Zur Erinnerung (6)

Das Grundgesetz im öffentlichen Raum vorzulesen, war gleichbedeutend mit einer verbotenen Demonstration. Das Verbrechen eines Mannes in Dresden bestand angeblich darin, dass er aus dem Grundgesetz vorgelesen hatte. Er wurde für die „Sicherheitskräfte“ damit automatisch zum Versammlungsleiter einer verbotenen Demonstration. Er wurde damit zum Täter deklariert, die Legitimation für die wahren Täter, um handeln „zu … Zur Erinnerung (6) weiterlesen