Finanziell üppig ausgestattet, leistet sich Campact Anwälte, um gegen nicht genehme Meinungen per Abmahnverfahren vorzugehen.
Das Erste, was der Autor hier zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass er nicht vorhat, Campact den Mund zu verbieten — so kritisch und eben nicht unabhängig er diese Organisation auch ansieht. Das ist der Unterschied zu Campact und den von diesem bezahlten Anwälten. Denn das Kampagnennetzwerk hält es für rechtens, gegen freie Meinungsäußerung vorgehen zu dürfen. Daher behandle ich den folgenden Angriff durch von Campact e.V. bestellte Anwälte auch transparent, damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann.
Auch wenn die Wiederholung den Einen oder Anderen nerven mag, betone ich erneut: Das bedeutet, dass jedes Schriftstück aus der von Campact e.V. beauftragten Abmahnkanzlei hier auch veröffentlicht wird. So wie das auch mit meinen Antworten der Fall ist.
Die Kanzlei nennt sich JBB Rechtsanwälte und hat ihren Sitz in Berlin. Von dieser erhielt ich das hier einsehbare Schreiben, aus dem ich im Weiteren zitiere. Im Schreiben wird ultimativ zur Abgabe einer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” aufgefordert. Auf dieses Schreiben antworte ich also im Weiteren öffentlich und damit für Jedermann einsehbar. Über die Kontaktadresse von Campact erhält darüber hinaus das Kampagnennetzwerk die Antwort in Kopie mit Aufforderung zur Stellungnahme zum Abmahnverfahren beauftragter Anwaltspraxen. Das fragwürdige Vorgehen der Kanzlei gegen einen Meinungsbeitrag — alle Artikel auf der hiesigen Plattform sind das — bezieht sich in diesem Fall auf den Artikel Ausländische Agenten, die AfD und breite Bündnisse. Dieser Artikel sei zum Nachlesen und Prüfen meiner Recherche hiermit empfohlen.
Dieser Brief möchte selbstredend nicht nur adressiert an die Rechtsanwältin Frau Fröhlich zu verstehen sein. Der Text möchte natürlich auch Erkenntnisse und Botschaften an Sie, liebe Leser, weiterreichen. Das ist schließlich das Grundprinzip offener Briefe, so wie ich solche ja bereits dutzendfach angeboten habe.
Noch etwas: Die beste und wirkungsvollste Unterstützung, die Sie mir geben können, liebe Leser, ist Öffentlichkeit. Teilen Sie das Thema gern auf allen Ihnen zur Verfügung stehenden Plattformen. Herzlichen Dank.
04.08.2025, 20:00 Uhr
An: Frau Wiebke Fröhlich (Rechtsanwältin bei der Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte, Berlin)
Ihre Zeichen: 25-0904
Guten Tag, Frau Fröhlich,
wie bereits in meinem vorherigen Schreiben an Sie betont, hebe ich eingangs nochmals hervor, dass dieses als offener Brief gefasst ist und auch jede weitere Kommunikation mit Ihnen von mir nach Kräften für jedermann öffentlich einsehbar gemacht wird. Am 30. Juli 2025 übermittelten Sie mir ein Schriftstück, das folgendermaßen abschließt. Ich zitiere Sie:
„Ihre Falschbehauptungen muss unser Mandant nicht hinnehmen. Sie verletzen sein Persönlichkeitsrecht aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 3 GG. Unser Mandant hat einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Verbreitung der falschen Tatsachenbehauptung aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 3 GG.“
Was für eine Paragrafensammlung, soll diese mich beeindrucken? Auch im weiteren fahren Sie große Geschütze auf:
„Ihnen ist untersagt, die streitgegenständliche Behauptung zu verbreiten und zu wiederholen. Wir fordern Sie daher zunächst auf, die rechtsverletzenden Äußerungen UNVERZÜGLICH zu löschen. Die bereits erfolgte Verletzung und daraus resultierende Wiederholungsgefahr können Sie außergerichtlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausräumen. Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie daher auch auf, bis spätestens Montag, 4. August 2025, eine solche Erklärung abzugeben.“
Man beachte den psychologischen Druck, den Sie ganz zielgerichtet weiter aufbauen, in dem Sie eine äußerst kurze Zeitschiene vorgeben, um den Abmahnkandidaten zu einer Reaktion zu zwingen. Schließlich:
„Der Eingang per Mail wird nur dann als fristgemäß anerkannt, wenn das Original innerhalb üblicher Postlaufzeiten nachfolgt. Den Entwurf einer von uns als ausreichend angesehenen Unterlassungserklärung haben wir in der Anlage für Sie beigefügt. Sollten Sie die geforderte Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig abgeben, werden wir unserem Mandanten anraten, unverzüglich gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.“
Zu Ihren geäußerten Vorwürfen komme ich gleich. Zuerst frage ich mich jedoch, ob ich Ihre damit verbundenen Behauptungen hinnehmen muss. Sie haben richtig gelesen — Ihre, nicht meine. Muss ich das? Ja, das muss ich, denn wir leben trotz aller Einschränkungen noch immer in einem Land, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Verfassung gedeckt ist. Das gilt für Sie genauso wie für mich.
Dass Sie sich als Anwältin dafür hergeben, an diesem Recht zu sägen, halte ich für bedenklich. Oder sind sie der Meinung, dass eine „Falschbehauptung“ neuerdings prinzipiell vor Gericht behandelt wird? Man darf neuerdings nicht mehr etwas behaupten, was sich später als falsch herausstellt? Für wen falsch? Wer definiert hier, was falsch ist? Wer — im Glauben nach besten Wissen und Gewissen zu handeln — trotzdem in seinen Schlussfolgerungen fehl geht, wird ab jetzt kriminalisiert? Das zu regeln, ist Ihre Aufgabe, überhaupt die des Rechtssystems? Wie definieren Sie „rechtsverletzende Äußerungen“. Gehen Sie doch mal gedanklich zurück zur „Corona-Pandemie“. Dort gab es „rechtsverletzende Äußerungen“ in Masse — übrigens auch wiederholt und massiv von Campact (1, 2). Haben Sie da auch so engagiert Mandanten vor den Übergriffen von Regierung und Behörden zu schützen versucht?
Desweiteren:
Im von Ihnen „bemängelten“ Artikel — es ist dieser hier — erkennen Sie eine „Verletzung des Persönlichkeitsrechtes“. Sie wissen selbst, dass das sehr steil ist, so ich doch die Arbeit einer Nichtregierungsorganisation kritisiere. Liegt es nicht auch in Ihrer Rolle als Anwalt, Rechtssachen angemessen und ausgewogen zu behandeln? Dazu kommt: Dieser Blog heißt Peds Ansichten. Der Name ist Programm. Er verbreitet Ansichten, also Meinungen des Menschen, der den Blog betreibt. Nicht mehr und nicht weniger. Weder arbeite ich als Nachrichtenagentur, noch habe ich einen milliardenschwer steuerfinanzierten Auftrag wie die öffentlich-rechtlichen Medien, der mich zu besonderer Sorgfalt bei Umsetzung des Informationsauftrages verpflichtet.
Selbstredend kann ich mich auch irren. Natürlich können auf meiner Plattform auch „falsche“ Dinge drin stehen, trotz besten Wissen und Gewissen. Wir sind alle nur Menschen und als solche nicht vor Fehlern gefeit. Der von Ihnen aufs Korn genommene Artikel ist davon auch nicht frei. Im Rahmen meiner stetigen Wissenserweiterung und neuer Erkenntnisse überarbeite ich regelmäßig früher erstellte Texte. Aber ich weise Ihren Versuch entschieden zurück, mich und meine journalistische Arbeit über juristische Winkelzüge zu kriminalisieren.
Ob Sie beziehungsweise Menschen bei Campact diese Meinungen, meine Schlussfolgerungen oder Ansichten für falsch oder richtig halten, halte ich für rechtlich unerheblich. Weil Achtung und Respekt in den Texten gewahrt wird, und das bei aller, auch scharfen Kritik.
Die Meinungsäußerungen bei Peds Ansichten haben keine juristische Relevanz. Sie, Frau Fröhlich, versuchen aber genau das daraus zu machen.
Damit könnte ich meine Antwort an Sie bereits schließen. Es ist alles gesagt. Trotzdem werde ich im Weiteren zur Sache einiges klarstellen. In Ihrem Schreiben zitieren Sie ausführlich eine Passage aus dem von Ihnen „bemängelten“ Artikel. Für Sie und alle Interessierten bringe ich das von Ihnen aus meinem Artikel Zitierte an dieser Stelle nochmals und füge korrekterweise die Quellen hinzu, auf die ich im Artikel referenzierte:
„Tatsächlich verbirgt sich hinter diesem Netzwerk die Kampagnenorganisation Campact (3). Es wird also implizit durch eine breite Berichterstattung in den Medien für Campact geworben. Campact beweist, dass das Schattenfechten gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus im Gleichschritt mit dem Gender- und Klimawahn marschiert (4). Um auf die oben erwähnte und zu sehende Otpor-Faust zurückzukommen: Tatsächlich wurde Campact zum Beispiel im Jahre 2022 mit über 268.000 Euro von den Open Society Foundations der Soros‘ „beglückt“ (5).
Campact hebt auf seiner Webseite geradezu penetrant seine Transparenz hervor, redet aber nicht groß über seinen größten Spender: eben das Soros-Netzwerk. Denn Campact gründet seine Finanzkraft nicht etwa hauptsächlich, wie oft betont, aus Kleinspenden, sondern unter anderem aus Geldflüssen von US-Nichtregierungsorganisationen wie den Open Society Foundations und der ClimateWorks Foundation (6 bis 9).
Mindestens 800.000 US-Dollar (Stand 2022) sind damit allein von der globalistischen Kabale um Schwab und Soros an die Kampagnenorganisation Campact gegangen. Das nenne ich indirekte ausländische Einflussnahme auf die deutsche Politik. Campact fungiert eindeutig als ausländischer Agent in Deutschland. Und damit ist auch „Zusammen gegen Rechts“ zumindest in Teilen ebenfalls ein von außerhalb Deutschlands gesteuertes Projekt.
Dabei hat Campact im Verlaufe der letzten Jahre über seine Mehrheitsbeteiligung an „HateAid“ auch noch zwei Millionen Euro aus dem von den Grünen geführten Familienministerium erhalten. Wofür sich Campact unter anderem damit revanchierte, dass es Wahlkampf für die Grünen betrieb (10). Nicht nur das: Neben der Linkspartei kamen die Grünen in den Genuss von durch Campact geleistete Wahlkampfspenden (11).
Quellen:
(3) Zusammen gegen Rechts; Impressum; https://zusammen-gegen-rechts.org/impressum/; abgerufen: 13.05.2025
(4, 4i) Campact; Transparenzbericht 2023; https://www.campact.de/wp-content/uploads/2024/08/Campact_Transparenzbericht_2023.pdf; auf Seite 4 wird der Leser begrüßt mit „Liebe*r Unterstützer*in“
(5, 5i) Campact; Transparenzbericht 2022; https://www.campact.de/wp-content/uploads/2023/08/campact-transparenzbericht-2022.pdf; abgerufen: 13.05.2022
(6) Campact hat von Soros-Stiftungen mindestens 300.000 US-Dollar erhalten; Open Society Foundations; Grants; Campact; https://www.opensocietyfoundations.org/grants/past?filter_keyword=Campact&grant_id=OR2021-81907; abgerufen: 04.02.2025; Quelle am 30.07.2025 nicht mehr verfügbar
(7) Campact hat von der ClimateWorks Foundation 495.000 US-Dollar erhalten; ClimateWorks Foundation; Grants; Campact; https://www.climateworks.org/grants-database/?sort_by=newest&search=Campact&posts_per_page=20; abgerufen: 04.02.2025
(8) 18.09.2024; EinProzent; Ausländische Einflussnahme: Campact gegen die AfD; https://www.einprozent.de/blog/recherche/auslaendische-einflussnahme-campact-gegen-die-afd/3221
(9) 18.09.2024; Der Status; Julian Schernthaner; Soros-Geld für ‚Campact‘: Anzeige wegen US-Einflussnahme auf deutsche Wahlen; https://derstatus.at/politik/soros-geld-fur-campact-anzeige-wegen-us-einflussnahme-auf-deutsche-wahlen-2982.html
(10) 11.09.2024; NachDenkSeiten; Florian Warweg; Wie bewertet Bundesregierung Spende und Wahlaufruf von Campact für die Grünen?; https://www.nachdenkseiten.de/?p=121242
(11) 27.08.2024; NachDenkSeiten; Jens Berger; Campact ist der größte Spender für die Grünen und die Linkspartei; https://www.nachdenkseiten.de/?p=120272„
Da stehen tatsächlich einige Dinge drin, die ich mit Stand heute nicht so formulieren würde. Aber rechtlich ist es nicht relevant. Es ist kein Grund, mit einer Unterlassungsklage zu drohen. Warum sucht Campact nicht den Kontakt und bestellt stattdessen Anwälte? Allerdings berührt das alles nicht die Kernaussage, die Kernaussage, die Campact gern aus dem öffentlichen Informationsraum entfernt haben möchte. Haben Sie, Frau Fröhlich, eigentlich die Quellen untersucht, über die ich meine Informationen sammelte und Schlussfolgerungen zog?
Gehen wir weiter in Ihrem Schreiben. Ich zitiere Sie ein weiteres Mal:
„Richtig ist, dass unser Mandant gezielt Ihnen offenbar nicht genehme politische Parteien fördert und einer der Gesellschafter der HateAid gGmbH ist. Auch ist richtig, dass unser Mandant den eingangs in Ihrem Beitrag geschilderten Aktionstag »Zusammen gegen Rechts« mitgestaltet hat.“
Nur nicht so bescheiden, Frau Fröhlich — Campact e.V. ist nämlich der Hauptgesellschafter von HateAid. Aber was wollen Sie ausdrücken, wenn Sie hier aufführen, „dass mir einige politische Parteien offenbar nicht genehm“ sind? Was hat das in Ihrem Schreiben zu suchen? Entscheidend ist nicht, was mir oder Ihnen genehm ist. Entscheidend ist, dass hier ganz offenbar ein Interessenkonflikt besteht.
Gleich darauf schreiben Sie:
„Der Rest Ihrer Behauptungen ist falsch:“
Nein, ich beginne jetzt keinen Rechtsstreit gegen Sie, nur weil Sie etwas behaupten, was Sie selbst durch „Falschbehauptungen“ begründen. Gehen wir Ihre Auslassungen dazu weiter durch, Sie behaupten:
„Unser Mandant hat keine Förderung von der Open Society Foundations erhalten. Diese ist daher nicht der größte Spender unseres Mandanten.“
Nur weil ein logischer Schluss plausibel erscheint, heißt das noch lange nicht, dass auch die Gesamtaussage korrekt ist. Und genau das trifft auf Ihre obige Aussage nämlich zu. Gehen wir weiter in Ihrem Schreiben:
„Unser Mandant finanziert sich durch Zuwendungen, die Sie als Kleinspenden bezeichnen. Unser Mandant finanziert sich daher nicht aus der US-Nichtregierungsorganisation Open Society Foundations.“
Als erstes betrachten wir die Zeitform. Meine Schlüsse ziehe ich aus der Vergangenheit. Aus der Gegenwart kann ich keine Schlüsse ziehen, nicht einmal aus der jüngeren Vergangenheit. Denn einen Transparenzbericht für das Jahr 2024 hat Campact bis heute nicht vorgelegt. Grundlage meiner Schlüsse ist der Transparenzbericht aus dem Jahre 2022 und den Jahren zuvor. Das wird im Artikel auch deutlich sichtbar. Wenn Sie sagen, dass Campact sich (heute, jetzt) nicht aus der „US-Nichtregierungsorganisation Open Society Foundations“ finanziert, ist das eine Behauptung, die sie nicht belegen können. Denn dazu gibt es überhaupt noch keine Daten.
Dass Campact einen großen Teil seiner Finanzierung über den Bezug von Kleinspenden realisierte, wurde von mir nicht in Frage gestellt. Das schließt allerdings nicht Spenden von den Open Society Foundations aus. Im Folgenden zitiere ich nicht aus Ihrem Brief sondern aus dem Campact-Transparenzbericht für das Jahr 2022 (siehe auch weiter oben Quelle 5 im monierten Artikel):
„Campact erzielte im Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 14,2 Millionen Euro. Davon stammen 69,3 Prozent aus regelmäßigen Förderbeiträgen, 16,2 Prozent aus zweckgebundenen Kampagnen- und Projektspenden, 10,5 Prozent aus freien Spenden und 4,0 Prozent aus sonstigen Einnahmen1.“
Beachten Sie: Hier wird ganz offiziell geschrieben, dass Campact Einnahmen unter anderem aus Spenden erzielte, nicht etwa Campact e.V. Das wird im Weiteren noch eine Rolle spielen. So Sie, Frau Fröhlich, die hochgestellte ‚1‘ ernst genommen haben, konnten Sie als Anmerkung lesen:
„Sonstige Einnahmen sind u.a. durch Auflösung von Rückstellungen und Zuwendungen von anderen Organisationen entstanden, sowie durch den Campact-Shop. Die Open Society Foundation unterstützte Campact im Jahr 2022 mit einer Förderung in Höhe von 268.837,87 Euro für Demokratieprojekte. Die European Climate Foundation unterstützte Campact mit einer Förderung in Höhe von 80.000 Euro für Klimaschutz und Energiepolitik.” (siehe Quelle 5 weiter oben auf Seite 53)
Was obiges Bild nicht recht deutlich macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um Kleingedrucktes handelt. 348.837,87 Euro explizit für Demokratieprojekte — wir wissen damit noch lange nicht, was hinter diesen Projekten nun wirklich steckt — sind Campact in seinem Transparenzbericht eine Fußnote wert — immerhin…
Doch zurück zu Ihnen, Frau Fröhlich: Sie haben also — ich wiederhole Ihr Zitat aus Ihrem Schreiben — den offiziellen Veröffentlichungen von Campact widersprechend, behauptet:
„Unser Mandant hat keine Förderung von der Open Society Foundations erhalten. Diese ist daher nicht der größte Spender unseres Mandanten.“
Und hier reden Sie auch nicht mehr von der Gegenwart, für die sie gar keine verbindliche Aussage treffen können. Sie schreiben unmissverständlich:
„Unser Mandant hat keine Förderung von der Open Society Foundations erhalten.“
Das ist ein Trick. Sie reden von Ihrem Mandanten, ich rede von Campact. Sie tun so, als ob es Campact gar nicht gäbe, sondern nur Campact e.V. Das ist Quatsch, und das wissen Sie, denn ich unterstelle Ihnen nicht die Inkompetenz, dass Sie unfähig gewesen wären, die Campact-Transparenzberichte zu studieren. Es muss einen anderen Grund geben.
Wo beginnt die die „Falschbehauptung“, wo die „rechtsverletzende Äußerung“? Was ich hier sehe, Frau Fröhlich, sind gelebte Doppelstandards. Das kann auch nicht ausbleiben, denn schließlich geht es hier weder um „Falschbehauptungen“ noch geht es um „rechtsverletzende Äußerungen“. Es geht um Einhegung. Es geht um Meinungsfreiheit. Einigen Leuten bei Campact aber ganz speziell auch Ihnen ist es offenbar nicht recht, wenn unbequeme Wahrheiten ans Licht kommen.
Bleiben wir im Campact-Transparenzbericht für das Jahr 2022. Und betrachten wir einen logischen Fehlschluss. Wenn Sie sagen, dass 93 Prozent der Spender Kleinspender sind, impliziert es oberflächlich, dass dies auch 93 Prozent der Spenden ausmachen würde. Aber es ist natürlich ohne weiteres möglich, dass die restlichen sieben Prozent der Spender den größten Teil der Spenden erbringen. Und hier ergibt sich ein Problem. Denn die Großspender bei Campact wurden — ich bleibe jetzt immer nur im Jahr 2022 — nicht eindeutig mit Namen und der exakten Größe der Spenden erfasst (siehe Seite 16 und 56 im Transparenzbericht). Das nenne ich mangelnde Transparenz.
Auf Seite 16 des obigen Berichts erfahren Sie unter „Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen“:
- „Organisationen (juristische Personen), deren Zuwendung 2022 mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: 1 (Open Society Foundation);
- Organisationen (juristische Personen),deren Zuwendung 2022 mehr als 5 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: 3 (European Climate Foundation, Open Society Foundation, GLS Stiftung für individuelles Schenken)“ (siehe Quelle 5 weiter oben auf Seite 16)
Warum steht dort nicht klar und deutlich, wie hoch exakt die Förderungen durch die Open Society Foundations und die European Climate Foundation sind? Wir reden hier nicht von den zweckbezogenen Förderungen, die ich weiter oben ansprach.
Campact räumt selbst ein, dass die Open Society Foundations der größte Spender im Jahre 2022 von Campact waren. Erklären Sie mir, wer hier versucht, über juristische Kniffe Tatsachen zu verschleiern, ja diese aus dem Informationsraum zu entfernen. Dabei wissen wir jetzt noch immer nicht, wie hoch die Summen genau waren. Ist Ihnen das nicht aufgefallen, Frau Fröhlich? Oder nutzt Campact beziehungsweise Ihre Kanzlei KI-Bots, um auf Jagd nach „Falschbehauptungen“ zu gehen?
Aufgrund der Tatsache, dass nicht — was naheliegend wäre — einfach auf Heller und Pfennig die Soros-Spenden dargestellt werden, einschließlich Verwendungszweck, muss man sich die Daten mühsam zusammenklauben, um dann Schlüsse ziehen zu können. So unterlag der Autor anfangs dem Irrtum, dass hier noch bedeutend mehr Gelder geflossen sein könnten.
„Campact erzielte im Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 14,2 Millionen Euro.”
Die Ausgaben (das Gesamtjahresbudget) beliefen sich auf den gleichen Betrag (siehe Seite 59). Und auf Seite 16 lesen wir „Organisationen (juristische Personen), deren Zuwendung 2022 mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: 1 (Open Society Foundation)“.
Zieht man die vier Prozent „Sonstige Einnahmen“ (von mir aus auch „Sonstige Ausgaben“) ab, bleiben 14 Millionen Euro. Für mich ergäbe das einen Betrag von mindestens 1,4 Millionen Euro seitens der Soros-Stiftungen und mindestens 700.000 Euro von der European Climate Foundation. Ein Fehlschluss, wie sich zeigte und zurückzuführen auf die intransparente Ausgestaltung des Transparenzberichts. Auf Seite 54 findet man aber eine Grafik, aus der sich herauslesen lässt, welche Beträge insgesamt an den Verein und welche an die Stiftung geflossen sind. Das berücksichtigt liegt die Höhe der Spenden von den Open Society Foundations für das Jahr 2022 irgendwo im sechsstelligen Bereich. Wir dürfen raten.
Zweckbezogen hat Campact zudem im Jahre 2021 zweimal 150.000 US-Dollar von den Open Society Foundations erhalten. Einmal für den Verein #ichbinhier, der sich in einer Facebook-Gruppe als Blockwart im Internet betätigt. Quelle 6, (siehe weiter oben) verlinkt auf die offizielle Seite der Open Society Foundations, genauer gesagt auf die, welche Spenden der Soros-Stiftung auflistet. Dort finden Sie:
„Campact Democracy Foundation — 2021 — $150.000 — to strengthen , #ichbinhier initiative in their efforts of combatting hate speech on the web by intervening in online discourses at risk of being hijacked by haters. — 1 year — Europe and Central Asia“ (https://www.opensocietyfoundations.org/grants/past?grant_id=OR2021-81907)
Zur „Campact Democracy Foundation“ gibt es übrigens gleich noch mehr zu sagen. Auf jeden Fall deckt sich das mit der Liste der Förderer, welche #ichbinhier auf seiner Webseite auflistet (https://www.ichbinhier.eu/, https://demokratie-stiftung-campact.de/projekte/gegenrede-im-netz-staerken-2881).
Die zweite Spende lief ebenfalls über die Campact Democracy Foundation und wurde an HateAid weitergereicht, einer weiteren Campact-(Mit)Gründung, in der Campact e.V. Hauptgesellschafter ist (https://www.opensocietyfoundations.org/grants/past?filter_keyword=Campact+Democracy+Foundation&grant_id=OR2021-81907).
Gehen wir weiter in Ihrem Schreiben:
„Es sind auch nicht mindestens 800.000 US-Dollar von der »globalistischen Kabale um Schwab und Soros« an unseren Mandanten gegangen.“
An das Campact-Netzwerk sind sie es sehr wohl, und von diesem rede ich — das ist unmissverständlich. „Globalistische Kabale um Schwab und Soros“ können Sie gern als Wertung meinerseits betrachten. Es ist meine Meinung, und sie ist — bei Betrachtung der Etymologie des Wortes Kabale (3) — trotzdem eine Sachaussage. So wie die Angabe zur Sache korrekt und Ihre Behauptung schlicht nicht durch die Realität abgedeckt ist. Und zuallererst sind die Soros‘ (Vater wie Sohn) nicht etwa Philanthropen, sondern es sind Investoren. Deren Stiftungen letztendlich für ein „geeignetes Investitionsklima“ zu sorgen haben.
An dieser Stelle habe ich noch gar nicht die Vernetzungen der European Climate Foundation einbezogen, welche seit über einem Jahrzehnt Campact bezuschusst. Das kommt später.
Halten wir noch einmal fest, dass es private Großspender bei Campact gab und gibt. Dazu gehören auch die Open Society Foundations des früher George, jetzt Alexander Soros. Wenn Sie das jetzt immer noch negieren, über was wollen wir uns dann überhaupt noch unterhalten? Das Problem ist aber nicht einmal das. Das Problem besteht darin, dass Sie hier versuchen, einen Rechtsstreit zu konstruieren, für den es überhaupt keine Grundlage gibt.
Ihre juristischen Winkelzüge sind durchsichtig. Denn Sie monieren, dass Campact e.V., den Sie als Ihren Mandanten angeben, keine Spenden von Soros und Co. erhälten hätte. Nun, ich spreche aus gutem Grund von Campact. Ja, selbst Campact abstrahiert auf diesen Begriff, und meint selbstverständlich nicht nur Campact e.V. Sie reden ständig von „unserem Mandanten“ und sehen die Persönlichkeitsrechte von Campact e.V. verletzt. Ich rede von Campact.
Sie selbst wissen ganz genau, dass Campact im Jahre 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Und genau aus diesem Grunde hat Campact die Demokratie-Stiftung Campact (Campact Democracy Foundation, siehe auch weiter oben) gegründet. Nämlich, um weiterhin Spenden steuerlich absetzbar einziehen zu können. Deshalb auch werden im Transparenzbericht bei finanziellen Angelegenheiten stets sowohl Campact e.V. als auch die Demokratie-Stiftung Campact gewürdigt. Der Transparenzbericht unterscheidet in seiner einleitenden Vision auch nicht zwischen Campact e.V. und der Demokratie-Stiftung Campact:
„Campact ist eine Bürgerbewegung, mit der über 2,5 Millionen Menschen für progressive Politik streiten (Stand: Juni 2023).“
Entgegen Ihren Unterstellungen ist es also absolut legitim, von einem Konstrukt Campact zu sprechen (Bürgerbewegung, Kampagnennetzwerk, was auch immer). Schlussfolgernd hat selbstredend Campact im Allgemeinen reichlich Spenden unter anderem von privaten Gönnern enthalten.
Sie schrieben weiter:
„Ihr Werturteil, unser Mandant fungiere als »ausländischer Agent in Deutschland« basiert auf komplett falscher Tatsachengrundlage und ist daher unzulässig.“
Das ist falsch: Ein Werturteil ist immer zulässig. Es muss nicht einmal begründet werden. Solange Achtung und Respekt gewahrt werden. Es empfiehlt sich natürlich, auch deutlich zu machen, dass es als eine Wertung zu verstehen ist. Bei Peds Ansichten ist das ohne wenn und aber der Fall (siehe auch weiter oben). Wir waren gerade bei Doppelstandards. Sie selbst, Frau Fröhlich, benutzen in Ihren Argumentationen vor Gericht unter anderem den Ausdruck „verschwörungstheoretisches Narrativ“ (4). Auf welcher Tatsachengrundlage tun Sie das? Bemühen Sie sich nicht: Für „verschwörungstheoretisches Narrativ“ gibt es keine Tatsachengrundlage. Die Etymologie des Begriffs ist unsinnig. Es ist ein reiner Kampfbegriff, um politische Gegner zu diskreditieren.
Auf welcher Grundlage urteilen also Sie, Frau Fröhlich? Mein „Werturteil“ ist übrigens nicht einmal ein solches. Der Begriff „ausländischer Agent in Deutschland“ ist wertfrei und er trifft die Sache. An der Rolle eines Agenten ist nichts Anrüchiges. Aber ich möchte schon wissen, welche Interessen eine Organisation (mit)vertritt, wenn ich auf sie treffe. Die Konnotation liegt ganz bei Ihnen. Wenn ausländische Organisationen mindestens fünfstellige Beträge an eine deutsche Nichtregierungsorganisation (NRO) spenden, dann tun jene das, weil sie ihre Interessen durch diese NRO wahrgenommen sehen. Dazu kommt, dass ausgewiesenermaßen zwei der Großspenden im Jahre 2022 zweckbezogen, der Zweck also vorgegeben war. Ausländische Organisationen geben einem deutschen Kampagnennetzwerk nicht einfach große Geldsummen, weil ihnen die Kohle überall herauswächst. Nein, die haben Interessen.
„Ihre Falschbehauptungen muss unser Mandant nicht hinnehmen.“
So es sie gäbe, die „Falschbehauptung“: Wo läge das Problem? Sie für Ihre „Falschbehauptungen“ zu verklagen, Frau Fröhlich, finde ich im Gegenzug nicht nur absurd. Behaupten Sie, was Sie wollen — natürlich unter der Wahrung eines Mindestmaßes an Achtung und Respekt. Ich nehme es hin. Nein, mir stellt sich die Frage, wie wir miteinander umgehen möchten.
Unbedingt möchte ich noch auf Ihren „freundlicherweise“ mitgesendeten Vordruck eingehen. Er nennt sich „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung”. Der übrigens auch im geforderten Inhalt völlig übergriffig ausgestaltet ist. Aber warum?
Noch einmal wiederhole ich einen Passus aus Ihrem Schreiben (Hervorhebung durch Autor):
„Richtig ist, dass unser Mandant gezielt Ihnen offenbar nicht genehme politische Parteien fördert […].“
Dieser Passus lässt tiefer blicken, als es im ersten Augenblick scheinen mag. Dort steckt eine unterschwellige Unterstellung drin. Und Sie lassen durchblicken, dass Sie sich auf der anderen Seite dieser Unterstellung sehen. Wobei sie garantiert nicht einmal sauber erläutern können, was „offenbar nicht genehm“ eigentlich bedeuten soll. Dabei sind mir alle politischen Parteien genehm. Das schließt die kritische Analyse derer Arbeit mit ein.
Was ich erkenne, ist eine Projektion. Sie selbst sind es, die mit politischem Eifer Ihren Beruf ausfüllen, um Ihnen „offenbar nicht genehme“ Meinungen aus dem Informationsraum zu verbannen. Sie gehen mit ideologischen Eifer zur Sache. Die Vorwürfe, die Sie im Rahmen Ihrer vermeintlich kämpferisch zu verfolgenden guten Sache dabei vorbringen, sind nicht einmal dünn belegt. Sie sind überhaupt nicht belegt. Aber in Ihrer Eiferei sehen Sie das nicht. Und so erklärt sich auch der Inhalt Ihrer „Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“.
Diese Erklärung wie auch das Schreiben an sich zeigen alle Merkmale einer psychologischen Operation. Es wird versucht, den Adressaten mit massiven Vorwürfen und sich daraus ergebenden schwerwiegenden Konsequenzen zu schocken. Dann wird mit einer unterschriftsbereiten Unterlassungserklärung scheinheilig Rettung in Aussicht gestellt. Ein juristischer Trick, der vom Adressaten nicht erkannt werden kann, zwingt ihn später in das Mahlwerk der Justiz, kostet ihn mindestens Geld, Aufwände und Nerven.
Es sind hier nicht Campact-Leute in die Verantwortung zu nehmen — deren Verantwortung sehe ich woanders. Sie allein, Frau Fröhlich, sind verantwortlich. Sie treiben ja auch ganz persönlich den Prozess voran, wenn Sie am Ende Ihres Schreibens drohen (Hervorhebung durch Autor):
„Sollten Sie die geforderte Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig abgeben, werden wir unserem Mandanten anraten, unverzüglich gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.“
Wenn solche „Maulkorberlasse“ Schule machen, vor allem wenn sie über Kanzleien wie die Ihre durchgesetzt werden, dann ist es um die freie Meinungsäußerung in diesem Land geschehen. Wohin das führen kann, habe zumindest ich in Geschichtsbüchern gelesen. Das kann weder in Ihrem noch in meinem Interesse liegen.
Abschließend: Damit bin ich nicht am Ende. Denn bei den Recherchen zu Ihrer anwaltlichen Tätigkeit für Campact (a1) bin ich auf weitere, erstaunliche Dinge gestoßen. Diese werde ich Ihnen und der Öffentlichkeit in einem weiteren offenen Brief vortragen.
Achtungsvoll, Peter Frey
Liebe Leser, bitte bleiben Sie schön achtsam.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen — insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors — kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(a1) Der Autor nutzt in seinen Ausführungen absichtsvoll den Begriff Campact und meint damit ein in hohem Maße, wenn auch nicht ausschließlich von Campact gegründetes und betriebenes Netzwerk. Campact steht also nicht und allein als Synonym für die Körperschaft Campact e.V., sondern hinter mindestens zwei weiteren Körperschaften.
(1) 10.03.2022; Campact, WeAct; Corona-Impfpflicht — Jetzt!; https://weact.campact.de/petitions/corona-impfpflicht-jetzt; Im Aufruf kann man unter anderem lesen:
„Wir befinden uns in einer Pandemie der Ungeimpften. Zwar können auch geimpfte Menschen an Corona erkranken und ansteckend sein, aber der Anteil ist signifikant kleiner und die Verläufe zum größten Teil undramatisch oder symptomfrei. Trotzdem weigern sich Menschen, die sich impfen lassen könnten, die kostenfreie Corona-Schutzimpfung anzunehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, wissenschaftlich begründet ist kein einziger.“
(2) 15.05.2020; Campact, Blog; Felix Kolb; Was jetzt passiert; https://blog.campact.de/2020/05/was-jetzt-passiert/
(3) DWDS; Kabale, die; https://www.dwds.de/wb/Kabale; abgerufen: 01.08.2025
(4) 16.06.2025; https://schulte-frohlinde.de/wp-content/uploads/20250617_095749722_TEMP_250616_Berufungserwiderung_Campact-Schulte-Frohlinde.pdf; S. 10
(Titelbild) Recht, Macht, Justiz; Autor: herbinisaac (Pixabay); 12.03.2020; https://pixabay.com/de/photos/die-gesetzlichen-gerechtigkeit-4926021/; Lizenz: Pixabay License
Welche Chancen bestehen, daß diese furiose Analyse die intendierten Wirkungen entfaltet? Kann sie als Schlüssel noch im Schloß namens Rechtsstaat den Schließmechanismus betätigen, oder ist letzteres bereits völlig verrostet, daher blockiert, egal, welche Schlüssel man ausprobiert? Der weitere Verlauf der Angelegenheit wird zeigen, wie weit der Verfall der Gesellschaft und bestimmter Institutionen bereits fortgeschritten ist und welche Ansatzmöglichkeiten hinsichtlich Vernunft und rationalem Handeln eventuell noch bestehen.
Auf jeden Fall kann die unermüdliche Arbeit des Betreibers dieses Blogs gar nicht hoch genug gewürdigt werden – an vorderster Front stemmt er sich gegen Propaganda, Ideologie und Gehirnwäsche, dabei stets solchen Risiken ausgesetzt, wie sie sich nun realisiert haben!
Herzlich, Steffen Duck!