterbunden werden, wenn sie sich an die – in diesem Zusammenhang unsinnigen – Regeln des Seuchenschutzgesetzes halten.

Umso wichtiger ist es, all das öffentlich zu machen. Nur Zivilcourage wird Macht zurechtstutzen können. Dazu bedarf es Aufwand und Mut. Beides zu leisten, sind wir von Natur aus befähigt. Das gilt auch für Polizisten und es gilt selbstredend auch für Richter. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Richter dazu ein erstes Signal gesetzt und die von der Landesregierung verhängten Reisebeschränkungen innerhalb des Bundeslandes für unrechtmäßig erklärt (8).

Noch einmal sei außerdem auf zwei derzeit laufende Petitionen hingewiesen, die eng an das Anliegen von Beate Bahner angelehnt sind:

Bitte bleiben Sie sehr achtsam.

Nachtrag am 11. April 2020:

Nach dem der Eilantrag von Beate Bahner beim BVG abgeschmettert wurde, ist die Frau konsequent geblieben und hat ihre Zulassung als Anwältin nach 25 Jahren Praxis zurückgegeben — mein Respekt.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen – insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors – kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden. Letzte Bearbeitung: 10. April 2020, 12:19 Uhr.

(a1) Es ist tatsächlich so — und die Leser können das nachforschen —, dass es keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis gibt, der auch nur ansatzweise die Maßnahmen zur Aushebelung des Rechtsstaates rechtfertigen könnte. Darauf weist Beate Bahner vehement hin. Sämtliche Argumentationen sowohl von Regierungen und ihr anhängiger Institutionen als auch der Leittenor der Massenmedien arbeiten unentwegt mit emotionalen „Argumenten” und betrügen wie verängstigen damit die Bürger des Landes. Dabei ist es an dieser Stelle völlig unerheblich, inwieweit das den Regierungspraktiken anderer Staaten ähnelt.

(a2) Inzwischen ist die Webseite von Beate Bahner wieder zugänglich: http://www.beatebahner.de/

(1) 27.02.2020; Christian Geinitz; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wenn-das-coronavirus-die-grundrechte-angreift-16654185.html

(2) 14.03.2020; https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege/infektionsschutzgesetz-grundrecht-freiheit-staat.html

(3) März 2020; Änderungen im Infektionsschutzgesetz – Entwurf; BGM; https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

(4) 06.04.2020; Abschied vom Grundgesetz?; https://www.3sat.de/kultur/kulturzeit/abschied-vom-grundgesetz-100.html

(5) 07.04.2020; http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf

(6) 09.04.2020; Öffentlicher Brief der Rechtsanwältin Beate Bahner; https://www.heidelberg24.de/heidelberg/coronavirus-klage-anwaeltin-beate-bahner-bundesverfassungsgericht-massnahmen-corona-verordnung-13640822.html

(7) 10.04.2020; Lars Wienand; https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87685030/ermittler-sperren-homepage-von-coronoai-anwaeltin-beate-bahner.html

(8) 09.04.2020; Stefan Ludmann; https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Corona-Gericht-kippt-Oster-Reisebeschraenkungen-in-MV,coronavirus1324.html

(d1) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgerichts wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer der Rechtsanwältin Beate Bahner, Voßstraße 3, 69115 Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht; 8. April 2020; Direktlink bei Peds Ansichten: beate-bahner_eilantrag_bvg/

(Titelbild) Justizia, Rechtsstaat, Gericht; Autor: Dieter_G (Pixabay); 23.08.2017; https://pixabay.com/de/photos/justizia-gerechtigkeitssymbol-2674638/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

37 Gedanken zu „Das Grundgesetz und der aufrechte Gang“
  1. Ich vermisse Kollegen, die sich hinter Frau Bahner stellen. 46.600 RA-Kanzleien ohne Notariat, insgesamt ca. 146.000 RAs bundesweit. Bei 10% wären das 14.600 Anwälte, welche gemeinsam abgestimmt bei nur 1h pro Tag und 5 Tagen die Woche stolze 29200 RA-Stunden investieren könnten, ohne sich verrenken zu müssen. 29200 Stunden investieren zur Strafantragstellung gegen jeden Staatsbediensteten, welcher den Rechtsbruch, egal auf welcher Ebene, beihilft durch zu setzen. Angefangen bei jedem Staatschützer vor Frau Bahners Tür. Worum es dabei geht? Um ein Zeichen zu setzen.

    NIEMAND STEHT ÜBER DEM GESETZ und der Arm reicht bis in die unteren Ebenen.

    Wem das vom Staatsgefolge nicht passt, muss nach oben stinken statt nach unten zu treten. Am Ende der Schicht wird jeder nämlich wieder Bürger.

    Zeit für Solidarität bei nur 1h Investment pro Tag aus den eigenen Reihen!

    PS: noch ein Gedanke, der Grundgesetz fern ist, aber in mir gestern aufkeimte:
    Ist jemandem aufgefallen, dass kein Dollar und kein Euro, noch nicht einmal ein Cent weltweit von irgendwem in einen Antikörpertest investiert wird?

    Ich erläutere gerne das „warum“: Bei all dem Vaccine Hype vergisst man gerne einen unzweifelhaften Fakt: natürliche Immunität. Ich beispielsweise bin gegen Corona immun. Ich habe aber keinerlei Möglichkeit das nachzuweisen. Bei Hepatitis gibt es die IgG Tests. So bin ich darauf gekommen, denn ich habe mich einmal impfen wollen und der kompetente Arzt hat zuerst einen IgG Test empfohlen und siehe da, eine Impfung war unnötig, da mein Körper längst natürliche Antikörper entwickelte.

    Woher will also ein Mensch, respektive jeder der 80 Millionen Deutsche wissen, ob ein Vaccine überhaupt Sinn macht? Wozu eine Impfung gegen „Corona“, wenn womöglich schon Antikörper entwickelt sind. Wie können Zwangsimpfungen, ob Masern oder künftig Corona und wer weiß was noch kommen wird, durchgesetzt werden, wenn der Bürger bestehende Antikörper nicht beweisen kann (durch seriöse IgG Tests)? Hier darf es nicht um pekuniäre Interessen oder wild um sich wütende Generalmaßnahmen gehen. Der Körper ist unantastbar = körperliche Unversehrtheit.

    Schon deshalb ist entweder eine fundamental neue Verfassung mit unveränderbaren Gesetzen notwendig oder der absolute Schutz der Grundgesetze 1-20. Beamtenstatus oder Politiker-Immunität schützt nicht vor Strafverfolgung, denn: niemand steht über dem Gesetz.

    Widerstand ist Pflicht und Wir, das Volk, der Souverän erklären den Notstand für beendet und ziehen jeden Rechtsbrecher zur Verantwortung. Der Zorn wird groß werden und darf sich an passender Stelle entladen. Nürnberger Prozesse 2.0 wäre so ein Ort.


    Ganz wichtiges Thema: die von Ihnen angesprochene natürliche Immunität. Was ist das überhaupt? Ist es nicht schlicht die Fähigkeit mit Erregern zurechtzukommmen? Ja, natürlich; und zwar mit Erregern überhaupt und nicht nur mit bestimmten Erregern. Zusätzliche Immunität erwerben wir, wenn wir mit größeren, in Richtung toxisch werdender Mengen von Erregern konfrontiert werden. Dass wir Menschen eine innewohnende natürliche Immunität besitzen – die natürlich aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann -, davon bin ich überzeugt.
    Herzlich, Ped

    1. „PS: noch ein Gedanke, der Grundgesetz fern ist, aber in mir gestern aufkeimte:
      Ist jemandem aufgefallen, dass kein Dollar und kein Euro, noch nicht einmal ein Cent weltweit von irgendwem in einen Antikörpertest investiert wird? …“

      Hierzu fand ich einen Kommentar von Rosemary Frei in
      https://www.fort-russ.com/2020/04/bill-gates-psychopathology-we-dont-want-a-lot-of-recovered-people-reason-behind-the-lock-downs/
      der ursprünglich aus dem off-guardian stammte. Dort wird auf ein Interview mit Bill Gates am 24.März eingegangen (ist auch als Video verlinkt), der sich darin wie folgt geäußert hatte:

      „We don’t want to have a lot of recovered people […] To be clear, we’re trying – through the shut-down in the United States – to not get to one percent of the population infected. We’re well below that today, but with exponentiation, you could get past that three million [people or approximately one percent of the U.S. population being infected with COVID-19 and the vast majority recovering]. I believe we will be able to avoid that with having this economic pain.”

      „Wir wollen keine große Anzahl genesener Menschen haben […] Um es klar zu sagen, wir versuchen, – durch das Herunterfahren in den Vereinigten Staaten –
      dass weniger als 1 % der Bevölkerung infiziert wird. Zur Zeit liegen wir da deutlich darunter, aber bei einer exponentiellen Zunahme könnte man über die drei Millionen [infizierte Menschen bzw. 1 % der US-Bevölkerung und die übergroße Mehrheit genesen] kommen. Ich glaube, wir werden imstande sein, das zu vermeiden, dadurch dass wir diese ökonomischen Schwierigkeiten haben.“
      (von mir übersetzt)

      Der Artikel mit dem Video ergänzt wunderbar den Beitrag:
      https://peds-ansichten.de/2020/04/bill-gates-impfen-wahn/

      LG Jannis

  2. Ein weiteres Mal ein herzliches Dankeschön an Ped für diesen Artikel und ebenfalls an Danny für seinen ausführlichen Kommetar.

    Ich möchte Sie gern auf einen Ihnen und vermutlich vielen anderen ebenfalls unbekannten Umstand hinweisen: Sie schreiben: „Politiker-Immunität schützt nicht vor Strafverfolgung, denn: niemand steht über dem Gesetz.“ und das trifft leider nicht zu.

    In Deutschland dürfen Staatsanwälte nicht unabhängig ermitteln.
    Zitat:“ Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
    Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.“
    aus: https://www.anti-spiegel.ru/2019/urteil-des-europaeischen-gerichtshofes-justiz-in-deutschland-ist-nicht-unabhaengig/amp/

    Und dass ein Justizminister einem Staatsanwalt erlaubt, seinesgleichen anzuklagen, davon träumen nur unverbesserliche Idealisten.

    Also stehen in Deutschland Politiker über dem Gesetz!

    In Verbindung mit dem Umstand, dass unsere Demokratie eine „repräsentative“ ist, in der gewählte Politker die blumigsten Wahlversprechen machen können und nach der Wahl frei nach Gusto (oder Parteizwang) entscheiden dürfen, da sie ja das Volk repräsentieren (und qua Definition nicht etwa im Dienste des Volkes stehen), macht die ganze Sache noch undemokratischer.

  3. Geht am Samstag alle auf die Straßen, auch wenn es nicht lustig sein wird wie bei staatlicherseits unterstützten Spaßdemos ala FFF:

    „Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.“

    https://www.rubikon.news/artikel/grundrecht-als-straftat


    Nach dem ein Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner eingeleitet wurde, habe ich den Artikel nochmals erweitert.
    Herzlich, Ped

    1. Leider benötigen wir wohl dringend die Unterstützung des Verfassungsgerichts. Wenn der Eilantrag von RA Beate Bahner nicht durchkommt, und das Verfassungsgericht damit den stattfindenden Staatsstreich unterstützt, haben wir alle verloren.

      Zur aktuellen Lage: Wir haben eine weitestgehend gleichgeschaltete Medienlandschaft. Dort, wo die Gleichschaltung noch nicht komplett ist, da wird fleißig zensiert (youtube, facebook, twitter).
      Die parlamentarische Opposition ist jetzt auch gänzlich ausgefallen. Zuletzt war ohnehin nur noch die AfD als widersprechende Fraktion übrig, immerhin eine Wahloption für Rechte. Die hat sich jetzt auch gefügig machen lassen.
      Die Polizeien arbeiten derzeit Hand in Hand mit den Putschisten zusammen. Offensichtlich freud man sich in diesem Bereich ganz besonders über zukünftige erweiterte Repressionsmöglichkeiten. Also auch von dieser Seite ist keine Verfassungstreue zu erwarten.

      Das letzte Rückgrat stellen kleine aufklärungsaffine Bewegungen dar. (wie dieses Blog und seine Leser bspw). Der Organisationsgrad ist aber als relativ niedrig einzuschätzen. Somit stellt das für einen Unrechtsstaat kein Problem dar. Man wird solche Plattformen einfach abräumen.
      Mit etwas Pech werden sogar die Leser zu Opfern von politischer Verfolgung werden. Propagandistisch hat man die aufklärerischen Zirkel ohnehin schon per Diffamierungs- oder Hetzkampagne öffentlich „vernichtet“.
      Die angekündigte Demo am Samstag wird noch mal die Schwäche dieser Graswurzel-Bewegung offenkundig machen. Ich halte diese Aktion derzeit deshalb nicht für besonders klug, sorry. Hoffentlich irre ich mich.

      Der Eilantrag (von RA Beate Bahner) ist also wohl die letzte Hoffnung. Wenn das BVerfG diesen annimmt, dann haben wir noch eine Chance.
      Es wird dann zum Machtkampf zwischen BVerfG und Exekutive kommen. Die Exekutive wird versuchen sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu halten. Dann wird es noch mal interessant.
      Dann entscheidet sich auch ob der Putsch erfolgreich abgeschlossen werden konnte, oder ob er gescheitert ist.

      1. Ich nehme gerne an, dass Sie Ihren Kommentar in bester Absicht geschrieben haben, aber meinen Sie, dass er dazu beiträgt, die Sache zu einem guten Ende zu bringen? Sollte nicht jeder prüfen, was er zu einem Gelingen beitragen kann und sich dann darauf konzentrieren?

        1. Ziel dieses Kommentars war es noch einmal eine Bestandsaufnahme zu machen. Ich denke wirklich, dass die klassischen Methoden (Petitionen, Demos, etc.) ein intellektueller Irrlauf sind. Wir dokumentieren damit nur unsere Schwäche.

          Das Hauptproblem ist und bleibt die riesengroße Desinformationsmaschine. Auf deren Basis sind viele Entscheidungsträger geblendet worden. So lange diese Verblendung anhält, so lange wird es nichts mit der Wende in der Not.
          Da kann man dann noch so viel mittels Petitionen betteln. Das ist wie betteln um menschenwürdige Behandlung gegenüber Faschisten. Die lachen sich darüber das Zwergfell wund.
          Wenn man klug handeln würde, dann müssten wir den Politikern (persönlich) auf die Pelle rücken. Wir müssen notfalls auch Polizisten persönlich ansprechen. Im banalsten Fall mittels Flyer/Handzettel der in den Wachen verteilt wird.
          Wir müssen den Richtern/Staatsanwälten persönlich auf den Geist gehen mit den guten Infos die wir über die fingierte Seuche haben.
          Frage: Wer hat Zugang zu solchen Leuten? Wer hat Zugang (Verwandte, Bekannte) zu Entscheidungsträgern?
          Erst wenn das Bewußtsein bei den Entscheidungsträgern wieder da ist, erst dann hat der Spuk (vielleicht) ein Ende. Viele andere Maßnahmen sind vergebene Liebesmühe.

          Gut, die Entscheidung zu Beate Bahners Eilantrag wird dann spätestens am Dienstag da sein. Falls die negativ ausfällt, dann sollte man sich auf jeden Fall noch mal über das weitere Vorgehen unterhalten.

          1. „Wir dokumentieren damit nur unsere Schwäche.“

            Sie sind mir so ein Bahnsteinkartenlöser-Revoluzzer. Oder was wollen Sie eigentlich? Ihre eigene Feigheit schönreden? Manchmal wäre es besser, einfach die Klappe zu halten. Meine Meinung.


            Leute – ich wiederhole mich da gern: Passt auf, dass Euch in der Diskussion nicht die Pferde durchbrennen.
            Herzlich, Ped

      2. „Leider benötigen wir wohl dringend die Unterstützung des Verfassungsgerichts.“

        Nein. Benötigen wir nicht. Ich beobachtete schon am Karfreitag, dass die meisten Leute sich einen Scheiß um die politischen Restriktionen scheren. Jugendliche sehen Corona als Scherz an und machen damit Witze. Gut so.

        Was wir, politisch bewusste Menschen machen müssen, ist, diese unreflektierte, natürliche Abwehrhaltung der Menschen in konkrete politische Forderungen und taten ummüntzen.

        Darum raus auf die Straße. Ist eigentlich eine Person mit einem Schild eine Demo? Mir egal. Noch sehe ich mich als freier Mensch in einem Rechtsstaat. Dass man Anfeindungen ausgesetzt sein kann, damit muss man leben.

  4. Lieber Ped,

    vielen Dank für diesen wichtigen Artikel.

    Liebe Grüße an alle

    Kopf hoch, nicht die Hände!

  5. Ich werden morgen in München herumschlendern und mit den Umstehenden über unser Grundgesetz sinnieren.

    Auf den Theresienwiese sollen in letzter Zeit viele Schildkröten gesichtet worden sein.

    Sollte ich aufgegriffen und als offensichtlich verwirrt in die Psychiatrie eingewiesen werden, habe ich mit einer Patientenverfügung vorgesorgt, dass sie mit mir nicht den Mollath machen.


    Exzellent 😉
    Herzlich, Ped

    1. Die Schildkröten werden heute wohl eher wo anders anzutreffen sein. Wer diese seltene Spezies gerne zu Gesicht bekommen will, kann gerne über Ped per Mail Kontakt zu mir aufnehmen.

    1. Ja, genau das ist das Problem. Weil kaum noch Aufklärung stattfindet, sondern hauptsächlich Mainstream-Desinformation, nehmen die Richter einfach Bezug auf die etablierte Propaganda.

      Man müsste in jeder Klage eigentlich die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie beispielsweise in den Influenza-Wochenberichten des RKI stehen, im Anhang anfügen. Oder man verweist explizit darauf.
      Sonst urteilen die Gerichte bis zum jüngsten Tag auf der Basis von Lügen.

      Zusammenfassend: In den bisherigen Anträgen fehlt der Hinweis auf die irreführenden Angaben der Etablierten. So lange die Richter darüber nicht explizit informiert werden, so lange werden die sich einfach dem Mainstream anpassen. Für einen Richter ist ohne weiteres nicht zu erkennen, dass er durch den Mainstream belogen wird.

    1. Vielen Dank für den Link, Hans-Joachim Dohmeier!

      Ich hatte hier im Forum schon mal darauf hingewiesen, dass ein Laie so etwas rechtlich nicht hinbekommt. Jetzt ist eine Beate Bahner (die schon wiederholt Klagen vor dem Verfassungsgericht durchbekommen hat) im ersten Anlauf gescheitert.
      Und das wirklich wegen eines Mangels an Spezialkenntnisse bzgl Verfassungsrecht.

      Das Gericht sagt hier ganz klar in der Begründung ua (so weit ich das überhaupt verstanden hab), die Anwältin kann nicht allgemein darüber klagen, dass das Grundrecht verletzt wird. Sie hätte darlegen müssen inwiefern ihre Grundrechte verletzt werden. Auch sagt das BVerfG sie hat nicht den richtigen Rechtsweg beschritten usw. usf.
      Das sind wirkich eklatante Formfehler. Tja, das muß das nächste mal professioneller laufen. Aber welcher Anwalt kann das?

      1. Ja, Frau Bahner stand wegen des Besuchs der Polizeibeamten offensichtlich unter großem psychischem Druck und meinte, sehr schnell handeln zu müssen.
        Die positive Nachricht ist, dass der VGH Baden-Württemberg, bei dem sie ihren ursprünglichen Eilantrag eingereicht hat, gestern in einem anderen Verfahren entschieden hat, dass die Verfassungs-mäßigkeit der Rechtsgrundlagen im baden-württembergischen Infektionsschutzgesetz offen und im Normenkontrollverfahren zu überprüfen sei.
        https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Test

        1. Hat schon mal jemand auf Verhältnismäßigkeit geklagt?
          Kann man in so einen Eilantrag die ILI-Raten und ARE-Raten einbringen?
          Beide indizieren ja eine sehr milde Grippesaison. Die Grundrechtseinschränkungen sind doch damit verfassungswidrig (da unverhältnismäßig). Schließlich gab es in schlimmeren Grippesaisons in der Vergangenheit keine Grundrechtseinschränkungen. Vielleicht sollte man es damit mal versuchen.
          Aber es bleibt die Frage: Wer kann das?
          Soll man einen Voßkuhle, Papier oder dergleichen mal kontakieren?
          Die haben doch jetzt Zeit.

      2. „Das sind wirkich eklatante Formfehler. “ Sind es das? Sind Sie Rechtsgelehrter? Hätte das BVerfG nicht auch anders argumentieren können? Ich weiß es nicht.

        ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Ex-Anwältin völlig falsch vorgegangen ist. Allerdings spricht ihr schnelles Aufgeben wiederum nicht für große Standfestigkeit. Wiederum andererseits weiß man nicht, mit was man ihr hinter der Kulisse gedroht hat. Ist die Frau auch schon früher so schnell umgefallen? Was ist, wenn sie oder ihre Angehörigen bedroht wurden?

        ich gehe auf jedem Fall heute, Samstag, 15:00 auf die Straße. Mein Plakat-Motto: „Mut zum Widerspruch!“ Denn alles, was die Frau vorgebracht hat, stimmt. Wir können die Situation nicht einfach hinnehmen.

        1. Ich hab die Schwierigkeiten beim Erstellen korrekter Klagen (vor dem BVerfG) in den letzten Jahren schon häufiger beobachtet. Zuletzt bei der Normenkontrollklage gegen die Hartz4-Sanktionspraxis. Damals ist es den Klägern (die immerhin Richter am SG Gotha sind) auch nicht gelungen im ersten Anlauf eine formfehlerfreie Klageschrift aufzusetzen. Die haben dann einen zweiten Anlauf benötigt. (und das hat dann geklappt).
          Wenn man solche Fälle wiederholt in der Vergangenheit beobachtet hat, dann kennt man den ein oder anderen Fallstrick. Was folgt daraus?
          => Das ist Profiarbeit. Man benötigt einen erfahrenen Verfassungsrechtler.

          Ansonsten würde ich die Dinge aktuell gar nicht so negativ sehen. Das BVerfG hat in seinem Ablehnungsschreiben eigentlich eine Anleitung für eine korrekte Verfassungsklage mitgegeben.
          Beate Bahner hätte auf dieses Ablehnungsschreiben emotional nicht so überreagieren dürfen. Natürlich war das Schreiben eine ziemliche Klatsche, von ihrem Rechtsempfinden her steht sie aber auf der richtigen Seite. Ich finde es schade, dass sie jetzt einfach die Flinte ins Korn werfen will. Ich hoffe, dass sie es sich noch mal anders überlegt.
          Richtiger wäre wohl, wenn sie einfach im Anwaltskollegenkreis jemanden aktiviert der bessere Kenntnisse bzgl der Modalitäten am Verfassungsgericht (resp. mit dem Verfassungsrecht) hat.

          Noch mal: Das Verfassungsgericht hat eine regelrechte Bauanleitung für eine korrekte Klage im Ablehnungsschreiben hinterlegt. Diese Tatsache sollte man jetzt konstruktiv nutzen.

  6. Ich will ja nicht schon wieder als Pessimist dastehen, aber das war es dann wohl!

    http://www.beatebahner.de/

    Wer jetzt noch die Entscheidung des BVG schoenreden will, ist ein Traeumer. Die gesetzlichen Mittel sind ‚ausgeschoepft‘!!! Die Diktatur ist da, sie ist manifest!!!!
    Wir koennen uns jetzt alle noch in Wattebaeusche packen, es hilft nix mehr. Die ‚kreative Zerstoerung‘ nimmt ihren Lauf. Hat Ped selbst analysiert. Unsere Politiker sind Marionetten des US Deep State. Ihre Aufgabe: Nationalstaaten zerstoeren. Buergerrechte zerstoeren.
    Einige sind aktiv, andere sind getriebenes Vieh. Ist das denn so schwer das zu verstehen? Mit ‚Verstaendnis‘ kommen wir nicht weiter! So jemand wie Pompeo lacht sich fast tot ueber solche Naivitaet. Das ist ein professioneller, krimineller Killer, der ueber Zehntausende von Professionellen, Kriminellen gebietet.
    Jeder Mensch muss jetzt nachdenken, auf welcher Seite er steht.

    1. Da übertreibt Beate Bahner jetzt. Auch wenn man ihre Emotionen gut nachvollziehen kann. Sie hat schlicht eklatante Formfehler in ihren Eilantrag eingebracht. Das BVerfG hat das ausführlich beschreiben. Einige der angeführten Punkte waren sogar mir als Laien bereits bekannt. (richtigen Rechtsweg wählen, etc)
      Jetzt wäre eigentlich die Phase, wo man sich mal zusammensetzt und das ganze noch mal sauber durcharbeitet. Dafür benötigt man aber einen guten Anwalt für Verfassungsrecht.
      Wer irgendwie von so jemanden mal gehört hat oder gar Kontakte zu einem solchen Anwalt hat oder hatte, der sollte sich jetzt melden. Wenn man den Eilantrag richtig begründet, dann sollte der problemlos durchkommen.
      Im Eilantrag muß deutlich darauf verwiesen werden, dass diese Grippesaison (und COVID-19 zählt fürs RKI als grippeähnliche Erkrankung und wird dort auch so erfasst) nachweislich nicht schlimmer ist als die vorhergehenden Grippewellen. (Als Beleg für dieses Argument kann man die RKI-Zahlen aus dem Grippeweb verwenden). Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind deshalb die durchgesetzten Grundrechtseingriffe verfassungswidrig. Natürlich muß die Darstellung im Eilantrag sich auch auf die eigenen (individuellen) Grundrechtsverletzungen beziehen.
      Warum die Normenkontrollklage hier nicht funktioniert hat, das müsste mal ein Rechtsanwalt erläutern. Ich bin leider nur Laie.

    2. Die Normenkontrollklage hat vermutlich deswegen nicht geklappt:

      BVerfG; Abstrakte Normenkontrolle: Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind in dieser Verfahrensart nicht antragsberechtigt.

      => Sie hätte individuelle Grundrechtseingriffe einklagen müssen.

      1. Ganz ehrlich Horst,
        es fühlt sich für mich irgendwie unwürdig an, eine Frau, die ihr Selbstverständnis, ihren Mut und ihre gesamte Existenz in die Waagschale wirft jetzt so wie von ihnen praktiziert nachträglich mit Kommentaren zu verunglimpfen, die im Tenor sagen „Kein Wunder, dass sie gescheitert ist, wenn sie derartige Anfängerfehler macht.“
        Das Hinterherbesserwissenwollen ist nach meiner Einschätzung eine der größten Egofallen, die das Leben zu bieten hat.

        Ich bewundere Frau Bahner nach wie vor und bin ihr zutiefst für ihren Einsatz dankbar!
        Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das BVG Spielraum gehabt hätte, ihr mit einer Rückmeldung zu einem formgerechten Eilantrag zu verhelfen. Das hat es aber deutlich nicht gewollt.

        Wenn sie so schlau sind genau zu wissen woran Frau Bahner gescheitert ist, versuchen Sie doch Ihr Glück. Die Argumente sind öffentlich; ein Anwalt ihrer Wahl müsste es mit Ihrem Wissen doch problemlos hinkriegen./s

        1. Das Hinterherbesserwissenwollen ist nach meiner Einschätzung eine der größten Egofallen, die das Leben zu bieten hat.

          Darum geht es aber überhaupt nicht. Ich hatte bereits am 7. April 2020 auf die Problematik hingewiesen. (s. „Coronaschaum der ARD-Tagesschau (1)“)
          Ich verspotte nicht hinterher jemanden, der „versagt“ hat.

          Sondern: mMn können wir uns diesen Dilettantismus in einem so wichtigen Punkt überhaupt nicht mehr erlauben. Für die Unbedarften entsteht dadurch der Eindruck, alles würde mit rechten Dingen zugehen. Und das tut es ja nicht.
          Inhaltlich bin ich absolut auf BBahners Seite. Aber sie hat schlicht eine miserable Klageschrift abgeliefert. Und sie war nicht die Erste. Andere sind daran (Bsp: Richter des SG Gotha) in amderen Verfahren auch schon gescheitert. Wäre ich Verfassungsexperte, dann würde ich die Sache ja machen. Aber ich bin leider auch nur Laie.

          Deshalb: Wir benötigen qualifiziertes Personal um die (tatsächlich) verfassungswidrigen Corono-Gesetze zu stoppen. Wir haben dafür auch die Verfassungsexperten auf unserer Seite:

          https://www.focus.de/politik/deutschland/corona-regelungen-der-regierung-medizin-darf-nicht-gefaehrlicher-sein-als-die-krankheit_id_11827625.html

      2. Ein Kommentar auf kenfm gibt weitere Informationen, die zur Einordnung der Ablehnung des Antrags beim BVG beitragen können:

        Peter S. sagt:
        11. April 2020 at 11:57
        Nachtrag:
        Der Eilantrag von Frau Bahner wurde durch ein CDU dominiertes Gremium abgelehnt.

        http://www.beatebahner.de/lib.medien/Ablehnung%20Bundesverfassungsgericht.pdf

        Bei Herrn Harbarth sollten bei jeden politisch interessierten Menschen die Klingeln schrillen. Und die anderen sind ebenfalls CDU-nach bzw. ausgekungelt.
        https://www.lto.de/recht/justiz/j/henning-radtke-neuer-richter-des-bverfg-portrait/
        https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gerichte-gabriele-britz-zur-bundesverfassungsrichterin-gewaehlt/

        Man muss leider feststelen, das BVerfG wurde durch die CDU gekapert. Der große Kredit, den diese Institution einst beim Volke inne hatte, wurde in wenigen Jahren verspielt.

        @KenFKM: Frau Beate Bahner wäre bestimmt eine interessante Geprächspartnerin?

    3. Wer hier im Forum schon mehr von mir gelesen hat, weiß, dass ich weder an größere Verschwörungen glaube, noch daran, dass irgendjemand aus seiner subjektiven Sicht heraus Böses tut. Der Mensch ist so konstruiert, dass er nur Gutes tun kann, notfalls redet er sich sich vorher schön. Wie ich auch schon deutlich gemacht habe, bedeutet das nicht, dass ich nicht systemische Mechanismen am Werk sehe, die zu Massenphänomenen führen, die aus einiger Entfernung betrachtet den Eindruck erwecken, als wären Verschwörungen des Bösen am Werk.

      Wenn ich mich mit dem Bösen verschworen hätte, würde ich genau solche Kommentare wie den Ihren forcieren. Sich unter die Menge der Widerständler mischen, sich deren Argumente zu eigen machen etc. Dann aber, im richtigen Moment, alles zerreden, Ängste triggern und alles als aussichtslos darzustellen. Das Reptilienhirn der Widerständler aktivieren. Genau das wäre meine Taktik…

      Wie gesagt, ich unterstelle niemandem eine böse Absicht. Leider ist die Wirkung von vielen gut gemeinten Taten dennoch böse, wie wir gerade live beobachten können. Leider spielt uns unsere Psyche hier nur allzu leicht einen Streich und imaginiert sich für jede von unseren Ängsten kreierte Zwangshandlung ein positives Selbstbild. Wer sicher sein will, Gutes zu tun, muss auf die Wirkung seiner Handlungen achten.

    4. Tja, jetzt ist Fr. Bahner in der Psychiatrie. Ähnlich ein Schweitzer Arzt. Der offensichtlich Irre war weil er so schlimme Sachen gesagt hat, wie „Corona ist nicht schlimmer als ein Schnupfen!“ Solche Irren muss man radikal wegsperren weil sie mit ihrem Irresein ja die Volksgesundheit anstecken könnten [Sarkasmus Ende, ich könnte nur noch kotzen]

      https://www.politnews.org/post/auch-in-der-schweiz-corona-skeptischer-arzt-in-psychatrie-eingeliefert

      PS: Ich weiß natürlich nichts über die Hintergründe. Und natürlich kann auch ein Arzt und eine Anwältin durchdrehen. Genauso können aber auch Personen gezielt angegriffen und verdächtig gemacht werden. Eines ist auf jeden Fall ganz gewiss: die irrsinnige Situation wird dazu führen, dass anfällige Menschen vermehrt ausflippen.

      Neben den Toten durch „Anti-Corona-Maßnahmen“ werden wir auch noch die psychischen Opfer dieser kranken Stimmung zu beklagen haben.

      Ich glaube, die Summe des Schadens, sowohl menschlich wie wirtschaftlich, der durch diese Corona-Hysterie (und NICHT durch Corona!) verursacht wird, geht ins unermessliche. Es wird nie mehr so sein wie vorher weil das ganze bleibende, schädliche Auswirkungen hat.

      1. Frau Bahner selbst schrieb in ihrer Rundmail vom Sonntagmorgen ja noch, dass sie von einem Polizei-Helikopter verfolgt wurde und sie das ziemlich geschockt hätte (wen nicht?) .
        Wenn die Polizei sie dann abends in die Psychatrie bringt, weil sie einen „sehr verwirrten Eindruck“ gemacht hätte, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es da einen Zusammenhang gibt.

        Prima Zeitungsbericht im Übrigen: keine Frage, welchen Anlass die Polizei hatte, sie überhaupt aufzusuchen (wo? eigene Wohnung???) , keine Beschreibung irgendwelcher Umstände, nichts.
        https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html

        Sachsen ist anscheinend überall.

        1. Werden wir wohl je erfahren ob dies Frau eine bestimmte Disposition hatte, die jetzt, in schwierigen Zeiten, zum Tragen kam, oder ob da nicht wenigstens nachgeholfen wurde? Sicherlich hat die Frau nach ihrer Aktion Droh-Mails bekommen (wie sicherlich jeder der sich öffentlich (und gegen den Mainstream!) so exponiert) – vielleicht aber auch seltsame Telefonanrufe, Gestalten, die sie aus dem Auto oder an Ecken stehend AUFFÄLLIG beobachteten, komische Begebenheiten bei Verwandten und Freunden, die ihr mitgeteilt wurden, …?

          Ich trau denen alles zu ….

  7. Weltweite Krise und die deutschen hier jammern über ein Gerichtsverfahren. Noch dazu eines bei dem der Antrag schlichtweg Schwachsinn ist. Das ist also „euer“ Problem. Meine Fresse, mit euch ist einfach kein Staat zu machen. Ihr seid unmündig, wählt die gleiche Sch…. immer und immer wieder, schaut den gleichen Lügendreck in TV und Müllportalen und es ist völlig Ok das Sie euch jetzt eine Diktatur vorsetzen. Ihr habt es einfach nicht anders verdient.

    Denunzianten, Blockwarte, Rechthaber und anderer Dreck kriecht jetzt aus dem Schosse hervor der so fruchtbar ist wie er immer war. Ihr habt fertig. Was volkt? Das IV Berliner Reich wird scheitern wie die anderen davor. Typen die nicht mal ne S-Bahn betrieben können – einer dümmer wie die andere- spielen jetzt Krisenmanagement. Danach kommt wieder auferstanden aus Ruinen, nach den Ruinen.


    Nun, Trebon, sollte aber der Frust – zumindest auf dieser Plattform – gestillt sein. Bitte wieder ins Konstruktive wechseln.
    Freundliche Grüße, Ped

    1. Ich würde es zwar diplomatischer formulieren, im Grunde stimme ich Trebon zu.

      Das, was hier abläuft, ist keine Frage des Rechts. Der Herrscher/Regierende verbietet den Untertanen nun offiziell das Menschsein. (Inoffiziell war es systembedingt schon immer verboten.) Unter dem Motto: Ich verbiete allen das Apfelessen, weil einige sie nicht kauen können.

      Die Situation ist einfach nur absurd und grotesk.

      Wem das nicht gefällt, kann/darf vor ein, vom Herrscher/Regierenden eingerichtetes, Gericht ziehen und durch einen Untertanenprozess (Die Rechtschreibhilfe zeigt mir einen Fehler. Das Wort gibt es aber. Es lohnt sich, zu googeln.) auf Abhilfe hoffen.

      Trotzdem

      Kopf hoch, nicht die Hände!

  8. Es ist zum Lachen Einerseits oder zum Weinen Andererseits, ganz, wie mensch will.
    Das Hetzblatt Tagesspiegel schreibt heute (Montag, den 03. August 2020), dass, um die Reisebranche wieder flott zu bekommen, eine zweite Welle (was auch immer der Tagesspiegel unter dieser Welle versteht oder verstehen will, hierzu schweigt sich der Tagesspiegel aus) zu verhindern sei.
    Diese zweite Welle zu verhindern, stünde diametral gegen die Pläne der höchst zweifelhaften „Gesellen“ der Rockefeller-Stiftung, Gates, die Pharma-Industrie und alle die anderen diesen genannten Halunken mitlaufenden, Gewinn und Macht witternden zwielichtigen Typen (m, w, d).
    Die Reisebranche zwingt die vorstehend Genannten ein für allemal in die Knie? Schön wäre’s.
    Link zu der Veröffentlichung: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/waehrend-der-pandemie-nach-hawaii-wie-reiseabkommen-den-tourismus-ankurbeln-sollen/26059306.html

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