Die Rechtsanwältin Beate Bahner klärt Gewerbetreibende über Risiken und Rechte auf.


In einem öffentlichen Schreiben vom 8. Januar des Jahres — addressiert vor allem an die Gewerbetreibenden des Landes — gibt die Rechtsanwältin Beate Bahner den Betroffenen wichtige Hinweise. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Gewerbetreibende aufgrund ihrer prekären Lage — verursacht durch die unsinnigen, seitens Bund und Ländern verhängten Maßnahmen im Sinne einer angeblichen Pandemiebekämpfung — trotzdem ihre Geschäfte, Salons, Restaurant etc. zu öffnen beabsichtigen.


Beate Bahner, Rechtsanwältin

An
Betriebsinhaber
Geschäftsinhaber
Hotelbesitzer, Restaurantbesitzer
Gewerbetreibende

„Wir machen auf“

Rechtsfragen zum Thema „Wir machen auf“

Seit November 2020 befindet sich Deutschland erneut in einem zweiten bundesweiten Lockdown, der insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe an den Rand ihrer Existenzgrundlage treibt. Ein Ende der Lockdown-Maßnahmen ist bis auf weiteres auch in den nächsten Wochen nicht in Sicht.

Die Anordnung zur Schließung nahezu aller Geschäfte und Betriebe beruht auf den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer, die immer wieder verlängert werden, aktuell bis 31. Januar 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass — entgegen der Versprechungen der Politik, den Einzelhandel nicht wieder zu schließen — die Betriebsschließungen auch danach noch viele Wochen und Monate angeordnet werden könnten.

Eine große Zahl von Gewerbetreibenden, Unternehmern und Selbstständigen hat inzwischen kein Verständnis mehr für diese Maßnahmen. Ihre Wut und nackte Verzweiflung über die Lügen der Politik und die kaltschnäuzige Fortsetzung von existenzvernichtenden Maßnahmen könnte viele Unternehmer dazu bewegen, dem Aufruf „Wir machen auf“ zu folgen und ihr Unternehmen ab kommenden Montag, 11. Januar 2021 — oder später — wieder zu öffnen.

Ich wurde von mehreren Einzelhändlern gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die rechtlichen und tatsächlichen Risiken zu beleuchten, die bei Öffnung ihrer Geschäfte, Unternehmen, Läden oder Salons zu beachten sind.

1. Haben Sie ein Recht zur Öffnung Ihres Betriebes?

Das Recht, einen Betrieb zu führen, zu unterhalten, zu schließen und zu öffnen, ergibt sich

  • aus der Gewerbeordnung, § 1 GewO: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
  • aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 GG: „ Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.”
  • aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union , Art.15: Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die Freiheit, in jedem Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen.
  • aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte , Art. 23: Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  • aus dem Unionsrecht (Europarecht) nach Art. 21 AEUV Freizügigkeit, Art. 56 AEUV der freie Dienstleistungsverkehr, Art. 49 AEUV Niederlassungsfreiheit und Art. 28 AEUV der freie Warenverkehr.

2. Unter welchen Voraussetzungen kann dieses Recht beschränkt werden?

2.1 Die Schließung auf Basis des § 28 a Infektionsschutzgesetz

Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

Die aktuellen 16 Corona-Verordnungen stützen die Betriebsschließungen auf § 28 a Abs. 1 Nr. 11 – 14 IfSG. Voraussetzung für die Schließung oder Beschränkung von Betrieben ist nach § 28 a IfSG jedoch zunächst

  1. Das Vorliegen einer epidemischen Lage.
  2. Die Notwendigkeit der Schließung von Betrieben als Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit.
  3. Die Ausrichtung der Schutzmaßnahmen an dem Schutz von Leben und Gesundheit und an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.

Ferner sind bei der Entscheidung über solche Schließungen soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG.Mag sein, aber achten Sie darauf, dass es sich trotz allem um Spekulationen handelt. Wir sollten uns nicht zu schnell auf Annahmen versteifen und die dann unterbewusst als Wahrheiten behandeln.

Die wochenlange und monatelange Schließung von Betrieben und Geschäften stellt eine gravierende Grundrechtsverletzung dar, die die oben benannten Rechte, ebenso wie die Menschenrechte und die Rechte aus der EU-Charta in beispielloser Weise beeinträchtigen.

Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen, die jedoch von den Landesregierungen zu belegen und zu beweisen sind. Die zuvor genannten drei Voraussetzungen müssen also zunächst erfüllt sein, um die in § 28 a IfSG genannten „Schutzmaßnahmen“ — hier die Betriebsschließungen — überhaupt rechtfertigen zu können.

2.1.1 Liegt eine epidemische Lage von nationaler Bedeutung vor?

Diese Frage muss der Gesetzgeber bzw. die jeweilige Landesregierung auf Basis wissenschaftlicher und medizinischer Studien und Zahlen — also evidenzbasiert — nachweisen. Eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ lässt sich allerdings auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamts und des RKI in Zusammenarbeit mit dem Intensivregister nicht feststellen:

So sind im Jahr 2020 von 83 Millionen Bürgern in Deutschland etwa 53.000 Menschen schwer an COVID19 erkrankt und mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Dies ist ein Prozentsatz von 0,06. Es sind also nur 6 Personen von 10.000 schwer erkrankt. Dies entspricht fast einer „seltenen Erkrankung“ im Sinne der EU-Definition (a1): Danach liegt eine seltene Erkrankung vor, wenn weniger als 5 von 10.000 Personen daran erkranken. Diese Definition findet sich auch auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Von diesen 53.000 Personen sind ca. 13.000 Menschen in den Kliniken verstorben (a1i), die meisten davon hochbetagt oder mit Vorerkrankungen. Dies ist ein Prozentsatz von 0,0016. Nur etwa ein bis zwei Menschen von 100.000 Menschen sind also in Deutschland an Corona verstorben.

Bezogen auf die Gesamtsterblichkeit von ca. 950.000 Toten jährlich liegt der Anteil der Coronatoten bei nur 1,4 Prozent.

98,6 Prozent sind aus anderen Gründen gestorben, nämlich ca. 35 % an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ca. 25 % an Krebs und weitere Krankheiten. All dies kann auf der Seite des Statistischen Bundesamtes überprüft werden. Die Todesursache COVID19 steht somit fast an letzter Stelle.

Die Regierung muss folglich darlegen und nachweisen, weshalb Corona — angesichts der völlig anderslautenden Fakten — eine Epidemie von Nationaler Tragweite sein soll, die einen monatelangen Lockdown und damit die größten Grund- und Menschrechtsbeschränkungen zu rechtfertigen vermag.

2.1.2 Dient die Schließung Ihres Betriebes der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und dem Schutz von Gesundheit und Leben?

Diese Frage muss der Gesetzgeber bzw. die jeweilige Landesregierung oder zuständige Gemeinde für Ihren konkreten Betrieb auf Basis wissenschaftlicher und medizinischer Studien und Zahlen — also evidenzbasiert — nachweisen.

Er muss nachweisen, weshalb im Jahr 2020 — trotz der angeblich schlimmen Pandemie und der angeblichen Überlastung der Krankenhäuser — 20 Kliniken geschlossen wurden, davon mehrere „Corona-Kliniken“. Die Regierung muss nachweisen, weshalb einerseits im Jahr 2020 mehr als 6000 Intensivbetten abgebaut wurden, dafür aber die Schließung Ihres Geschäfts der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu dienen imstande sein soll.

Oder umgekehrt: Die Regierung muss nachweisen, dass Sie bei Öffnung und Betrieb Ihres Geschäftes allen Ernstes die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems (etwa die Belastung in den Kliniken oder in den Arztpraxen) gefährden.

Die Regierung muss nachweisen, dass von Ihrem Betrieb eine so hohe Gefahr ausgeht, dass mit einem Zusammenbruch der Kliniklandschaft oder mit einer Überlastung des Gesundheitssystems gerechnet werden muss.

2.1.3 Keinerlei Studien zu den Infektions- und Verbreitungswegen

Studien zur besonderen Infektionsgefahr durch Hotels, Restaurants, Bars, Einzelhandelsgeschäften usw. liegen bis heute nicht vor. Dabei waren im März und April 2020 ja große Supermärkte und Baumärkte mit überdurchschnittlicher Käuferzahl durchgehend geöffnet: Wer von den Mitarbeitern und Käufern ist schwer an Corona erkrankt oder gar verstorben? Nur solche Studien können belegen, ob und welche Gefahren von Betrieben und Geschäften im Allgemeinen ausgehen. Hinzu kommt aber für Ihren Betrieb der notwendige Nachweis des Gesundheitsamtes dafür, dass Sie mit Ihrem Betrieb eine konkrete Gefahr darstellen.

Das RKI hat nichts davon vorgelegt.

Damit fehlen jedwede Zahlen, Statistiken, Nachweise und Belege dafür, dass von einem Betrieb oder Geschäft überhaupt Gefahren ausgehen, oder zumindest größere Gefahren als durch Supermärkte, Arztpraxen oder Apotheken, die ja derzeit nicht schließen müssen.

2.1.4 Wann ist Ihr Betrieb eine infektionsschutzrechtliche Gefahr?

Ihr Betrieb ist dann eine Gefahr, wenn sich dort Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben oder Kopfläuse befinden, § 17 Abs. 5 IfSG.

Ihr Betrieb ist ferner dann eine Gefahr, wenn sich auf den Gegenständen Ihres Betriebs meldepflichtige Krankheitserreger befinden und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist. Die Schließung von Geschäften darf in diesem Fall nur solange angeordnet werden, bis die Gegenstände bzw. die Geschäfte oder Einrichtungen entseucht (desinfiziert) sind, § 17 Abs. 1 S. 4 IfSG.

Ihr Betrieb ist ferner dann eine Gefahr für Gesundheit und Leben, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter an Pest, Ebola, Cholera oder einer ähnlich hochansteckenden, tödlichen Krankheit leiden. Auch dann dürfen Sie nicht tätig sein, sondern müssen in Quarantäne, § 30 Abs. 1 S. 1 IfSG.

Dann darf Ihr Betrieb nach dem Infektionsschutzgesetz geschlossen werden – zu Recht!

2.2 Keine bloße Behauptung des Gesundheitsschutzes

Zwar kann auch nach Europarecht der Schutz Dritter gegenüber Gefahren, die von anderen Menschen oder von einer Ware oder einer Dienstleistung ausgehen, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs oder des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen.

Allerdings genügt die bloße Berufung auf den Gesundheitsschutz nicht, um ausnahmsweise das hohe Gut der Dienstleistungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit zu durchbrechen. Schon gar nicht genügen bloße Schlagworte wie „Infektionsgeschehen“ oder „Infektionsfälle“, um Beschränkungen der unionsrechtlichen Grundfreiheiten oder gar deren vollständige Negation – nichts anderes ist nämlich ein Lockdown – zu rechtfertigen. Die Rechtfertigungsanforderungen sind in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs komplex und hoch.

Daher ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass derjenige, der Rechte anderer einschränkt, auch die tatsächlichen Gründe hierfür darlegen und beweisen muss und daraus folgend auch belegen muss, dass die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Nicht der Rechtsunterworfene und in seinen Grundrechten Eingeschränkte muss darlegen und beweisen, dass die Schließung von Geschäften dem Schutz von Gesundheit und Leben und dem Schutz des Gesundheitssystems dient. Die Regierung hat dies nachzuweisen!

Einen solchen Nachweis hat weder die Politik noch das RKI erbracht. Es wurde bis heute kein triftiges und wissenschaftlich fundiertes Argument vorgebracht, weshalb von Einzelhandelsgeschäften, Fitnessstudios, Frisörsalons und anderen Betrieben eine spezifische Ansteckungsgefahr mit dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen soll, während diese Gefahr in Supermärkten, Zügen oder Flugzeugen nicht besteht.

2.3 Keine scheinheilige Behauptung legitimer Zwecke

Wenn es darum geht, die Berufs- und Dienstleistungsfreiheit zu beschränken, darf der Gesetzgeber „nicht scheinheilig legitime Ziele vorgeben“, in Wahrheit aber andere — beispielsweise fiskalische — Ziele anstreben, die die Beschränkung nicht legitimieren können. Dies haben die höchsten Gerichte, insbesondere das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof mehrfach klargestellt (1).

3. Was können Sie im Vorfeld tun?

3.1 Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen; dabei obliegt es ihnen insbesondere, durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken, § 1 IHKG.

Ich als Anwältin empfehle Ihnen daher, im Vorfeld die IHK vorab um Unterstützung und Förderung der Wiedereröffnung Ihres Betriebes zu bitten.

3.2 Vorschlag Schreiben an die Industrie- und Handelskammer

Ein Schreiben könnte wie folgt lauten:

Sehr geehrte Damen und Herren der IHK,

mein Name ist … Ich betreibe seit in … das Geschäft ….und beschäftige … Mitarbeiter. Seit … bin ich Mitglied Ihrer HK …. Bereits der Lockdown im März und April 2020 hat mich in größte wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Der erneute Lockdown seit November 2020 wird mich in Kürze finanziell vollständig ruinieren, wenn ich meinen Betrieb nicht sofort wieder öffnen kann. Dies ist nicht nur eine Pflicht gegenüber meiner Familie, sondern auch gegenüber meinen Mitarbeitern, die nun erneut zu Hause bleiben müssen.

Ich bitte Sie hiermit darum, mich bei meinem Vorhaben, ab Montag, den 11. Januar 2021 meinen Betrieb wieder zu eröffnen, nach allen Kräften und mit allen Mitteln – entsprechend Ihrem Gesetzesauftrag nach § 1 IHKG — zu unterstützen. Dies ist für mich die allerletzte Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Ruin noch abzuwenden. Dieser Lockdown — mit der erneuten Schließung meines Betriebes — ist unter keinem Aspekt eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit. Die Schließung meines Betriebes dient auch nicht der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Wenn im letzten Jahr 2020 – dem Jahr der großen Pandemie – mehr als 6000 Intensivbetten abgebaut wurden, dann kann es nicht so schlimm um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems stehen. Die Schließung meines Geschäfts muss jedoch zwingend und kohärent dem Gesundheitsschutz und dem Schutz des Gesundheitssystems dienen, um nach § 28a IfSG überhaupt rechtmäßig zu sein.

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat uns das RKI nicht nachgewiesen, wie die Infektionswege sind. Wenn es um den Schutz der alten und vorerkrankten Menschen geht, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich keine Kunden aus dieser Risikogruppe habe. Ich selbst bin im Übrigen gesund, ebenso wie meine Mitarbeiter, niemand von uns ist also eine Gefahr – auch nicht für Risikogruppen. Es gibt also keinen sachlichen Grund, mein Geschäft zu schließen.

Auch kann ich nicht sehen, dass das Corona-Virus hochgefährlich sein soll, nachdem von allen Verstorbenen des letzten Jahres 2020 nur etwa 1 Prozent an Corona gestorben ist (vgl. www.intensivregister.de)

Ich mache daher auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts aufmerksam, wonach der Gesetzgeber als Grund für die Beschränkung der Berufs- und Dienstleistungsfreiheit „nicht scheinheilig legitime Ziele vorgeben“ darf, in Wahrheit aber andere — namentlich fiskalische — Ziele anstrebt. (BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 — 8 C 17.12; EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 — Rs. C-67/98, Zenatti — Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003 a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010 — Markus Stoß — a.a.O. Rn. 88 ff. sowie — Carmen Media — a.a.O. Rn. 55, 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 45).

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie als Industrie- und Handelskammer sind nicht nur gesetzlich, sondern auch ethisch verpflichtet, mich als Mitglied sofort mit allen Mitteln gegen diese rechtswidrigen und verfassungswidrigen Maßnahmen zu unterstützen. Dies gilt auch gegenüber dem Gewerbeamt sowie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft für den Fall rechtlicher Konsequenzen bei der Wahrnehmung meiner Berufsfreiheit und der Ausübung meiner Gewerbefreiheit ab Montag, 11. Januar 2021. Denn ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin nach § 1 GewO zum Betrieb meines Gewerbes berechtigt. Eine wochenlange oder gar monatelange Schließung meines Betriebs ist in der Gewerbeordnung nicht vorgesehen.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Datum, Unterschrift
(Vorab Fax und per Mail schicken, sodann per Post)

3.3 Eilantrag vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Es ist darüber hinaus auch möglich, vor der Öffnung Ihres Betriebes oder parallel dazu einen Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht zu senden mit der Feststellung, dass der Inzidenzwert in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis tatsächlich gar nicht erreicht ist. Denn die Inzidenzwerte werden auf Basis von positiven PCR-Testergebnissen errechnet, nicht auf Basis tatsächlich nachgewiesener Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus. Der PCR-Test kann aber keine Infektionen nachweisen. Würde seitens der Labore eine korrekte Meldung (nur) der nachgewiesenen akuten Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an das Gesundheitsamt erfolgen, wäre der Inzidenzwert sehr viel niedriger. Schutzmaßnahmen nach § 28a IfSG wären voraussichtlich nicht mehr nötig, erst recht nicht gegenüber 99,9 Prozent der gesunden Bevölkerung und damit auch nicht gegenüber den Gewerbetreibenden.

4. Die Risiken des Betriebs eines Geschäftes in „Corona-Zeiten“

Wer gegen die angeordneten Betriebsschließungen verstößt, riskiert zunächst, dass (im Zweifel mehrere) Polizisten die Öffnung oder den Betrieb ihres Geschäftes zu untersagen versuchen — möglicherweise sogar mit massiver Polizeigewalt. Sie sollten also niemals alleine in Ihrem Betrieb sein.

Wer gegen die angeordneten Betriebsschließungen verstößt, riskiert sodann eine Geldbuße bis zu 25.000,- € (möglicherweise in jedem Fall).

Wer gegen die angeordneten Betriebsschließungen verstößt, riskiert ferner eine Untersagungsverfügung durch das Gewerbeamt wegen „Unzuverlässigkeit“.

Wer gegen die angeordneten Betriebsschließungen verstößt, bekommt möglicherweise sogar Ärger mit seinem Vermieter, der behauptet, die Öffnung des Geschäfts verstoße gegen den Gewerbemietvertrag (!).

 

All dies wissen die meisten Gewerbetreibenden. Manche von ihnen haben dennoch den Willen und den Mut, sich gegen die Vernichtung ihrer Berufsfreiheit zu stellen. Sie spüren zu Recht, dass die Schließung ihres Betriebes mit Gesundheitsschutz wenig zu tun hat. Sie sehen seit Monaten, dass die Betriebsschließung unwiderrufliche Konsequenzen für sie selbst, ihre Familien und ihre Mitarbeiter haben wird. Und sie haben erkennen müssen, dass die Politik ihr Wort nicht hält.

Sehr viele der Gewerbetreibenden haben inzwischen ohnehin nichts mehr zu verlieren. Sie wollen es daher darauf ankommen lassen und die Rechtmäßigkeit eines eventuellen Bußgeldes oder einer eventuellen Untersagungsverfügung sodann in einem späteren gerichtlichen Verfahren prüfen lassen.

5. Soll ich mein Geschäft trotz des Verbotes wieder öffnen?

Diese Frage kann nur jeder Geschäftsinhaber selbst beantworten. Die Rechte und Risiken wurden hier in Kürze dargestellt. Jeder muss selbst entscheiden, was er zu verlieren oder zu gewinnen hat. Die Öffnung des Betriebes kostet sicherlich Mut und Kraft. Denn Sie werden sich Ärger einhandeln. Aber was ist das größere Übel? Rechtsstreitigkeiten, die durchaus gewonnen werden können? Oder die endgültige Vernichtung Ihrer Existenz?

Die Kosten eines Rechtsstreits können übrigens von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, falls Sie eine haben. Andernfalls könnten Sie diese Kosten als „kleineres Übel“ und als notwendige Investition in die Rettung Ihres Betriebes investieren und möglicherweise auch steuerlich absetzen.

6. Zusammenfassung

Seit April 2020 hat sich die Welt – und leider auch die Rechtswelt – dramatisch verändert. Es sind sehr viele neue Rechtsfragen zu klären, wobei sich die wesentlichen Fragen um die Notwendigkeit, Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der beispiellosesten Grundrechtsbeschränkungen drehen, die Deutschland je gesehen hat.

Es gibt endlich erste Gerichtsentscheidungen, die diese Beschränkungen nicht mehr mittragen und für rechtswidrig erklären. Es gibt auch Entscheidungen, die Bußgelder aufheben, da diese nicht auf verfassungsmäßiger Rechtsgrundlage beruhen. Wir als Anwälte hoffen darauf, dass die Gerichte sich auf ihren Eid besinnen und die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen auch künftig nach rechtsstaatlichen Prinzipien beurteilen. Wenn dies so ist, dann ist die Öffnung Ihres Betriebes Ihr gutes Recht.

Recht darf dem Unrecht niemals weichen!

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im „Corona-Recht“ gerne bei Fragen und eventuellen Problemen rechtlich begleitend zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen, Ihre

Beate Bahner

Fachanwältin für Medizinrecht — spezialisiert auf Corona-Fragen — Mediatorin im Gesundheitswesen


Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden. Letzte Bearbeitung: 12.01.2021.

(a1) Wobei davon ausgegangen wird, dass die Erkrankungen nachweislich dem Coronavirus zugeschrieben worden sind, was nicht der Fall ist. Das bedeutet, dass die Zahlen überhöht sind und damit nicht das reale Infektionsgeschehen widerspiegeln; aber trotzdem keine Zwangsmaßnahmen wie die aktuell von Bund und Ländern beschlossenen rechtfertigen.

(1) BVerwG, Urt. v. 20.6.2013 — 8 C 17.12; EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 — Rs. C-67/98, Zenatti — Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003 a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010 — Markus Stoß — a.a.O. Rn. 88 ff. sowie — Carmen Media — a.a.O. Rn. 55, 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 45

zum Thema siehe auch: 08.01.2021; Rubikon; Christian Kreiß; Unter Geiern; https://www.rubikon.news/artikel/unter-geiern

Ein Mutbeispiel aus Österreich: 12.01.2021; Riesenwirbel um Cafe-Öffnung in Linz: Behördlich geschlossen; https://www.wochenblick.at/riesenwirbel-um-cafe-oeffnung-in-linz-behoerdlich-geschlossen/

(Titelbild) Justizia, Justiz, Schwert; Autor: AJEL (Pixabay); 27.1.2006; https://pixabay.com/de/photos/iustitia-rechtsprechung-rechts-677945/; Lizenz: Pixabay License

Von Ped

27 Gedanken zu „Wir machen auf“
  1. Was ich mich frage:
    Wäre es rechtlich einwandfrei, das Schreiben (ich habe das PDF mit Frau Bahners Kanzleikopf gespeichert) auszudrucken und es Unternehmen, Firmen, Gewerbetreibenden etc.pp. in den Briefkasten zu werfen?
    Wie bei allen Anti-Corona-Infos besteht das Problem ja oft darin, daß die Masse keine Ahnung von den Gegenpositionen und -möglichkeiten hat.


    An dieser Stelle würde ich den persönlichen Kontakt zu Händlern meines Vertrauens suchen und das Schreiben anbieten. Diese sind wiederum vernetzt und würden sich um die Weiterverbreitung kümmern.
    Herzlich, Ped

  2. Eine Variante von „wir machen auf“ ist, die von Füllmich und Fischer in die Diskussion gebrachte Parteigründung als Zweck von Zusammenkünften etwa in Gaststätten, vorzuhalten.

    „Team Freiheit xyz“ könnte so eine Partei heißen. Vielleicht, mit genug Phantasie, könnte so eine Parteigründung auch beim Frisör, beim Haushaltswaren-Geschäft oder in der Mode-Boutique erfolgen?

    https://www.lueckenpresse.info/partei-gruendung-team-freiheit/

    Wir müssen uns mit ALLEN MITTELN WEHREN (außer mit Gewaltmitteln – denn dann haben wir gleich verloren)!

  3. Dieses Video ist aufklärerisch:

    () https://youtu.be/hfIR0ddNct4

    dazu auch

    https://www.corodok.de/corona-ausgangssperre-mann/

    „Veröffentlicht am 10. Januar 2021 von aa
    Corona-Ausgangssperre: Mann filmt Polizeikontrolle in Bayern und beleidigt Söder – harte Konsequenz droht“

    Das mit den Politiker-Beleidigungen sollte man vielleicht besser lassen. Keine Angriffspunkte schaffen. Sonst waren der junge Mann und die Junge Frau aber absolut richtig drauf!

    (Dass Herr Aschmoneit weniger Wert auf die Darstellung der mutigen Tat als vielmehr auf die angeblich drohende Bestrafung legt, lässt mich immer mehr an dessen Integrität zweifeln! Wie auch immer er sich sonst positioniert: aber die Wirkung hier ist eindeutig eher abschreckend. Unbeabsichtigt?)

  4. Lieber Ped und vielleicht an alle noch nicht wissende oder vielleicht auch noch sehr unschlüssige selbständige Unternehmer im Lockdown, die diesen Aufruf zu “ Wir machen auf…..“ nun auch hier lesen können, oder noch nicht kannten.

    Die Kampagne zu „Wir machen auf“
    in Telegramm, oder mit dem Hashtag #wirmachenauf, die ist ja schon einige Zeit bekannt und wird gut beworben.
    Ich würde mir wünschen, alle geschlossenen Unternehmen würden dem einfach folgen.

    Nun auch hier mit dem zusätzlichen Hinweis und Schreiben dazu, von der RAin Frau Beate Bahner, der einen gewissen rechtlichen Rahmen aufzeigt, auf welcher Grundlage und Rechtssicherheit das erfolgen könnte.

    Ob sich dann die Exekutive daran hält, ist fraglich.
    Darum spielt Schach, die Regeln lernt ihr gleich.

    Ich möchte Peds Artikel bis hier hin
    nicht unterwandern, sondern mehr noch, einen weiteren Aspekt hinzufügen, der nicht wirklich mehr Rechtssicherheit bietet, aber die Möglichkeit aufzeigt, sich eventuell unmittelbar folgender Repressionen durch die Exekutive, am Tag des öffnens, zu entziehen.
    Und das gibt nicht nur rechtssicher, es nimmt im Bedarfsfall jeglicher Exekutivemaßnahmen den Wind aus den Segeln.
    DIE EXEKUTIVE KANN UND DARF IN DEM MOMENT NICHTMEHR EINGREIFEN, ES WÄRE UNMITTELBARER VERFASSUNGSBRUCH.

    In dem Moment kann die Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsbehörde ihre Sachen packen und verschwinden.

    Das klingt jetzt alles sehr hochgestochen und da denkt bitte nicht, ich würde den Mund ganz schön voll nehmen.

    Es ist auch nicht meine Idee, ich mache wenn, nur eine Kombination daraus, weil den weiteren Aspekt die wenigsten kennen und das noch nicht so sehr bekannt sein kann, da es ziemlich neu und die Katze erst seit letzten Freitag aus dem Sack ist. 😉

    Die Angelegenheit ist dermaßen simpel, darauf muss man erst einmal kommen. 🙂

    Wir machen auf – als Partei!

    Art 21 GG
    (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. […]

    Wikipedia zum Parteienprivileg:
    Das Parteienprivileg des Art. 21 GG stattet die politischen Parteien in Deutschland wegen ihrer besonderen Bedeutung für die parlamentarische Demokratie mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie aus. Insbesondere legt Art. 21 Abs. 4 GG die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ausschließlich in die Hand des Bundesverfassungsgerichts. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von der Verfassungsmäßigkeit der Partei auszugehen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung zu.

    ⛔️Eine Verbotsverfügung aufgrund Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 VereinsG durch die Exekutive ist unzulässig.

    Und jetzt kommt der Clou!

    Die Idee ist entstanden in den Köpfen von RAin Viviane Fischer, RA Dr. Reiner Füllmich und Rechtsprofessor Martin Schwab und sicher noch einige Köpfe mehr. Bitte nicht fürchten, die Namensähnlichkeit Schwab ist zufällig)

    Ausdrücklich erforderlich und hilfreich, das hier eingestellte Video zu der Idee.

    () https://youtube.com/watch?v=Fsgwiai1cUQ&feature=share

    *Noch YouTube, da die Internetseite http://www.team-freiheit.net/ wegen technischen Schwierigkeiten noch nicht läuft, soll aber jetzt heute wirklich erfolgen.
    In Telegramm aber auch dort das Video zu erhalten.
    https://t.me/Team_Freiheit

    Bitte Anschauen und das Grinsen im eigenen Gesicht fotographieren. 🙂
    Als ich es am Freitag sah, trank ich gerade Kaffee und habe mich gröhlend verschluckt. 🙂

    Nur kurz soviel dazu, man kann eine Laden Eröffnung natürlich sehr gut verbinden mit einer Partei Gründung (also man gründet eine Partei und öffnet dazu den Laden 😉 ) und dem gleichzeitigen Zweck des Ladens. Und manchmal kann so eine Gründung, bis zum letztlichen Abschluss, unnnnnheeeeiiiimmmmlich lange dauern. Tage, Wochen, Monate? Immer ein Stück weiter. 🙂

    Das wäre ein Schachzug, der Mega frech ist und diese Regierung ins Schach setzen würde, so das Mutti und Co auf der Stelle ergrauen könnten.
    Der Zug ist so gut, das ein Matt möglich ist. Das Mattsetzen könnt nur ihr als Unternehmer.
    Habt Mut zum Schachspielen.

    Die Kombination aus meiner Sicht:

    Öffnet, wie im Sinne der Kampagne, WIR MACHEN AUF. Ich denke, die Hygienekonzepte gelten nach wie vor und daran sollte man sich halten.
    Darum geht es aber garnicht. Es geht um das wieder Öffnen an Sich.

    Zeichnet sich das Aufschlagen und der Ärger mit der Exekutive ab, seid ihr bei der Parteigründung, ganz egal, ob ihr gerade den Gründungsmitgliedern in der Sitzungspause z.B. gerade die Haare schneidet oder ein Bier zapft.

    Auffällig, geöffnet werden sollte am heutigen Tag, doch das wurde genau am Freitag ausgesetzt und verschoben auf den 18.1.. Der Regierung wird eine Frist zum Einlenken gesetzt bis dahin.
    Das passierte genau am Tag, wo Füllmich die Nummer offeriert?
    Und dann auch noch mit dem angelehnten Slogan von „Wir machen auf“ zu „Wir machen auf… und gründen eine Partei“, gleichzeitig ist das Logo sehr dem der Kampagne ähnlich?

    Ein Schelm der Böses denkt, aber ich denke nicht, das Füllmich Ideen klaut.:)

    Und nun, allseits gute Zeit, ich freue mich auf den 18ten.
    Ich muss dringend zum Haare schneiden… äh, zur Parteigründung mit Haarschnitt natürlich.

    Lieben Gruß, Tommi

    1. Nachtrag zu meinem Beitrag zuvor,

      Die Internetseite zu Team_ Freiheit https://team-freiheit.net/ , läuft nun.
      Und ist ein zusätzlicher, wenn nicht sogar der Ansatz schlecht hin.

      Team_Freiheit/ wir machen auf
      Team_Freiheit/ wir machen auf/ als Partei
      Team_Freiheit/ Partei/ Ladenlokal/Straße/Ort. 😉

      Hier ein Auszug von der Internetseite.
      Auch nötige Formulare für die Parteigründung stehen dort selbstverständlich als Download zur verfügt 🙂

      Neue Parteien braucht das Land!

      Seid Ihr auch der Meinung, dass wir neue Debattenräume für eine offene politische Diskussion schaffen müssen, um im Team die besten Lösungen für unser Land zu entwickeln?

      Habt Ihr Räume zur Verfügung? Euer Restaurant oder Euren Laden? Dann gründet dort Eure eigene Partei!

      Wir, Rechtsanwältin Viviane Fischer, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und Prof. Dr. Martin Schwab, haben grade in Berlin die Partei TEAM FREIHEIT gegründet.

      Wir stellen Euch eine Mustersatzung, ein mögliches Parteiprogramm, ein Gründungsprotokoll (folgt), einen Ablaufplansowie – vom Bundeswahlleiter – eine Checkliste und Empfehlungen zur Unterlagensammlung zur Verfügung und wollen Euch bei Eurer Parteiarbeit tatkräftig unterstützen.

      1. Ich möchte die Idee nicht kleinreden, aber sie zeigt auf, wie verzweifelt die Juristen sind. Die Polizei wird sich auf solche Mätzchen auch nicht einlassen, die werden die Verfassung genauso brechen, wie sie es schon seit Monaten tun. Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat mehr. Mir ist klar, dass Juristen sowas nicht wahrhaben wollen, weil es ihr ganzes Wissen und ihre ganze Arbeit entwertet.

        Allein Artikel 8 GG erlaubt – ausgenommen unter freiem Himmel – unmittelbar schon die uneingeschränkte und uneinschränkbare Versammlungsfreiheit in geschlossenen, vor allem nicht-öffentlichen Räumen. Das heißt, der Staat kann und darf Versammlungen in privaten Räumlichkeiten nicht beschränken oder verbieten; in keinster Weise, auch nicht unter dem Vorwand des „Infektionsschutzes“. Weder in der Anzahl der Teilnehmer, noch durch Anordnung von Maulkörben; wie bspw. bei AfD-Parteitagen. Es interessiert aber niemanden. Nicht einmal die Juristen scheinen das zu wissen, geschweige denn, sich darauf zu berufen. Stattdessen rät man zu sowieso nicht praktikablen Hilfskonstrukten wie Pseudo-Parteien.

        Aber wie gesagt: Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Hier herrscht die nackte, von der Judikative gedeckte Willkür. Ohne „Aufstand“ kommen wir aus der Nummer nicht mehr raus.

        1. Allein Artikel 8 GG erlaubt – ausgenommen unter freiem Himmel – unmittelbar schon die uneingeschränkte und uneinschränkbare Versammlungsfreiheit in geschlossenen, vor allem nicht-öffentlichen Räumen. Das heißt, der Staat kann und darf Versammlungen in privaten Räumlichkeiten nicht beschränken oder verbieten; in keinster Weise, auch nicht unter dem Vorwand des “Infektionsschutzes”.

          @Dennis:
          Es scheint, daß Du damit unrecht hast.

          Ich habe ja — ich meine sogar, irgendwo hier auf Peds Seiten — schon einmal aus meinem Beck-Rechtsberater: Meine Grundrechte (Stand 1.1.1986) zitiert. Und da steht zu Artikel 8 folgendes drin:

          »Für Versammlungen in geschlossenen Räumen läßt der Wortlaut des Art. 8 Abs. 2 keine Beschränkungen zu. Dennoch ist die Versammlungsfreiheit auch insoweit nicht völlig uneingeschränkt gewährleistet. Denn die Verfassung bildet eine einheitliche Wertordnung, die nicht nur die Versammlungsfreiheit, sondern auch eine Reihe anderer Freiheiten und Grundwerte garantiert. Die Versammlungsfreiheit darf nicht ohne weiteres auf Kosten anderer, ebenfalls durch die Verfassung geschützter Rechtsgüter verwirklicht werden. Vielmehr bilden diese Rechtsgüter Schranken der Versammlungsfreiheit, die sich aus dem Grundgesetz selbst ergeben (immanente Schranken). Deshalb darf z. B. eine Versammlung in einem geschlossenen Raum verboten werden, wenn wegen einer Seuche Ansteckungsgefahr besteht.«

          Da der Inhalt dieses Leitfadens in erster Linie der Maxime »Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat« folgt, würde ich hier keine böswillige, gegen uns Bürger gerichtete Absicht vermuten. Da der Text von 1986 ist, kann der Autor sich auch nicht auf SARS Cov-2 bzw. Covid-19 beziehen.

          Weder sage ich, daß das, was derzeit passiert, dem entspricht, was der Autor seinerzeit meinte, noch halte ich Corona für eine Seuche. Aber Art.8 scheint eben — entgegen Deiner Annahme — nicht hundertprozentig vor Einschränkungen geschützt zu sein.

          Im übrigen steht in Art. 13 (3) ausdrücklich, daß »insbesondere […] zur Bekämpfung von Seuchengefahr« Eingriffe und Beschränkungen der Unverletzlichkeit der Wohnung möglich sind. (Wortlaut meiner hier vorliegenden Fassung des GG von 2019, nach der März-Änderung)

          Insofern kann sich die Regierung da natürlich drauf berufen, solange sie — wenn unserer Meinung nach auch fälschlicherweise — auf einer Seuchengefahr besteht.

        2. @ DS-pektiven

          Ich kann Ihre Analyse hinsichtlich der Art. 8 und 21 GG sehr gut nachvollziehen. Ich meine, dass wir im Februar/März des vorigen Jahres den Kipppunkt (Point-of-no-Return) in Bezug auf den bis dahin schon 70 Jahren andauernden Abbau unseres verfassten Staats erlebt haben.

          Ich befürchte, dass uns auch die Judikative und die Jurisprudenz nicht mehr retten können. Es mag im März ein kleines Zeitfenster gegeben haben, in dem das Bundesverfassungsgericht den beiden anderen Staatsgewalten hätte wirksam in die Parade fahren können. Damals hat das Bundesverfassungsgericht unter der Leitung seines neuen Präsidenten leider vollständig versagt. Der Zug ist mittlerweile längst abgefahren.

          In einem »Aufstand« sehe ich aber trotzdem keine Lösung. Im Gegenteil hielte ich ein »Aufstand« sogar für kontraproduktiv, weil ein »Aufstand« zwangsläufig mit Unmenschlichkeit verbunden ist und die Energiereserven der Machtbesessenen nur weiter auffüllt.

          Wollen wir hier im Forum nicht lieber zusammen überlegen, was wir auf der Grundlage eines von Menschenliebe getragenen Menschenbildes tun können, um aus der Talfahrt der Zivilisation irgendwann wieder auszusteigen?

          1. Lieber Ruben,
            was tatsächlich wichtig ist, ist sich zu vernetzen, mit den Menschen, die charakterlich in der Lage sind, dem Lügen- und Zwangsgebilde zu trotzen. Es gibt mehr von ihnen, als Sie vielleicht vermuten.
            Und die Menschen sind ihrerseits sehr dankbar für menschlichen Kontakt, Umarmungen und freies Miteinander. Es entsteht eine großartige Energie und ein tiefes Zusammengehörigkeitsgefühl.
            Und diese wunderbare Umgangsweise unter den Menschen, die über die Jahrhunderte fast schon ausgetrieben war, wird auch das Fundament einer neuen menschlichen Gesellschaft sein, die sich aus der dunklen Zeit erhebt und das Attribut „menschlich“ zu Recht trägt.
            Und denken Sie den nächsten Schritt: auf dieser Basis entstehen regionale Gemeinschaften für den persönlichen Bedarf und Umgang. Diese sind wiederum überregional vernetzt und können gemeinsam größere Projekte stemmen. Und diese Regionen sind wiederum vernetzt und so weiter. Wichtig ist eine menschliche Haltung, Respekt vor dem Nächsten und Achtung vor der Schöpfung, sowie eine sachgerechte Verortung von Handlungen und Entscheidungen auf der jeweils passenden Ebene. Statt Fremdorganisation und Herrschaft eine dezentrale, selbstorganisierende Weltgesellschaft.

    1. „Ich hab’ die Nase voll.“ Marcus Müller macht keinen Hehl aus seinem Ärger über die Lockdown-Regeln, die Bund und Länder gerade über den 10. Januar hinaus verlängert haben. Der 52-Jährige kündigt an: „Ich öffne am Montag trotzdem.“ Koste es, was es wolle. Die Stadt Regensburg und die Polizei reagieren auf die Ankündigung.
      https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/rebellen-oeffnen-laeden-trotz-verbots-21179-art1970916.html

      Der Kürschnermeister Marcus Müller hat seinen Worten am Montag Taten folgen lassen. Ein Kunde war auch schon da.
      https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/lockdown-gegner-sperrt-laden-auf-21179-art1971299.html

      Regensburg: Trotz Lockdown – Einzelhändler öffnet seinen Laden
      https://www.tvaktuell.com/mediathek/video/regensburg-trotz-lockdown-einzelhaendler-oeffnet-seinen-laden/

      Trotz Corona-Maßnahmen geöffnet: Pelzhändler droht hohes Bußgeld
      https://www.br.de/nachrichten/bayern/trotz-corona-massnahmen-geoeffnet-pelzhaendler-droht-hohes-bussgeld,SLmwety

  5. Die Strafe ist lächerlich. Für einen Ladenbesitzer ein Betrag den die Kaffekasse hergibt. Aber eine Ladenöffnung entgegen der staatlichen Lockdownbeschlüsse hat ganz andere Folgen: Die Protestanten werden in die Rechte Ecke gestellt, man redet sogar schon von einer Corona-RAF. Und: Das wirkt!

  6. die regierung begründet die coronamaßnahmen mit der generellen reduzierung von kontakten um die vermehrung/ausbreitung des coronaviruses zu bremsen d.h. sie hat die kontakte der berufstätigen insbesondere in den fabrizierenden bereichen sowie die kontakte beim beruflichen pendeln erlaubt und den rest der möglichen kontakte stark eingeschrenkt und beim einzelhandel usw untersagt, das ist eine politische entscheidung/abwägung und der herr Lauterbach will jetzt ggfs. auch die betriebe wieder schließen lassen—es geht also nur um eine verlangsamung der durchseuchung mehr nicht und die betroffenen risikogruppen verlangen/fordern von allen anderen solidarität/verständniss und von der regierung bestrafung der unsolidarischen d.h. die risikogruppen wurden mit der gesamtbevölkerung gleichgestellt/nationale pandemie als wenn alle betroffen wären und jetzt müssten die gerichte nachweisen, dass wirklich nur die risikogruppen betroffen sind und nicht die gesamte nation—das wird sich kein gericht an land ziehen/anmaßen


    Anders wird ein Schuh draus: Die Gerichte (vor allem BGH, LGHe, VGH) hätten sich längst von der Legislative nachweisen lassen müssen, dass eine Gefährlichkeit des Erregers einerseits UND seiner Infektiösität andererseits gegeben ist. Wie tut man das? In dem man aussagekräftige Ergebnisse von Baseline-Studien (Hausauf- und Standardaufgaben des RKI) vorlegt und dann beweist, dass die Tests Viren nachweisen. Das eine fehlt, das andere ist nicht machbar und damit ist gar kein Gericht in irgendeiner Zwickmühle.

    Und weil das so ist, wird das Ganze in eine zweckdienliche Richtung gefahren, die fehlenden Ergebnisse repräsentativer Studien einfach ausgeblendet. Ebenso die Fragwürdigkeit der Tests. Alles gefundene Fressen für Gerichte – eigentlich.

    Die Diskussion warum Betriebe arbeiten dürfen und der Einzelhandel nicht, ist ein gefährlicher Pfad. Denn die Durchgedrehten oder auch Funktionierenden sind auch bereit, erstere zu schließen, darob können wir sicher sein.

    Grüße, Ped

    1. @ Ped,
      das BMJ ist die Triebfeder—das Parlament sagt“ wir könnten ja mal wieder ein Gesetz machen“–und geben ihren Vorschlag ans BMJ zum ausarbeiten.Das BMJ nimmt das von ihm ausgearbeitete Gesetz und schickt diesen ans Parlament zurück. Dort wird es beraten obs passt ,wenn dem so ist wird es ausgelegt , wenn die Mehrheit zustimmt wirds verabschiedet und verkündet. Nach der Verkündung hat das BMJ nichts mehr damit zu tun.Mit der Veröffentlichung im BGBL gilt es dann als durch die Versicherung angenommen und entsprechend versichert.

      Die Judikative als ausführendes Organ hat diese Form in ihrer Rechtsprechung nur umzusetzen,ob das grottenschlecht ist oder nicht hat die eigentlich nicht zu interessieren denn es steht ja ab sofort so im Gesetz,danach wird geurteilt.

      Von da ab werden die Rechtsanwälte dick und fett gefüttert bei einer Klage,denn die sollen in eurem Namen den Unsinn wegklagen- das machen die natürlich liebend gern-
      was sie aber euch nicht sagen ist das ihr selber eine Versicherung besitzt die eure Arbeitskraft versichert hat ,die von Anfang an sämtliche Risiken wie zb Arbeitsausfall abdeckt ,der Ansprechpartner ist das FA bei denen Ihr alle abrechnet,Die haben dafür zu sorgen das die Verträge eingehalten werden für die ihr versichert seid,denn die müssen abrechnen mit dem Schatzamt (Dot) die zusammen mit den Mitgliedern aller Staaten (weit mehr als 150 Staaten) die Überschüsse auf eure Kollateralkonten verwalten.Euer Kollateralkonto bei dem ihr zwar Kontoinhaber aber keine Verfügungsberechtigung besitzt hat einen Wert von weit mehr als 60 Milliarden Guthaben (für jeden Einzelnen von euch,denn es gibt kein Eigentum auf das man Anspruch hätte).
      Eine Frau Bahner ,ich unterstelle mal wohlwollend Unkenntnis über die Vertragslage ihrer zukünftigen Aktivitäten ,denn dann hätte sie selbst erkennen können das sie ein totes Pferd reitet.Ein Antrag reicht da vollkommen für die Auszahlung von vernünftigen Lebensunterhalt für jeden Geschädigten aus.Übrigens, die ILO ist der Versicherungspartner der euch versichrt hat—-und den sollte man auch anschreiben zwecks den Versicherungsbedingungen die mit Sicherheit nicht vor euch offengelegt wurden.
      Die allererste Frage wäre absolut wichtig–“ wer ist der BUND- ist der überhaupt versichert.
      Denn alles ist im Vertrag und die Verträge müssen offen liegen denn es gilt nur der autorisierte mittels Prokura unterschriebene Vertrag—die Gesetze und Verordnungen sind nur irreführend- und verwirrendes Beiwerk dazu.

      Tschuldigung Ped das ich immer was zu meckern habe


      Kein Problem, es wäre nur schön, wenn Sie auch einen konkreten Vorschlag in der konkreten Sache hätten.
      Herzlich, Ped

      1. Wir brauchen eine GESAMT-Lösung und deswegen gibt es auch keinen konkreten Vorschlag von mir für diese konkrete Sache die nur ein kostspieliges Theater einer Teillösung ist.
        In soweit haben Sie Recht.


        Ihre Antwort weicht aus!
        Was hier nicht gebraucht wird, ist das Zerreden der Initiativen von Menschen, um dann zu kneifen, wenn es um eigenverantwortliches Handeln geht.
        MfG, Ped

    2. „es geht also nur um eine verlangsamung der durchseuchung mehr nicht “

      Was sind Sie? Der regierungsamtlich abgestellte Sprecher für „Peds Ansichten“? Anscheinend rauschen alle hier gegebenen Informationen völlig an Ihnen vorbei.

      Es gibt keine „Durchseuchung“, da es keine Seuche gibt. Seuchen sind nach Definition gefährlich. Aber wo niemand vorzeitig stirbt, wo keine Gefahr für das Gesundheitswesen existiert (außer einer herbeigeredeten und verwaltungstechnisch erzeugten), wo kein besonders auffälliges Krankheitsgeschehen stattfindet gibt es logisch auch keine „Durchseuchung“.

      Sie sind ein Troll! Sie sind dazu da hier in das Forum fehlleitende Darstellungen einzuspeisen. Kann Sie natürlich kaum einer daran hindern. Aber man kann, nein: muss deutlich darauf aufmerksam machen.

    3. „und die betroffenen risikogruppen verlangen/fordern von allen anderen solidarität/verständniss und von der regierung bestrafung der unsolidarischen“

      Das ist eine ungeheure Behauptung, die nur auf Narrativ-Zementierung abzielt ohne jeden Beleg. Diese Beiträge von „cource“ sind durchweg ALLE mit diesem schleichendem Gift durchsetzt.

      Ich habe noch nirgends eine „betroffen Risikogruppe“ etwas derartiges verlangen/fordern sehen. ich sehe nur Politik und Medien die behaupten, sie wollten Risikogruppen schützen – ohne sie je gefragt zu haben – und sie dabei genau das Gegenteil machen, nämlich eben nicht die Risikogruppen schützen sondern statt dessen die Risikogruppen geradezu ausliefern.

      Da ist die Oma die angeblich dieses Weihnachten ihre Enkel nicht mehr sehen wollte um das nächste Weihnachten mit diesen verbringen zu können – in der schieren Gewissheit das nächste Weihnachten sowieso nicht mehr zu erleben – schlicht aus Altersgründen!?!?!

      Und wenn die Oma diesen Unsinn wirklich wollte, warum überlässt man diese Sache dann nicht ihr selbst sondern ordnet das staatlich an?

      Solche Methoden von solchen PR-Agenten, die solche Lügen sogar noch hierher getragen, und so etwas soll man ruhig und sachlich begegnen? Damit hat man eine Lebensaufgabe die einen von Wichtigerem und Besserem abhält. Solche Agenten und Trolle sollen Menschen beschäftigen und von sinnvollem Tun abhalten. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen! Und dazu ist es notwendig, diesen Leuten ganz klare Stoppschilder vorzuhalten!

      1. @ Albrecht Storz

        Ich glaube nicht, dass es Menschen gibt, die sich vorsätzlich in Foren begeben, um dort als Troll zu wirken. Diese Idee halte ich für ein Hirngespinst. Das heißt nicht, dass ich nicht wahrnehme, dass es Foristen gibt, die sich wie Trolle verhalten. Daher spreche ich lieber von funktionalen als von intentionalen Trollen.

        Der Unterschied liegt in der unterstellten Intention. Unterstelle ich einem funktionalen Troll bösen Willen, ist es nur konsequent, wenn ich ihn Troll schelte und nach Stoppschildern rufe. Unterstelle ich ihm hingegen einen gute Willen, sind meine Handlungsoptionen andere und wie ich meine viel reichhaltiger: vom schlichten Ignorieren bis zum aktiven Zugehen auf diese Foristen.

        Mir ist es bei KenFM einmal gelungen, mit einem der lautstärksten funktionalen Trolle dort über mehrere Wochen in einen intensiven persönlichen Gedankenaustausch einzusteigen. Ich konnte zwar keine Veränderung in dessen notorischem Verhalten bewirken, weiß aber, dass es sich bei ihm nicht um einen intentionalen Troll handelt.

        Der Mensch hinter diesem Foristen hat in seinem Leben Dinge erlebt, die uns allen hier hoffentlich erspart geblieben sind, ist gesundheitlich angeschlagen und lebt in tiefer Angst vor Krankheit und Tod. Er sieht, wie wir, die Gefahr, dass unsere Zivilisation in einen Totalitarismus und dann in die Barbarei abgleiten könnte, hat er doch die brutale Gewalt und Willkür des Staats in den Zeiten der RAF am eigenen Leib erlebt. Er gibt sein Bestes, um ein abermaliges Abgleiten unserer Zivilisation in die pure Barbarei zu verhindern – trotz aller Anfeindungen, die er im Forum über sich ergehen lassen muss. Er erkennt auch die Machtverhältnisse und versteht auch die Mechanismen, die am Werk sind, ist aber zu anderen Schlüssen gekommen, was nun zu tun wäre. Er wird von den anderen Foristen partout nicht verstanden, worüber er ziemlich verzweifelt ist. Meiner Meinung nach bräuchte er dringend Hilfe von einem Menschen seines Vertrauens. Ich konnte ihm nicht helfen und habe mittlerweile den Kontakt zu ihm wieder verloren.

        Auf solche Menschen mit solchen Kampfbegriffen einzuschlagen, scheint mir weder fair noch zielführend, sondern eher spaltend und vereinfachend. Alles die Folge eines ungünstigen Menschenbildes.

        1. Ruben, In Ihrem Menschenbild gibt es also keine Personen die lügen, betrügen, hintergehen, so tun als ob, False flag ausführen, klandestin handeln, im Geheimen, unter Verheimlichung ihrer Ziele und Absichten, bewusst Fakten zurück halten, Zusammenhänge bewusst falsch darstellen, gezielt Leute manipulieren, intrigieren, andere ausnützen, …?

          […]

          1. Genau – gibt es in meinem Menschenbild nicht.

            Das heißt nicht, dass ich die mich umgebenden Welt nicht voller Handlungen sähe, die sich anderen Menschen genau so darstellen, wie Sie sie beschreiben. Ich bestreite nicht die funktional böse Tat, sondern nur die intentional böse Tat. Das Böse an einer intentional guten Tat entsteht, wenn es entsteht, erst durch die Einschätzung der Wirkung durch andere. Diese Unterscheidung mag akademisch anmuten, ist sie aber nicht. Mit einem ungünstigen Menschenbild greift man immer wieder an der bösen Absicht seiner Mitmenschen an und damit ins Leere.

  7. Realsatire:
    https://www.spiegel.de/politik/ausland/colin-powell-verlaesst-die-republikaner-a-9e2d4567-e748-4b17-b147-8e7ea0087b0a

    „Wir brauchen Menschen, die die Wahrheit sagen, die sich entsinnen, dass sie als Mitbürger hier sind“
    „»Wir haben eine Verfassung, wir müssen die Verfassung respektieren, und der Präsident hat sich davon abgewandt«, hatte Powell den amtierenden Präsidenten im Sommer kritisiert. Trump lüge »die ganze Zeit«. “

    … fehlt im Artikel nicht ein klitzekleines Detail in der politischen Vita von Herrn Powell?

  8. Hier zum Ansatz, das Immunsystem der Bevölkerung zu stärken statt es zu schwächen, wie es durch alle Hysterie und „Maßnahmen“ geschieht:

    https://tkp.at/2021/01/12/auch-italienische-mediziner-fordern-einsatz-von-vitamin-d-zur-prophylaxe-gegen-covid-19/

    „Auch italienische Mediziner fordern Einsatz von Vitamin D zur Prophylaxe gegen Covid-19“

    Die Verweigerung von Gesundheitswesen und Politik, diese einfach, billige und ungefährliche Gegenmaßnahme zu ergreifen ist der deutlichste Offenbarungseid dieser Clique von Kriechern und Menschheitsverbrechern.

  9. Und so etwas geht doch wie Balsam die Seele runter. Ein Artikel in einem großen, NICHTWESTLICHEN Medium, der „Japan Times“:

    „„Japaner sollten die westliche Kritik nicht zu ernst nehmen. Die Mainstream-Medien waren auf einer Mission, das Lockdown-Narrativ hochzujubeln. Länder wie Schweden und Japan, die von dem genehmigten Narrativ abweichen, sind das Objekt ihres besonderen Zorns […] Doch nach einem Jahr dieses extremen Experiments zeigen Daten aus der ganzen Welt, dass die Ausbreitung der Pandemie mehr mit der Geografie, der Demografie und der Saisonalität korreliert als mit der Strenge der Abriegelung und der Reihenfolge der Maßnahmen.“

    von P.F.Mayer gefunden und auf tkp veröffentlicht wie viele interessante Infos und Gedanken.

    https://tkp.at/2021/01/12/japan-kommt-problemlos-durch-coronakrise-ohne-lockdown/

    Wie kann besser eine Blase als Blase enthüllt werden als mit dem Blick von außen!

    1. Interessanter Artikel. Vielen Dank für den Hinweis!

      Schade nur, dass der Autor in der Anmoderation des im Artikel verlinkten Videos von Silvester 2020/21 in Tokyo, behauptet, dass im Video keine Masken zu sehen wären, was den ansonsten sehr guten Artikel unnötig abwertet. Tatsächlich sind im Video viele Masken zu sehen…

      https://player.vimeo.com/video/496391302

      Einen vergleichenden Artikel von Peter F. Mayer zwischen Lockdown-Ländern und solchen, die auf einen Lockdown verzichtet haben, gibt es hier…

      https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-regionauten-community/drei-staaten-mit-und-drei-ohne-lockdown-im-vergleich_a4338352

      Peter F. Mayers nicht überraschendes Resumee des Vergleichs lautet: „Strikte Maßnahmen konnten weder die Fallzahlen deutlich reduzieren noch eine zweite Welle verhindern. Die gesundheitlichen, sozialen und ökonomische Schäden sind jedoch unvergleichlich größer und wachsen stärker je mehr und je länger einschnürende Maßnahmen ergriffen werden. Umfragen in der Schweiz und in Österreich zeigen, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen immer geringer wird.“

      Wie schön das Leben sein kann, wenn man eine nicht-korrupte Regierung hat, zeigt dieses Bild, dass im Sommer 2020 in der Nähe von Stockholm in Schweden aufgenommen wurde…

      https://www.deccanherald.com/sites/dh/files/styles/article_detail/public/articleimages/2020/10/01/stockholm-nyt-895509-1601520624.jpg?itok=xlZJ1NgG

      In die gleiche Kerbe schlägt dieser Artikel der New York Times…

      https://www.nytimes.com/2020/04/28/world/europe/sweden-coronavirus-herd-immunity.html

      Länder ohne Lockdown sind übrigens hier aufgelistet, wobei, wie wir seit der Aufklärungsarbeit von Markus Fiedler et. al. alle wissen, Informationen von Wikipedia mit größter Vorsicht zu betrachten sind…

      https://en.wikipedia.org/wiki/COVID-19_lockdowns#Countries_and_territories_without_lockdowns

      Dazu gehören demnach: Schweden, Finland, Island, Weißrussland, Estland, Lettland, Kambodscha, Japan, Süd Korea, Taiwan, Burundi, Osttimor, Malawi, Tansania, Nicaragua, Brasilien, Uruguay, sowie die US-Staaten Arkansas, Iowa, Nebraska, North Dakota, South Dakota und Wyoming.

      Sollte hier jemand über eine vollständigere/bessere Liste aller Länder ohne Lockdown verfügen, bitte hier posten.

    2. Hoppla! Mein Kommentar sollte eigentlich eine Antwort auf diesen Kommentar von @Albrecht sein: 12. Januar 2021 um 15:45 Uhr

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