Macht macht das Recht und wenn wir uns dem unterwerfen, ist es praktizierte Herrschaft.


Und zwar eine praktizierte Herrschaft beider Seiten, denn die Unterwerfung unter das Recht der Herrschenden ist der grundlegend erforderliche zweite Part zur Etablierung und Stabilisierung eines solchen System. Recht ist also eine hörige Angelegenheit. So wir daher glauben, wahrhaftiges Recht — was ein eher fiktives Verständnis von Recht ist — würde uns von „guten Menschen“ auf dem Silbertablett serviert, sind wir auf dem Holzweg. Die Geschichte hat uns das eindrücklich aufgezeigt. Schließlich basiert Recht in seinen Ursprüngen nicht auf einer juristischen – sondern einer sozialen Komponente. Sebastian Domschke hat dies, angereichert mit persönlichen Erfahrungen gründlich aufbereitet.


„Damals kamen zwei Dirnen und traten vor den König. Die eine sagte: »Bitte, Herr, ich und diese Frau wohnen im gleichen Haus, und ich habe dort in ihrem Beisein geboren. Am dritten Tag nach meiner Niederkunft gebar auch diese Frau. Wir waren beisammen; kein Fremder war bei uns im Haus, nur wir beide waren dort. Nun starb der Sohn dieser Frau während der Nacht; denn sie hatte ihn im Schlaf erdrückt. Sie stand mitten in der Nacht auf, nahm mir mein Kind weg, während ich schlief, und legte es an ihre Seite. Ihr totes Kind aber legte sie an meine Seite. Als ich am Morgen aufstand, um mein Kind zu stillen, war es tot. Als ich es aber am Morgen genau ansah, war es nicht mein Kind, das ich geboren hatte.« Da rief die andere Frau: »Nein, mein Kind lebt, und dein Kind ist tot.« Doch die erste entgegnete: »Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.« So stritten sie vor dem König. Da begann der König: »Diese sagt: „Mein Kind lebt, und dein Kind ist tot!“ und jene sagt: „Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.“« Und der König fuhr fort: »Holt mir ein Schwert!« Man brachte es vor den König. Nun entschied er: »Schneidet das lebende Kind entzwei, und gebt eine Hälfte der einen und eine Hälfte der anderen!« Doch nun bat die Mutter des lebenden Kindes den König — es regte sich nämlich in ihr die mütterliche Liebe zu ihrem Kind: »Bitte, Herr, gebt ihr das lebende Kind, und tötet es nicht!“ Doch die andere rief: »Es soll weder mir noch dir gehören. Zerteilt es!« Da befahl der König: »Gebt jener das lebende Kind, und tötet es nicht; denn sie ist seine Mutter.« Ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie schauten mit Ehrfurcht zu ihm auf; denn sie erkannten, dass die Weisheit Gottes in ihm war, wenn er Recht sprach.“ (1)

Seit 2020 erleben jene von uns, die hinschauen, etwas was wir als Erosion des Rechts begreifen, wie keiner von uns sie sich je zuvor vorstellen konnte. Reiner Fuellmich hat bereits zu Beginn des Corona-Ausschusses auf das Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller (2) aufmerksam gemacht, das in schaurigen Details das Naziunrecht im dritten Reich seine Fortführung, Tradierung und nachträgliche Legitimierung in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland nachzeichnet. Treffend dazu kommentierte der Saarkurier im Januar 2022:

„Jedes zitierte Urteil in diesem Buch macht Schluss mit dem Geschwätz über Entnazifizierung, Wiedergutmachung und Stunde Null. »Furchtbare Juristen« impft einen gegen das Gerede von der Erinnerungs- und Gedenkkultur.“ (2i, 3)

Ein besonderes Problem — und das wird uns wieder treffen — ist die überwältigende Mehrheit der Nazis unter den Juristen 1949 die nachhaltig bewirkte, das bekennende Nazis nicht nur in der BRD Karriere machen konnten, sondern Juristen, die sich den Nazis entgegengestellt hatten, zuverlässig auch in der BRD ausgegrenzt und zumindest aus dem staatlichen Justizsystem entfernt wurden. Ausnahmen gab es freilich — Fritz Bauer zahlte zum Beispiel für sein besonderes Engagement mit seinem Selbstmord (4), während die zuständige Staatsanwaltschaft (sic!) die Leiche sofort zur Feuerbestattung freigab (5).

Auch heute ergeht sich eine überwältigende Mehrzahl der Juristen in einem Staatsdienst, der sich als Dienst an der Regierung versteht und der die eigentlich rechtlichen Vorgaben aus dem Grundgesetz (Gewaltenteilung?), dem Prozessrecht (Maskierungen sind im Gerichtssaal verboten) oder auch den Verwaltungsgesetzen (Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht soll sicherstellen das Versammlungen immer und überall stattfinden können – nicht Versammlungsleiter und Teilnehmer kontrollieren), hinten anstellt — oder auch einfach gleich völlig über Bord wirft.

Anders ist es beispielsweise kaum zu rechtfertigen, dass die freie Atmung — ein elementarer und zutiefst notwendiger und in vielfältiger Hinsicht für das Befinden eines Organismus bedeutsamer Prozess — eines jeden, der ein Gerichtsgebäude betritt — ein öffentliches Gebäude, dessen Betretung notwendig ist, um elementare Bürgerrechte wie das Recht auf einen Prozess, aber auch das Recht einem solchen beizuwohnen, zu garantieren — eingeschränkt wird; und zwar nicht etwa nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), was streitbar aber im Prinzip rechtlich zulässig wäre, sondern explizit durch Hausrecht.

Mir persönlich bereitet diese Rechtskonstruktion des ‚Hausrechts‘ in Verbindung mit ‚Coronamaßnahmen‘ und mehr noch die Tatsache, dass die Richterschaft sie tatsächlich benutzt, Alpträume. Dass sie sie benutzt und sich nicht etwa die Freiheit nimmt, sich des eigenen Verstandes zu bedienen und festzustellen, das durch Coronaviren verursachtes Covid-19 zu keinem Zeitpunkt ein Problem dargestellt hat (6) — was fachlich selbst einem Richter zuzumuten ist, wenn er eine solide schulische Grundausbildung mit Abschluss der Sekundarstufe II oder etwas Vergleichbares vorweisen kann — oder rein juristisch zu argumentieren: also entweder beziehen wir uns direkt auf Vorgaben des IfSG oder es darf keine Einschränkungen geben (a1).

Das ist eine extrem simple Rechtsargumentation, die ich selbst als juristischer Laie ohne weiteres nachvollziehen kann. Da bei Grundrechtseinschränkungen immer die Abwägung eine tragende Rolle spielt, kann ich Grundrechte nur einschränken, wenn ich abgewogen habe. Wenn das IfSG juristisch korrekt ausgearbeitet ist — und nicht etwa als Ermächtigungsgesetz „zum Schutz von Volk und Reich“ — dann sind dort relevante und sachlich zielführende Kontrollmechanismen verankert, die überprüfen, ob eine Einschränkung zulässig ist, und wenn ja wo, wann und wie. Das kann man im Prinzip machen — allerdings nicht mit dem, was uns als „Inzidenz“ verkauft wird.

Durfte es also im März/April 2020 (und später) Einschränkungen geben? Nein (b1):

Ohne eine Prüfung kann sich auch ein Land- oder Amtsgerichtspräsident nicht einfach hinstellen und mal eben sagen, was er persönlich für sinnvoll hält, und was in „seinem“ Haus (also dem des Volkes) bitte für Regeln einzuhalten wären. Aus eben diesem Grund ist auch ein IfSG, das formuliert „unter diesen oder jenen Bedingungen könne man einschränken, müsse aber nicht“ grundsätzlich nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Wobei die Formulierung ziemlich offensichtlich darauf abzielt, den Gesetzgeber aus der Haftung zu nehmen — und sie auf den einzelnen „Hausbesitzer“ zu übertragen.

Dies lässt sich ohne weiteres der Rechts- und Denktradition der Nazis zuschreiben, die wir in diesem Fall mit einem einzigen Begriff offenbaren können — staatstragend.

Es wird gesagt, sie sei überwunden und das sei ja nun auch schon 80 Jahre her und wenn es Nazis in der Justiz gab, dann sind die inzwischen nicht nur außer Dienst sondern schlichtweg verstorben. Aber man muss sich vor Augen halten, dass es die Nazis von 1949 waren, die die Juristen der späteren Generationen ausgebildet haben. Wer sonst hätte das tun sollen? Und das natürlich nach ihrem eigenen Rechtsverständnis. Welches sonst hätten sie verwenden können? Sie haben die Juristen ausgewählt, die ihnen in den Ämtern nachfolgen können, und dabei selbstverständlich Anwärter ausgewählt, die ihren Vorlieben entsprachen. Sie haben ihre Lieblinge in Ausbildung und Karriere hofiert. Wen denn sonst? Und auch wenn heute der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung trifft, auf Basis eines Urteils von 1956, dann sprechen die Nazis von damals durch dieses Urteil sehr direkt zu den Betroffenen von heute — selbst wenn es nicht deren Lieblingsschüler wären, die diese Entscheidung heute getroffen haben.

Über die Geschichte des Rechts

Zwei Dinge müssen wir zusätzlich zur Kenntnis nehmen. Zum einen ist Deutschland bei weitem nicht das einzige Land weltweit, in dem die Justiz ein Recht spricht, dass mit den UN-Konventionen über Menschenrechte, Kinderrechte oder auch Folter (a2, a3) genauso wenig zu tun hat, wie mit dem Grundgesetz oder auch nur mit dem Verwaltungsrecht. Und zweitens, dass auch in Deutschland nicht erst mit den Nazis das Unrecht ins Land kam, sondern die Nazis sich existierender, viel älterer Traditionslinien bedient haben und von diesen unterstützt wurden.

Unterstützung fanden die Nazis dabei vor allem in konservativen kaisertreuen Kreisen. Was heißt hier kaisertreu? Oben die Eliten — denn die wissen es besser, allen voran der Kaiser, in der Mitte die Gemeinen und unten der Pöbel. Die Ordnung steht fest und gibt dieser Gedankenwelt Struktur. Folgen wir dieser Gedankenwelt weiter in die Vergangenheit finden wir eine propagierte Vereinigung von Kirche und Staat. Wieder ein Ordnungsprinzip, ein Oben und ein Unten. Der Papst ist der Kirche, was der Kaiser dem Staate ist. Und der Kaiser wird vom Papst ernannt. Die Legitimation aller weltlichen Herrscher ziehen sie aus der göttlichen Vorsehung, oder Ordnung, die bestimmt hat, wer oben und wer unten ist — mit dem Segen der Kirchenväter.

Folgen wir den Traditionen noch weiter in die Vergangenheit, bis in die Achsenzeit vor etwa 4000 Jahren, so lassen sich zwei recht ursprüngliche Traditionen ausmachen. Auf der einen Seite das Göttliche Recht, auf der anderen Seite die ersten antiken Gesetzeswerke, das berühmteste sicherlich der Kodex des Hammurabi. Um diese frühe Zeit vollzieht sich eine Revolution des Rechtswesens. Denn mit der Schrift wird es möglich, sowohl Rechts- als auch Moralvorschriften niederzuschreiben (kodifizieren) und ganz wichtig: weiter zu verbreiten. Und dieser Schritt macht etwas mit dem Recht, was wir verstehen müssen.

Unser aller Rechtsempfinden entsteht in der Familie, in der lebendigen Begegnung mit anderen Menschen und zwar nicht mit irgend welchen Menschen, sondern mit denen die uns am nächsten stehen. Und darum zielt unser Sinn für Gerechtigkeit genau auf das Zusammenleben mit diesen Menschen. Das soll „gerecht“ ablaufen. Achtung! Logisch betrachtet ist das ein Zirkelschluss, denn die Praxis in der Familie (wie auch immer die im ganz konkreten Einzelfall aussieht) gibt schließlich erst vor, was gerecht ist. Jeder soll gewürdigt und respektiert werden (als Mensch oder für seine Leistung, Gehorsam, Blauäugigkeit).

In der Familie — und das meinte vor 5000 Jahren eine Gemeinschaft, die aus deutlich mehr Menschen besteht, als Mutter, Vater und Kind, sind es meistens die älteren die — ganz von selbst — Konflikte schlichten, Gemüter beruhigen und im Notfall Entscheidungen erzwingen. Sobald es aus der engeren Familie hinaus geht, in den Stamm oder die Dorfgemeinschaft, haben wir ebenfalls Institutionen — sagen wir zum Beispiel einen Ältestenrat.

Und hier ist es wichtig mit einem weitverbreiteten Irrglauben aufzuräumen, dem Glauben, zu einem Streit gehörten immer Zwei. Dieser Glaube ist grundfalsch. Zum einen gilt uneingeschränkt Schillers „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ und viel wichtiger noch sind von einem Streit immer mindestens drei Parteien betroffen, nämlich die beiden Streitenden und die Gemeinschaft, in die sie eingebettet sind. Stellt euch zwei streitende Elefantenbullen vor und was das mit dem Mangrovenhain macht, in dem sie streiten — oder mit der Schildkröte zu ihren Füßen.

Das ist der Grund, warum jede soziale Gemeinschaft, — wirklich jede — bestimmte Institutionen zur Streitschlichtung bereitstellen muss und das auch tut (a4). Der juristische Begriff für diesen Aspekt ist der Rechtsfrieden, und ich führe ihn bewusst auf diese indirekte Weise ein, weil er nur ein Teil des sozialen Friedens ist und wichtige Teile einfach weglässt.

Vor etwa 4000 Jahren also, mit der Entwicklung der Schrift tritt eine neue Institution auf den Plan um Recht zu sprechen, vorerst vermutlich nicht in der Familie (inzwischen gibt es ein Familienrecht!), aber sehr wohl in der dörflichen Gemeinschaft. Es ist der Fürst, der König oder die religiöse Seite, der Priester, der Bischof, nicht als Vertreter der gemeinschaftlichen religiösen,  also der überlieferten Traditionen, sondern als Vertreter der staatlichen Religion, wie zum Beispiel der christlichen Kirche.

Die Legitimation kommt von Gott — so wird es zumindest gesagt, egal ob weltlich („ich bin der bessere, moralischere, klügere Mensch, darum hat Gott mich über dich gestellt“) oder religiös („ich habe die heilige Lehre studiert, darum kenne ich Gottes Wille“).

Aber der Fürst wie der Priester sind keine Apostel des friedlichen Zusammenlebens der Dorfgemeinschaft oder des Stammes, in denen sie Recht sprechen. Sie sind vielmehr eine eigene Partei, mit eigenen Interessen — das kann das gemeinschaftliche Zusammenleben in unterschiedlichem Ausmaß mit einschließen. Muss es aber nicht. Viele abstruse historische Rechtskonstruktionen, sagen wir „das Recht der ersten Nacht“ machen das mehr als deutlich.

Der Fürst ist eine eigene Streitpartei, mit eigenen Interessen und wenig davon gilt den Bedürfnissen und Nöten der Streitenden. Viel mehr geht es um den sozialen Frieden, genau genommen den ‚Rechtsfrieden‘, aber auch nur, weil dieser Frieden unabdingbar ist, um aus einer Gemeinschaft Tribut — damals Steuern genannt (das ist nicht das selbe, wie ‚Steuern‘ in einer Demokratischen Gemeinschaft) — herauspressen zu können. Ein Aspekt der viel später mit „L’État, c’est moi!“ („Der Staat bin ich!“) in einem absoluten Anspruch gipfeln wird.

Tatsächlich ist nebenbei die Legitimationsbasis der Herrschenden niemals Gott, sondern immer (Waffen-)Gewalt.

An dieser Stelle kommen wir zurück auf das Eingangszitat um das Salomonische Urteil.

Das Recht und die Entsozialisierung

Schon die Ausgangslage ist abstrus. Zwei Frauen gebären im Abstand von drei Tagen und niemand ist dabei, außer die beiden. Keine Amme, kein Arzt, keine Großmütter, keine Väter, keine Kinder – niemand, der die beiden Kinder auseinanderhalten könnte, was niemals ein Problem für nahe Angehörige oder auch nur ernsthaft betreuendes Personal ist. Zwei Babys sind so verschieden wie der Himmel und das Meer und wenn man sie nur ansieht — wirklich ansieht — dann kann man sie nicht verwechseln, nur weil beide die selbe Farbe haben.

Hier sind also die sozialen Gemeinschaften der Vorantike bereits gesprengt, die Menschen — wenigstens die Ärmsten — vereinzelt und sich selbst überlassen, und keine soziale Gemeinschaft mehr vorhanden, die einfach sagen könnten, was ist. Nicht nur nebenbei erwähnt, ist eine solche Vereinzelung, man könnte auch sagen Vereinsamung, eine der Voraussetzungen für Faschismus, wie sie zum Beispiel Hannah Arendt in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ beschreibt.

Und überhaupt, wieso kümmert sich der König um die Frage der Mutterschaft dieser beiden? Hat der nichts besseres zu tun? Selbst wenn wir das ganze bildlich verstehen, und annehmen das es vielleicht Vorinstanzen gab, die keine Entscheidung treffen konnten, und den Fall darum immer weiter verwiesen, bis er schließlich vor den König kam — selbst wenn wir das so verstehen, handelt es sich immer noch um Rechtsinstanzen die dem König unterstellt sind, und nicht etwa um originär gemeinschaftliche Instanzen. Solche die eigenverantwortlich entscheiden, das Problem „nach oben“ durchreichen, also vom Ort seines Entstehens fort. Diese lokalen gemeinschaftlichen Institutionen sind offensichtlich schon nicht mehr vorhanden. Warum? Wo sind die hin?

Der vorige Punkt mag schon eine Teilantwort gegeben haben — wie auch der nächste.

Kein ‚Fremder‘ war dabei. Für den König, für den Hofstaat, für den Beobachter zählte nicht das Beisein der Familie, Dorfgemeinschaft, der Beteiligten. Einen Fremden hätten sie gerne dabei gehabt. Einen ‚unabhängigen‘ Zeugen. Also im Zweifelsfall jemanden, der die beiden Kinder auch nicht hätte auseinanderhalten können.

Unabhängigkeit ist hier das höchste Gut, so wie auch in der späteren Rechtstradition – siehe oben – nicht etwa Eingebundenheit in und damit die intime Kenntnis der natürlichen Vorgänge – bitte nicht verwechseln mit der Eingebundenheit in und damit die intime Kenntnis der staatlichen Interessen, wie sie sich beispielsweise bei einem exklusiven Dinner der höchsten Richterschaft mit der Kanzlerin einstellen. Ich will damit sagen, die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Fetisch. Und dieser Fetisch dient der Verschleierung der Interessen der vierten beteiligten Partei: dem König. Denn nur wenn wir verkennen, das es eine dritte beteiligte Partei (die Gemeinschaft, siehe oben) überhaupt gibt, nur dann hat der König oder wer auch immer die Möglichkeit sich als vierte Partei unbemerkt an deren Stelle zu setzen, und seine Interessen vor diejenigen der sozialen Gemeinschaft zu stellen!

Und wie löst nun also der König das Problem? „Holt mir ein Schwert“ ruft er aus!

Ich erwähnte es bereits — nicht Gott sondern Waffengewalt ist die Legitimation der Herrschenden und ihres Rechts. Wenn wir es nicht besser wissen — und der König weiß ja nun offenbar auch keine Antwort — nun ein Schwert wird es schon richten. Jemand der keine Ahnung hat — also in diesem Sinne ein Blinder — aber ein Schwert führt; klingelt da was (a5)?

Und hier kommen wir auf einen weiteren wesentlichen Aspekt des Problems. Um das darzustellen müssen wir die Situation mal kurz neuzeitlich darstellen.

Zwei Eltern, Mutter und Vater eines gemeinsamen 2015 geborenen Kindes, trennen sich und stehen nun vor der Frage, wer bekommt das Kind. Sie finden keine gemeinsame Lösung, also rufen sie ein Familiengericht an. Sie treten schließlich vor den Richter und der spricht, weise wie nur ein Richter sein kann, „wir zerteilen das Kind einfach in der Mitte – dann bekommt einer die obere und einer die untere Hälfte.“ Die Beschreibung ist völlig absurd. Hätten wir so eine Situation in der Realität vor uns, wären die normalen Verhaltensweisen zum Beispiel ein gezwungenes Lachen ob dieses unsagbar geschmacklosen Witzes, oder auch eine ‚Erstarrung‘: „Was will der Richter jetzt von mir? Was soll das? Was muss ich jetzt tun?“ Es fehlt schlicht ein soziales ‚Skript‘ an das man sich halten könnte, und das einem in dieser Situation halt gibt. Denn wie gesagt, eine solche Situation ist völlig absurd.

Anders liegt der Fall, wenn die Drohung glaubwürdig ist. In dem Fall verschieben sich die Prioritäten der Eltern tatsächlich. Von dem Konflikt miteinander bleibt nichts mehr, es geht nur noch um den Schutz des gemeinsamen Kindes. Das heißt damit die Situation im Text oben weitestgehend ‚realistisch‘ bleibt, und wenigstens einer inneren Logik folgt, muss die Drohung des Salomon glaubwürdig sein. Wir lassen also Recht sprechen, durch einen Mann, der keine Ahnung hat, eine latente Gewalttätigkeit an den Tag legt und dem man glaubt, dass er Babys zerteilt, wenn ihm keine bessere Lösung eines Streits einfällt? Chapeau! Auf die Idee muss man erst mal kommen.

Machen wir einen Einschub und verfrachten die Inkompetenz und Unbarmherzigkeit des „weisen Salomon“ in die „tatkräftige Richterschaft“ des sterbenden Dritten Reiches und lesen vom Schicksal des kriegsversehrten Büroboten Georg Hopfe:

„Am 24. März 1944 hatte Hopfe mit einem Freund, der gerade auf Heimaturlaub war, eine Zechtour durch einige Lokale Weimars unternommen, in deren Verlauf sich der Arbeiter Fritz Nauland zu ihnen gesellte. Nachdem jeder rund ein halbes Dutzend Biere getrunken hatte, wurden die drei Männer auf dem Heimweg von einem Fliegeralarm überrascht. Als sie vor einem von Bomben getroffenen brennenden Haus etliche Soldaten und Luftschutzhelfer untätig auf die Feuerwehr warten sahen, beschlossen sie, mit anzufassen. Nauland drückte die Tür ein, und die drei halfen bei der Rettung der Einrichtung. Dabei steckte sich Hopfe beim Bergen einer ganzen Batterie Parfümflaschen ein angebrochenes Fläschchen und später noch eine Knackwurst in die Manteltasche. Nauland nahm zwei Stückchen Seife mit.

Am 11. April stand Hopfe deswegen als »Volksschädling« vor dem Sondergericht Weimar. Der Bürobote, dem ein medizinischer Sachverständiger »Schwachsinn leichten Grades« bescheinigte, gab bereitwillig alles zu, da er die Sache für eine Bagatelle hielt – immerhin hatten er und seine Freunde ja mit ihrem mutigen Einsatz wesentlich größere Werte gerettet -, und die Knackwurst habe er nur genommen, weil er den ganzen Abend nichts gegessen hatte. Nach Auffassung des Gerichts konnte das den Angeklagten jedoch keineswegs entlasten, denn »auf den Wert der gestohlenen Sachen kommt es nicht an«.“ (2ii)

Der Fall geht im Buch noch weiter und endet mit der Todesstrafe für Nauland (2 Stück Seife) und Hopfe. Wichtig für uns ist, dass der ganze Fall auf der formalen Feststellung des Diebstahls beruht – völlig ohne Würdigung der zugehörigen tatsächlichen Umstände (wohl aber unter Würdigung weiterer formaler Umstände wie dem formal festgestellten »Schwachsinn leichten Grades« und weiterer der (NS-)Justiz eigenen). Es sei aber an dieser Stelle angemerkt, dass das nur die Extremfälle sind, und wir tunlichst darauf achten müssen, dass diese uns die Augen öffnen für das ganz alltägliche Unrecht, dem formale Urteilsbegründungen Tür und Tor öffnen.

Kehren wir zurück zu König Salomo und seiner eingangs zitierten Rechtspraxis.

Ignorieren müssen wir hier dieses kleine nagende Detail, dass auch die „falsche Mutter“ ein Interesse zuerst an einem lebendigen Kind hatte — sonst hätte sie ja einfach ihr totes Kind hübsch anziehen und schminken können, und überall hin mitschleppen, mit der Aussage, „es schlafe so friedlich“. Eine Vorgehensweise die zwar ohne Zweifel eine schwere Traumatisierung aufzeigt, die sich in meinen Ohren aber genau deswegen sehr viel weniger absurd anhört, als die Idee des Königs, das Kind zu zerteilen.

Ganz nebenbei ist die Lösung des Salomon eine extrem formale Lösung. Wir haben zwei Menschen, die sich um etwas streiten? Teilen wir es entzwei! Und es sind formale Gründe, auf die sich Richter der Moderne am allerliebsten berufen. Weil die sehr einfach festzustellen sind. So können beispielsweise aus formalen Gründen Beweismittel zu einem Prozess nicht zugelassen werden, weil sie rechtswidrig erhoben wurden. Dann braucht man sich um die Details der Anklage nicht mehr zu kümmern, und hat das Problem (als Richter) vom Tisch — wohlgemerkt, das soziale Problem der beiden Streitparteien ist damit keineswegs vom Tisch, eine wie auch immer geartete Form des Rechtsfriedens wird sich dadurch nicht finden. Formal aber ist das völlig korrekt.

Formal heißt immer, man lässt wesentliches weg — in der juristischen Praxis die ich kenne zuallererst die Beweggründe und Bedürfnisse der Streitenden — und orientiert sich an einem einzigen Punkt. Weil das natürlich einfacher ist, gibt es Situationen, in denen das eine gute Sache ist und schlicht Aufwand spart.

Ähnliches kennen wir beispielsweise von der Rechtsanalogie. Für die gibt es eine grundgesetzliche Regelung. Eine Analogie darf in einem Strafprozess (in anderen Rechtsbereichen ist das nicht ganz so streng) durchaus verwendet werden, aber nur und wirklich nur um einen Angeklagten zu entlasten. Um ihn zu verurteilen, muss das Recht genau auf ihn zugeschnitten sein. Ähnlich sollten wir formale Gründe auch behandeln. Denn andererseits können formale Gründe auch zu einer Verurteilung führen. Indem man es etwa unterlässt, die Gesamtumstände eines ‚Diebstahls‘ (siehe Beispiel weiter oben) zu würdigen. Wie weit das im Extremfall gehen kann, zeigt eben die Rechtsprechung im Dritten Reich.

Kommen wir zum Abschluss unserer Betrachtung dieses Salomonischen Urteils. Dass Gottes Weisheit aus diesem weltlichen Urteil sprach — ich habe es schon erwähnt — ist so dann durch den Text selbst belegt. Wichtiger noch ist aber die weltliche Schlussfolgerung.

„Ganz Israel hörte von diesem Urteil und schaute in Ehrfurcht zu [Salomon] auf.“ Das Urteil hat also einen ganz klaren Vorbildcharakter — im Text selbst, somit in der Bibel, aber eben auch in der Schule, in der ich die Geschichte in den 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das erste mal gelesen habe. Es ist also nach wie vor die gängige Interpretation, so wie wir sie auch unseren Kindern vermitteln. Es gehört offenbar zum Selbstverständnis der Justiz, wie wir sie heute haben — ‚modern‘, ‚gerecht‘ und „im Namen des Volkes“.

Eine wesentliche Folge dieser Einheit von Herrschaft und Recht ist die Möglichkeit, eine Seite zu ignorieren. Formal müssen beide Streitparteien Gehör finden. In der Praxis muss ein Richter aber nicht beiden zuhören. In der Literatur finden sich viele Beispiele. Julian Assange muss es seit Jahren erdulden (7, 8). Ich kenne das auch aus meiner persönlichen Erfahrung.

Typisch ist dabei ein Verhalten des Richters oder des Staatsanwalts — manchmal auch der Anwälte einer großen Institution wie der Deutschen Bank — bei dem sie abschalten und sich mit anderen Dingen beschäftigen, wenn eine Partei ihre Argumente vorträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Banknachbarn quatscht, das Handy zückt oder seine Fingernägel auf Dreckreste untersucht (2iii).

Entscheidend ist dies: Wären die vorgetragenen Argumente der Streitpartei wichtig für den Ausgang des Prozesses, dann wäre es einem Richter schlechterdings unmöglich, nicht zuzuhören. Das gesagte wäre schlichtweg zu interessant. Ist es aber nicht wichtig, dann ist es sinnlose Zeitverschwendung, also langweilig, und man verfällt in die genannten Verhaltensweisen. Es sei denn, man hat sich wirklich sehr gut im Griff (pa1).

In Echtzeit beobachten lässt sich das auch bei einer beliebigen Bundestagsdebatte, wenn die ‚Opposition‘ das Wort hat und die Kamera vom Rednerpult auf die Regierungsbank wechselt. Es ist auch für Gerichtsprozesse gut dokumentiert, aber man muss meistens die langen Textfassungen der Prozessbeobachter lesen.

Ein neueres Beispiel war der Fall des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, als der Zwang sich spritzen zu lassen, dem Soldaten formalrechtlich unterliegen, verhandelt wurde. Die Prozessberichte machen deutlich, dass hier nur dem Staatsanwalt dieses Verhalten (Interesse an einer Verurteilung) zugeschrieben werden kann. Der oder die Richter ließen sich nichts anmerken und hörten zu, was die Anwälte der betroffenen Soldaten vorzubringen hatten. Allein es spielte für das Urteil keine Rolle — das ist natürlich auch eine Möglichkeit, „nicht zuzuhören“ (9).

Schließen möchte ich hier mit einer Warnung:

Seid vorsichtig mit dem Recht. Ein Recht ist ein Ding das man — jemand, aber wer genau? — geben und nehmen kann. Solange ich nur atme ist klar, was jemand tut, der mir die Hand über den Mund legt. Habe ich aber ein Recht darauf, frei atmen zu dürfen, dann gibt es mit Sicherheit einen Passus der vorgibt, wann wer wo und wie dieses Recht einschränken darf.

Es gibt dann also das Recht, uns unsere ‚Rechte‘ zu nehmen. Um sich klar zu machen, wie elementar diese Möglichkeiten sind und wie tiefgreifend die Rechtspraxis davon durchdrungen ist, empfehle ich mit dieser Prämisse im Hinterkopf mal folgenden Vortrag anzuschauen:

  • Corona-Politik und Rechtsstaat – Prof. Dr. Dietrich Murswiek; https://www.youtube.com/watch?v=JT4oX_LVC1M

Und hinzugefügt von Peds Ansichten: Daher sind bestimmte „Rechte“, wie zum Beispiel das „Recht auf Atmen“ nicht verhandelbar. Es sind existenzielle Naturrechte und damit unveräußerlich.

Danke Sebastian, für diesen Artikel!

Liebe Mitmenschen, bitte bleiben Sie achtsam und werden Sie mutig.


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) In diesem Fall regelt also das IfSG, wie geprüft wird, und anhand dieser Prüfung kann man dann Maßnahmen — auch oder eigentlich insbesondere im Einzelfall (Laut GG müssen Einschränkungen lokal und temporär sein) — treffen, weil sie unbedingt notwendig sind. Die aktuelle Rechtslage ist aber eine andere. Hier gibt das IfSG einen laxen Rahmen vor, und dann haben oder nehmen sich Hausbesitzer oder Volksvertreter das Recht heraus, unsere Grundrechte nach Gutdünken einzuschränken – und sie berufen sich dann eben auch auf das Hausrecht.

Sie müssten dafür aber im Einzelfall geprüft haben, was man anordnen kann und was nicht – in jedem Einzelfall, also in jedem einzelnen Gebäude. Das ist aber einem ‚Hausbesitzer‘ gar nicht zuzumuten. Wie soll beispielsweise ein Supermarkt ‚prüfen‘ welche Maßnahmen für seinen Standort konkret notwendig und sinnvoll sind, und welche nicht? Nach welchen Kriterien? Mit welchen Methoden? Mit welcher Qualifikation? Wer soll das machen und wer bezahlt so eine Prüfung? Wenn es aber um die Einschränkung von Grundrechten geht, kann so eine Prüfung niemals freiwillig sein, sie muss verpflichtend gemacht werden – und es kann eben nicht der Hausherr bestimmen, ob seine Kunden jetzt frei atmen dürfen oder nicht.

Das selbe gilt bei den Gerichten. Ohne eine Prüfung kann sich auch ein Land- oder Amtsgerichtspräsident nicht einfach hinstellen und mal eben sagen, was er persönlich für sinnvoll hält, und was in ‚seinem‘ Haus (also dem des Volkes) bitte für Regeln einzuhalten wären. Aus eben diesem Grund ist auch ein IfSG, das formuliert ‚unter diesen oder jenen Bedingungen könne man Einschränken, müsse aber nicht‘ grundsätzlich nichts anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Wobei die Formulierung ziemlich offensichtlich darauf abzielt, den Gesetzgeber aus der Haftung zu nehmen – und sie auf den einzelnen ‚Hausbesitzer‘ zu übertragen.

Für einen einfachen Ladenbesitzer habe ich dann im Folgenden viel Verständnis, wenn er sich unwissentlich über geltendes Recht hinwegsetzt. Für große Supermarktketten, mit gigantischen Rechtsabteilungen habe ich schon sehr viel weniger Verständnis. Und bei einem Richter oder Gerichtspräsidenten hört der Spaß einfach auf. Das freundlichste Urteil, was mir dazu einfällt ist ‚Bildungsversager‘ – denn diese ‚Juristen‘ scheitern an den rechtlichen Grundlagen ihres eigenen Berufsstandes.

(a2) Man vergleiche mit dem Dokument „Wie wir Covid-9 unter Kontrolle bekommen“ aus dem BMI, das (wie viele andere Dokumente des Schreckens sowie Aussagen führender Politiker und Funktionäre in vielen Ländern der Erde) belegt, dass die Erzeugung von Ängsten, also Leid vorsätzlich geschieht, um die Bürger einzuschüchtern und zu nötigen; Verfügbar noch hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/; Damit stellt die Frage nach der Rechtmäßigkeit gleichzeitig die Frage, ob es sich bei den Maßnahmen um Folter im Sinne Art. 1 Satz 1 der UN-Antifolterkonvention handelt oder nicht.

(a3) UN-Definition für Folter: „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck ‚Folter‘ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, [..] um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

(a4) Ich behaupte hier als anthroposophischer Laie rotzfrech: Eine Gemeinschaft die solche Instanzen nicht bereitstellt wird bei jedem Konflikt ‚zerfallen‘ — und führe als Beispiel die ‚Hausgemeinschaften‘ an, wie wir sie in typischen Mietskasernen – also Neubauten — vorfinden. Der Zerfall dieser ‚Gemeinschaften‘ dauerte Jahrzehnte, dauert weiter an und wird begleitet von der Übertragung grundlegender gemeinschaftlicher Aufgaben, wie dem Säubern des Hausflures an eine angestellte Reinigungskraft oder Firma.

(a5) https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Iustitia_van_Heemskerck.png

Ganz nebenbei – warum ist Justizia eine Frau? Ich gebe mal ein paar Hinweise:

https://de.wikipedia.org/wiki/Margaret_Thatcher

https://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel

https://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_von_der_Leyen

https://www.youtube.com/watch?v=xYXK7uh93Uo

Oder kennt ihr die nette junge Frau von den FDP-Wahlplakaten in eurer Stadt?

(pa1) Anmerkung von Peds Ansichten: Wenn ein Richter nur einer oder auch keiner Seite zuhört, dann ist sein Auftritt im Gericht nichts weiter als eine Farce. Das sind typische Phänomene nicht nur von Dikaturen sondern auch von Fassadendemokratien, wie uns das Schicksal des Julian Assagen eindringlich beweist. Dann arbeitet der Richter lediglich ein Skript ab, mutiert zum Vollzugsbeamten einer höheren Instanz, fühlt sich auch nicht seinem Gewissen verpflichtet, ignoriert die Verantwortung für das eigene Tun.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Salomon_(Poussin); abgerufen: 13.11.2022

(2 bis 2iii) Ingo Müller, Furchtbare Juristen; Edition Tiamat, Verlag Klaus Bittermann; 448 Seiten; ISBN 978-3-89320-269-0; https://edition-tiamat.de/furchtbare-juristen/

(3) http://www.saarkurier-online.de; Die betreffende Rezension ist dort inzwischen nicht mehr auffindbar.

(4) „Bei der von dem Frankfurter Gerichtsmediziner Joachim Gerchow vorgenommenen sogenannten Verwaltungssektion wurden eine Herzvorschädigung, eine schwere akute Bronchitis sowie die Einnahme eines Schlafmittels festgestellt. Es ergaben sich keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer#cite_ref-25); kleine Anmerkung am Rande: Das wäre nach heutiger RKI-Definition eindeutig eine klinische Covid-19 Symptomatik

(5) „Die Anweisung von Bauers Stellvertreter, eine gerichtliche Leichenöffnung zu beantragen, missachtete die dafür zuständige Frankfurter Staatsanwaltschaft aus heute unerkennbarem Grund und gab die Leiche sogleich auch zur Feuerbestattung frei.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Bauer#cite_ref-25)

(6) April 2020; RKI; Influenza-Wochenbericht; Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K und andere, sowie AGI-Studiengruppe; https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-16.pdf

(7) 25.10.2019; Nachdenkseiten; Julian Assange im Gerichtssaal – Ein Schatten seiner selbst; https://www.nachdenkseiten.de/?p=55887

(8) „Der krönende Abschluss kommt dann, als die Richterin nach den mehrstündigen Darlegungen der Verteidigung, die Beispielfälle und Urteile des Europäischen Gerichtshofes enthalten, anhand eines schon ausgedruckten, vor ihr liegenden Textes die Gründe für ihre Ablehnung des Antrags erläutert.“; 03.03.2020; Nachdenkseiten; Moritz Müller; Ein Resümee der Anhörung zu Assange in London; https://www.nachdenkseiten.de/?p=58981

(9) Coronaausschuss 112; https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Sitzung-112–Schwab-K%C3%A4mmerer-Bergholz-Odysee-final:a

(b1) 2020; April; RKI, Sentinel, SARS-CoV, Influenza-Wochenbericht; https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-16.pdf;

(Titelbild) Richter, Urteil, Jusitz; Autor: 2541163 (Pixabay); 11.09.2018; https://pixabay.com/de/photos/urteil-richter-richterhammer-3667391/; Lizenz: Pixabay License

17 Gedanken zu „Die Herrschaft über das Recht“
  1. Vielen Dank für diesen Artikel. Dass Recht ein heikles Thema ist und wir Rechtsbrüche zwar seit kurzem extremer, aber durchaus auch vorher schon hatten, ist offensichtlich. Aber der Exkurs auch zu Salomon und die Einbettung in die Geschichte hat für mich den Blickwinkel auf das Thema noch viel weiter geöffnet. Den Artikel werde ich mir ausdrucken und noch einmal in Ruhe lesen.
    An Ped für die Straße der Freiheit: Crimmitschau am 14.11.2022 = 260 Spaziergänger

  2. Zunächst erst einmal vielen Dank für diesen schönen Artikel. Es gibt nur eine Sache, die ich nicht so recht verstehen will: die Kritik am salomonischen Urteil. Vorweg gesagt: bin ich Agnostiker, es sind also keine religiösen Gefühle, die mein Verständnis trüben

    Ich mußte in meinem Leben die Erfahrung machen, daß Menschen manchmal nicht die Wahrheit sagen, das betrifft häufig Gefühle, politische Ansichten und manchmal auch Eigentum.

    Im beschrieben Fall konnte nur eine der beiden Damen die Wahrheit sprechen, die Wahrheit war beiden bekannt, die Möglichkeit, aus Unwissen das falsche zu sagen, bestand also nicht. Die Liebe einer Mutter zu ihrem Kind scheint zu den stärksten menschlichen Gefühlen zu zählen, ich habe diese Liebe aus biologischen Gründen nicht erfahren können, bemerke aber den Umgang einer jungen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind. Die Vorstellung, diese töten zu lassen, ist absurd, daher wird die wahre Mutter im Falle des Falles zurückstecken. Das herbeigeholte Schwert sollte nur diejenige der beiden entlarven, die bewußt die Unwahrheit spricht. Ähnliches hatte Bertold Brecht in seinem Kaukasischen Kreidekreis“ verarbeitet, der Fall liegt dort noch komplexer, aber der „Beweis“ der Liebe wird ähnlich, wenn auch nicht ganz so barbarisch, erbracht.

    Mit den Folgerungen im weteren Artikel gehe ich weitestgehend mit, aber schon die alten Römer wußten: Das Recht folgt der Macht. Der Idee eines „göttlichen Rechtes“ kann man als kleiner Mann eben nix entgegensetzen. Heute darf bezweifelt werden, ob die Monarchen von Gott über seinen Stellverter eingesetzt werden, es gab aber sicher Zeiten, da war das ganz anders.

  3. Und dann gibt es noch die Herrschaft über das Reden und Denken …
    Früher war es Aufgabe der Kirchenleute, den Untertanen das Fluchen abzugewöhnen – also deren Wut die Ausdrucksmöglichkeit zu nehmen und diese damit zu braven, gefolgsamen, treuen Sklaven zu konditionieren.

    Heute machen das die „Anti-Hatespeech“-Influenzer, Internet-Anstandsdamen und -herren, Nettiquette-Durchsetzer und überhaupt die Betreiber von Plattformen und Diskurs-Digital-Marktplätzen, um ihren Auftritt „sauber zu halten“.

    Wer die Art des Redens vorschreibt, reglementiert, zensiert (und wohlgemerkt, es geht mir nicht um strafwürdige Reden, sondern um völlig legitimes sich Äussern – das nur irgend jemandem nicht in den Kram passt), macht die Arbeit der Herrschenden.

    Wer verhindert, dass Lohnschreiber Lohnschreiber genannt werden, wer verhindert, dass Einflussagenten Einflussagenten genannt werden, wer dafür sorgt, dass in Diskursen heimtückische-planende Figuren Oberhand gewinnen indem deren Kontrahenten mit fadenscheinig-moralisiernden Gründen abgewürgt werden, ist, ob er will oder nicht, Büttel der antidemokratischen Machtverhältnisse.

    Wut, die sich nicht artikulieren kann, findet andere Wege des Ausdrucks – oft genug, indem Sündenböcke gesucht werden, um sich an denen auszulassen.

  4. Diese Firma hier ist angeblich Hüterin des deutschen Rechtswesens:
    https://www.dnb.com/de-de/upik-profile/341611478/bundesrepublik_deutschland

    Nee, wenn man die tatsächlich in Deutschland geltenden Rechtskreise analysieren will, kommt man an den Erklärungen sozusagen von Reichsdeutschen nicht vorbei, denn die sind wahr, werden nur ungerne berichtet. Und mit „sozusagen Reichsdeutsche“ will ich sagen, dass man ja nicht unbedingt wieder zur Verfassung von 1871 zurück muss, sondern sich das Volk auch eine neue Verfassung geben kann, wie vom Übergangskonstrukt Grundgesetz so vorgesehen.

    Und so geht das weiter, Stichworte z.B. Bereinigungsgesetze oder SHAEF-Gesetze (einfach mal recherchieren, mit erheblichen Erkenntnissen). Das wissen auch alle Richter, Polizisten, Juristen, Politiker, rechte Seehofers und linke Lafontaines oder Gysis.

    Durch die Bereinigungsgesetze 2006-10 sind die ganzen Bundesgesetze – OWiG, ZPO, StPO, AO, und eigentlich alle, nach denen hoheitliche Zwangsmaßnahmen angeordnet werden – für ungültig erklärt worden. Es gibt keine einzige bundesdeutsche Amtsperson, die hoheitliche Rechte hat, und schon gar nicht die Firmenangestellten, die sich Polizisten nennen und so tun, als verträten sie den deutschen Staat.

    Der seit 1918 auf Eis liegt und durch NaZi-Firmenkonglomerate ersetzt wurde. Das BVerfG hat festgestellt: Die BRD ist Rechtsnachfolger des illegalen Nazi-Deutschland, nicht des legalen Nationalstaats Deutschland bzw. Deutsches Reich.

    Was meint ihr wohl, warum der schleimige Wurm, der sich fälschlicherweise als Vollstreckungsbeamter ausgibt, niemals einen unterschriebenen Gerichtsbeschluss dabei hat? Weil der Richter sich mit seiner Unterschrift privat haftbar bzw. strafbar machte. Deswegen unterschreiben die seit den Bereinigungsgesetzen nicht mehr. Fast kein Bundesbürger weiß es: Die Mitwirkung bzw. Unterwerfung ist immer nur freiwillig. Wird sie erzwungen, machen sich die Täter strafbar.

    – Und das geht so weiter mit den Fakten, da könnte ich jetzt locker mit Teil 2 und 3 weitermachen. Im Artikel sind davon aber noch überhaupt keine Erkenntnisse eingeflossen. Das muss ein blinder Fleck zum Schutz eines vermeintlich auferlegten Tabus sein.

    P.S.: Cheers!

    1. Am im Artikel aufgeworfenen grundsätzlichen Problem juristischen Rechts geht Ihr Kommentar vorbei. So als ob es Ihnen vor allem wichtig war, die „Firma BRD“ zu thematisieren. Bitte achten Sie darauf, themenbezogen zu diskutieren.
      Freundliche Grüße, Ped

    2. Lieber Dotto, vielen Dank für deine Einwürfe. Verzeih, dass die Antwort so spät kommt. Ich finde es wahnsinnig schwierig zu entscheiden, was ich darauf antworten kann. Also welche Aspekte ich so wesentlich finde, dass ich sie hier behandeln möchte, obwohl die Sache am Thema vorbei geht. Ich finde das was du da ansprichst nicht unwichtig. Andererseits ist das hier ein Kommentarbereich und damit eine ausgiebige Behandlung schlicht nicht möglich.
      .
      Um das unwesentliche schnell vom Tisch zu bekommen – nein kein Blinder Fleck.
      Ich befasse mich hier mit staatlichen und religiösen Denktraditionen, die tausende Jahre in die Vergangenheit zurück reichen, frei nach dem Motto ‚Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren.‘ der sich in den 60er meines Wissens aber genau nicht auf die mehrere tausend Jahre alte Rechtsgeschichte bezog, sondern eine Anspielung auf das sogenannte ‚Tausendjährige Reich‘ war, das in den 30er und 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts existierte.
      Darum sind diese Aspekte logischer Weise nicht im Text enthalten, und darum teile ich die Einschätzung von Ped.
      .
      Formal.
      Formal könnte man jetzt wie in der Justiz sagen, das gehört nicht dazu, damit befassen wir uns hier nicht. Das ist aber genau das was ich ja anprangere. Darum möchte ich das nicht tun.
      .
      Ich lese deinen Kommentar so, dass du für dich alternative Antworten bei den ‚Reichsbürgern‘ gefunden hast, dass du die sehr überzeugend gefunden hast und dass dir diese Erklärungen hier völlig fehlen. Und du fragst dich warum sie fehlen und vermutest einen blinden Fleck bei mir.
      .
      Um das zu beantworten, zuerst kurz zu mir.
      Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch mit der Legitimation der BRD (und bisweilen der DDR), der Rechtstradition der Nazis (siehe oben) und dem Umbrüchen durch die beiden Weltkriege befasst. Dabei sind mir auch Ansichten über den Weg gelaufen, wie du sie oben beschrieben hast, die gemeinhin als ‚der Reichsbürgerszene zugehörig‘ betrachtet werden.
      Ich habe bei solchen Gedanken sogar besonders genau hingehört, weil sie mir einen Blickwinkel eröffnet haben (alles Sehen ist perspektivisches Sehen ;- ), der im öffentlichen Medienbetrieb schlicht totgeschwiegen wird, und das natürlich eine willkommene Anregung zum selber denken bietet.
      Ganz besonders in Erinnerung geblieben ist mir dabei ein Mann, der mir vor dem Seidnitz-Center im Winter 20/21 Kräppelchen verkauft hat und mir erzählt hat, man bräuchte keinen Ausweis sondern Reisepass um grundlegende deutsche Bürgerrechte zu genießen – denn dann würde die Polizei ganz anders mit einem umgehen (er hat mir noch einiges mehr erzählt, was sich ganz klar der ‚Reichsbürgerszene‘ zuordnen lässt). Der Mann gehörte übrigens einem osteuropäischen Kulturkreis an, der hier immer nur als Sammelbegriff ‚Roma und Sinti‘ genannt wird. Ich weiß leider nicht mehr welchem der beiden. Aber egal welchem Kulturkreis er jetzt auch angehörte macht leibhaftig deutlich wie schwierig der Begriff ‚Reichsdeutscher‘ eigentlich ist. War der Mann jetzt Rumäne oder war er deutsch? (Scherz für Insider). Sicherlich war er Europäer. Hatte er einen deutschen Pass? Vermutlich, aber nicht sicher. Taugt das als Kriterium, und selbst wenn, kann man ihn dann ernsthaft einen reichsDEUTSCHEN nennen? Das ist also schwierig, und die Standards des Verfassungsschutzes die ja schlicht darauf abzielen, möglichst viele Menschen überwachen und verfolgen zu können, sind mir dafür zu billig.
      .
      Mir erscheinen 3 voneinander recht unabhängige Aspekte so wichtig, dass ich sie nicht auslassen möchte, wenn ich mich mit dem Thema beschäftige. Jeder einzelne ist dabei für sich so umfangreich, dass er den Kommentarbereich völlig sprengt.
      .
      Das erste ist die Begriffsbestimmung. Wovon reden wir überhaupt? ‚Reichsbürger‘ ist man ja schwerlich qua Pass oder Staatsbürgerschaft.
      These:
      Die Bezeichnung ‚Reichsbürger‘ ist zuallererst ein Vernichtungsbegriff. Er zielt – soweit er von der leitmedialen Öffentlichkeit (und vom Verfassungsschutz) gebraucht wird – darauf ab willkürlich Menschen sozial, politisch, juristisch und medial zu vernichten und verwendet zu diesem Zweck wesentliche Aspekte der NS-Tätertyp-Lehre, was sofort mit der ‚Begriffsbestimmung‘ (die den Namen nicht verdient) geschieht.
      .
      Um das zu behandeln lohnt es sich Vergleiche zu anderen Bezeichnungen zu ziehen, die abwertend verwendet werden, wie Neger, Jude, Verschwörungstheoretiker, Ratte … um nur einige zu nennen. (vergleichen – nicht gleichsetzen)
      Man braucht ein Verständnis dafür was soziale Mythen sind. Das ist ein Begriff, den mir explizit Rolf Peter Sieferle* aus dem Grab heraus erklärt hat. Allerdings nicht in seinem Buch, sondern durch die mediale Diskussion darüber. Das ist unerlässlich um die strukturelle Menschenverachtung und den Rassismus zu erkennen, der sich im Begriff des ‚Reichsbürger‘ versteckt. (Stichwort Antideutsche?)
      Und ebenso unerlässlich ist ein Konzept das dem der sogenannten Meme sehr ähnlich ist. Aber vergesst den Blödsinn der in der Wikipedia dazu steht. Das hat mit dem Internet nichts zu tun sondern es geht hier um die Verbreitung von Gedankeninhalten generell (die ähnlich funktionieren wie ‚Infektionskrankheiten‘, was krasse Parallelen zieht sowohl zu den Strukturen der Pandemiebekämpfung der letzten Jahre wie auch zu älteren Aspekten von Krankheit und gesellschaftlichem Ausschluss, seien es Juden im 3. Reich oder Lepra-kranke zu Zeiten von Jesus von Nazaret). Dadurch wird schnell klar, dass es sich hier sehr sehr wörtlich um ein ‚Kontaktschuld‘-Problem handelt.
      .
      Der zweite wichtige Aspekt befasst sich mit der ‚Delegitimierung des Staates‘. Ich denke da beginnt man am besten an einem konkreten Beispiel. Vielleicht diesem da:
      https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Dreieinhalb-Jahre-Haft-ohne-Bewaehrung-fuer-Reichsbuergerin,reichsbuerger408.html
      https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Prozess-Reichsbuergerin-erkennt-Bundesrepublik-nicht-an,reichsbuerger398.html
      Neben dem was der NDR 2022 da unter Journalismus versteht – findet mal raus, was der Frau konkret strafrechtlich vorgeworfen wurde, und ja das geht bis zu einem gewissen Grad, aber ihr müsst aufmerksam bis zum Ende lesen – und der bereits angesprochnenen Tätertyp-Lehre ist hier ebenfalls sehr wichtig, welche Aspekte den Staat (neben seinem eigenen Handeln) tatsächlich delegitimieren. Legislative, Exekutive, Judikative, 4. Gewalt Medien und das Problem der Gewaltenteilung also grundsätzliche demokratische Probleme aber auch die Erhebung von älteren ‚Tatsachen‘: Souveränität, Besatzung und Besatzungsrecht, Friedensvertrag, Verfassungsrecht, Völkerrecht, die Übergänge vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, zum NS-Regime, zur Nachkriegsordnung mit der BRD und der DDR (staaten oder Besatzungszonen?) und die ‚friedliche Wiedervereinigung‘. Das sind die realen Grundlagen der Gedankenwelt, die man untersuchen möchte.
      .
      Erst dann hat man alles, was man braucht um sich eingehend mit den Gedanken selbst befassen zu können. Da gibt es wesentliche Probleme im theoretischen Bereich – wieso darf ein Staat nicht ganz oder in verschiedenen Teilaspekte als Unternehmen organisiert sein? Wie sonst sollte er mit tatsächlichen Unternehmen ‚geschäftlich‘ in Beziehung treten, wenn er Zahlungen einfordert oder zuteilt?
      Woraus ergibt sich überhaupt ‚staatliche‘ legitimation? Sind also wir ‚der‘ Souverän oder Gott oder die Verfassung oder wer oder was?
      Und dann gibt es wesentliche praktische (juristische) Probleme. Zum Beispiel diese ‚Lebendurkunden‘ und das Problem mit dem Reisepass. Aber auch, dass man sich generell ganz schnell in einer Rolle wiederfindet, die dafür gemacht ist vorverurteilt zu werden. Was schlecht ist – im Sinne von nicht hilfreich – egal ob der Gerichtsvollzieher in der Haustür steht, oder der Staatsanwalt, oder ‚nur‘ der Verfassungsschutz im Abhörwagen davor.
      .
      Lieber Dotto, ich hoffe du verzeihst mir die späte Antwort und dass ich das alles hier nur anreißen kann. Außerdem möchte ich noch anmerken, dass die Reihenfolge in der ich die drei Aspekte anführe nicht derjenigen entspricht, die man erlebt, wenn man ’natürlich‘ auf mit auf diese Gedankenwelt trifft. Tatsächlich ist sie umgekehrt und zielt darauf ab sich damit ‚von außen‘ also ‚objektiv‘ auseinander zu setzen (und anderen diesen Weg zu erleichtern und Irrwege(?) zu ersparen). Zu diesem Zweck setze ich über diese Reihenfolge einen Rahmen, bin also mit einem Framing sprich einem Narrativ unterwegs. Ob das ‚gut‘ ist weiß ich nicht, aber ich möchte diese Distanz (=Objektivität?) nicht aufgeben. Ich hoffe ich bin zumindest fair, das wäre mir das wichtigste Anliegen.
      .
      *https://antaios.de/buecher-anderer-verlage/manuscriptum/81269/finis-germania-neuausgabe

  5. „Es gibt dann also das Recht, uns unsere ‚Rechte‘ zu nehmen.“
    Der Vortrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek in Halle ist bestechend in seiner einfachen Sachlichkeit. Leider wurde er am falschen Ort gehalten: Der Bundestag in Berlin wäre der richtige Ort. Mit Anwesenheitspflicht aller Mitglieder des alten Merkel-Regimes und der aktuellen „Regierung“. Ebenso zum Zuhören verdammen möchte ich die Truppe, welche sich des Bundesverfassungsgerichtes bemächtigt hat und wie von Prof. Murswiek dargelegt nicht nur sehr schlecht wegkommt, sondern als „gewollter“ Totalausfall zu bezeichnen ist. Herzlichen Dank auch hierfür an „Mutti Merkel“.

  6. Zunächst einmal vielen Dank für den Artikel!
    .
    Die Freie Welt schreib am 28.06.2019: „Die Ausstellung von europäischen Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft gehört seit Jahren zur Praxis in der deutschen Strafverfolgung. Bisher wurde daran auch kaum Anstoß genommen, bis jetzt bei genauerer Betrachtung einiger dieser Haftbefehle festgestellt wurde, dass sie unter anderem auf Weisung des jeweiligen Justizministerium des Landes ergangen sind. Eine solche direkte Einmischung eines Ministeriums in die vorgesehene und angeblich in Deutschland garantierte Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht gesetzeskonform. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinen Urteilen mit den Aktenzeichen C-508/18, C-82/19, C-509/18. Ab sofort ist es daher deutschen Staatsanwälten untersagt, europäische Haftbefehle auszustellen.“…
    https://www.freiewelt.net/nachricht/deutschen-staatsanwaelten-wird-untersagt-europaeische-haftbefehle-auszustellen-10078218/
    .
    Würde dieser Tatbestand von der Tagesschau, heute-Nachrichten oder Politmagazinen und Talkshows, etc. im Deutschen Fernsehen intensiv und immer wieder thematisiert werden, entstände ein Bewusstsein in der deutschen Bevölkerung, dass Deutschland, anders als immer wieder behauptet, eben KEIN RECHTSSTAAT ist, womit ebenfalls ein Bewusstsein dafür geschaffen würde, dass dieser Zustand nicht dauerhaft hingenommen werden kann und beendet werden muss. Weil das aber ausbleibt, geht alles so weiter wie bisher.
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    Es ist also nicht so, dass die Deutschen zu blöde sind, diese Fehlentwicklungen zu erkennen, sondern der größte Teil der Bevölkerung erfährt einfach nichts davon. Das Volk für „zu dämlich“ zu erklären, die Fehler zu erkennen und somit verantwortlich für die Fehlentwicklungen zu machen, wäre so, als würde man den Bestohlenen verantwortlich machen, während man die Schuld des Diebes kleinredet.
    .
    Auffällig ist jedenfalls auch hier mal wieder, dass beinahe alle Probleme bezüglich staatlicher Administration mit dem völligen Versagen und dem Missbrauch der informierenden Medien zu tun haben.
    Die LÖSUNG DES MEDIENPROBLEMS wäre demnach der Schlüssel, die meisten dieser Probleme zu lösen. Es wäre allmählich an der Zeit, das endlich zu begreifen. Meiner Ansicht nach.
    .
    Alternative Medien haben da mittlerweile sicher einiges bewegen können. Man kommt aber nicht umhin, zu erkennen, dass das immer noch VIEL ZU WENIG und in keiner Weise ausreichend ist, um eine Änderung zu bewirken.

    1. Die Sache mit den europäischen Haftbefehlen ist ein Aspekt. Und ich hoffe, im folgenden nicht den Eindruck zu erwecken, ich würde den kleinreden wollen. Er gehört dazu und er ist wichtig. Aber die Sache ist ja vielschichtig.
      Die Gewaltenteilung ist zum Beispiel formal viel tiefgreifender verletzt als nur durch direkte Weisungen aus der Politik an die Staatsanwälte (die ja formal Teil der Exekutive sind). Es ist in Deutschland völlig natürlich, das sich Richter und Staatsanwälte auf ihren Posten die Klinke in die Hand geben, obwohl die einen der Judikative, die anderen der Exekutive zugeordnet sind.
      (https://medienservice.sachsen.de/medien/news/213798)
      Und auch die Richter werden durch die Regierung (also Exekutive) ernannt. Dafür werden logischerweise nur diejenigen in Betracht gezogen, die den Anweisungen tadellos Folge leisten. Die anderen sind sicherlich zu ‚problematisch‘.
      .
      Ein völlig anderer Aspekt ist die Masernimpflicht, die in einem Rechtsstaat mit dem Grundgesetz als Grundlage niemals umgesetzt werden könnte. Allein wenn man sich anschaut, dass die eingeführt wurde, zu einer Zeit als wir eine Impfquote von ~90% hatten und die Todesfälle durch Masern im Jahresschnitt im niedrigen einstelligen Bereich für ganz Deutschland lagen – also rein quantitative Aspekte – wird klar, dass hier von Verhältnismäßigkeit, körperlicher Unversehrtheit und Selbstbestimmung weit und breit keine Spur zu finden ist.
      Und es gibt viele andere Aspekte.
      .
      DAS MEDIENPROBLEM kann ich allerdings nicht lösen. Zumal das Wort allein ja suggeriert, dass das ein Problem mit den Medien ist, und nicht etwa mit uns. Was sollte ich da tun, wenn die Medien Probleme haben?
      Ein Problem mit dem ‚öffentlichen‘ Rundfunk ist, dass wir den eben nicht finanzieren. Wir bezahlen eine Feststeuer. Und der Staat finanziert den öffentlich rechtlichen Rundfunk (formal-juristisch aus dieser Steuer, aber Geld stinkt nicht und darum ist das – erkenntnistheoretisch wie mathematisch – eine sinnlose Aussage). Wenn ich den ÖR finanzieren würde, könnte ich die Finanzierung einstellen – spätestens dann, wenn der ÖR seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Bei allen Bemühungen vieler Bundesbürger, genau das zu tun, oder gerade wegen dieser Bemühungen, kann man feststellen – das geht so einfach nicht.
      In Kenntnis dieses ‚Medienproblems‘ habe ich viele Jahre lang Leserbriefe an die Nachdenkseiten geschrieben. Und das war ein guter Austausch. Aber die Nachdenkseiten haben immer das Problem, dass sie ein ‚Bundesdeutsches‘ Medium sind – also mindestens das ganze Bundesgebiet und realistisch wenigstens auch noch Österreich und die deutschsprachige Schweiz mit einschließen. Das ist zu viel. Schon allein die Inhalte der NDS als Tageszeitung betrachtet sind so umfangreich, dass man kaum hinterher kommt (wenn man die Hinweise des Tages mit einbezieht). Eine Auseinandersetzung mit oder unter den Lesern ist da praktisch unmöglich – und die NDS geben sich alle Mühe, die Möglichkeiten auszuschöpfen – siehe regelmäßige Veröffentlichungen von Leserzuschriften.
      Ich habe mich darum irgendwann von den NDS getrennt, und lokale kleine Angebote gesucht. Und bin auf einem Umweg durch die Dresdner Innenstadt 😉 hier gelandet. Hier kann ich mit längeren Aufsätzen beitragen und im Kommentarbereich in eine weiterführende Diskussion kommen. Ich will nicht sagen, dass sei das Ende meines Weges. Ich würde zum Beispiel viel lieber von Angesicht zu Angesicht diskutieren. Und ich will auch nicht sagen, dass man die öffentlich rechtlichen Sender aufgeben sollte. Aber es war mein naheliegendster Ansatz und ich hoffe ein Ansatz, der ‚das Medienproblem‘ aufdröselt in verschiedene Bereiche. In manchen davon kann ich direkt selbst tätig werden (nämlich hier), andere kann ich nutzen (wie die NDS) und wieder andere wie den ÖR kann ich erst mal links liegen lassen, und dann in aller Ruhe schauen, was da noch geht. 😉

      1. Zitat1: „DAS MEDIENPROBLEM kann ich allerdings nicht lösen.“
        Zitat2: „Was sollte ich da tun, wenn die Medien Probleme haben?“
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        Das klingt für mich ein wenig zynisch, auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist, wissen wir doch beide, dass wir es sind, die die Konsequenzen des „Medienproblems“ auszubaden haben. Und wenn sie sich dann noch die Bedeutung Ihrer in Zitat1 gemachten Aussage vergegenwärtigen, würde das doch in der Konsequenz bedeuten, dass wir verloren haben, zumindest dann, wenn die Mehrheit der Bevölkerung das so sehen würde, wie Sie es hier schreiben.
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        Das Medienproblem ist m.E. ein Problem, das wir, und damit meine ich die deutsche Bevölkerung, lösen MÜSSEN!
        Das Dilemma dabei ist allerdings, dass dazu zunächst mal das Volk aufwachen müsste, um in Millionenstärke auf die Straße zu gehen, was aber wegen der fehlenden Medienmacht nur sehr schwer oder gar nicht erreicht werden kann.
        .
        Mir geht es darum, zu vermitteln, dass es genau dieses Dilemma ist, was die gewaltige Macht der Medien deutlich macht. Für mich ist das die Nr. 1 der Probleme, mit dem, sollten wir es lösen können, alle anderen Probleme ebenfalls gelöst werden könnten. Wie wir das beschriebene Dilemma jemals durchbrechen können, weiß ich allerdings auch nicht.
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        Ich will damit auch keineswegs andeuten, dass die Arbeit der vielen alternativen Blogbetreiber und auch die der Foristen oder Kommentatoren, die viele wertvolle Informationen beitragen, sinnlos wäre. Aber es ist eben zu wenig, um wirklich etwas bewegen zu können. Das erlebe ich jeden Tag, wenn ich mir die Ansichten der Menschen da draussen anhöre. Die meisten von denen wissen überhaupt nichts von dem, was wir hier oder in anderen Blogs diskutieren.

        1. Du glaubst ‚DAS MEDIENPROBLEM‘ ist der eine Hebel, der alles andere erledigt, wenn man ihn nur mal umlegte?

          Das glaube ich allerdings nicht. Thema Schule.
          Ich habe in der Schule gelernt, dass das Parlament die Gesetze macht und dann kam ich aus der Schule und glaubte die EU sei eine gute (demokratische) Sache, weil sie ja ein Parlament hat. lol
          Wollen wir mit Geschichte in der Schule weiter machen? Kleiner Tritt in die Richtung – die Lehrinhalte von Geschichte enden mit dem 2. WK. Die Zeit danach lernt man im Abi, wenn man noch Zeit hat. WENN man noch Zeit hat. Das ist aber die einzige Zeit, wo Schüler noch persönliche Bezüge (über ihre Großeltern – inzwischen Urgoßeltern) herstellen könnten. Das heißt alles was in der Schule an Geschichtswissen vermittelt wird ist … Bücherwissen ohne Bezug zum eigenen Leben. Völlig sinnlos, gerne irreführend und oft genug auch schlicht unwahr. Und wenn ich an meinen Adenauer-Vortrag in der 11. Klasse zurück denke und was ich heute alles über den weiß, oder ’stand with ukraine‘ in der Grundschule … lassen wir das lieber. 😀

          Ich bin übrigens überzeugter Antikapitalist und würde gerne Geld (als Einheit, mit der man alles zählen kann) abschaffen. Denn das würde die Gier aus der Welt schaffen und damit alle unsere Probleme lösen. Oder vermutlich doch nicht. Diese Art Lösungsansatz funktioniert nicht – und selbst wenn, endet so was in Tyrannei. Es wurde oft genug probiert. 😉
          Darum habe ich meinen Weg beschrieben. Es ist ja nicht so, dass wir gar keine Handlungsoptionen hätten. Klar, wäre ich gerne woanders, mit einem ÖR der funktioniert. Aber darum bin ich ja auf der Reise. Ich habe gehört, die dauert ein ganzes Leben – so oder so. 🙂

          1. Zitat: „Du glaubst ‚DAS MEDIENPROBLEM‘ ist der eine Hebel, der alles andere erledigt, wenn man ihn nur mal umlegte? Das glaube ich allerdings nicht.“
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            Das ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen, wenn man sich einfach nur mal klar macht, dass z.B. die GANZE PLANDEMIE mit all ihren schlimmen Begleiterscheinungen und Konsequenzen, ohne die massive Unterstützung der System-Medien überhaupt nicht hätte stattfinden können. Das ist ein Fakt, den wohl niemand ernsthaft anzweifeln wird.
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            Wenn man nun diesen Gedanken weiterentwickelt, ist es recht einfach, logisch zu folgern, was sonst noch alles nicht hätte stattfinden können, wenn die Medien das tun würden, was eigentlich ihre Aufgabe wäre: Objektiv zu informieren. Ich würde empfehlen, die Konsequenzen dieser Folgerungen sowohl auf die Vergangenheit als auch auf die Zukunft zu projizieren und in aller Ruhe auf sich wirken zu lassen.
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            Obendrein könnte man sich fragen, wie das Volk seine Funktion als Regulativ und Souverän wahrnehmen soll, wenn es über die tatsächlichen Vorgänge in einem Staatsgebilde nicht informiert bzw. getäuscht und belogen wird. D.h. in der Konsequenz, dass durch Lügen und Propaganda der Medien ein demokratisch gedachtes System komplett ausgehebelt wird. Nicht umsonst gelten die Medien schließlich als „Vierte Staatsgewalt“. Aber das haben wir beide ja auch alles mal in der Schule gelernt, oder etwa nicht?

          2. Zu leo sagt: 20. November 2022 um 18:46 Uhr
            .
            Hier würde ich gerne noch folgendes anfügen:
            .
            „Was wir aber in der Schule nicht gelernt haben, ist, wie bedeutend die Medien tatsächlich sind. Und das ist etwas, was die PLandemie-Verbrecher uns voraus haben, denn die wissen das schon länger und haben entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle der Medien getroffen.“ Ein Kennzeichen dieser Entwicklung waren z.B. die „Embedded Journalists“ während des Irak-Krieges von US-Präsident George W. Bush Senior…
            https://de.rt.com/opinion/damian-wilson/95024-britische-denkfabrik-fordert-jeder-journalist-ein-embedded-journalist/

          3. und Thema „Unterhaltung“:

            ()https://www.rubikon.news/artikel/die-schaumfabrik

            Wir werden umfassend manipuliert. Aus allen Kanälen. In fast allen Umgebungen. Man könnte fast sagen: Gesellschaft ist i. W. eine Manipulationsmaschinerie. Und noch nie war deren Wirkung (Erreichbarkeit: jeder wird irgendwie irgendwo erwischt. Einheitlichkeit: noch nie waren so wenige Ideen so weltweit identisch dominant) so vollständig wie heute.

  7. Großartig, vielen Dank für diese rechtsphilosophisch-geschichtliche Betrachtung! Und wieder ist man um so manche tiefgreifende Erkenntnis reicher. (Rückblickend ist es immer peinlich, wie man sich so lange mit den Halbwahrheiten und Ablenkungstricks seiner Konditionierung abfinden konnte…)

    Über den Selbstbetrug der juristischen Disziplin und ihre noch irrsinnigere Rezeption in der Gesamtgesellschaft hat sich auch Thomas Fischer (langjähriger Kolumnist bei SZ und nun BGH-Richter) immer mal wieder seine Gedanken gemacht – allerdings eher aus der Perspektive der Praxis (also Kritik an dieser).

    Aber nahezu synchron zu dem Artikel hier hat auch Andreas Thiel bei Kontrafunk das Thema Recht und Gerechtigkeit in seiner jüngsten Sendung Yoyo Gaga sprachphilosophisch aufgegriffen (ebenfalls mit starken biblischen Bezügen). Der Tenor und die Konsequenz sind ähnlich, die Analyse jedoch auf eigenartige Weise komplementär:

    Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun. Im Gegenteil: Wer versucht, Gerechtigkeit im Gesetz zu verankern, zerstört sie. Sprachphilosophisch betrachtet, ist der Unterschied klar: Gesetze sind Normen, und die Moral ist ein Wert. Gerechtigkeit hängt von Werten ab, während das Recht auf Normen basiert. Wer diese beiden Kategorien vermischt, zerstört beides, sowohl das Recht wie auch die Gerechtigkeit. Andreas Thiel zeigt in dieser neuen sprachphilosophischen Betrachtung eindrücklich auf, weshalb gutgemeint das Gegenteil von gut ist.

  8. Gesetzgeber Hans Kelsen :,,..alles Recht, ab der Grundnorm, ist Fiktion.,,
    ,,Fiktion(Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache, als bestehend behandelt.,,(Koebler,jur.Wörterbuch )

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