Vom Missbrauch des Persönlichkeitsrechts durch „engagierte“ Anwälte.
So sieht es nämlich der Autor: Durch das Grundgesetz und die allgemeinen Menschenrechte gedeckte individuelle und allgemeine Persönlichkeitsrechte werden gezielt instrumentalisiert, um gegen die politische Opposition vorzugehen. Wer hier nur opportunistisch ist und wer sich ideologisch in diese selbstgestellte Aufgabe verbeißt, um die identifizierten Gegner mundtot zu machen, ist dabei durchaus offen. Vielleicht ist das ja auch so beabsichtigt, sodass sich der Eine hinter dem Anderen verstecken kann.
Lässt also Campact eine sicher nicht allzu schlecht bezahlte Kanzlei nur in ihrem Sinne gewähren oder treiben die gut abzählbaren Mitglieder des Vereins die Kampagne aktiv voran? Ob Campact oder die für Campact von JBB beauftragte Rechtsanwältin Frau Wiebke Fröhlich auf diese Fragen plausible Antworten anzubieten haben? Der geneigte Leser sei diesbezüglich auch auf meinen vorherigen offenen Brief an die Rechtsanwältin aufmerksam gemacht (1). Ein weiterer offener Brief möge das Thema nun für alle Leser, einschließlich Frau Fröhlich, vertiefen.
17.08.2025, 20:00 Uhr
An: Frau Wiebke Fröhlich (Rechtsanwältin bei der Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte, Berlin)
Ihre Zeichen: 25-0904
Guten Tag Frau Fröhlich,
dieser offene Brief setzt auf dem am 4. August des Jahres an Sie gerichteten Brief auf. In Ihrem, gelinde ausgedrückt, ultimativen Schreiben an mich schrieben Sie abschließend:
„Unser Mandant erhält keine öffentlichen Gelder oder sonstigen Mittel vom Staat — weder von der Bundesregierung noch von einer anderen Stelle. Er finanziert sich ausschließlich durch private Spenden und private Förderungen. Staatliche Zuwendungen lehnt er ab.“
Auch wenn Sie mir diesbezüglich nichts konkretes vorwarfen, halte ich es für erforderlich, darauf weiter einzugehen. In meinem ersten offenen Brief an Sie und damit die von Campact e.V. beauftragte Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte hatte ich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Campact eine Aufteilung der Körperschaft in Campact e.V. und Demokratie-Stiftung Campact vornahm, um spendenfähig zu bleiben. Dass es ein Netzwerk (Gruppe!) namens Campact gibt, betont Campact selbst ausdrücklich:
„Zu Campact gehören auch die Petitionsplattform WeAct, auf der Du Deine eigene Petition starten kannst, und die gemeinnützige Demokratie-Stiftung Campact.“ (2)
Hier ist mit Campact eindeutig nicht Campact e.V. gemeint, denn „die gemeinnützige Demokratie-Stiftung Campact“ ist zwar eng mit Campact e.V. liiert, aber nicht Teil desselben. Doch eben auf das dünne Brett, dass ich Campact mit Campact e.V. gleichsetzte und (sic!) damit die Persönlichkeitsrechte von Campact e.V. verletzt hätte, wollten Sie mich führen, Frau Fröhlich. Und gleichzeitig damit hausieren gehen, dass Campact keine Spenden, Großspenden wohlgemerkt, von den Soros-Stiftungen erhalten hätte. Eben weil es sich hier um Großspenden handelt, ist das eine Information von öffentlichem Interesse. Schließlich begreift sich Campact als Graswurzelbewegung. Und das stößt sich doch eindeutig mit der Tatsache, dass sich Vereine unter dem Dach von Campact der finanziellen Aufmerksamkeit von Stiftungen erfreuten, die von US-amerikanischen Hegdefonds-Managern kontrolliert werden. Hedgdefonds-Manager, die ihre Fonds in Unternehmen platzieren, um daraus Renditen zu erwirtschaften.
Ihrerseits erkenne ich aber ein systematisches Vorgehen:
„Soweit der Beklagte im Rahmen seiner Berufungsbegründung (dort S. 8 ff.) vorträgt, die Aussage sei deshalb zutreffend, weil sie sich auf eine angebliche »Gruppe Campact« beziehe, zu der auch die Demokratie-Stiftung Campact und die HateAid gGmbH gehörten, geht dieser Einwand fehl. Eine solche ‚Gruppe‘ existiert nicht. Der Beklagte stützt sich damit auf ein verschwörungstheoretisch geprägtes Narrativ, das in jüngerer Zeit gezielt gegen den Kläger in Umlauf gebracht wird.“ (3)
„Eine solche ‚Gruppe“ existiert nicht.“: Ist das jetzt nur Juristerei? Weil der Beklagte das Vereins- und Gesellschaftsgeflecht, was da hauptrangig Campact aufgebaut hat und kontrolliert, ‚Gruppe‘ nennt? Unter Beachtung aller Materialien, die Campact selbst zur Verfügung stellt, schlussfolgere ich, dass Ihre Behauptung „Eine solche ‚Gruppe‘ [Campact] existiert nicht“, das Kriterium einer Falschbehauptung erfüllt.
Noch einmal frage ich: Kommen Campact e.V. und Sie vor Gericht tatsächlich mit der impliziten Argumentation durch, dass Campact e.V., die Demokratie-Stiftung Campact (https://www.campact.de/ueber-campact/) und HateAid (siehe weiter unten) in finanziellen Dingen nichts miteinander zu tun haben und das man das ganze Konstrukt nicht Campact nennen darf? Obwohl das Netzwerk Campact sich als ein solches versteht und das auch wiederholt zum Ausdruck bringt?
Wenn also von finanziellen Zuwendungen an Campact die Rede ist, sind selbstverständlich auch anhängige Körperschaften wie die Demokratie-Stiftung Campact und weitere zwingend einzubeziehen. Da Campact die Gemeinnützigkeit entzogen worden war, mussten sie Steuern nachzahlen, und das waren nicht wenige.
Bis dahin war völlig klar, dass Campact rechtlich allein für den Verein Campact e.V. stand — danach nicht mehr! Es ist sonnenklar, warum Campact e.V. die Demokratie-Stiftung Campact (siehe auch weiter oben) ins Leben rief: nämlich aus rein steuerlichen Gründen (https://www.campact.de/demokratie-stiftung-campact/)? Nun ist es so — zumindest ist das die Kenntnis des Autors —, dass Kleinspenden, korrekter kleine Schenkungen, davon nicht betroffen sind (4).
„Mit dem neuen Verbot können Unterstützer von Campact ihre Spenden nicht mehr steuerlich absetzen. Zudem muss der Verein für die zurückliegenden Jahre rund 300.000 Euro Schenkungsteuer nachzahlen. Campact-Vorstand Felix Kolb sprach von einem »fatalen Zeichen«: Das Engagement der Menschen »für Klimaschutz und gegen Rechts« werde »als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt«, so Kolb.“ (5)
Das ist interessant, nicht wahr? Eine Graswurzelbewegung muss Schenkungssteuern nachzahlen — wie das? War es nicht so, dass erst ab einer Höhe von 20.000 Euro Steuern für Schenkungen anfallen? Und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren und das pro Schenkenden (6)? Wobei ich 2.000 Euro pro Jahr beileibe nicht als kleine Schenkung bezeichnen mag. Das sind bereits Beträge, bei denen über eine Offenlegung in den Transparenzberichten gesprochen werden müsste. Aber wie schon gesagt: Bis zu dieser Höhe fallen meines Wissens keine Steuern an. Was also sind das für Großspenden (nunmehr Schenkungen) gewesen, wenn nachträglich sage und schreibe 300.000 Euro Steuern gezahlt werden mussten?
Zumindest sollte spätestens jetzt jedem klar sein, dass die hochpreisigen Soros-Spenden selbstverständlich an die Demokratie-Stiftung Campact statt an Campact e.V. ausgereicht wurden. Schlicht und einfach deshalb, weil bei dieser Stiftung nachfolgend keine Steuern auf die Großspende anfielen.
Obwohl Sie das alles wissen, argumentieren Sie in Gerichtsverfahren einfach weg, dass zwischen den drei Körperschaften enge Beziehungen, auch finanzielle Beziehungen bestehen, und krallen sich daran fest, dass die von Ihnen Verklagten von Campact sprechen beziehungsweise Campact e.V. in einem formal nicht sauberen Kontext verwenden würden (3i). Dabei haben die von Ihnen Verklagten auch diesbezüglich nicht einmal unrecht, Frau Fröhlich.
Wir sollten uns auch deshalb noch mit HateAid befassen. Erneut zitiere ich im Transparenzbericht 2022 von Campact:
„Campact e.V. hat die HateAid gGmbH 2019 mitgegründet und ist Mitgesellschafter (66,6 Prozent der Anteile).“ (siehe Quelle 5 weiter oben auf Seite 16)
Campact e.V. ist also Hauptgesellschafter von HateAid und hat mit den Mittelzuflüssen von HateAid nichts zu tun? Ist das Ihre Logik?
Mir ist nun geläufig, wie Sie mit den Begründungen des „Antragsgegners“ umgehen. Ganz speziell Ihre Argumentation in einem dieser von Ihnen und Ihrer Kanzlei angestrengten Prozesse fiel mir auf. So wurde ein anderer Autor wegen dieser Aussage von Ihnen vor Gericht gezerrt:
„Der Verein Campact e. V. hat der GRÜNE Partei den Betrag von 161.300,00 Euro gespendet. Der Verein ist eine Dachorganisation für nichtstaatliche Regierungsorganisationen und finanziert sich durch Spenden dieser Organisationen, die ihrerseits durch die Regierung aus Steuermitteln finanziert werden.“ (3ii)
Es ist gut erkennbar, dass dem zitierten Autor nicht der Unterschied zwischen Campact und Campact e.V. bewusst war. So wie er auch aus der erkannten Campact-Beteiligung bei HateAid nachvollziehbar und formal HateAid mit einbezog. Deshalb auch sprach er ja davon, dass „der Verein eine Dachorganisation für nichtstaatliche Regierungsorganisationen ist“. Im Rahmen einer journalistischen Recherche, auch einer tendenziösen Recherche, ist das jedoch nicht juristisch relevant. Zumal selbst auf den Campact-Webseiten oft nicht so recht ersichtlich wird, von was man redet: von Campact als Netzwerk, von Campact e.V. oder von der Demokratie-Stiftung Campact (7). Wenn Campact selbst nicht konsequent auf die Trennung seiner Körperschaften wert legt, dann muss es die Abstraktion auch beim Rezipienten akzeptieren.
Wir reden hier von der größten Kampagnenorganisation Deutschlands — ausgestattet mit einem jährlichen Millionenbudget. Die transparent über ihre Vernetzungen aufklären kann und sollte, und der auch medial viele Wege offen stehen, reichweitenstark vermeintliche oder tatsächlich unrichtige Behauptungen richtig zu stellen (8). Hat Campact vielleicht eher ein Problem damit, dass seine finanziellen Verbindungen zu HateAid in der Öffentlichkeit diskutiert werden? Oder/und haben Sie, Frau Fröhlich, „das Problem“ erst entwickelt (9), um hier einen Rechtsfall zu konstruieren:
„Auf eine weitergehende Auseinandersetzung mit dieser Behauptung kann im vorliegenden Zusammenhang verzichtet werden. Denn bereits aufgrund der eindeutigen und unzweideutigen Benennung des Verfügungsklägers (»Verein Campact e. V.«) in der angegriffenen Äußerung ist eine Bezugnahme auf eine vermeintliche Gruppenstruktur von vornherein ausgeschlossen.“ (3iii)
So hätten Sie es also gern. „Die vermeintliche Gruppenstruktur“, das Netzwerk Campact, existiert nun aber einmal. Und in dieses Netzwerk gehört HateAid hinein.
Wenn HateAid genannt wird, ist es selbstverständlich nicht nur legitim, sondern zur Darstellung des korrekten Kontextes sogar erforderlich, Campact e.V. als Gesellschafter und durch seinen Anteil an der Beteiligung (vor Monaten waren es zwei Drittel, jetzt ist es ein Drittel) entscheidenden Einflussnehmer mitzubenennen. Wir sind doch hoffentlich einer Meinung, wenn bereits aufgrund dieser Rechtsform Campact e.V. in irgendeiner und wenn auch nur indirekten Weise für die Einnahmen von HateAid mitverantwortlich ist — oder?
(HateAid; Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung im Jahre 2023; https://hateaid.org/transparenzbericht/#finanzierung; abgerufen: 30.07.2025)
Knapp 1,2 Millionen Euro hat HateAid im Jahre 2023 aus Mitteln des Bundes erhalten, und zwar:
- vom Bundesministerium für Justiz und
- dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://hateaid.org/transparenzbericht/#finanzierung).
Das nun folgende möchte ich von Ihnen dann doch etwas näher erläutert bekommen:
„Seine Finanzen legt unser Mandant in jährlichen Transparenzberichten offen. Aus diesem Transparenzbericht zitieren Sie schlichtweg falsch. Sie haben ihn nicht richtig gelesen.“
Was verstehen Sie unter „richtig lesen“? Ist ein schwammiger Passus wie dieser neuerdings ein juristisches Argument? Wo exakt ist „schlichtweg falsch zitiert“? Benennen Sie das konkret. Sie, eine Anwältin, stellen einfach Pauschalbehauptungen auf und drohen im gleichen Zuge mit rechtlichen Konsequenzen?
Neugierig geworden, habe ich im Internet Ihren Namen recherchiert. Um zu erkennen, dass hinter Ihrem Vorgehen System steckt. Denn sowohl der Blogger Alexander Wallasch als auch das Compact-Magazin und schließlich der AfD-Ageordnete Peter Felser wurden von durch Campact beauftragte Anwaltskanzleien mit dieser Masche konfrontiert und in Gerichtsprozesse gezwungen (a2, 10 bis 12). Und beim Compact-Magazin und einem weiteren Beklagten taucht dann auch Ihr Name auf.
Die Agenden, Historie und Finanzen mehrerer unter Campact wirkender Vereine sind eng miteinander verknüpft, und die Tätigkeitsbereiche ergänzen sich entsprechend (a1). Diese Informationen lassen sich bei Campact e.V. und den anderen Vereinen selbst problemlos nachprüfen (https://hateaid.org/das-ist-hateaid/#geschichte). Logischerweise werden diese drei Körperschaften eben aus diesem Grunde im Transparenzbericht von Campact aufgeführt. Das ist aber nicht alles. Campact e.V. hält einen nicht näher benannten Teil seiner Finanzanlagen bei HateAid (Seite 70 im Transparenzbericht), und auch das Stammkapital bei HateAid wird von Campact e.V. gehalten (https://hateaid.org/wp-content/uploads/2022/07/HateAid-Gesellschaftsvertrag.pdf). Dazu kommt, wie bereits erwähnt, dass Campact e.V. der Hauptgesellschafter von HateAid ist (https://hateaid.org/transparenzbericht/; Stand 01.08.2025).
Sie behaupten in den angestrengten Gerichtsverfahren, dass Persönlichkeitsrechte verletzt worden wären. Was meine Person betrifft, tendierten sie offensichtlich auf den Tatbestand einer „Schmähkritik“ (siehe „ausländische Agenten“), bei der ein Unterlassungsanspruch plausibler argumentiert und das Recht auf freie Meinungsäußerung hintenangestellt werden kann:
„Ein Unterlassungsanspruch besteht insbesondere auch beim Vorliegen von sogenannter Schmähkritik. Von einer solchen spricht man, wenn Werturteile lediglich dazu dienen sollen, einen Dritten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und ihn zu diffamieren. Es handelt sich hierbei nicht um konstruktive Kritik mit sachlichem Bezug, sondern um ein Bloßstellen und Anprangern des Betroffenen. Derartige Werturteile sind nicht von dem Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 GG gedeckt und lösen daher unter anderem einen Unterlassungsanspruch des Betroffenen wegen der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus.“ (13)
Abgesehen davon, dass die Definition einer „Schmähkritik“ gewissen Freiheitsgraden unterliegt, was leider den Missbrauch dieses Sachverhalts erleichtert, kann von Schmähkritik in meinen Texten keine Rede sein. An echter „Schmähkritik“ — um in der Wortwahl von Campact zu bleiben: der „Hasskriminalität“ (14) — herrschte in den Tagen einer offiziell verkündeten Pandemie kein Mangel. Systematisch wurden Schmutzkampagnen gegen Andersdenkende, gegen die Träger ungeliebter Meinungen und Haltungen gefahren. Systematisch wurde ganz auf Regierungslinie Desinformation betrieben — Sie wissen schon, Frau Fröhlich: „falsche Tatsachenbehauptungen“ —, und stramm auf Linie bei diesem Treiben: Campact (15). Warum hat das nicht bundesweit die Anwaltskanzleien in Alarmstimmung versetzt (16)? Mir scheint in dieser, Ihrer Branche, bei allen löblichen Ausnahmen, auch eine gewisse Schieflage in der Angemessenheit zu herrschen, wann man Tatbestände verfolgt. Wo kommt das her?
Persönlichkeitsrechte vor Gericht einzuklagen, bedarf meinen bescheidenen Kenntnissen zufolge einiger Voraussetzungen. Diese sind am schwierigsten greifbar, wenn es sich um die Öffentlichkeitssphäre handelt (17). Nichtregierungsorganisation handeln definitiv in dieser Sphäre. Gerade die Campact-Organisationen gerieren sich permanent und lautstark in der Öffentlichkeit. Wobei sie ungeniert und von der regierenden Politik und den Massenmedien insgesamt wohlwollend begleitet Behauptungen gegen ihre politischen Gegner auffahren, die aus der Sicht des Autors allemal für den Tatbestand einer Persönlichkeitsverletzung taugten. So man die von Ihnen angelegte Elle als Maßstab für anzuwendende Juristerei nehmen würde. Gerade solche Organisationen, die so offensiv auftreten und dazu auch noch über respektable finanzielle Ressourcen verfügen, müssen es sich gefallen lassen, kritisch beäugt zu werden. Das Folgende haben Sie einem anderen Beklagten vorgeworfen:
„Die streitgegenständliche Falschbehauptung des Beklagten beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers erheblich. Sie widerspricht seinem öffentlich kommunizierten Selbstverständnis als unabhängiger, allein durch private Mittel finanzierter Akteur (vgl. Anlage AS 17) und vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Kläger stehe in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu staatlich geförderten Stellen.“ (3v)
Hier geht es um eine indirekte, staatliche Abhängigkeit von Campact e.V. über HateAid. Wenn auch keine finanziellen Transaktionen von HateAid zu Campact e.V. bekannt sind, impliziert das trotzdem den Verdacht einer solchen Abhängigkeit. Einen begründeten Verdacht, denn die finanziellen und personellen Einflüsse von Campact e.V. auf HateAid sind dokumentiert. Und nicht Geldströme von HateAid zu Campact e.V. sind der neuralgische Punkt. Es wäre die Aufgabe von Campact e.V., diesen begründeten Verdacht öffentlich und transparent auszuräumen, statt auf Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu klagen. Und deshalb darf spekuliert werden.
Zum Beispiel könnte man spekulieren, dass das Netzwerk aus Campact e.V., Demokratie-Stiftung Campact und HateAid auch ein Finanzierungsmodell verkörpern. Campact e.V. ist nicht mehr gemeinnützig, also auch nicht mehr steuerbevorteilt, wenn es um Spenden geht. Um zweckbezogene private Spenden, vor allem aber auch Großspenden empfangen zu können, wurde also die Stiftung gegründet. Für Spenden aus öffentlichen Geldern rief man HateAid ins Leben. Jedes der auch personell miteinander verbundenen Konstrukte hätte „seinen“ Geschäftsbereich und „seine“ Finanziers. Und alle Körperschaften sind über ein informelles Netzwerk eng miteinander verbunden. Da bedarf es keiner Geldflüsse von HateAid in Richtung Campact e.V.
Wir lesen im aktuellen Transparenzbericht von HateAid zu den Geschäftsführerinnen: Anna-Lena von Hodenberg, Josephine Ballon (18). Von Hodenberg wechselte von den Massenmedien zu Campact e.V. und mit Campact e.V. gründete sie HateAid (19). Als Mitgeschäftsführerin kam erst im Jahre 2023 Josephine Ballon hinzu (20). Und derzeit findet ein bemerkenswerter, stetiger Wandel bei den Gesellschafterbeteiligungen statt. Als ich vor Monaten zu Campact recherchierte, betrug der Anteil von Campact e.V. an HateAid etwa 66 Prozent. Inzwischen sind es nur noch etwa 33 Prozent und von Hodenberg hält ebenfalls 33 Prozent (18i). Fakt ist, dass Anna-Lena von Hodenberg als Geschäftsführerin und Gesellschafterin repräsentativ für HateAid innerhalb des informellen Campact-Netzwerkes steht. Innerhalb dessen Campact in Form der Demokratie-Stiftung Campact als offizieller Förderer auftritt (21).
Und Soros mag Campact. Es mag sowohl die Demokratie-Stiftung Campact als auch HateAid. Das ist eine Tatsache. Wir finden da zudem ein prägnantes Beispiel dafür, wie man Geldflüsse intransparent gestalten kann (b1):
Die Leser und Sie, Frau Fröhlich, haben sicher erfasst, was auf dem Bildschirmschnappschuss abgebildet ist. Die Soros-Netzwerke haben 2021 eine Spende von 150.000 US-Dollar an die Demokratie-Stiftung Campact ausgereicht — mit der Vorgabe der Weiterreichung an HateAid. Ohne es an dieser Stelle weiter zu vertiefen: Was war damals eigentlich los — damals, im Jahre 2021? Was und wen hat Campact 2021 nicht nur aber eben auch mit seinen Aktivitäten vertreten?
Durch die Veröffentlichung von Tatsachen wie dieser fühlen sich jedenfalls Leute bei Campact in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. So vermittelt es Ihre Klagedrohung. Sehr interessant. Schauen wir uns den Vorstand von Campact e.V. doch einmal an. Er setzt sich aktuell aus vier Personen zusammen. Dazu gehört Christoph Bautz. Der außerdem seit Gründung der Demokratie-Stiftung Campact in deren Stiftungsrat sitzt (22). Campact e.V. war nicht Empfänger von Soros-Geldern, die Demokratie-Stiftung sehr wohl. Warum fühlt sich Bautz so getroffen, wenn seine Soros-Verbindungen in der Öffentlichkeit diskutiert werden? Oder hat Soros „einfach nur so“ gespendet — nach dem Motto: „Gottchen, plötzlich war das Geld auf dem Konto, was sollten wir denn tun?“. Diese Tatsache darf angezweifelt werden.
Auch Astrid Deilmann ist Vorstandsmitglied bei Campact e.V. Nun, sie sitzt aber auch im Vorstand der Demokratie-Stiftung Campact (22i). Deilmann fühlt sich also ebenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, wenn man ihr vorhält, dass sie über Campact e.V. Soros-Geld erhielt? Aber über die Demokratie-Stiftung ist der Empfang von Geldern eines US-Milliardärs in Ordnung? Warum soll die Unterstellung so schlimm für „die Betroffene“ sein, wenn dieser tatsächlich das Unterstellte in einer namensähnlichen und dazu noch eng vernetzten Körperschaft nachgewiesen werden kann? Wie stehen Sie, Frau Fröhlich, zu dieser ungewöhnlichen, ausdifferenzierten Sensibilität in Bezug auf eine angebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Es gibt Campact-Verbindungen zu den Soros-Netzwerken. Das ist die Hauptaussage, eine prüfbare und beweisbare Tatsachenbehauptung.
Wissen Sie, Frau Fröhlich, ich fühle mich hier nicht nur zu Unrecht mit Vorwürfen von Ihrer Seite konfrontiert. In mir wächst zunehmend der Eindruck, in ein niederträchtiges Spiel gezogen zu werden. Vergessen wir nicht Daphne Heinsen. Denn auch sie, im Vorstand von Campact e.V. sitzend, füllt außerdem die Funktion eines Vorstandsmitgliedes bei der Demokratie-Stiftung Campact aus (22ii). Und ganz sicher fühlt sich auch Daphne Heinsen ganz doll sehr in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, wenn man darauf hinweist, dass hunderttausende Euros aus den Open Society Foundations in das Campact-Netzwerk geflossen sind? Weil Leute behaupten, Campact e.V. wäre der offizielle Empfänger gewesen, statt der Demokratie-Stiftung? Nein, hier werden Persönlichkeitsrechte vorgeschoben, und mit diesem Vorwurf werde ich die Hauptakteure bei Campact auch noch persönlich konfrontieren.
Es ist absolut unseriös, Campact e.V. losgelöst von seinen diversen Verbindungen zu den Körperschaften im informellen, maßgeblich von Campact beeinflussten Netzwerk zu betrachten. Damit wird die Funktion, ja überhaupt die Existenz des Campact-Netzwerkes aus dem Informationsraum verbannt. Um zu verstehen, was Campact insgesamt auszeichnet und wie es funktioniert, ist diese Dekontextuierung unbedingt zu verhindern. Das hat nichts mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu tun, sondern ist die Kernaufgabe kritischen Journalismus. Wo es hinführt, wenn man sich dieser Dekontextuierung in Form einer Zensur — unter welchen Vorwänden auch immer betrieben — unterwirft, können wir sehr gut in Ihren Argumentationen erkennen, Frau Fröhlich:
„Eine solche ‚Gruppe‘ [ein Campact-Netzwerk] existiert nicht. Der Beklagte stützt sich damit auf ein verschwörungstheoretisch geprägtes Narrativ, das in jüngerer Zeit gezielt gegen den Kläger in Umlauf gebracht wird.“ (3vi)
Sie wollen es nicht sehen, also dürfen wir es auch nicht sehen?
Nein, Frau Fröhlich, das trage ich nicht mit.
Wenn ich Ihnen nun noch erzähle, dass Campact organisatorisch wie konzeptionell nach dem Vorbild eines ausländischen Vereins gegründet und entwickelt wurde, welcher über Jahre hinweg einen reichen Geldsegen von Nichtregierungsorganisationen der Open Society Foundations — Sie wissen schon: George und Alexander Soros — erfuhr, ist das natürlich erst einmal lediglich eine interessante Korrelation. Ob es mehr als das ist, dazu lässt sich ja weiterforschen. Ich bleibe am Thema dran. Und außerdem gibt es ja noch den Themenkomplex „falsche Tatsachenbehauptung“, mit dem Sie hier einen Rechtsfall zu konstruieren suchen. Aber auch das hebe ich mir noch etwas auf.
Übrigens: Sollte in dieser Sache Campact über Sie tatsächlich die angedrohte Klage (23) gegen mich erheben, fordere ich Sie hiermit ausdrücklich und unmissverständlich auf, die von mir verfassten offenen Briefe unverzüglich dem Gericht mit vorzulegen.
Achtungsvoll, Peter Frey
Bitte bleiben Sie schön achtsam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen — insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors — kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(a1) Es ist zumindest erwähnenswert, dass Campact, die sich seit einem reichlichen Jahr so stark um ihre Persönlichkeitsrechte sorgen, sich in Zeiten der PLandemie (kein Schreibfehler) deutlich weniger um die Einschränkung elementarer Grund- und Menschenrechte sorgten, und es dabei mit der Wahrheit zum „neuartigen Virus“ und seiner Bekämpfung auch nicht so genau nahmen (24, 25).
(a2) Die Liste der im Auftrag von Campact verklagten ist deutlich größer, als man es glauben mag. Zu ihr gehören unter anderen: Markus Haintz (Rechtsanwalt), Oskar Lafontaine, Journalistenwatch, NachDenkSeiten und der AfD-Bundesverband (26).
(1) https://peds-ansichten.de/2025/08/campact-jbb-anwaltskanzlei-gegen-peds-ansichten-zensur/
(2) Campact; Was ist Campact?; https://www.campact.de/ueber-campact/; abgerufen: 12.08.2025
(3 bis 3vi) 16.06.2025; https://schulte-frohlinde.de/wp-content/uploads/20250617_095749722_TEMP_250616_Berufungserwiderung_Campact-Schulte-Frohlinde.pdf; S. 10; (3ii) S. 9
(4) Sparkasse; Schenkungssteuer; https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/schenkungssteuer.html; abgerufen: 02.08.2025
(5) 21.10.2019; ARD, ndr; Campact verliert Gemeinnützigkeit; https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Campact-verliert-Gemeinnuetzigkeit,gemeinnuetzigkeit118.html
(6) Rose & Partner; Freibeträge bei der Schenkungssteuer; 4. Alle 10 Jahre — die Freibeträge bei mehreren Schenkungen; https://www.rosepartner.de/freibetrag-schenkungssteuer.html#c10503; abgerufen: 12.08.2025
(7) Campact; Der Vorstand; https://www.campact.de/ueber-campact/vorstand/; abgerufen: 12.08.2025
(8) 14.11.2014; taz; Christian Jakob; Die Aufreger aus dem Internet; https://taz.de/Zehn-Jahre-Campact/!5028639/
(9) 09.12.2024; https://schulte-frohlinde.de/wp-content/uploads/Stellungnahme_Campact-1.pdf
(10) 07.03.2025; COMPACT; Jürgen Elsässer; Compact-Prozess: Erste Runde für COMPACT erfreulich; https://www.compact-online.de/campact-prozess-erste-runde-fuer-compact-erfreulich/
(11) 08.07.2025; Alexander Wallasch; Der nächste Angriff gegen Wallasch: Hier unsere Antwort an die Landesmedienanstalt; https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-naechste-angriff-gegen-wallasch-hier-unsere-antwort-an-die-landesmedienanstalt
(12) 05.06.2025; Peter Felser; Mein Sieg vor Gericht gegen links-woke Organisationen; https://peterfelser.de/aktuelles/mein-sieg-vor-gericht-gegen-links-woke-organisationen/
(13) 11.09.2014; Anwalt.de; David Geßner; Ansprüche bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; https://www.anwalt.de/rechtstipps/ansprueche-bei-verletzung-des-allgemeinen-persoenlichkeitsrechts_062319.html
(14) 10.08.2020; Campact-Blog; Hass im Netz: Wir bleiben dran!; https://blog.campact.de/2020/08/hass-im-netz-wir-bleiben-dran/
(15) Campact; Corona — Solidarisch in der Pandemie; https://www.campact.de/corona/; abgerufen: 14.08.2025
(16) 06.12.2021; FragDenStaat; Anfrage #234728; Volksverhetzung: Sarah Bosetti und ZDF; https://fragdenstaat.de/anfrage/volksverhetzung-sarah-bosetti-und-zdf/
(17) 26.07.2025; Anwalt.org; Jan Frederik Strasmann; Persönlichkeitsrecht: Was umfasst es?; https://www.anwalt.org/persoenlichkeitsrecht/
(18, 18i) HateAid; Transparenzbericht; https://hateaid.org/transparenzbericht/; abgerufen: 12.08.2025
(19) Bayerische Landeszentrale für neue Medien; Anna-Lena von Hodenberg; https://www.blm.de/de/wir-fuer-sie/blm-events/referenten/anna-lena-von-hodenberg.cfm; abgerufen: 12.08.2025
(20) Bayerische Landeszentrale für neue Medien; Josephine Ballon; https://www.blm.de/de/wir-fuer-sie/blm-events/referenten/josephine-ballon.cfm; abgerufen: 12.08.2025
(21) HateAid; „Die HateAid-Förder*innen“; https://hateaid.org/das-ist-hateaid/#waswirtun; abgerufen: 12.08.2025
(22 bis 22ii) Campact; Der Vorstand; https://www.campact.de/ueber-campact/vorstand/; abgerufen: 14.08.2025
(23) Klageandrohung von JBB Rechtsanwälte Berlin in Person von Frau Wiebke Fröhlich gegen Peds Ansichten; https://peds-ansichten.de/wp-content/uploads/2025/07/2025-07-30_campact_jbb-anwaelte_Schreiben-peds-ansichten.de_.pdf
(24) 10.03.2022; Campact, WeAct; Corona-Impfpflicht — Jetzt!; https://weact.campact.de/petitions/corona-impfpflicht-jetzt; Im Aufruf kann man unter anderem lesen:
„Wir befinden uns in einer Pandemie der Ungeimpften. Zwar können auch geimpfte Menschen an Corona erkranken und ansteckend sein, aber der Anteil ist signifikant kleiner und die Verläufe zum größten Teil undramatisch oder symptomfrei. Trotzdem weigern sich Menschen, die sich impfen lassen könnten, die kostenfreie Corona-Schutzimpfung anzunehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, wissenschaftlich begründet ist kein einziger.“
(25) 15.05.2020; Campact, Blog; Felix Kolb; Was jetzt passiert; https://blog.campact.de/2020/05/was-jetzt-passiert/
(26) 01.07.2025; Alexander Wallasch; Kammergericht kippt Wallaschs Sieg gegen Campact — Der Kampf geht weiter; https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/kammergericht-kippt-wallaschs-sieg-gegen-campact-der-kampf-geht-weiter
(b1) Open Society Foundations, Demokratie-Stiftung Campact, HateAid, Spende; 2021; https://www.opensocietyfoundations.org/grants/past?filter_keyword=Campact&grant_id=OR2021-80352; abgerufen: 14.08.2025
(Titelbild) Recht, Macht, Justiz; Autor: herbinisaac (Pixabay); 12.03.2020; https://pixabay.com/de/photos/die-gesetzlichen-gerechtigkeit-4926021/; Lizenz: Pixabay License