Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis.


Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt — ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.


Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates. Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten (1 bis 3).

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025. In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben — im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein — hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen —, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen.

Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder — wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen — unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft. Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an — eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden. Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik — einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige — der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden — erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“. So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test — dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten — welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde — wie in anderen bekannten Fällen auch — ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression — und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde — und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden. Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.

Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin, Kontakt: woermer’at’ra-woermer.de
Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kontakt: DrJiang’at’pm.me
Kerstin Heusinger | Freie Journalistin, https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Weitere Informationen und Updates:

() https://free-bianca-witzschel.de/
() https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Obiger Text ist eine offizielle Pressemitteilung der Gesellschaft Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD). Die Quellenangaben wurden durch den Blog-Betreiber hinzugefügt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Bitten der Journalistin Kerstin Heusinger senden wir Ihnen eine offizielle ausführliche Pressemitteilung vom 04.02.2026 zum erneuten Haftantritt der Ärztin Dr. Bianca Witzschel, unterzeichnet von der Rechtsanwältin Katja Wörmer, der Ärztin Dr. Monika Jiang und der freien Journalistin Kerstin Heusinger, zu. Die Verfasserinnen wollen dadurch “mit sämtlichen Gerüchten, gezielten Diffamierungen und Mutmaßungen um den Fall Bianca” aufräumen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen Presseteam MWGFD-Geschäftsstelle
Kontakt für Presseanfragen: MWGFD-Geschäftsstelle

Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.)
Tel: 0851 2042-5689, Mail: gs’at’mwgfd.org, www.mwgfd.org

(1) 22.01.2026; MWGFD; Ärzte und weitere Betroffene widersprechen Warken; https://www.mwgfd.org/2026/01/aerzte-und-weitere-betroffene-widersprechen-warken/

(2) 11.01.2026; X; Robert F. Kennedy Jr.; https://x.com/SecKennedy/status/2010349911976423736

(3) 10.01.2026; Bundesgesundheitsministerium; Warken: Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage; https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html

(Titelbild) Stetoskop, Arzt, Behandlung; Gerd Altmann (Pixabay); 06.11.2012; https://pixabay.com/de/illustrations/stestoskop-herz-kurve-verlauf-64276/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

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